Lehre sollte nicht am Pensum scheitern
Eine Berufsausbildung ist für viele Jugendliche der wichtigste Schritt in ein selbstständiges Berufsleben. Doch nicht alle können ein Vollzeitpensum bewältigen. Gerade Jugendliche mit Autismus, ADHS oder anderen Beeinträchtigungen stossen deshalb bei der Lehrstellensuche und während der Ausbildung auf grosse Hürden. Dabei fehlt es ihnen nicht zwingend an den fachlichen Fähigkeiten, sondern oft an den passenden Rahmenbedingungen.
Eine Berufslehre ist in der Schweiz traditionell auf ein Vollzeitpensum ausgerichtet. Die Lernenden arbeiten im Lehrbetrieb, besuchen die Berufsfachschule und absolvieren überbetriebliche Kurse. Diese drei Lernorte verlangen eine hohe zeitliche und organisatorische Belastbarkeit. Für Jugendliche, die aufgrund einer Beeinträchtigung mehr Erholungszeit benötigen oder mit der täglichen Belastung Schwierigkeiten haben, kann dieses Modell zur unüberwindbaren Hürde werden.
Besonders problematisch ist, dass eine gescheiterte Ausbildung nicht automatisch bedeutet, dass jemand für den gewählten Beruf ungeeignet ist. Jugendliche können durchaus über die notwendigen Fähigkeiten und das Interesse verfügen, scheitern aber an der zeitlichen Belastung. Damit gehen nicht nur Ausbildungschancen verloren, sondern auch wichtige Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe.
Gesetzliche Möglichkeiten reichen nicht aus
Das Berufsbildungsgesetz sieht bereits heute vor, dass die Dauer einer Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen angemessen verlängert werden kann. Auch eine Ausbildung mit reduziertem Arbeitspensum ist grundsätzlich möglich. In der Praxis braucht es dafür jedoch die Zustimmung des Lehrbetriebs und die Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Individuelle Lösungen sind somit zwar vorgesehen, aber keineswegs selbstverständlich.
Im Kanton Basel-Landschaft muss ein reduzierter Praxisanteil ausdrücklich beantragt werden. Jedes Gesuch wird einzeln geprüft. Auch in Basel-Stadt sieht das kantonale Berufsbildungsgesetz Massnahmen zur Förderung der beruflichen Grundbildung von Menschen mit Behinderungen vor. Damit bestehen in beiden Basel rechtliche Grundlagen. Entscheidend ist jedoch, ob diese Möglichkeiten im Ausbildungsalltag tatsächlich genutzt werden.
Ausbildung muss unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigen
Eine Teilzeitlehre bringt zweifellos organisatorische Herausforderungen mit sich. Lehrbetriebe müssen ihre Ausbildungsplanung anpassen, Berufsfachschulen benötigen flexible Unterrichtsmodelle und auch überbetriebliche Kurse müssen entsprechend organisiert werden. Diese Schwierigkeiten dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Jugendliche mit einer Beeinträchtigung von einer regulären Berufsausbildung ausgeschlossen bleiben.
Lavinia Beck
Vorstand Starke Schule beider Basel
