AVS wird betreffend aufsichtsrechtlicher Anzeige aktiv
Im November 2025 reichte die Starke Schule beider Basel (SSbB) eine aufsichtsrechtliche Anzeige wegen möglicher Verletzungen der Fürsorgepflicht sowie der Personalgesetzgebung gegen die Schulleitung und den Schulrat der Primarschule Allschwil ein. Nun reagiert das Amt für Volksschulen (AVS).
Auslöser der Anzeige war ein aussergewöhnlich hoher Abgang von rund dreissig Lehrpersonen der Primarschule Allschwil letzten Sommer. Diese aussergewöhnlich hohe Fluktuation deutet auf gravierende strukturelle Probleme hin. Die SSbB hat von zahlreichen Lehrpersonen Informationen und Dokumente betreffend Mobbing, Schikanen und Missachtung der Personalgesetzgebung an der Primarschule erhalten. Insbesondere werden rechtswidrige Befristungen von Arbeitsverträgen beanstandet, die wiederholt verlängert wurden, ohne dabei die in der Personalverordnung vorgesehenen Voraussetzungen dafür zu erfüllen.
In einem Schreiben an den Schulrat der Primarschule Allschwil hält das AVS Folgendes fest: «Die Prüfung, ob sich die erhobenen Mängel gegen die Verwaltungseinheit richten, die von der BKSD zu beaufsichtigen ist, hat ergeben, dass im Fall der angezeigten Missachtung des Personalgesetzes und der Personalverordnung mit Bezug auf den Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen durch die Schulleitung ein vermeintliches Fehlverhalten gerügt wird. Gemäss § 82 Abs. 1 Bstb.b des Bildungsgesetzes ist der Schulrat Anstellungsbehörde der Schulleitung. Damit ist auch der Schulrat für die Überprüfung des vermeintlichen Fehlverhaltens der Schulleitung zuständig.»
Aus diesem Grund hat das AVS die aufsichtsrechtliche Anzeige der SSbB an den Schulrat der Primarstufe Allschwil weitergeleitet «mit der Aufforderung (…) ggf. erforderliche Schritt einzuleiten».
Weiter teilt das AVS mit: «Für eine vermeintliche Verletzung der Fürsorgepflicht der Primarschule Allschwil allgemein, die neben der Schulleitung auch den Schulrat betrifft, liegt die Zuständigkeit für die Behandlung der Anzeige bei der BKSD. Diese wird in absehbarer Zeit dazu Stellung nehmen.»
Der Schulrat muss nun die Anzeige betreffend arbeitsrechtlichen Fehlverhalten der Schulleitung bearbeiten und ggf. erforderliche Schritte einleiten. Betreffend Verletzung der Fürsorgepflicht der Primarstufe Allschwil liegt die Zuständigkeit bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD). Diese wird in nächster Zeit zur aufsichtsrechtlichen Anzeige Stellung nehmen.
Die SSbB erwartet, dass das AVS künftig konsequent sicherstellen wird, dass Personalgesetz sowie Personalverordnung eingehalten werden, um allen Mitarbeitenden ein rechtskonformes Arbeitsumfeld bieten zu können.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel
