Nachteilsausgleich schafft neue Ungleichheiten
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einem Nachteilsausgleich ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Damit sollen bestehende Nachteile ausgeglichen und die Chancengleichheit verbessert werden. Doch die zunehmende Verbreitung wirft auch neue Fragen auf: Profitieren tatsächlich vor allem jene davon, die einen Nachteil ausgleichen müssen? Oder entsteht dadurch eine neue Form von Ungleichheit?
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich ist eine Anpassung der Prüfungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit beeinträchtigten Fähigkeiten. Er soll für höhere Chancengleichheit an Schulen sorgen. Gleichzeitig soll er Diskriminierung verhindern und zur Gleichbehandlung beitragen, ohne die Leistungsanforderungen zu senken. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen zudem, dass durch Nachteilsausgleiche Ausbildungsabbrüche verhindert werden konnten.
Zu den Beeinträchtigungen, für die ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, gehören unter anderem Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche, Autismus-Spektrum-Störungen, Aufmerksamkeitsprobleme wie ADHS, körperliche Behinderungen, chronische Krankheiten sowie Depressionen oder Angststörungen.
Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten, muss in der Regel eine entsprechende Diagnose nachgewiesen und zusammen mit einem schriftlichen Gesuch eingereicht werden. Betroffene erhalten danach beispielsweise mehr Zeit für Prüfungen, technische Hilfsmittel wie Laptops mit Rechtschreibkorrektur oder Bildschirmlesegeräte, Kopfhörer gegen Lärm oder die Möglichkeit, Prüfungen in einem separaten, ruhigen Raum ohne Ablenkung zu schreiben. Auch angepasste Prüfungsformen sind möglich, zum Beispiel mündlich statt schriftlich oder umgekehrt, ebenso wie strukturiertere Aufgabenblätter.
Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit zu ihrem Vorteil, auch weil das Wissen über den Nachteilsausgleich zunimmt. Die NZZ veröffentlichte 2026 Statistiken, wonach 16 Prozent der Maturandinnen und Maturanden über einen Nachteilsausgleich verfügen. Auch an Universitäten ist der Anteil beträchtlich: An der Universität Luzern profitieren 5 Prozent der Studierenden von einem solchen Ausgleich. Betrachtet man nur die privaten Gymnasien, liegt der Anteil sogar bei 20 Prozent.
Wenn der Ausgleich selbst zur Ungleichheit wird
Diese Zahlen zeigen, dass vor allem Schülerinnen und Schüler aus höheren sozialen Schichten von einem Nachteilsausgleich profitieren. Dadurch kann eine neue Ungleichheit entstehen. Kinder aus sozial schwächeren Familien haben ohnehin häufiger schlechtere Bildungschancen und Leistungen. Gleichzeitig wissen ihre Eltern weniger über die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs oder wissen nicht, wie sie diesen beantragen können. Wohlhabendere Eltern sind oft besser informiert und können ihre Kinder gezielter unterstützen. Auch Sprachkenntnisse können eine Rolle spielen. Eltern, die Deutsch weniger gut beherrschen, haben grössere Schwierigkeiten, sich über die Möglichkeiten zu informieren und ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Dadurch profitieren ausgerechnet diejenigen stärker vom Nachteilsausgleich, die bereits bessere Voraussetzungen haben.
Ausserdem stellt sich die Frage, ob die hohen Anteile langfristig das allgemeine Leistungsniveau beeinflussen. Wenn sich Schulen immer stärker an Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten anpassen, besteht die Gefahr, dass diese weniger dazu angehalten werden, an ihren Schwächen zu arbeiten und mit diesen umzugehen. Auch das könnte zu einem Problem werden.
Transparenz oder Datenschutz?
Damit stellt sich eine weitere Frage: Sollte ein Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt werden? Und sollte ein Arbeitgeber darüber informiert werden? Bislang wird dies aus Datenschutzgründen nicht gemacht. Die Berner Längsschnittstudie zu integrativen schulischen Massnahmen zeigt jedoch, dass Jugendliche häufig Berufe wählen, die ihren eigenen Fähigkeiten entsprechen. Dies könnte darauf hindeuten, dass eine solche Angabe im Zeugnis gar nicht notwendig wäre. Jugendliche können ihre eigenen Fähigkeiten offenbar häufig selbst einschätzen. Eine entsprechende Angabe über eine Beeinträchtigung könnte einen Arbeitgeber hingegen unnötig abschrecken.
Charlotte Bally
Sekretariat Starke Schule beider Basel
