Der letzte Schrei: Strip Search
Satire-Hinweis: Der folgende Beitrag ist eine satirische Zuspitzung. Das erwähnte Dokument und die beschriebenen Massnahmen sind frei erfunden. Anlass sind die realen Herausforderungen durch KI-gestützten Prüfungsbetrug.
Was früher ein Spickzettel war, kann heute ein kaum sichtbarer Ohrhörer oder eine Brille respektive ein digitaler Stift mit Scan-Funktion sein. Aufgaben lassen sich fotografieren, über das Smartphone an eine KI-Anwendung senden und innerhalb weniger Sekunden beantworten. Die Lösungen können auf kleinen Displays erscheinen, via Kopfhörer eingespielt oder über andere Geräte weitergegeben werden. Besonders auf der Sekundarstufe II und im Hochschulbereich nutzen Lernende bzw. Studierende immer regelmässiger generative KI, und zwar nicht nur zum Lernen, sondern auch zum Schummeln bei Prüfungen.
Das unterrichtende Aufsichtspersonal wird dazu angehalten, auf Auffälligkeiten zu achten – ungewöhnliche Körperhaltungen, leises Sprechen in Ärmel oder Kragen, wiederholte Handbewegungen an Kleidung und Schmuck. Auch technische Hilfsmittel wie Smartwatches, Ohrhörer oder andere Geräte sollen gezielt in den Blick genommen werden. Ausschliesslich zugelassene Materialien dürfen im Prüfungszimmer auf den Tischen liegen, persönliche Gegenstände werden ausgelagert, die Aufsicht verstärkt. Allen Gegenmassnahmen zum Trotz entwickeln sich die technischen Möglichkeiten rasant weiter und Betrugsversuche werden immer schwerer zu erkennen. Was tun?
Dem LVB wurde der Entwurf eines vertraulichen Papiers, betitelt als «Strip Search», aus dem Dunstkreis der nationalen Bildungsverwaltung zugespielt, der es in sich hat. Da die Lage zunehmend ausser Kontrolle gerät, sieht man sich offensichtlich zu drastischen Massnahmen veranlasst:
«Ab 2028 ist vor sämtlichen Maturitäts- und Hochschulprüfungen bei allen Lernenden und Studierenden eine Leibesvisitation (auch Strip Search) durchzuführen. Dies stellt zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar, es überwiegt jedoch das öffentliche Interesse an einer korrekten Prüfungskultur im Sinne der Chancengerechtigkeit und der Sicherung der Bildungsqualität. Die folgenden Abläufe und Vorschriften sind zwingend einzuhalten:
1. Rahmenbedingungen
- Gleichgeschlechtlichkeit: Die Leibesvisitation muss von einer Person desselben Geschlechts durchgeführt werden. Menschen mit uneindeutiger Geschlechtszugehörigkeit dürfen selbst bestimmen, welche Sicherheitskräfte die Leibesvisitation bei ihnen vornehmen.
- Diskretion: Sie findet in einem geschlossenen Raum (Diskretionskabine) statt.
- Zeugen/Zeuginnen: Es sind jeweils zwei Sicherheitskräfte anwesend.
2. Ablauf der Durchsuchung
- Aufforderung zum Entkleiden: Die Person wird aufgefordert, Kleidungsstück für Kleidungsstück abzulegen.
- Zwei-Phasen-Modell: Um die Nacktheit nicht komplett zu zeigen, wird zuerst der Oberkörper kontrolliert, während die Hose anbehalten bleibt, danach umgekehrt.
- Inspektion der Kleidung: Die abgelegte Kleidung wird auf versteckte Hilfsmittel untersucht.
- Körperkontrolle:
- Abtasten: Der Körper wird abgetastet, dies unter Einbezug von Haaren, Ohren und Mundraum.
- Visuelle Kontrolle: Die Person kann aufgefordert werden, sich zu bücken, die Arme zu heben, die Zehen zu spreizen oder die Pobacken auseinanderzuziehen, um Körperöffnungen visuell zu kontrollieren.
- Husten: Die Person kann zum Husten aufgefordert werden, um Gegenstände in Körperöffnungen zu lockern.
- Einschränkung: Die Leibesvisitation darf gemäss Bundesgerichtsurteilen nur auf der Körperoberfläche und ausserhalb des Intimbereichs durchgeführt werden.
Bund und Kantone als Trägerschaft der Hochschulen und Gymnasien werden dazu aufgefordert, die nötigen infrastrukturellen und personellen Massnahmen zu ergreifen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um ab 2028 die beschriebenen Leibesvisitationen flächendeckend durchführen zu können. Gleichzeitig sind Ombudsstellen für Beschwerden einzurichten.»
Roger von Wartburg
Geschäftsleiter Lehrerinnen- und Lehrerverband Baselland
