Nachteilsausgleich im Baselbiet: Chancen und Grenzen verstehen
Der Nachteilsausgleich soll Schüler/-innen mit diagnostizierten Beeinträchtigungen faire Chancen im Schulalltag und bei Prüfungen geben. Er kann zusätzliche Zeit, angepasste Prüfungsbedingungen oder spezielle Hilfsmittel umfassen und verändert nicht die Lernziele. Diese Massnahme ist rechtlich verankert, weil gemäss Bundesverfassung niemand wegen einer Beeinträchtigung benachteiligt werden darf. Gleichzeitig steigt die Zahl der Gesuche deutlich an und es zeigt sich, dass Nachteilsausgleiche in Einzelfällen auch beantragt werden, um den Verbleib in einem bestimmten Leistungsniveau oder den Zugang zum Gymnasium zu ermöglichen.
Ein Nachteilsausgleich im Kanton Basel-Landschaft richtet sich an Lernende mit schulpsychologisch diagnostizierten Beeinträchtigungen. Dazu gehören etwa ADHS, Lese-Rechtschreib-Störungen, Autismus oder körperliche Einschränkungen. Ziel ist, Benachteiligungen beim Lernen und bei Prüfungen auszugleichen. Dazu können verlängerte Prüfungszeiten, ruhigere Prüfungsräume oder individuelle Hilfsmittel gehören. Die Lernziele bleiben unverändert. Die rechtliche Grundlage bilden die Bundesverfassung sowie das Behindertengleichstellungsgesetz, die Chancengleichheit im Bildungswesen sichern sollen (https://www.sbfi.admin.ch/de/nachteilsausgleich).
Warum der Ausgleich wichtig ist
Die Grundidee des Nachteilsausgleichs ist Chancengerechtigkeit. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sollen trotz ihrer Einschränkungen zeigen können, was sie fachlich leisten. In der Volksschule, also auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I, kann ein Nachteilsausgleich helfen, den Unterricht besser zu bewältigen und Leistungen sachgerecht zu beurteilen. Auch auf der Sekundarstufe II, etwa an Gymnasien, kommen solche Massnahmen zum Einsatz. Schweizweit zeigt sich seit Jahren eine Zunahme der Nachteilsausgleiche. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 1’000 Lernende auf der Sekundarstufe II einen Nachteilsausgleich nutzen (https://edudoc.ch/record/211496/files/schweizerische_gesellschaft_fuer_angewandte_berufsbildungsforschung_-_der_nachteilsausgleich_foerdert_die_chancengleichheit.pdf).
Probleme und Herausforderungen
Für die betroffenen Lernenden ist der Weg zum Nachteilsausgleich oft mit zusätzlichem Druck verbunden. Er setzt Abklärungen durch schulpsychologische Dienste und medizinische Fachstellen voraus und ist mit administrativem Aufwand verbunden. Eine zentrale Befürchtung ist, dass Nachteilsausgleiche in Einzelfällen beantragt werden, um schulische Selektion zu beeinflussen. Eltern oder Schüler/-innen erhoffen sich dadurch, im P-Niveau bleiben oder den Übertritt ins Gymnasium ermöglichen zu können, wenn dies ohne zusätzliche Massnahmen kaum erreichbar erscheint (https://www.nau.ch/news/schweiz/gymi-prufung-schuler-mit-adhs-erhalten-mehr-zeit-66927624).
Auch für die Schulen bringt diese Entwicklung Herausforderungen mit sich. Lehrpersonen und Schulleitungen müssen mehr Zeit für Abklärungen, Koordination und Umsetzung aufwenden. Wenn viele Lernende unterschiedliche Prüfungsbedingungen erhalten, steigt der organisatorische Aufwand und die Vergleichbarkeit der Leistungen wird zusätzlich erschwert.
Auswüchse und Kritik
Kritiker sehen die Gefahr, dass Nachteilsausgleiche überhandnehmen und ihren ursprünglichen Zweck verlieren. Bei klar ausgewiesenen Beeinträchtigungen sind sie sinnvoll und notwendig. Wenn jedoch ein hoher Anteil der Lernenden davon profitiert, verschwimmt die Grenze zwischen notwendigem Ausgleich und zusätzlicher Förderung. Zudem besteht das Risiko, dass Nachteilsausgleiche gezielt eingesetzt werden, um selektive Hürden im Bildungssystem zu umgehen, statt diese pädagogisch aufzufangen.
Position der Starken Schule beider Basel
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) ist der Meinung, dass Nachteilsausgleiche für Schüler/-innen mit klar ausgewiesenen Beeinträchtigungen notwendig und gerechtfertigt sind. Gleichzeitig stellt die SSbB fest, dass diese Massnahmen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Aus Sicht des Vereins droht der Nachteilsausgleich in Einzelfällen zu einem Instrument zu werden, um schulische Selektion zu beeinflussen oder Leistungsanforderungen abzufedern, statt sie pädagogisch anzugehen. Die SSbB warnt davor, dass dadurch die Vergleichbarkeit von Leistungen leidet und das Vertrauen in eine faire Beurteilung geschwächt wird. Sie fordert klare Kriterien, Zurückhaltung bei der Bewilligung sowie eine stärkere Fokussierung auf qualitativ guten Unterricht und gezielte Förderung innerhalb der Schule.
Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel

3 Antworten
Nach meinen Beobachtungen ist die Vermutung, dass Lernende mit Nachteilsausgleich fatalistisch oder faul werden, nicht richtig. Zentrales Motiv für Eltern, die für ihre Kinder Nachteilsausgleich beantragen, ist es, diesen zu besseren Noten zu verhelfen. Die typischen Nutzniesser von Nachteilsausgleich bekommen mehr Zeit für die Prüfungen, und da Zeit ein Faktor beim Thema Leistung ist (nicht nur in der Physik), ermöglicht ihnen dies, vorteilhaftere Leistungsbeurteilungen in Form von Noten zu erlangen.
Ich habe in den zurückliegenden Jahren nicht wenige Lernende mit Nachteilsausgleich in meinen Klassen gehabt, die Notendurchschnitte im Bereich von 5 und 5,5 hatten. Der ihnen zugesprochene Nachteilsausgleich führte dann dazu, dass es in der Biologieprüfung nicht mehr «nur» für eine 5 reichte, sondern dann eben für eine 5.5 oder eine 6.
Man darf freilich nicht alle Fälle über einen Kamm scheren, und in bestimmten Fällen sind Nachteilsausgleiche bestimmt absolut berechtigt und fair. Aber es gibt eben auch Fälle, die Fragen aufwerfen. Wenn gute, solide Lernende ohne jegliche erkennbaren Handicaps im Durschnitt Noten im Bereich zwischen 4.5 und 5.5 erreichen, aber im Leistungsspektrum der Klasse nicht zur Spitzengruppe gehören, dann kann ein Nachteilsausgleich dazu verhelfen, dass gewissermassen der «Aufstieg» in die Spitzengruppe gelingt, was sonst nicht möglich wäre. Meine Erfahrung war in vielen Fällen genau die, dass überambitionierte Eltern für ihre Kinder den Sprung in der Schule von «lediglich» gut zu sehr gut ermöglichen wollten und deshalb den Weg über den Nachteilsausgleich wählten. Und das ist dann selbstredend eine mehr als fragwürdige Entwicklung.
Eine weitere ungeschickte Folge des Nachteilsausgleichs: Lernende mit Schwächen schwanken zwischen Fatalismus und Faulheit: Einerseits bestätigt der Nachteilsausgleich, dass jemand etwas nicht so gut kann, was entmutigend wirkt: «Warum soll ich mich anstrengen, wenn ich es sowieso nicht kann?» Anderseits könnte vermehrtes Üben, wie vielfach gezeigt wurde, dabei helfen, Schwierigkeiten zu überwinden. Besonderer Fleiss wird aber durch den Nachteilsausgleich gebremst: «Unter den erleichternden Bedingungen schaffe ich es sowieso, warum also üben?» Schwächen sind aber nun einmal eine Realität, die sich auswirkt: Wer eine Mehlallergie hat, kann nicht Bäcker werden. Wer nicht rechnen kann, sollte nicht Buchhalter werden. Wer nicht stotterfrei sprechen kann, sollte nicht Radiosprecher werden. Wer nicht gut sieht, kann nicht Militärpilot werden.
Lassen wir es doch mit jeglicher Beurteilung, geniessen den Schultag und finden uns alle gegenseitig toll. Heute ist ja jede und jeder irgendwie benachteiligt…