Bildung soll ausschliesslich im Kompetenzbereich der Kantone sein
Schule und Bildung gehören vollständig in die Hoheit der Kantone. Der Bund darf weder in die Gestaltung der Schulsysteme noch in die Inhalte der einzelnen Fächer eingreifen. Die Kompetenz zur Festlegung von Lehrplänen, Unterrichtsinhalten und Bildungsstandards muss ausschliesslich bei den Kantonen verbleiben. Schweizweit verbindliche Vorgaben oder zentralisierte Regelungen durch den Bund sind auszuschliessen, um die kantonale Autonomie zu bewahren.
