SSbB lehnt konsequente Anwendung des Trägerschaftsprinzips ab
Der Kanton Basel-Landschaft fordert eine konsequente Anwendung des Trägerschaftsprinzips und argumentiert mit der Gleichbehandlung aller Schüler/-innen. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) lehnt eine solche Änderung ab und warnt vor erheblichen pädagogischen Risiken.
Ausgangslage
Konkret geht es in der Vorlage darum, die Kosten (Kindergarten und Primarstufe) für Spezielle Förderung und Sonderschulung in einer anderen Gemeinde neu aufzuteilen. Bisher waren die Kosten wie folgt geregelt: Die Wohngemeinde musste bei der integrativen Beschulung in einer anderen Gemeinde sowie der separativen Sonderschulung des Kantons keine Kosten übernehmen. Die Kosten für die Regelschule werden von der Schulortgemeinde übernommen und die Kosten für die zusätzliche integrative Sonderschulung vom Kanton. Bei der separativen Sonderschulung werden sämtliche Kosten vom Kanton übernommen.
Dies soll nun geändert werden: Ab dem Schuljahr 2027/28 soll die Wohngemeinde für Schüler/-innen, die in einer anderen Gemeinde beschult werden oder eine Sonderschule besuchen, an die Schulortgemeinde bzw. den Kanton eine Pauschale für die Regelschule entrichten. Diese Pauschale beträgt CHF 11’500 im Kindergarten und CHF 15’400 auf Primarstufe. Die zusätzlichen Kosten werden weiterhin vom Kanton übernommen (entspricht ca. 85.1 % resp. 80.0% der Gesamtkosten). Ziel der Vorlage ist es somit das Trägerschaftsprinzip konsequent zur Anwendung zu bringen. Gemeinden, die Schüler/-innen von anderen Gemeinden aufnehmen sowie der Kanton profitieren davon. Dieser rechnet im 2027 mit einer anteilsmässigen Entlastung von 2.8 Millionen Franken und ab dem zweiten Jahr mit einer wiederkehrenden Entlastung von 6.7 Millionen Franken pro Jahr.
Trägerschaftsprinzip
Die Starke Schule beider Basel anerkennt, dass die heutige Finanzierungsregelung bei der integrativen und separativen Förderung und Sonderschulung Unausgewogenheiten aufweist. Insbesondere ist nachvollziehbar, dass Gemeinden, welche Schülerinnen und Schüler anderer Gemeinden beschulen, heute finanziell benachteiligt werden und dass das Trägerschaftsprinzip nicht in allen Konstellationen konsequent umgesetzt wird. Deshalb scheint es sachgerecht zu sein, dass die Wohngemeinde die Kosten des Grundangebots der Regelschule übernimmt, wenn ein Kind ausserhalb der Gemeinde beschult wird.
Pädagogische Kriterien müssen im Vordergrund stehen
Jedoch besteht die Gefahr, dass die Vorlage den Fokus von den Bedürfnissen der betroffenen Kinder auf finanzielle Überlegungen verschiebt. Schulische Entscheide müssen ausschliesslich aufgrund pädagogischer und fachlicher Kriterien getroffen werden. Sobald Gemeinden erhebliche Mehrkosten tragen müssen, entsteht zwangsläufig ein finanzieller Druck, der Entscheidungen über die geeignete Schulform beeinflussen kann.
Der Regierungsrat argumentiert, mit der Vorlage würden bestehende finanzielle Fehlanreize beseitigt. Aus unserer Sicht werden diese jedoch nicht aufgehoben, sondern lediglich verschoben. Während heute finanzielle Anreize bestehen können, Kinder ausserhalb der eigenen Gemeinde oder in eine Sonderschule zuzuweisen, könnte künftig mit der Umsetzung dieser Vorlage der gegenteilige Anreiz entstehen, notwendige Sonderschulmassnahmen möglichst zu vermeiden.
Beispiel: Eine Gemeinde hätte genügend Platz um ein Schulkind zu beschulen. Die Kosten für die Beschulung sind minimal, wenn durch das Kind keine zusätzliche Primarklasse gebildet werden muss. Wird dieses Kind jedoch statt in der Gemeinde einer Sonderschule des Kantons zugewiesen, müsste die Gemeinde neu einen Pauschalbetrag Fr. 15´400.- bezahlen, was für die Gemeinden eine zusätzliche Belastung darstellt.
Mögliche negative Auswirkungen
Besonders kritisch beurteilt die SSbB die Auswirkungen auf die separative Sonderschulung. Seit mehreren Jahren ist eine politische Entwicklung hin zu einer möglichst umfassenden integrativen Beschulung festzustellen. Die SSbB hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die integrative Beschulung dort ihre Grenzen erreicht, wo sie weder den betroffenen Schülerinnen und Schülern noch den Regelklassen gerecht wird. Die nun vorgeschlagene Kostenregelung verstärkt den finanziellen Druck zusätzlich und könnte dazu führen, dass separative Lösungen trotz bestehendem Bedarf zurückhaltender bewilligt werden. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu den Forderungen der SSbB.
Vorlage ist eine Sparmassnahme für den Kanton
Hinzu kommt, dass die Vorlage den Kanton jährlich um rund 6,7 Millionen Franken entlastet, während die Gemeinden entsprechend stärker belastet werden. Dieser erhebliche finanzielle Effekt lässt die Revision zumindest teilweise als finanzpolitische Massnahme erscheinen. Dass gleichzeitig argumentiert wird, die Gesetzesänderung diene ausschliesslich der pädagogisch richtigen Zuweisung von Schülerinnen und Schülern, überzeugt deshalb wenig.
Ebenso weist die SSbB darauf hin, dass insbesondere finanzschwächere Gemeinden durch die vorgeschlagene Regelung stärker belastet werden. Dies könnte dazu führen, dass zwischen den Gemeinden unterschiedliche finanzielle Handlungsspielräume entstehen und damit die Chancengleichheit indirekt beeinträchtigt wird.
SSbB lehnt Vorlage ab
Die SSbB anerkennt zwar den nachvollziehbaren Wunsch nach einer konsequenteren Anwendung des Trägerschaftsprinzips sowie nach einer gerechteren Kostenverteilung zwischen den Gemeinden. Dieses Ziel rechtfertigt jedoch nicht die erheblichen pädagogischen Risiken der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Entscheide über integrative oder separative Beschulung müssen jederzeit ausschliesslich am individuellen Förderbedarf und am Kindeswohl ausgerichtet sein. Die SSbB befürchtet, dass mit der vorliegenden Revision finanzielle Überlegungen künftig stärker in diese Entscheide einfliessen werden.
Aus diesen Gründen lehnt die Starke Schule beider Basel die vorgeschlagene Teilrevision des Bildungsgesetzes in der jetzigen Form ab.
Lena Bucher
Vorstand Starke Schule beider Basel
[Quelle: Vernehmlassungsvorlage der Baselbieter Regierung]
