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Frühfranzösisch auf dem Prüfstand: Kindeswohl vor Symbolpolitik

Frühfranzösisch auf dem Prüfstand: Kindeswohl vor Symbolpolitik

Die Diskussion um Frühfranzösisch an der Primarschule bleibt weiterhin ein Thema. Während mehrere Kantone das Frühfranzösisch hinterfragen oder eine Verschiebung auf die Sekundarstufe bereits beschlossen haben, fordert Bundesrätin Baume-Schneider die Beibehaltung einer zweiten Landessprache in der Primarschule. Ein fundiertes Rechtsgutachten «Frühfranzösisch an der Primarschule» kommt nun zu einem klaren Schluss: Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass Bundesbern betreffend Frühfranzösisch in die Bildungshoheit der Kantone eingreifen darf. Und weiter: Die erhofften Vorteile des Frühfranzösisch sind nicht nachweisbar. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob der Französischunterricht ab der 3. Primarklasse den Schülerinnen und Schülern wirklich nützt oder ob er vor allem ein politisches Symbol ist.

Das Rechtsgutachten: Kantone bleiben zuständig

Das im Auftrag des Lehrernetzwerks Schweiz erstellte Rechtsgutachten von Rechtsanwältin Dr. Nicole Burger untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Frühfranzösisch. Burger kommt zum Schluss, dass die Entscheidung über den Beginn des Fremdsprachenunterrichts grundsätzlich den Kantonen zusteht. Die Bundesverfassung verleiht dem Bund keine Kompetenz, den Beginn des Französischunterrichts auf der Primarstufe vorzuschreiben. Ein weiterer Punkt des Gutachtens ist, dass das Eingreifen des Bundes nicht verhältnismässig ist und damit problematisch erscheint. Aktuelle Studien zeigen keinen klaren Lernvorteil eines früheren Beginns des Französischunterrichts. Vielmehr zeigen sich Schwierigkeiten, insbesondere bei Kindern mit sprachlichen Defiziten oder Migrationshintergrund. Zudem braucht das Frühfranzösisch Ressourcen, die für die Förderung der Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik benötigt werden.

Das Gutachten stellt ausserdem die Behauptung infrage, der nationale Zusammenhalt sei auf Frühfranzösisch angewiesen. Die Schweiz habe über viele Jahrzehnte ohne obligatorischen Französischunterricht auf der Primarstufe funktioniert, ohne dass dadurch der nationale Zusammenhalt beeinträchtigt gewesen sei. Entscheidend ist vielmehr die Qualität des Unterrichts und nicht der möglichst früher Beginn.

Bestehendes Sprachenmodell muss hinterfragt werden

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider setzt sich für den Erhalt des Frühfranzösischunterrichts ein und begründet dies mit der Bedeutung der Landessprachen für den nationalen Zusammenhalt. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) anerkennt die besondere Bedeutung der französischen Sprache für die Schweiz, ist aber überzeugt, dass der Unterricht auf derjenigen Bildungsstufe beginnen soll, wo der grösste Lernerfolg erzielt wird. Wenn Primarschüler/-innen trotz jahrelangem Unterricht nur bescheidene Französischkenntnisse erreichen und gleichzeitig die Leistungen in den Kernfächern Mathematik und Deutsch darunter leiden, muss das bestehende Sprachmodell zwingend hinterfragt werden.

Die von der SSbB lancierte Initiative zur Verschiebung des Frühfranzösisch verfolgt deshalb ein klares Ziel: Die Primarschule soll sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik konzentrieren. Französisch bleibt wichtig, soll aber erst an den Sekundarschulen unterrichtet werden, dort dafür intensiver. Das vorliegende Rechtsgutachten stärkt diese Position, indem es zeigt, dass die pädagogischen und die verfassungsrechtlichen Gründe für eine Neubeurteilung des Frühfranzösisch sprechen.

Im Zentrum der Bildungspolitik sollte nicht die Verteidigung eines politischen Kompromisses stehen, sondern das Wohl der Kinder und die Qualität ihrer Ausbildung.

Charlotte Höhmann
Vorstand Starke Schule beider Basel

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