Motion verlangt Anfechtbarkeit von Verwarnungen
Einer der Gründe, warum Lehrpersonen sich oftmals verzweifelt an die SSbB wenden, sind Verwarnungen, die Schulleiter/-innen gegen sie ausgesprochen haben. Verwarnungen sind als letztes disziplinarisches Instrument vor einer möglichen Kündigung vorgesehen. Damit wird einem oder einer Mitarbeitenden ein letzter Warnschuss vor den Bug gegeben. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass viele Verwarnungen gar nicht gerechtfertigt sind, weil keine schwere Pflichtverletzung seitens der Lehrperson vorliegt. In nicht wenigen Fällen werden Verwarnungen aus persönlichen Motiven ausgesprochen, beispielsweise aus Verärgerung über eine Lehrperson, obwohl deren Arbeitsleistung keineswegs ungenügend ist.
