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Klarheit über die «Rünenberger Gemeindeinitiative»

Klarheit über die «Rünenberger Gemeindeinitiative»


Im Beitrag vom 6. Mai 2026 habe ich die Initiative wegen des Verbots, Klassenkassen zu führen, als mögliches «Heilmittel» ins Spiel gebracht. Im Lead des Beitrags stand, dass sie die Kündigung des Universitätsvertrags bis Ende 2027 verlangt. Diese Information ist richtig, aber für ein volles Verständnis des Begehrens genügt sie bei Weitem nicht.

Die Initiative hat ihren Ursprung in der Abstimmung über die «Neugestaltung des Finanzausgleichs» (NFA; seit 2008 in Kraft). Der Bundesrat hatte im Abstimmungsbüchlein folgendes versprochen: «Neu kann der Bund auf Antrag von Kantonen interkantonale Verträge allgemein verbindlich erklären oder Kantone zur Beteiligung an solchen Verträgen verpflichten. Beansprucht ein Kanton von einem andern eine Leistung, so muss er (sic!) für diese zahlen.» Auch der Baselbieter Finanzdirektor versprach damals, dass die NFA dem unter den grossen Ausgaben für die Universität Basel ächzenden Kanton «auf jeden Fall Entlastung bringen» werde.

Der Regierungsrat hat bis heute das Versprechen nicht eingelöst, weil er sich beharrlich weigert, den erwähnten Antrag an den Bund zu stellen. Wie auch Basel-Stadt verschenkt er seit 18 Jahren viel lieber jedes Jahr ca. 65 Mio. Franken an die übrigen Kantone. Rünenberg – wie die meisten Gemeinden mit Geldsorgen – lancierte deshalb 2025 eine Initiative mit der Forderung nach «Abschluss eines ab 2030 gültigen Universitätsvertrags mit NFA-konformer finanzieller Beteiligung aller Kantone». Dieses Ziel wäre aber wegen der zweijährigen Kündigungsfrist des aktuellen Universitätsvertrags nur mit dessen Kündigung bis Ende 2027 zu erreichen.

Wegen der unabdingbaren Kündigungsklausel verbreiten die Initiativgegner/-innen nun viele Schreckensmeldungen. So hat z. B. der Gemeinderat Muttenz vor einer Gemeindeversammlung behauptet, dass nach einer Kündigung der gleichberechtigte Zugang der Baselbieter Studierenden zur Uni gefährdet sei – ein Argument, welches die Beschwerdeinstanz als unwahr bezeichnete.

Der Widerstand grosser Teile des Landrates, des Regierungsrates, vieler Gemeinderäte des Unterbaselbiets, der Ständerätin M. Graf oder der Nationalrätin M. Locher ist unverständlich. Eine Erklärung könnte sein, dass die Politiker/-innen ein schlechtes Gewissen haben und deshalb verhindern wollen, dass die Initiative zur Abstimmung kommt, denn dann erhielte eine breite Wählerschaft wieder einmal einen vertieften Einblick in die Arbeit ihrer Volksvertreter/-innen.

Werner Zumbrunn
Master of Science

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