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SSbB reicht Aufsichtsrechtliche Anzeige ein

SSbB reicht Aufsichtsrechtliche Anzeige ein

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat vor wenigen Tagen erfahren, dass an der Primarschule Allschwil weiterhin Lehrpersonen nur über befristete Arbeitsverträge verfügen, obwohl sie gemäss Personalgesetz und Personalverordnung Anspruch auf unbefristete Verträge hätten. Aus diesem Grund reicht die SSbB bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion eine aufsichtsrechtliche Beschwerde ein, folgend der Wortlaut:

Aufsichtsrechtliche Anzeige gemäss § 43 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG BL) gegen die Schulleitung und den Schulrat der Primarschule Allschwil wegen systematischer Verletzungen des Personalrechts, Missmanagements und Führungsversagens.

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Primarschule Allschwil verzeichnete im Sommer einen beispiellosen Abgang von rund dreissig Lehrpersonen, darunter zahlreiche langjährig angestellte Pädagoginnen und Pädagogen. Diese aussergewöhnlich hohe Fluktuation deutet auf gravierende strukturelle Probleme hin, die nicht allein durch individuelle Faktoren erklärt werden können. Lehrpersonen berichten von Mobbing, Schikanen, Vetternwirtschaft und Missachtung der Personalgesetzgebung, und dies nicht erst seit dem letzten Schuljahr.

Verletzung der Fürsorgepflicht

Das Klima an der Schule sei vergiftet, die Arbeitsbelastung hoch und die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden gefährdet. Der SSbB sind Erkrankungen von Lehrpersonen bekannt, die in direktem Zusammenhang mit den beschriebenen Missständen stehen. Dies stellt eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dar.

Missachtung des Personalgesetzes und der Personalverordnung

Die Ombudsstelle Basel-Landschaft stellte bereits 2023 fest, dass an verschiedenen Schulen rechtswidrige befristete Arbeitsverträge ausgestellt wurden. Gemäss § 5 der Personalverordnung ist der Arbeitsvertrag in der Regel unbefristet abzuschliessen; § 6 nennt nur drei zulässige Ausnahmen (befristete Aufgabe, Stellvertretung, unvollständige Ausbildung).

In Allschwil wurden jedoch Verträge wiederholt befristet verlängert, ohne dass diese Bedingungen erfüllt waren. Teilweise wurden die 48-Monats-Höchstgrenze sowie die maximale Anzahl von drei aufeinanderfolgenden Befristungen überschritten. Dies stellt einen klaren Verstoss gegen geltendes Recht dar. Darüber hinaus wurde berichtet, dass befristete Verträge gezielt eingesetzt wurden, um die gesetzlich vorgeschriebene Probezeit innerhalb eines unbefristeten Arbeitsvertrages zu umgehen. Statt der maximal zulässigen sechsmonatigen Probezeit wird neuen Lehrpersonen ein sogenanntes „Probejahr“ in Form eines befristeten Vertrages auferlegt. Ein solches Vorgehen stellt eine Umgehung der Personalverordnung dar und ist rechtlich unzulässig.

Aufarbeitung des Fehlverhaltens

Statt diese Missstände aufzuarbeiten, verbreiteten Schulrat und Schulleitung ein Schreiben an alle Mitarbeitenden, das mit inhaltsleeren Floskeln von „Weiterentwicklung“ und „Stärkung“ ablenkt, ohne die Ursachen für die massive Fluktuation zu benennen. Eine glaubwürdige Zukunftsinvestition setzt jedoch eine schonungslose Ursachenanalyse voraus: Klärung der Verantwortlichkeiten, Aufarbeitung von Fehlverhalten und Wiederherstellung eines rechtskonformen, gesundheitsförderlichen Arbeitsumfelds. Solange dies nicht geschieht, verstärkt jede Rede von Weiterentwicklung das Misstrauen.

Die SSbB verlangt daher die sofortige Einleitung einer formellen aufsichtsrechtlichen Untersuchung durch die BKSD, das AVS sowie den Rechtsdienst des Personalamts.

Gegenstand der Untersuchung haben sämtliche Personalentscheide der letzten fünf Jahre zu sein, insbesondere die Rechtmässigkeit aller befristeten Arbeitsverträge gemäss § 5 und § 6 der Personalverordnung (Dauer, Anzahl, Begründung).

Behebung der Missstände

Wir fordern unverzügliche Korrekturmassnahmen: Allen betroffenen Lehrpersonen sind unbefristete Verträge rückwirkend ab dem Zeitpunkt anzubieten, ab dem der gesetzliche Anspruch bestand. Zudem ist die Eignung der Schulleitung, insbesondere des Rektors und sämtlicher Konrektorinnen, sowie die Funktionsfähigkeit des gesamten Schulrats zu überprüfen.

Von besonderer Dringlichkeit ist die Einhaltung der Fürsorgepflicht: Angesichts der uns bekannten Krankheitsfälle ist ein Eingreifen erforderlich, um künftig gesundheitliche Schäden bei Mitarbeitenden zu verhindern.

Erweist sich ein Führungsversagen oder eine systematische Missachtung von Rechtsnormen, sind personelle Konsequenzen zu ziehen, bis hin zu Abberufungen oder Rücktritten der verantwortlichen Funktionsträger.

Die SSbB ist überzeugt, dass sofortiges Handeln zwingend ist, um weiteren gesundheitlichen, pädagogischen und organisatorischen Schaden von Lehrpersonen, Eltern und Kindern abzuwenden.

Freundliche Grüsse

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

Eine Antwort

  1. Anita Äbersold sagt:

    Ich unterrichte zwar in einem anderen Kanton, aber als langjährige Freundin eines der Opfer der unhaltbaren Zustände an der Primarschule Allschwil bin ich darüber im Bild, was dort in den vergangenen Jahren vor sich gegangen ist. Es ist aus meiner Sicht schockierend, dass der zuständige Schulrat und die Behörden die dort herrschende Misswirtschaft so lange ignoriert oder gar gedeckt haben. Aus erster Hand, eben durch meine Freundin, habe ich mitbekommen, welche psychischen und gesundheitlichen Folgen die jahrelange Gängelung und der Machtmissbrauch für die Betroffenen hatten und immer noch haben.
    Es ist ein Segen, dass es in der Region Basel eine Organisation wie die Starke Schule beider Basel gibt, welche solche Fälle publik macht und welche auch rechtliche Schritte in die Wege leitet. Von meiner Seite dafür Anerkennung und ein grosses Dankeschön!

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