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Spätere Einschulung im Kanton Basel-Landschaft

Spätere Einschulung im Kanton Basel-Landschaft

Immer mehr Kinder im Kanton Basel-Landschaft beginnen den Kindergarten später, als es der offizielle Stichtag vorsieht. Während das Einschulungsalter seit der Einführung des HarmoS-Konkordates kontinuierlich gesenkt wurde, mehren sich nun die Anzeichen, dass viele Kinder für den frühen Schuleintritt noch nicht bereit sind. Der wachsende Trend zur späteren Einschulung wirft grundlegende Fragen zum bestehenden Stichtag und zur Bindung an das HarmoS-Konkordat auf.

Der Stichtag und seine Entwicklung

Der Stichtag ist ein festgelegtes Datum, das darüber entscheidet, ab wann ein Kind schulpflichtig wird. Im Kanton Basel-Landschaft ist der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten der 31. Juli. Das bedeutet, dass Kinder, die bis zu diesem Datum ihr viertes Lebensjahr vollendet haben, im darauffolgenden August in den Kindergarten eintreten. Kinder, die nach dem Stichtag Geburtstag haben, beginnen den Kindergarten erst im nächsten Schuljahr. Seit HarmoS werden die Kinder in der Regel immer früher eingeschult.

Auswirkungen der frühen Einschulung

Inzwischen nimmt jedoch der Prozentsatz der Kinder zu, die nicht mehr gemäss Stichtagsregel eingeschult werden. Dies liegt daran, dass immer deutlicher wird, dass viele Kinder noch zu jung für den Schuleintritt sind. Statistiken zeigen im Vergleich zwischen 2012 und 2024, dass immer mehr Kinder später eingeschult werden.

Eine frühe Einschulung kann für viele Kinder Probleme mit sich bringen. Sehr junge Kinder sind in ihrer emotionalen, sozialen und geistigen Entwicklung oft noch nicht so weit wie ältere Kinder in derselben Klasse. Dadurch fällt es ihnen schwerer, sich zu konzentrieren, Regeln einzuhalten oder mit Leistungsdruck umzugehen. Häufig erleben sie Überforderung und Misserfolge, was sich negativ auf ihr Selbstvertrauen und ihre Lernmotivation auswirken kann. Auch sozial haben jüngere Kinder oft Nachteile, da sie sich gegenüber älteren Mitschüler:innen weniger gut durchsetzen können.

HarmoS-Konkordat und mögliche Konsequenzen

Der Kanton Basel-Landschaft ist Teil des HarmoS-Konkordats, welches unter anderem den Stichtag für die Einschulung festlegt. In letzter Zeit zeigt sich jedoch ein Trend, bei dem Kantone, die nicht Teil des HarmoS-Konkordats sind, den Schuleintritt wieder nach hinten verschieben. Ziel ist es, dass Kinder bei der Einschulung nicht mehr ganz so jung sind.

Vor diesem Hintergrund wäre die Eidgenössische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) gefordert, das HarmoS-Konkordat zu überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung mit einer Verschiebung des Stichtags vorzunehmen; sollte eine solche Änderung ausbleiben, könnte der Kanton Basel-Landschaft einen Austritt aus dem HarmoS-Konkordat prüfen.

Anahi Sidler
Sekretariat Starke Schule beider Basel

Eine Antwort

  1. Daniel Vuilliomenet sagt:

    Voilà – auch das war falsch. Was denn nicht? Hat ein Kind am 31. Juli Geburtstag, so ist es beim Schuleintritt gerade mal vier Jahre alt. Für viele Kinder ist das definitiv zu früh. Aber das haben die Bildungsplaner nicht erkannt…

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