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Wie Schulleitungen unliebsame Lehrpersonen loswerden

Wie Schulleitungen unliebsame Lehrpersonen loswerden

Schulleitungen dürfen Lehrpersonen von Gesetzes wegen nicht ohne Weiteres entlassen. Wenn keine ungenügende Arbeitsleistung vorliegt, wird dennoch immer wieder nach Wegen gesucht, um das Arbeitsverhältnis einer missliebigen Lehrperson aufzulösen. Gemäss Schilderungen mehrerer Betroffener geschieht dies weil die Chemie nicht stimmt oder die Lehrperson Schulleitungsentscheide kritisch hinterfragt.

Hoher Kündigungsschutz ist von den Stimmberechtigten so gewollt

Das Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft gewährt dem Staatspersonal einen vergleichsweise starken Kündigungsschutz: Eine ordentliche Kündigung ist nur bei wesentlichen Gründen zulässig, wie beispielsweise bei klar dokumentierter ungenügender Arbeitsleistung. Der erhöhte Kündigungsschutz soll zu mehr Kontinuität und weniger Stellenwechsel beitragen. Zudem sollen Staatsangestellte ihre Aufgaben unabhängig und ohne Druck im Hinblick auf eine mögliche Entlassung wahrnehmen können.

Dass die Baselbieter Bevölkerung diesen Grundsatz ausdrücklich stützt, belegt eine Volksabstimmung vom September 2017 an der Urne. Eine Initiative, welche eine Angleichung an den im Privatrecht deutlich geringeren Kündigungsschutz gemäss Obligationenrecht verlangte, wurde klar abgelehnt.

Wenn der Kündigungsschutz an seine Grenzen stösst

Wenn Schulleitungen sich von Lehrpersonen trennen möchten, ohne dass ungenügende Arbeitsleistungen vorliegen und auch genügend Schulstunden zur Verfügung stehen, wurden in der Vergangenheit wiederholt disziplinarische Massnahmen angedroht oder ausgesprochen, die rechtlich fragwürdig waren. Derartige Massnahmen können für die betroffenen Lehrpersonen erheblichen Druck erzeugen und führen nicht selten zu Konflikten mit Schulleitungen sowie zu Verfahren oder Abklärungen bei verschiedenen Instanzen der BKSD; einschliesslich Einschaltung der kantonalen Ombudsstelle. Auch der Lehrerinnen- und Lehrerverband Baselland (LVB) und die Starke Schule beider Basel (SSbB) verzeichnen seit August 2024 eine signifikante Zunahme der Anfragen von Lehrpersonen, die mit Ihren Schulleitungen Schwierigkeiten haben.

In der Folge kann sich die Zusammenarbeit zwischen Lehrperson und Schulleitung am Arbeitsplatz stark belasten, insbesondere wenn zwischen den Beteiligten ein Vertrauensverlust eintritt. Kritisch wird dabei von Betroffenen beschrieben, dass auch formale Schritte wie Aktennotizen im Personaldossier, die Androhung von Verwarnungen oder tatsächlich ausgesprochene Verwarnungen eine negative Wirkung auf das Arbeitsverhältnis nach sich ziehen können.

Kommt es in solchen Konstellationen zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, werden häufig Abfindungszahlungen geleistet. Die Aussicht auf ein gerichtliches Verfahren ist für die betroffenen Lehrpersonen häufig eine erhebliche zusätzliche Belastung, insbesondere in psychischer Hinsicht. Die Annahme einer Abfindungszahlung erscheint deshalb als Möglichkeit, eine drohende Eskalation zu vermeiden und die belastende Situation ohne formelles Verfahren zu beenden. Aus Unterlagen und Schilderungen geht hervor, dass entsprechende Vereinbarungen zumindest teilweise Vertraulichkeitsklauseln enthalten, welche öffentliche Äusserungen zum eigenen Fall nicht erlauben. Daraus kann der Eindruck entstehen, solche Regelungen sollen verhindern, dass Fälle publik werden, um reputationsschädigende Auswirkungen für den Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft zu vermeiden. In der Tat dringen entsprechende Konfliktfälle nur selten nach aussen.

Fazit

Ein solches Vorgehen, bei dem arbeitsrechtliche Konflikte über finanzielle Einigungen beigelegt werden, wirft grundsätzliche Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsschutzes auf. Gleichzeitig zeigt sich ein Widerspruch zwischen der Absicht des Gesetzgebers, vor Willkür geschützte Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, und der konkreten Umsetzung im Einzelfall. Eine vertiefte politische Auseinandersetzung zum Thema Kündigungsschutz im Schulbereich ist auf jeden Fall angezeigt.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

17 Antworten

  1. Felix Schmutz sagt:

    Alle diese Beispiele sind erschreckend! Da ist nicht mehr viel übrig von «Freiheit der Lehre», von «autonomem erzieherischen Wirken» oder von «demokratischer Meinungsvielfalt». Statt dessen hat ein strikt hierarchisches Prinzip aus der Privatwirtschaft Einzug gehalten, das unter dem harmlos klingenden Motto «geleitete Schulen» despotische Tendenzen in die Schulen gebracht hat. Für Schulleitungen muss ein klar begrenztes Aufgabenfeld erstellt werden, das jede Art von Übergriffen auf die Arbeit der Lehrpersonen verhindert. Für die Anstellungen und Kündigungen muss ein von der Schulleitung unabhängiges Gremium zuständig werden. Anders wird sich diese Misere nicht lösen lassen.

    • Andreas Meier sagt:

      Sie beschreiben einen sehr interessanten Vorgang, Herr Schmutz, der wahrscheinlich vielen nicht wirklich bewusst ist: Die meisten Leute verbinden mit Kontrolle und Aufsicht etwas Negatives, während sie in Autonomie und direkten Entscheidungswegen etwas Positives sehen. Dies macht sich das New Public Management zunutze, indem es die Autonomie der Schulleitenden als zivilisatorischen Fortschritt verkauft.
      Wer an diesem Punkt aufhört weiterzudenken, insbesondere über die möglichen Konsequenzen, der glaubt wohl tatsächlich, dass man da die bestmögliche Lösung gefunden hat. Man muss jedoch nur andere Begriffe verwenden, um denselben Sachverhalt zu beschreiben, und schon dämmert es den meisten, worauf es hinausläuft: Statt Autonomie wäre der Begriff Autokratie oder Eigenmächtigkeit zu setzen, was sich dann augenblicklich nicht mehr so vorteilhaft anhört, und statt der verpönten Kontrolle könnte man auch von Vier-Augen-Prinzip oder ‘wichtige Entscheide auf mehrere Schultern verteilen’ sprechen.
      Und noch ein letztes: Autonomie kann tatsächlich eine gute Sache sein, wenn man mir persönlich mehr Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit gibt. Wenn aber derjenige, welcher in der Hierarchie über mir steht, mehr Autonomie bekommt, dann bedeutet es für mich nicht unbedingt etwas Gutes: Die Autonomie des einen kann auf Kosten der Freiheit des anderen gehen!

  2. Daniela Lindenbühl sagt:

    Es ist faszinierend zu sehen, wie eine kantonale Direktion aus ideologischen Gründen an der grösstmöglichen Autonomie der Schulleitungen und am Verzicht auf wirksame Aufsicht festhält, obwohl jedem Hobbypsychologen sofort einleuchtet, dass dies die Gefahr von Machtmissbrauch massiv erhöht. Offenbar findet man, dass die unweigerlich auftretenden Fälle von Machtmissbrauch dann halt einfach ein Art von «Kollateralschaden» seien, den man hinnehmen kann, nach dem Motto: «es sind ja bloss Einzelfälle…»

  3. Markus Clauwaert sagt:

    Schulleiter haben es schwer. Klar. Ihnen deshalb alles zu verzeihen, das scheint mir zu kurzsichtig und dient der Schule kaum. Solange die Pflichtenhefte für Schulleiter unattraktiv sind, wird es wohl schwierig bleiben, frei gewordene Stellen in diesen Gremien gut zu besetzen. Die Angst, Kadermitarbeiter zu verlieren, kann mit ein Grund dafür sein, dass der Kanton bei Verfehlungen seitens der Schulleiter ein Auge zudrückt. Um so wichtiger ist es, dass wir Lehrpersonen von einer externen Stelle in Krisen unterstützt werden.
    Beim Lesen eures Artikels ging mir Folgendes durch den Kopf: Eigentlich ist es schade, dass im Kanton Baselland bei Konflikten mit der Schulleitung nur zwei Anlaufstellen existieren, welche den Persönlichkeitsschutz ernst nehmen und ohne grosse Bürokratie gut beraten: Der LVB und die Starke Schule …

    • Daniela Lindenbühl sagt:

      Etwas sei an dieser Stelle noch zusätzlich unterstrichen, das sich wohl mit der Einschätzung von Markus Clauwaert deckt: Schulleitende haben einen anspruchsvollen und fordernden Job, und auch sie verdienen Unterstützung. Viele von ihnen leisten ausgezeichnete Arbeit, was ich selber auch miterleben durfte. Aber leider gibt es in der Zunft der Schulleitenden auch schwarze Schafe, die ihre Machtstellung in unverantwortlicher Weise und auf Kosten von Lehrpersonen missbrauchen, und genau da wäre die übergeordnete Aufsicht gefragt, die leider vollends versagt.
      Der LVB und insbesondere die SSbB sind in der Tat die einzigen Anlaufstellen, auf welche die unter Druck geratenen Lehrpersonen zählen können. Eigentlich gäbe es ja noch eine kantonale Ombudsstelle, die aber nichts anderes als ein Feigenblatt ist und Systemschutz betreibt, d.h. im Sinne der Behörden agiert, welche sich ihrerseits reflexartig auf die Seite der Schulleitungen stellen.

      • Daniel Vuilliomenet sagt:

        Tja – langsam aber sicher habe ich den Eindruck, dass der Anteil schwarzer Schafe in der Leitschaf-Herde rasant wächst…

    • Anatol Binswanger sagt:

      Sie erwähnen unattraktive Pflichtenhefte für die Schulleiterinnen und Schulleiter, Herr Clauwaert. Beurteilen kann ich das nicht, weil ich nicht weiss, was in diesen Pflichtenheften drinsteht. Eines aber scheint klar zu sein: Die extrem grosse Machtfülle, die Schulleitende im Kontext der Teilautonomie über ihre Mitarbeitenden haben, zieht einen ganz speziellen Typus von Menschen an ‒ Menschen nämlich, die es äusserst attraktiv finden, sich in einer unantastbaren Machtposition gegenüber anderen zu befinden. Aus der Organisationspsychologie weiss man, dass weit überdurchschnittlich viele Narzissten auf solche Posten drängen und dort dann ihr Unwesen treiben. Wenn es niemanden gibt, der ihnen Einhalt gebietet, dann haben sie buchstäblich freie Bahn… Viel Glück!

  4. Daniel Vuilliomenet sagt:

    Baselland hat ein strukturelles Problem. Es geht oft um Macht anstatt um die Sache. Wer sich für eine Sache einsetzt, bekommt es früher oder später mit der Macht und deren Träger zu tun.
    Dieses «Puppenspiel» ist bestens installiert. Die subalterne Verwaltung spielt dabei die entscheidende Rolle. Das Bisschen obendran wird subtil gelenkt, bis es einlenkt.
    Die Rückmeldungen auf Kununu sind vernichtend, doch sie werden (noch) weggelächelt. Es könnte sein, dass den Lächelnden ihr Lachen aber dennoch vergehen wird, denn Baselland ist nachwievor auf kompetente Lehrpersonen angewiesen. So viel sei verraten: Ein Studium an der PH reicht dazu nicht.

  5. Felix Schmutz sagt:

    Die Berichte über Willkürentscheide von Schulleitungen, Entlassungen und Kündigungen häufen sich in letzter Zeit. Nur sind sie alle – aus verständlichen Gründen – so allgemein gehalten, dass es Aussenstehenden schwer fällt, sich konkrete Vorstellungen zu machen. Zu begrüssen wären deshalb anonymisierte Beispiele aus der schulischen Wirklichkeit, die genau aufzeigen, was man sich unter solchen Machenschaften genau vorzustellen hat.

    • Daniel Vuilliomenet sagt:

      Lieber Felix
      Wenn man denn diese Berichte genau liest, so ist sehr klar eruierbar, was passiert. Nämlich immer das Gleiche. Schulleitungen sind so unfehlbar wie der Papst. Weiter oben sind sie noch unfehlbarer. Kritik ist nicht nur unerwünscht, sondern hat oftmals Konsequenzen. Weiteres darf ich hier aus Datenschutzgründen nicht erwähnen. So viel aber noch: Was ich persönlich erlebt habe, spiegelt sich nun hundertfach in den Rückmeldungen auf Kununu. Wer also immer noch zu behaupten wagt, es sei alles bestens im Rampassenland, hat den Kopf metertief im Sand vergraben.

  6. Die Schulleitungen haben den Auftrag, die Lehrpersonen zu führen, aber auch zu kontrollieren. Wer aber kontrolliert die Schulleitungen?
    Kürzlich schrieb mir ein Lehrer einer Sekundarschule in Bern: «Ich habe einen Artikel von dir an dem Lehrerzimmer-Board aufgehängt. Am nächsten Tag war er agehängt. Ich fragte den Schulleiter, wo der Artikel sei. Er sagte, er will keine politischen Botschaften im Lehrerzimmer. Ich antwortete, aber die Positionen des Lehrerverbandes zu seiner Volksintitiative für Qualität im Schulbereich hinge ja auch am Brett. Er antwortete freundlich: «Weisst du was, wir machen doch ein Mitarbeitergespräch. Hättest du am nächsten Mittwochnachmittag Zeit?» Ich sagte zu. Das Mitarbeitergespräch dauerte zweieinhalb Stunden. Am Schluss meinte der Schulleiter: «Weisst du, wenn du hier nicht zufrieden bist, kannst du dich ja auch woanders bewerben. Die Stellensituation ist derzeit immer noch günstig!»

    • Daniel Vuilliomenet sagt:

      Voilà. Siehst du, Felix. So läuft das.
      Keine weiteren Fragen, euer Ehren…

    • Danilo S. Dengler sagt:

      Ihre Schilderung eines (eher harmlosen) Konflikts zwischen einem Schulleiter und einer Lehrperson illustriert sehr anschaulich, Herr Pichard, welcher Zeitgeist momentan herrscht. Man möchte zwar nach wie vor (wie lange noch?), dass die Unterrichtenden die Schülerinnen und Schüler zum kritischen Denken motivieren und befähigen, aber man will unter gar keinen Umständen, dass die Pädagoginnen und Pädagogen selber kritisch denken, geschweige denn, dass sie es wagen sich kritisch zu äussern. Das Wort des Schulleitenden ist Gesetz und Befehl, und alles andere als ein «jawoll» kommt nicht in Frage. Man hat das auch schon als Kasernenhofgehorsam bezeichnet.
      Wer es indes dennoch wagt, ein «ja, aber…» oder ein «könnte man nicht auch…?» zum Ausdruck zu bringen, kommt in jene Mühle, welche Herr Wiedemann in seinem Artikel so treffend beschreibt. Das aus meiner Sicht absolut Bedenkliche an den Vorgängen ist der Umstand, dass die Bildungsdirektion diesen Autoritarismus offenbar vehement unterstützt und dem Vernehmen nach im Konfliktfall konsequent für die Seite der Schulleitung Partei ergreift, obwohl die übergeordnete Aufsichtsfunktion eigentlich Neutralität gebieten würde.

  7. Armin Tschenett sagt:

    Ich kenne die Verhältnisse der Basler Zustände im Bildungssystem nur aus den Medien – ausser in einem Fall, wo ich mein Wissen aus meiner 40-jährigen Tätigkeit im Zürcher Bildungswesen einbringen konnte. Nach meiner Meinung sind die Unterschiede zwischen den Kantonen nicht gross – entscheidend sind die Personen, die involviert sind. Dabei sind die Vorgesetzten (über die Bildungsdirektion bis runter zum Schulleiter/zur Rektorin) durch ihr Verhalten «matchentscheidend». In meiner Tätigkeit konnte ich in mehreren Fällen, von denen ich Kenntnis erhielt, feststellen, dass die vorgesetzten Stellen sich nicht nach ihren publizierten Leitsätzen verhalten haben. «Vorgesetzte kommunizieren wertschätzend, ehrlich und so umfassend wie möglich. In einem vertrauensvollen Klima ist das gegenseitige Ansprechen von Schwierigkeiten oder Fehlern möglich.» (Quelle https://www.zh.ch/de/finanzdirektion/personalamt/unsere-fuehrungsgrundsaetze.html)
    Zwar gibt es manchmal gesetzliche Vorgaben, die ein vorschnelles Eingreifen einer höheren Ebene verhindern. Doch wenn mehrfach gleichgelagerte Probleme vorkommen, müssen entweder die gesetzlichen Vorgaben geändert werden oder es braucht mutige Entscheide durch z. B. die Bildungsdirektion, damit alle Angestellten vor Willkür geschützt werden. Diese Entscheide «sind Ausdruck der Fürsorgepflicht des Regierungsrates gegenüber dem Staatspersonal.»
    Letztlich werden durch Abfindungszahlungen (z. T. zu Lasten der kantonalen Pensionskassen) die Probleme selten gelöst, weil die Strukturen nicht geändert oder angepasst wurden.
    Als eine Lösung bietet sich an: Die Lehrerschaft muss ein Gegengewicht gegen die vorgesetzten Stellen (Schulleitungen etc.) organisieren, sei dies eine Fachschaft, ein Konvent, eine Gewerkschaft o.ä. Damit können die vorgesetzten Stellen nicht willkürlich handeln.
    Leider habe ich aber feststellen müssen, dass, etwa seit 2010, der Einsatz und der Mut der Lehrpersonen, sich gegen willkürliche oder auch pädagogisch umstrittene Entscheide zu wehren, stark abgenommen hat.
    Daher braucht es Institutionen wie «Starke Schule beider Basel», «Starke Volksschule Zürich», «Condorcet» u.a. mehr – diese informieren und machen Mut!

  8. Andreas Meier sagt:

    Der Fall ist so klar wie skandalös: Die BKSD erkauft sich mit Steuergeldern faktisch die Umgehung des gesetzlich verankerten Kündigungsschutzes der Lehrkräfte. Politisch korrekt wäre: Wenn man als öffentlicher Arbeitgeber unbedingt in der Lage sein will gegenüber Lehrpersonen jederzeit und ohne triftigen Grund die Kündigung auszusprechen, also eine Hire-and-Fire-Politik zu betreiben, dann muss man den Weg über eine Gesetzesänderung gehen. Das geltende Gesetz betr. Kündigungsschutz jedoch einfach auszuhebeln, ist aus meiner Sicht unlauter und nicht mit dem Legalitätsgrundsatz vereinbar, an welchen öffentliche Verwaltungen gebunden sind.

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