Wegweisendes Gerichtsurteil bezüglich Jugendschutz auf Social Media in den USA
Die beiden Tech-Konzerne «Alphabet» und «Meta», die unter anderem über Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok und Snapchat verfügen, wurden vor einem US-amerikanischen Gericht in erster Instanz schuldig gesprochen. Den beiden Unternehmen wird vorgeworfen, ihre Plattformen so aufgebaut zu haben, dass sie süchtig machen.
Nur wenige Tage zuvor wurde Meta ausserdem wegen mangelnden Kinderschutzes verurteilt. Diese Gerichtsurteile sind wegweisend, denn nie zuvor mussten Tech-Konzerne Verantwortung für Schäden bei Kindern und Jugendlichen tragen. Die Klagenden argumentieren mit dem Aufbau der Plattformen. Diese seien so gestaltet, dass Jugendliche in einen Sog geraten, aus dem sie nicht mehr ausbrechen können und folglich eine Sucht entstehe.
Aufgrund des Gerichtsprozesses mussten ebenfalls Dokumente, Präsentationen und Mailverkehr veröffentlicht werden. Diese belegen, dass den Firmen die schädlichen Wirkungen ihres Produktdesigns bewusst war. Wenig überraschend ist, dass den Grosskonzernen der Profit wichtiger als der Kinder- und Jugendschutz ist.
Ob und was sich nun an den Plattformen ändern wird, ist noch unklar, denn sowohl Meta als auch Alphabet legen Berufung gegen das Urteil ein. Denkbare und sinnvolle Massnahmen, um den Kinder- und Jugendschutz in den sozialen Medien zu erhöhen, wären beispielsweise eine konsequente Altersüberprüfung (und -grenze), Elternkontrollen, die sich nicht umgehen lassen sowie bessere Filter, die unangemessene, verstörende, belastende und nicht altersgerechte Inhalte entfernen.
Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel
[Quelle: NZZ vom 27.04.2026, Seite 17]
