Nachteilsausgleich im Baselbiet: Chancen und Grenzen verstehen
Der Nachteilsausgleich soll Schüler/-innen mit diagnostizierten Beeinträchtigungen faire Chancen im Schulalltag und bei Prüfungen geben. Er kann zusätzliche Zeit, angepasste Prüfungsbedingungen oder spezielle Hilfsmittel umfassen und verändert nicht die Lernziele. Diese Massnahme ist rechtlich verankert, weil gemäss Bundesverfassung niemand wegen einer Beeinträchtigung benachteiligt werden darf. Gleichzeitig steigt die Zahl der Gesuche deutlich an und es zeigt sich, dass Nachteilsausgleiche in Einzelfällen auch beantragt werden, um den Verbleib in einem bestimmten Leistungsniveau oder den Zugang zum Gymnasium zu ermöglichen.
