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Bildung soll ausschliesslich im Kompetenzbereich der Kantone sein

Bildung soll ausschliesslich im Kompetenzbereich der Kantone sein

Schule und Bildung gehören vollständig in die Hoheit der Kantone. Der Bund darf weder in die Gestaltung der Schulsysteme noch in die Inhalte der einzelnen Fächer eingreifen. Die Kompetenz zur Festlegung von Lehrplänen, Unterrichtsinhalten und Bildungsstandards muss ausschliesslich bei den Kantonen verbleiben. Schweizweit verbindliche Vorgaben oder zentralisierte Regelungen durch den Bund sind auszuschliessen, um die kantonale Autonomie zu bewahren.

Frühfranzösisch und Bildungsfreiheit

Konkret betrifft dies momentan das Frühfranzösisch, das Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider als Pflicht ab der dritten Primarstufe gesetzlich verankern möchte. Ein solcher Eingriff in die Kantonshoheit ist inakzeptabel. Baume-Schneider sieht den nationalen Zusammenhalt durch eine drohende Abschaffung des Frühfranzösisch gefährdet. Wer jedoch der Realität ins Auge blickt, erkennt schnell, dass die Frustration über die unzureichende Beherrschung dieser Landessprache eher zu einer Abneigung als zu Zusammenhalt führt.

Zudem verkennt die Bundesrätin, dass es sich nicht um eine Entscheidung gegen die französische Sprache handelt, sondern lediglich um eine Verschiebung der Schwerpunkte. Französisch würde weiterhin unterrichtet, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt. Dadurch können die Schüler/-innen die Sprache mit grösserem Erfolg lernen.

Der Bund soll nicht in das Hoheitsgebiet Bildung der Kantone eingreifen können, weder im Frühfranzösisch noch im Sportunterricht. Der Volkswille einzelner Kantone darf vom Bund nicht übergangen werden.

Sportunterricht für sehr aktive Kinder freiwillig

Des Weiteren besteht in diesem Zusammenhang die Diskussion, den Sportunterricht, der bisher als einziges Fach auf Bundesebene geregelt wurde, ebenfalls den Kantonen zu übertragen. Dies wäre ein wichtiges Zeichen, um die Kompetenzen des Bundes im Bereich Bildung einzuschränken und den Kantonen die umfassende Zuständigkeit für ihre Bildungssysteme zu übertragen. Die Starke Schule beider Basel unterstützt diesen Schritt.

Gleichzeitig ist klar, dass Sport und Bewegung für Kinder und Jugendliche unabdingbar sind. Eine Kompetenzübertragung an die Kantone sollte keinesfalls dazu führen, dass die drei Wochenlektionen gestrichen werden.

Jedoch wäre es sinnvoll, den Sportunterricht für sehr aktive Kinder und Jugendliche in einem anerkannten und aktiven Sportverein freiwillig trainieren, freiwillig zu machen. Als sehr aktiv gelten Kinder und Jugendliche, die bereits deutlich mehr Zeit in Sport in einem Verein investieren als die drei Wochenlektionen in der Schule. Wenn jemand beispielsweise in einem Verein dreimal pro Woche 1.5 Stunden trainiert und vielleicht auch noch einen Wettkampf am Wochenende teilnimmt, sollte der Sportunterricht freiwillig sein.

So können Kinder und Jugendliche stärker angeregt werden, einem Verein beizutreten oder verschiedene Sportarten auszuprobieren. Dabei ist der soziale Aspekt, von dem die Kinder und Jugendlichen dadurch profitieren können, nicht zu unterschätzen.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel

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