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Bundesrat will Jugendliche in sozialen Medien gesetzlich besser schützen

Bundesrat will Jugendliche in sozialen Medien gesetzlich besser schützen

Soziale Medien sind aus dem Alltag vieler Jugendlicher kaum mehr wegzudenken. Gleichzeitig bringen sie Risiken mit sich. Cybermobbing, Hassrede, ungeeignete Inhalte und personalisierte Werbung können für Minderjährige problematisch sein. Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, plant der Bundesrat neue gesetzliche Vorgaben. Damit sollen insbesondere die Betreiber grosser Onlineplattformen stärker in die Pflicht genommen werden.

Plattformen müssen Verantwortung übernehmen

Bislang tragen vor allem die Eltern die Verantwortung dafür, ihre Kinder vor möglichen Gefahren im Internet zu schützen. Sie müssen darauf achten, wie ihre Kinder soziale Medien nutzen und mit welchen Inhalten sie in Kontakt kommen. Allerdings können Eltern nicht sämtliche Risiken kontrollieren, denen Jugendliche auf diesen Plattformen begegnen. Deshalb sollen künftig auch die Betreiber grosser Onlineplattformen stärker zum Schutz Minderjähriger beitragen.

Der Bundesrat sieht deshalb vor, dass grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen künftig mögliche Gefahren für Minderjährige systematisch untersuchen und geeignete Gegenmassnahmen ergreifen müssen. Davon betroffen sind insbesondere reichweitenstarke Dienste wie Instagram und TikTok, aber auch Facebook, YouTube und X. Auch KI Tools wie ChatGPT oder Perplexity sind davon betroffen. Auf diese Weise sollen Risiken frühzeitig erkannt und verringert werden.

Weniger gezielte Werbung und bessere Meldemöglichkeiten

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzesentwurfs betrifft personalisierte Werbung. Grosse Plattformen sollen Minderjährigen künftig keine Werbung mehr anzeigen dürfen, die auf deren persönlichen Interessen und ihrem Nutzungsverhalten basiert. Dadurch soll verhindert werden, dass persönliche Daten gezielt für kommerzielle Zwecke ausgenutzt werden.

Zudem sollen Nutzerinnen und Nutzer sämtliche mutmasslich rechtswidrigen Inhalte melden können. Bisher war ein solches Meldeverfahren nur für bestimmte Inhalte vorgesehen. Neu sollen beispielsweise auch strafbare Inhalte wie Kinderpornografie erfasst werden. Die Plattformen müssen sich anschliessend mit den Meldungen auseinandersetzen und ihre Entscheidungen nachvollziehbar begründen.

Mindestalter bleibt vorerst offen

Eine wichtige Frage bleibt allerdings ungeklärt: Ab welchem Alter sollen Kinder soziale Medien nutzen dürfen? Ein gesetzliches Mindestalter ist im aktuellen Entwurf noch nicht vorgesehen. Der Bundesrat will diese Frage jedoch weiter prüfen. Gerade jüngere Kinder benötigen besonderen Schutz, weshalb auch eine wirksame Alterskontrolle diskutiert werden sollte.

Bei Verstössen gegen die neuen Vorgaben drohen den Plattformen empfindliche Sanktionen. Diese können bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen ernst nehmen. Das Gesetz befindet sich noch im politischen Prozess. Der Bundesrat will die entsprechende Botschaft bis Ende Juni 2027 ausarbeiten. Anschliessend wird das Parlament darüber beraten. Eine Verabschiedung könnte 2028 erfolgen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet darf nicht allein den Familien überlassen werden. Wer digitale Plattformen betreibt und mit der Nutzung durch Minderjährige Geld verdient, muss auch Verantwortung für die damit verbundenen Risiken übernehmen. Die geplanten gesetzlichen Vorgaben sind deshalb ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit im digitalen Raum.

Aleyna Kara
Sekretariat Starke Schule beider Basel

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