Bundesrat will Kantone an die kurze Leine nehmen …
Die Diskussion um das Frühfranzösisch hat in den vergangenen Monaten deutlich an Fahrt aufgenommen. Zahlreiche Deutschschweizer Kantone prüfen derzeit, den Französischunterricht von der Primarstufe auf die Sekundarstufe zu verschieben, oder sie haben entsprechende politische Beschlüsse bereits gefasst, darunter Zürich, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen und nun auch Aargau. In weiteren Kantonen sind politische Vorstösse hängig, in Baselland werden zurzeit Unterschriften für eine kantonale Volksinitiative gesammelt. Jetzt interveniert der Bundesrat und schickt eine fragwürdige Änderung des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung, die gemäss einem Rechtsgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei verfassungswidrig ist.
Dem Bundesrat sind kantonale Bestrebungen für die Abschaffung von Frühfranzösisch ein Dorn im Auge
Hintergrund ist die zunehmende Kritik am heutigen Fremdsprachenkonzept: Viele Bildungsexpertinnen und -experten sowie Lehrpersonen bezweifeln, dass zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe den gewünschten Nutzen bringen. Stattdessen werde die Primarschule mit zusätzlichen Lerninhalten überladen, während gleichzeitig die Leistungen in den Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Mathematik stark gesunken sind.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider befürchtet, dass diese kantonalen Bestrebungen die gemeinsame Sprachenstrategie der Kantone aus dem Jahr 2004 gefährden könnten. Damals hatten sich die Kantone weitgehend darauf verständigt, dass alle Schüler/-innen bereits auf der Primarstufe Englisch und eine zweite Landessprache lernen sollen. Gemäss Bundesverfassung haben Bund und Kantone die gemeinsame Aufgabe, die Landessprachen zu erhalten und zu fördern sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken. Dies legitimiert jedoch gemäss dem erwähnten Rechtsgutachten nicht, den Kantonen vorzuschreiben, auf welcher Schulstufe Fremdsprachen unterrichtet werden sollen.
Der Bundesrat lehnt die Bestrebungen zahlreicher Kantone, Französisch erst auf der Sekundarstufe zu unterrichten, dezidiert ab. Deshalb liess der Bundesrat eine entsprechende Vorlage ausarbeiten, die er vor Kurzem in die Vernehmlassung schickte.
Bundesrat will Sprachengesetz ändern
Der Bundesrat schlägt dem Ständerat und Nationalrat zwei Varianten zur Diskussion:
- Die erste Variante würde die heutige HarmoS-Regelung direkt im Sprachengesetz verankern. Damit wäre schweizweit vorgeschrieben, dass bereits auf der Primarstufe zwei Fremdsprachen unterrichtet werden müssen: Englisch und eine zweite Landessprache.
- Die zweite Variante verlangt, dass eine zweite Landessprache spätestens auf der Primarstufe beginnt und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird. Über den Zeitpunkt und die Ausgestaltung des Englischunterrichts könnten die Kantone weiterhin selbst entscheiden.
Wie geht es nun weiter?
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes eröffnet. Bis Anfang Oktober 2026 können Kantone, Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise zu den beiden vorgeschlagenen Varianten Stellung nehmen. Nach Abschluss der Vernehmlassung wird der Bundesrat die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und entscheiden, ob er an seinen Plänen festhalten will. Anschliessend müsste er dem Parlament eine entsprechende Änderung des Sprachengesetzes unterbreiten.
Bis zu einer allfälligen Gesetzesänderung ist der Weg jedoch noch weit. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat müssten einer Vorlage zustimmen. Angesichts der Tatsache, dass das Bildungswesen traditionell in die Zuständigkeit der Kantone fällt, dürfte insbesondere die Frage der kantonalen Bildungshoheit zu intensiven politischen Diskussionen führen.
Die verschiedenen kantonalen Vorstösse zeigen, dass viele Verantwortliche im Bildungsbereich Handlungsbedarf erkennen und nach besseren Lösungen suchen. Ein bundesrechtlicher Eingriff würde diesen demokratischen Prozess erschweren und den Handlungsspielraum der Kantone unnötig einschränken.
Selbst wenn beide Parlamentskammern einer Gesetzesänderung zustimmen sollten, was heute mehr als fraglich ist, wäre das letzte Wort noch nicht gesprochen. Gegen Änderungen von Bundesgesetzen kann das Referendum ergriffen werden. In diesem Fall hätte letztlich die Schweizer Stimmbevölkerung darüber zu entscheiden, ob der Bund den Kantonen vorschreiben soll, bereits auf der Primarstufe eine zweite Landessprache zu unterrichten.
SSbB fordert klaren Kurswechsel
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) lehnt beide Varianten dezidiert ab. Zwar hätten die Kantone bei der zweiten Variante grösseren Spielraum, dennoch bliebe auch bei dieser Variante ausgeschlossen, Französisch erst auf der Sekundarstufe einzuführen.
Die SSbB ist überzeugt, dass sowohl die Erfahrungen der vergangenen Jahre als auch der kürzlich veröffentlichte Bericht «Standortbestimmung Fremdsprachenkonzept» klar zeigen, dass das Frühfranzösisch die Erwartungen nicht erfüllt hat. Trotz erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand erreichen viele Schüler/-innen am Ende der Primarschule die Lernziele in Französisch nicht. Am Ende der Primarschulzeit können viele Schüler/-innen kaum einen Satz sprechen. Französisch ist für viele Schüler/-innen zu einem Frustfach geworden. Statt zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe zu unterrichten, soll sich der Unterricht stärker auf die Grundlagen des Lesens, Rechnens und Schreibens konzentrieren.
Englisch soll weiterhin auf der Primarstufe beginnen, sinnvollerweise ab der 5. Klasse. Diese Sprache hat sich international als Verkehrs- und Wirtschaftssprache etabliert und wird von vielen Kindern auch ausserhalb der Schule regelmässig genutzt. Dadurch verfügen die Lernenden über bessere Voraussetzungen für einen erfolgreichen Spracherwerb.
Französisch, eine wichtige, aber auch schwierige Sprache, soll nicht abgeschafft, sondern auf die Sekundarstufe 1 verschoben werden, dort aber intensiver und mit deutlich mehr Lektionen unterrichtet werden. Dadurch können Schüler/-innen aufgrund ihres höheren Alters und ihrer grösseren Lernreife rascher Fortschritte erzielen und insgesamt bessere Sprachkompetenzen erwerben. Ziel muss sein, dass die Schüler/-innen am Ende der obligatorischen Schulzeit die Grundkompetenzen im Französisch erreichen. Im aktuellen Modell wurde dieses Ziel bei weitem verfehlt.
Die SSbB kritisiert zudem den geplanten Eingriff des Bundes in die Bildungshoheit der Kantone, der den kantonalen Gestaltungsspielraum erheblich einschränken würde. Besonders stossend erscheint dieser bundesrätliche Eingriff, weil zahlreiche Kantone aufgrund eigener Erfahrungen und demokratisch gefällter Entscheide Anpassungen an ihrem Fremdsprachenunterricht vornehmen wollen.
Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel
[Quelle: Eidgenössisches Departement des Innern: Bundesrat will Verankerung der Landessprache in der Schule stärken – Vernehmlassung eröffnet, 12. Juni 2026]
