Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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  • Donnerstag, April 24, 2025

    konsumGLOBAL in den Unterricht integrieren

    Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)

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  • Dienstag, April 22, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Neue Schulanlage

    Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Vegane Mensa an der Universität Basel

    Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)

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15.05.2025

Baselland verabreicht Kindern am zweitmeisten ADHS-Medikamente

Die Menge an abgegebenen Medikamenten zur Behandlung von ADHS stieg in den letzten Jahren immer weiter an. Die neusten Zahlen des Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) zeigen die Zunahme deutlich. Im Kanton Basel-Landschaft wurden im Jahr 2023 bei Kindern und Jugendlichen schweizweit am zweitmeisten Medikamente verschrieben – mehr als doppelt so viele wie noch acht Jahre zuvor.

Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist eine Beeinträchtigung, welche die Symptome Unaufmerksamkeit, Konzentrationsschwierigkeit und/oder Hyperaktivität und Impulsivität umfasst. Nicht selten ist in diesen Fällen ein konzentriertes Arbeiten in der Schule nur beschränkt möglich und die schulische Entwicklung gefährdet.

Die Verschreibung von Medikamenten zur Behandlung von ADHS erfolgt durch Fachpersonen und sollte mit engmaschiger Betreuung verbunden sein.

Aussagekräftige Studie mit nachdenklichen Resultaten

Die Zahlen von Obsan umfassen lediglich die Anzahl ADHS-Medikamente, welche jedes Jahr durch die Grundversicherung abgerechnet werden. Nicht enthalten sind die Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Ausserdem wurden ausschliesslich Daten der ambulanten Leistungserbringer aufgenommen, da die Daten betreffend Abgabe im stationären Bereich unvollständig sind.

In der Studie wurde als Messwert die Standard-Tagesdosis einer erwachsenen Person (Defined Daily Doses, DDD) pro 1000 Einwohner*innen verwendet um einen Vergleich zu schaffen. Die Anzahl betroffener Personen lässt sich daraus aber nicht ablesen, da die verschriebene Dosis aufgrund von Alter, Geschlecht und Schwere der Beeinträchtigung unterschiedlich ist. In der Erfassung wurde zwischen Kinder & Jugendlichen sowie Erwachsenen unterschieden.

Die folgende Grafik zeigt den Vergleich der 26 Kantone betreffend Abgabe von ADHS-Medikamenten an Kinder & Jugendliche.

 

Mit Abstand am meisten Medikamente (17.4 DDD/1000 EW + Tag) wurden im Kanton Neuenburg abgegeben. Der Kanton Basel-Landschaft steht jedoch bereits an zweiter Stelle. Mit einem Wert von 14.7 DDD/1000 EW + Tag liegt dieser klar über dem schweizerischen Durchschnitt von 10.3. Im Gegenzug dazu bildet das Tessin mit einem Wert von 2.2 DDD/1000 EW + Tag deutlich das andere Ende des Abgabe-Spektrums ab.

Interessant ist auch der Vergleich des Kantons Basel-Landschaft zwischen 2015 und 2023: Während 2015 der Wert mit 6.0 noch klar unter dem damaligen schweizerischen Durchschnitt (6.6 DDD/1000 EW + Tag) liegt, steigt die Abgabe von ADHS-Medikamenten bis 2023 um 145% (14.7 DDD/1000 EW + Tag) – also fast zweieinhalbmal so viel. (siehe Grafik 2, violette Kurve)

 

Die Anzahl schweizweit abgerechneter Medikamente blieb zwischen 2015 und 2020 relativ stabil, danach nahm diese ebenfalls stark zu. Und auch in Baselland ist ab diesem Jahr eine starke Zunahme zu verzeichnen.

Laut Obsan ist ein weiterer wichtiger Faktor für die Interpretation der Daten, dass «die Psychiatrieversorgung in der lateinischen Schweiz stärker auf ambulante Angebote fokussiert, während in der deutschsprachigen Schweiz die stationäre Versorgung in psychiatrischen Kliniken sowie in psychiatrischen Abteilungen von Allgemeinspitälern eine grössere Rolle spielt». [1] Es kann davon ausgegangen werden, dass der tatsächliche Wert des Kantons Baselland - wenn man die stationären Abgaben einbeziehen würde - deutlich höher liegt. Der lateinische Kanton Neuchâtel läge somit im Verhältnis tiefer. Um eine fundierte Aussage zu treffen, fehlen jedoch exakte Daten.

Hohe Zunahme ist kaum erklärbar

Die genaue Anzahl an betroffenen lässt sich aus den Daten von Obsan nicht exakt ablesen. Gleichwohl kommt die Frage auf, ob sich die Anzahl Beeinträchtigung von ADHS tatsächlich zunehmend verbreitet. Fachpersonen gehen davon aus, dass es sich nicht um einen Anstieg an effektiv erkrankten Personen handelt, sondern sich vielmehr die Anzahl der Diagnosen sowie Verschreibungen für Medikamente erhöhen. Eine weitere Vermutung ist, dass in den letzten Jahren häufiger Mädchen und Erwachsene die Diagnose ADHS erhalten, welche früher aufgrund von anderer Symptomen unentdeckt blieb.

Auf Anfrage der SSbB, wie sich die Gesundheitsdirektion die hohe Anzahl abgegebener Medikamente erklärt und ob sie Handlungsbedarf sieht, nahm die Volkswirtschaft- und Gesundheitsdirektion (VGD) des Kantons Basel-Landschaft ausweichend Stellung und verwies an die Ärztinnen und Ärzte: «Die Verschreibung bzw. Abgabe von Arzneimitteln (inkl. ADHS-Medikamente) erfolgt in alleiniger Verantwortung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin bzw. der abgabeberechtigten Apothekerin oder des abgabeberechtigten Apothekers.» Eine Erklärung für die hohen Zahlen im Kanton BL könne die VGD somit nicht geben.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel


[1] Quelle: Schweizer Atlas der Gesundheitsversorgung, ADHS-Medikamente bei Kinder und Jugendlichen, https://www.versorgungsatlas.ch/indicator/_042/b [Stand 15.05.2025]

 

13.05.2025

Verwarnungen – ein Rechtsproblem nun im Fokus der Politik

Seit einer Gesetzesänderung im Kanton Basel-Landschaft häufen sich fragwürdige Verwarnungen gegen Lehrpersonen. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat bereits mehrmals darüber berichtet. Eine Interpellation im Landrat fordert nun Klarheit und Rechtsschutz.

Wachsende Besorgnis im Schuldienst

Seit der Gesetzesänderung vom 1. August 2024 mehren sich im Kanton Basel-Landschaft Berichte über fragwürdige und teilweise missbräuchliche Verwarnungen oder zahlreiche Verwarnungsandrohungen durch Schulleiter/-innen gegen Lehrpersonen. Diese Entwicklung sorgt für Unruhe, da schriftliche Verwarnungen nicht nur disziplinarische, sondern auch weitreichende berufliche und persönliche Folgen haben können. Besonders im sensiblen Schulalltag, wo Vertrauen und Kontinuität zentral sind, wiegen solche Massnahmen schwer.

Interpellation fordert Antworten

Landrätin Simone Abt (SP) hat am vergangenen Donnerstag mit einer Interpellation die Problematik der nicht anfechtbaren schriftlichen Verwarnungen nach § 15 Abs. 3 lit. c der Baselbieter Personalverordnung (SGS 150.11) aufgegriffen. Sie kritisiert, dass Verwarnungen gemäss Personalgesetz und -verordnung erteilt werden können, ohne dass Betroffene diese rechtlich anfechten dürfen. Dies stehe im «Spannungsverhältnis zum verfassungsmässigen Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 29a BV)», wie Abt betont, zumal Verwarnungen oft die Vorstufe zu einer Kündigung sind und das Vertrauensverhältnis am Arbeitsplatz, insbesondere in Schulen, nachhaltig schädigen. Selbst wenn eine Kündigung später gerichtlich aufgehoben wird, «kann die persönliche und berufliche Integrität der betroffenen Angestellten nicht oder nur schwer wiederhergestellt werden», so Abt weiter.

Die Fragen aus der Interpellation an den Regierungsrat im Wortlaut

  1. Welche rechtlichen und sachlichen Überlegungen führten zur Regelung in § 15 Abs. 3 der Personalverordnung, wonach schriftliche Verwarnungen nicht anfechtbar sind – trotz deren möglicher kündigungsrelevanter Wirkung?
  2. In welchem politischen und administrativen Kontext wurde § 15 Abs. 3 der Personalverordnung eingeführt, und wie wurde dabei die Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a BV berücksichtigt?
  3. Wie wird die Anfechtbarkeit schriftlicher Verwarnungen in anderen Kantonen geregelt, ins-besondere mit Blick auf den Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz gemäss Art. 29a BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK?
  4. Welche faktischen Möglichkeiten haben kantonale Mitarbeitende heute, um sich gegen eine Verwarnung zu wehren, wenn diese sich als unbegründet oder schädlich erweist – insbesondere in sensiblen Berufsfeldern wie dem Schuldienst?
  5. Erwägt der Regierungsrat, § 15 Abs. 3 der Personalverordnung dahingehend anzupassen, dass betroffene Mitarbeitende künftig eine schriftliche Verwarnung mit Einsprache oder Beschwerde anfechten können, um einen verfassungsrechtlich wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten?
  6. Welche Massnahmen trifft der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass Verwarnungen nur unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen und nicht als informelles Führungsinstrument zur Disziplinierung eingesetzt werden?

Basel-Landschaft als Sonderfall

Die Regelung im Kanton Basel-Landschaft, dass schriftliche Verwarnungen – selbst solche mit Verfügungscharakter, die stark in die Rechtsstellung der Betroffenen eingreifen – nicht anfechtbar sind, scheint schweizweit einzigartig zu sein. Während in anderen Kantonen die Anfechtbarkeit von Verwarnungen oft gewährleistet ist, um den Rechtsschutz gemäss Art. 29a BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK zu sichern, bildet Basel-Landschaft offenbar eine Ausnahme. Derzeit laufen Abklärungen, um die Rechtslage in den anderen Kantonen genauer zu analysieren.

Dringende Forderung nach Anpassung der Gesetzesgrundlage

Die SSbB unterstützt die Anliegen der Interpellation und fordert, dass Verwarnungen gegen Lehrpersonen rechtlich anfechtbar werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass offenkundig rechtswidrige oder missbräuchliche Verwarnungen korrigiert werden. Eine solche Reform wäre ein wichtiger Schritt, um den Rechtsschutz im Bildungsbereich zu stärken, möglicher Willkür und Machtmissbrauch einen Riegel zu schieben und das Vertrauen in die Fairness des Systems zu erhalten und zu fördern.

Ein Kanton, welcher für sich in Anspruch nimmt, ein fairer und fortschrittlicher Arbeitgeber zu sein, muss diesem Anspruch auch in der Alltagsrealität gerecht werden, sonst verliert er an Glaubwürdigkeit. Und wenn die Schule als Institution eine gesellschaftliche Vorbildfunktion erfüllen soll, dann muss sie im Inneren die Grundsätze der Fairness, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung auch leben. Starre Hierarchien, welche die Mitarbeitenden zu blossen Befehlsempfängern und -empfängerinnen degradieren, haben in der modernen Arbeitswelt nichts verloren, schon gar nicht im öffentlichen Sektor.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

09.05.2025

Zwei Frühfremdsprachen sind eine zu viel

Mit der Einführung der zweiten Frühfremdsprache in der Mittelstufe wurde das Fuder eindeutig überladen. Viele Kinder erleben nicht etwa ein erfrischendes «Sprachbad», sie gehen vielmehr im Chaos von drei und nicht selten bis zu fünf Sprachen (Muttersprachen zuhause) unter. Die von der EDK gestützte Mehrsprachendidaktik ist ein Kunstprodukt, mit dem eine Mehrheit der Mittelstufenschüler nichts anfangen kann. Wenn am Schluss eine so schöne Sprache wie das Französisch zum Hassfach wird, ist einiges krumm gelaufen.

Ein Mehrsprachenkonzept für die Primarschule war ursprünglich nicht vorgesehen. Frühenglisch als Weltsprache sollte auf Initiative des Zürcher Bildungsdirektors Ernst Buschor das Frühfranzösisch ablösen. Doch der Schuss ging weit daneben. Man hätte wissen müssen, dass das aus der Popkultur omnipräsente Englisch sofort das Französisch an den Rand drängen würde. Die meisten jüngeren Lehrpersonen entschieden sich, voll aufs Englisch zu setzen. Ausbildungsgänge in Englisch an den Pädagogischen Hochschulen waren gut belegt, während gleichzeitig das Interesse fürs Französisch rapid abnahm. Doch diese Neuorientierung beim Sprachenlernen kam in der Romandie gar nicht gut an. Um keine unnötige Zerreissprobe zu provozieren, entschied sich die EDK schliesslich für die unselige Mehrsprachendidaktik.

Der Widerstand gegen diese Verzettelung beim frühen Fremdsprachenlernen jedoch legte sich nicht. Eine frühe Fremdsprache ist genug, war die Leitidee bei mehreren kantonalen Volksinitiativen für ein neues Sprachenkonzept. Am Ende mischte sich auch noch die nationale Politik in die Diskussion ein. Pädagogische Überlegungen spielten kaum noch eine Rolle, dafür Symbolpolitik umso mehr. Bundesrat Alain Berset drohte den Ostschweizern, im Fall einer Abkehr von der Mehrsprachendidaktik sei das bei den Schülern und vielen Lehrpersonen bevorzugte Englisch zu streichen. Frühfranzösisch habe Priorität, hiess es aus Bern, ohne Rücksicht auf pädagogische Überlegungen. Es erstaunt des- halb nicht, dass danach alle kantonalen Spracheninitiativen abgelehnt wurden.

Ja, Alain Pichard hat recht, wenn er schreibt, dass mit dem schiefen Mehrsprachenkonzept das Französisch ganz bös unter die Räder gekommen ist. Weiterfahren wie bisher und so tun, als funktioniere alles einigermassen, ist nicht länger akzeptabel. Die Pädagogik und weit weniger die Politik ist jetzt herausgefordert.

Hanspeter Amstutz
Ehemaliger Bildungsrat und Sekundarlehrer

06.05.2025

Schlaf erhöht die Konzentration bei Jugendlichen

Die Konzentrationsfähigkeit von Jugendlichen nimmt stetig ab. Der Verlust von Konzentration hängt mit der verbreiteten Nutzung der sozialen Medien und allgemein mit dem Handykonsum zusammen. Es gibt aber weitere Faktoren, die die Konzentration von Jugendlichen beeinträchtigen. Einer dieser Faktoren ist die durchschnittliche Schlafdauer, die ein Jugendlicher pro Nacht bekommt.

Eine Studie, welche die Cambridge Universität und die Universität Fudan in Shanghai gemeinsam durchgeführt haben, zeigt auf, wie bereits wenige Minuten mehr Schlaf das Volumen des jugendlichen Hirns erheblich verbessern kann, berichtet der Guardian.

Die Studie, die auf der wissenschaftlichen Website «Cell Reports» veröffentlicht und zusammengefasst wurde, beinhaltete die Untersuchung von über 3'000 Jugendlichen. Die Ergebnisse der Forschung zeichnen ein klares Bild ab: Die Jugendlichen, die bei der Untersuchung am meisten geschlafen haben, weisen eine deutlich bessere Funktion des Gehirns auf.

Die Wissenschaftler:innen halten in ihren Studienresultaten jedoch fest, dass sich die Leistungsfähigkeit der Proband:innen durch die unterschiedliche Schlafdauer nicht bedeutend ändert, Allerdings zeigen Jugendliche, die mehr schlafen, bei den kognitiven Tests sehr gute Resultate. Diese guten Resultate lassen die Schlussfolgerung zu, dass das Volumen wie auch die Funktionsfähigkeit jener Jugendlichen, die mehr schlafen, besser ist.

Fazit

Die Studie schlussfolgert, dass viel Schlaf bei Jugendlichen massgeblich zu einer verbesserten Hirnleistung beiträgt und dies bereits bei einer Veränderung des Schlafes von weniger als einer halben Stunde.

Anahi Sidler
Sekretariat Starke Schule beider Basel

04.05.2025

Unsere Schulen: die verschwiegene Kehrseite der Inklusion

Solche Geschichte schaffen es selten in unsere Medien: Eine Reportage über eine Familie, in der das eine Kind hochbegabt, das andere sprachlich massiv minderbegabt ist. Von denen das minderbegabte in der Schule massive Förderung erhält, das hochbegabte fast zugrunde geht, weil die Pädagogen ausser Unverständnis und Überforderung so gut wie nichts anzubieten haben. Eine schreiende Ungleichheitsbehandlung! Und jetzt raten Sie einmal, für wen die neue Initiative «Schule für alle» noch mehr fordert: Für genau diese Schule!

«Schule für alle»? Wer könnte dagegen sein!

  • Das Problem liegt nur darin, dass die herrschende, vor allem an den Pädagogischen Hochschulen gelehrte Ideologie behauptet, Schule für alle könne «integrative Schule für alle» bedeuten.
  • Eine Schule, die alle Kinder, hoch- und minderbegabte, solche mit körperlichen und psychischen Behinderungen aller Art, Fremd- und Muttersprachliche unbedingt in ein einziges Klassenzimmer sperren will – wenn notwendig umschwirrt von einem Team an Pädagogen, Therapeuten und Sozialarbeitern. Alles andere, behaupten sie, sei menschenrechtswidrig.

Die Inklusions-Fanatiker schlagen zurück

Diese Ideologie hat in den letzten zwanzig Jahren in der Praxis weitgehend Schiffbruch erlitten und nun auch politischen Widerstand geweckt: Im Kanton Zürich ist vom Parlament bereits eine «Förderklasseninitiative» angenommen worden, die für Kinder, die den Betrieb einer Regelklasse nachhaltig behindern, wieder Kleinklassen erlaubt. In anderen Kantonen sind, nachdem die von der Schulpraxis unmittelbar Betroffenen – Lehrerinnen, Eltern, lokale Behörden – allzu lange geschwiegen haben, ähnliche Bestrebungen im Gange.

Dagegen bläst nun eine von Behindertenverbänden und linken Anhängern der integrativen Schule lancierte Volksinitiative zum Sturm. Nein, die integrative Schule sei nicht gescheitert, lautet die Argumentation. Es fehlten nur die nötigen organisatorischen Vorkehrungen und finanziellen Mittel, damit die Inklusion Erfolg habe. Dabei wurden bisher die Misserfolge der Übung immer wieder tunlichst unter den Teppich gekehrt.

Sonderschüler? In privaten Institutionen

Die Initianten übersehen, dass die beträchtlichen Mittel, die in der Vergangenheit in die schulische Integration gepumpt wurden, weder die pädagogischen noch die organisatorischen Ziele je erreicht haben.

  • So zeigen bisher unbekannte, in der «NZZ» nun publizierte Daten, dass in manchen Gemeinden immer mehr Schüler einen Sonderschulstatus erhalten, um das schöne pädagogische Bild der geglückten integrativen Schule aufrechtzuerhalten.

Weil aber das Potemkische Dorf der schulischen Integration zu wenig Plätze für Sonderschulen aller Art bereit hält, schicken die Gemeinden solche Schüler in private Institutionen, die erstaunlicherweise auch noch günstiger sind als die staatlichen Sonderschulen.

Wo Integration versagt

Und auch das ist nur ein Teil der Wahrheit über den angeblichen Erfolg der schulischen Integration. Die düsterste Seite der Integrations-Ideologie ist, dass sie bei einem Teil der Schüler versagt. Und zwar ausgerechnet bei den Hochbegabten. Darüber wird selten berichtet und, wenn überhaupt, nur halblaut hinter vorgehaltener Hand.

  • Mitgefühl für Hochbegabte? Das hörte sich gerade in der schweizerischen Neidgenossenschaft seltsam an.

Und trotzdem sind ausgerechnet besonders Begabte Opfer der integrativen «Schule für alle», um die sich kaum jemand kümmert.

Umso verdienstvoller die grosse Reportage über zwei höchst gegensätzlich begabte Kinder aus ein- und derselben Familie, die – Kompliment! – in den CH-Medien erschien: Der zwei Jahre Ältere hochbegabt mit einem IQ von über 150, was sich erst herausstellte, nachdem sich die Lehrerin wegen seiner totalen Passivität bei den Eltern beschwerte – und völlig überfordert war, nachdem sie erfahren hatte, was der Erstklässler alles wusste. Doch die wenigen Massnahmen, die dem Buben zugutekamen, waren völlig ungenügend – etwas «Förderunterricht» und Überspringen von Klassen, voilà. Es war eine Qual!

Hochbegabung als Tragödie

Ganz anders bei der jüngeren Schwester:

  • «Als sie drei Jahre alt war, stellten Pädiater eine Spracherwerbsverzögerung fest. Mit der Diagnose begann ein engmaschiges Fördernetzwerk zu greifen. Man bemühte die Logopädie. Dabei zeigte sich: Das Mädchen braucht sprachlich eine gezielte Förderung. Dafür kam es in den Kindergarten einer Sprachheilschule», lesen wir im St.Galler Tagblatt.
  • Und das war nur der Anfang: «Bei T. war hingegen klar, welche Hilfestellungen sie benötigte. Die Eltern mussten sich nie darum kümmern. Stets waren Fachpersonen da, die sie unterstützten.
  • «Die Massnahmen flogen uns nur so zu», sagt die Mutter. Die Invalidenversicherung übernahm die Kosten für die Logopädie. Und da die Sprachheilschule in einer anderen Gemeinde war, fuhr ein Sammeltaxi die Kindergärtlerin respektive Primarschülerin hin und her.
  • «Es gab ein grosses Angebot für sie. Zudem wussten ihre Lehrpersonen genau, wie sie T. einzuordnen hatten – all das, was uns bei David fehlte», berichtet die Mutter.

Hochbegabung als Geschenk? Nicht in der Schweiz: «Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen: Ich wünsche das niemandem. Ich empfinde es als Tragödie», bilanziert die Mutter.

Der Schweizer Gleichheits-Wahn

Was den beiden Kindern dieser Familie widerfuhr, ist kein Einzel-, sondern eher der Regelfall. Würde in unseren Pädagogischen Hochschulen wirklich Verständnis für das ganze Spektrum der Begabungen gelehrt und keine Ideologie, müsste Hochbegabung schon längst eine Priorität sein. Davon ist nach wie vor nicht die Rede.

Was für ein Widerspruch: Während man in den (ex-)kommunistischen Staaten im Osten Europas Hochbegabungen förderte, in den MINT-Fächern so gut wie in den musischen, leistet sich die kapitalistische Schweiz eine Gleichheits-Ideologie, die an zu kurz geratenen Pflänzchen mit aller Kraft zieht, die allzu hoch gewachsenen aber mit dem Rasenmäher kurz hält.

Gottlieb F. Höpli
Publizist, im Nebelspalter

[Quelle: Nebelspalter vom 02.05.2025]

 

 

29.04.2025

Lehrpersonen befürworten mehr Noten auf der Primarstufe

Aufgrund eines politischen Vorstosses zum Thema Noten auf der Primarstufe, der nach den Ferien im Landrat eingereicht wird, hat die Starke Schule beider Basel (SSbB) eine Umfrage gestartet, die im Vorfeld der Einreichung des Vorstosses ein Stimmungsbild bei Lehrpersonen, Eltern und Bildungsinteressierten einfangen soll.

Konkret stellt sich die Frage, ob an den Baselbieter Primarschulen nicht nur in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) Noten erteilt werden sollen, sondern zusätzlich in weiteren Fächern. Bislang erhalten die Schulkinder in diesen drei Fächern Noten und in den anderen Fächern die folgenden Prädikate: «Grundanforderungen nicht erfüll», «Grundanforderungen erfüllt», «Erweiterte Anforderungen erfüllt», «Hohe Anforderungen erfüllt».

Mehrheit ist für Noten in mehr Schulfächern

Die Resultate der durchgeführten Umfrage, bei welcher 786 Personen aus den beiden Basler Halbkantonen teilgenommen haben (davon rund 84.5% Lehrpersonen), sind bemerkenswert: 55.8% der Umfrageteilnehmenden spricht sich für Noten in weiteren Fächern aus, 36.3% sind dagegen. (siehe Grafik 1)

 

Die Umfrageteilnehmenden, welche in der ersten Frage die Einführung von weiteren Noten befürworteten, hatten in einer Folgefrage die Möglichkeit anzugeben, ab welcher Stufe die Schulkinder die zusätzlichen Noten erhalten sollten. (siehe Grafik 2)

 

Die dritte Grafik bildet ab, in welchen weiteren Fächern Noten eingeführt werden sollen: Rund 80% der Umfrageteilnehmenden befürwortet Noten in Englisch und Französisch. Die weiteren Fächer erhielten Zustimmungswerte zwischen 45% und 56%, wobei Turnen und Sport diese Gruppe von Fächern anführt.

 

Zusätzliche Noten sollen auch für die Beförderung in die nächste Klasse und den Übertritt in die Sekundarschule zählen

Die Umfrage stellte folglich die Frage, ob für die Beförderung in die nächste Klasse die zusätzlichen Noten auch zählen sollten oder ob für die Beförderung weiterhin nur die Noten in Deutsch, Mathematik und NMG entscheidend sein sollen. Auch hier sind die Resultate deutlich: 53.7% befürworten, dass weitere Noten für die Beförderung zählen sollten, 35,6% sind dagegen,10.7% sind sich bei dieser Frage unsicher. (siehe Grafik 4)

 

Dieselbe Frage konnten die Umfrageteilnehmenden in Bezug auf den Übertritt in die Sekundarschule beantworten. Dort fallen die Ergebnisse mit 62.8% Zustimmung sogar noch deutlicher aus. (siehe Grafik 5)

 

Vor- und Nachteile der Einführung von Noten in weiteren Fächern

Mithilfe eines Prosatextes bekamen die Befragten die Möglichkeit, Vor- und Nachteile der Einführung von Noten in weiteren Fächern kundzugeben. Insgesamt haben mit 373 Personen erstaunlich viele davon Gebrauch gemacht.

Bei den Vorteilen wurde ein Argument sehr häufig genannt: Die Schulkinder bekämen durch Noten ein umfassenderes Bild davon, was ihre effektive Leistung sei. Ebenfalls oft erwähnt wurde, dass die Schüler*innen durch das Einführen von mehr Noten bereits auf den Schulalltag in der Sekundarschule vorbereitet würden. Zudem würde dies ihnen ermöglichen, Schwächen und Stärken besser auszugleichen.

Bei den Nachteilen gab es ein ausschlaggebendes Argument, das oft notiert wurde: Die Schulkinder würden erhöhtem Leistungsdruck und mehr Stress ausgesetzt.

Kritische Bemerkungen zur Umfrage

Mehrere Umfrageteilnehmenden kritisierten, dass es in der Umfrage keine Möglichkeit gab, sich explizit gegen jegliche Noten auszusprechen, also auch um die Abschaffung der Noten in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und NMG.

Die Frage, ob sämtliche Noten an den Primarschulen abgeschafft werden sollen, konnten die Umfrageteilnehmenden in einer kürzlich durchgeführten Umfrage der SSbB beantworten, wobei sich nur 18.4% der Umfrageteilnehmenden für keine Noten an den Primarschulen aussprachen. 81.6% befürworteten Noten an den Primarschulen.

Deshalb zielte diese Folgeumfrage ausschliesslich darauf ab, ob an den Primarschulen Noten in weiteren Fächern eingeführt werden sollen oder nicht.

Fazit

Die Ergebnisse der Umfrage sind deutlich: Eine Mehrheit ist dafür, dass an den Primarschulen in mehr Fächern Noten erteilt werden und diese auch für die Beförderung in die nächste Klasse sowie für den Übertritt in die Sekundarschule zählen sollen. Ein beachtlich grosser Teil der Umfrageteilnehmenden ist dafür, dass in den Fremdsprachen Fächern Englisch und Französisch Noten eingeführt werden.

Die Position im Vorstand und im Sekretariatsteam der Starken Schule beider Basel ist in dieser Frage unterschiedlich.

Anahi Sidler
Sekretariat Starke Schule beider Basel

24.04.2025

Frauen überholen Männer bei Tertiärabschlüssen in der Schweiz

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat kürzlich Szenarien für das Bildungsniveau der Bevölkerung veröffentlich. Darin wird unter anderem ersichtlich, dass in rund 10 Jahren mehr 25- bis 64-jährige Schweizerinnen einen Tertiärabschluss besitzen als Schweizer.

Ein Tertiärabschluss ist ein Abschluss an einer Hochschule oder in der höheren Berufsbildung. Diese umfassen insbesondere den Eidgenössischen Fachausweis, das Eidgenössische Diplom, ein Diplom einer Höheren Fachschule sowie Abschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen.

Die folgende Tabelle zeigt den Anstieg der Tertiärabschlüsse.

 

Bereits heute verzeichnen die Sekundarschulen im Niveau P mehr Mädchen als Knaben. Auch an den Gymnasien wächst die Abschlussquote von Frauen zunehmend.

Lange Zeit waren die Geschlechterrollen auch in Bildungsangelegenheiten klar; der Mann durfte eine hochrangige Ausbildung geniessen, während die Bildung für Frauen nicht verfügbar oder keine Priorität war. Dieser Bildungsrückstand wirkt sich bis heute auf diese Zahlen aus. Deswegen ist trotz der teilweise höheren Tertiärabschlussquote von Frauen die Gesamtzahl von allen 25- bis 64-jährigen Schweizerinnen heute noch tiefer als die der Schweizer. Laut BFS hält dies noch 10 Jahre an, bis die Frauen im Jahr 2036 erstmals mit den Männern gleichziehen, was die Tertiärbildung anbelangt. Ab 2038 überholen die Frauen die Männer erstmalig.

Diese Entwicklung ist erfreulich und ein wichtiger Beitrag, dass Frauen künftig gleichberechtigt auch wichtige und verantwortungsvolle Führungsaufgaben in der Berufswelt übernehmen können. Trotzdem gilt aufzupassen, dass sich nicht erneut ein Ungleichgewicht zuungunsten der Männer entsteht. Deswegen stellt sich die Frage, ob das heutige Bildungssystem und die Unterrichtsphilosophie für Schülerinnen besser geeignet und zielführender ist als für die Jungs im selben Alter. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) äussert sich auf Anfrage der Starken Schule beider Basel (SSbB) dazu wie folgt.

Auf Anfrage der Starken Schule beider Basel, teilt uns Fabienne Romanens, Mediensprecherin der Bildungsdirektorin mit, dass der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) keine Daten zu den Ursachen vorliegen, weshalb Frauen die Männer bei den Tertiärabschlüssen überholen.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel

23.04.25

Unverzichtbare Förderklassen ergänzen das Schulsystem

Ein Thema sorgte in der letzten Woche für einige Aufregung. Es ging um die Recherchen der NZZ über den enormen Anstieg von Schülern mit Sonderschulstatus und verdeckte Schülerzuweisungen in grosser Zahl in private Sonderschulen.

Explosionsartige Zunahme von Schülern mit Sonderschulstatus

Der Autor des NZZ-Beitrags stellte fest, dass sich die Anzahl der Sonderschüler in der Volksschule in den letzten zwanzig Jahren verdreifacht hat. Ein Teil dieser 9000 Kinder und Jugendlichen mit Sonderschulstatus wird im Rahmen des aktuellen Integrationsmodells weiterhin in den Regelklassen unterrichtet. Der Status «Sonderschüler» ermöglicht es auf einfachere Weise, Teildispensationen in einzelnen Fächern auszusprechen. Überforderte Schüler können so beispielsweise vom Französisch oder von Diktaten dispensiert werden. Aufhorchen lässt auch der zweite Teil des Berichts, in welchem es um nicht veröffentlichte Einweisungen von Schülern in private Sonderschulen geht. Jahrelang hat die Zürcher Bildungsdirektion unterschlagen, dass die Gesamtzahl der in teuren Sonderschulheimen unterrichteten Schüler um einen Fünftel grösser ist als allgemein bekannt war.

Die Kosten für die Sonderschulungen laufen aus dem Ruder

Bei den Budgets vieler Gemeinden fällt vermehrt auf, dass die Kosten für die Sonderschulungen enorm zu Buche schlagen. Tatsächlich ist es so, dass eine Heimeinweisung eines Schülers eine Gemeinde mit rund 55 000 Franken (ohne Kantonsbeitrag) pro Jahr belastet. Im Schulbudget sind diese Kosten nicht enthalten, da sie unter den Sozialkosten der Gemeinde verbucht werden. An der grossen kommunalen Gesamtbelastung für die Sonderschulung ändert sich aber nichts. Weil die Sonderschulheime heute chronisch überlastet sind, drängt sich eine Suche nach Alternativlösungen geradezu auf. Einige Gemeinden haben deshalb einen Teil ihrer Sonderschüler in kostengünstigeren privaten Institutionen platziert. Der Bericht in der NZZ zeigt, dass dieses Vorgehen mehrere sehr heikle Fragen aufwirft.

Überzogene Individualisierung und masslose Ansprüche fördern die Krise

Ein bis sechs Schüler pro Klasse würden sich während einer Unterrichtslektion öfters auffällig oder störend verhalten, war kürzlich im ZO zu lesen. Sie müssten eigentlich zeitweise 1:1 betreut werden, damit sie wieder in richtige Bahnen gelenkt werden können. Diese Aussage machte die Präsidentin des Zürcher Lehrerverbands im Rahmen eines Interviews über die Einführung von Förderklassen. Die grosse Zahl von Schülern mit intensivem Betreuungsaufwand macht stutzig. Was ist nur mit unserer Volksschule los, dass konzentriertes Lernen in manchen Klassen so schwierig geworden ist? Sicher stark ins Gewicht fällt, dass die unrealistischen Erwartungen ans individualisierte Lernen gewaltig gestiegen sind. Vorherrschende Theorien an den Pädagogischen Hochschulen legen Lehrpersonen nahe, massgeschneiderte Bildungswege für jedes einzelne Kind zu finden und individuelle Bildungsziele festzulegen. Dieses Lernkonzept hört sich zwar vielversprechend an, vermindert aber die Anpassungsleistungen der einzelnen Schüler an stabilisierende gemeinsame Normen im Klassenunterricht. Manche Kinder werden fordernder und ungeduldiger. Nicht geeignet für die Führung quirliger Klassen ist dabei auch ein als fortschrittlich geltendes Rollenbild, das Lehrkräfte als zurückhaltende Lernbegleiter und erst in zweiter Linie als Führungspersonen sieht.

Förderklassen im eigenen Schulhaus reduzieren Sonderschulungen

Die dringend notwendigen Förderklassen sind nicht dazu vorgesehen, den Grossteil der teils hausgemachten Schwierigkeiten unserer Volksschule aufzufangen. Diese sind ohne falsche Rücksichtnahme klar zu benennen und nicht länger zu verdrängen. Der überladene Lehrplan, das belastende Frühsprachenkonzept und ein unsinnig hoher Anspruch auf massgeschneiderte Lernwege erschweren eine Konzentration auf ein übersichtliches Bildungs-Kernprogramm. All das sorgt für viel Hektik und Unruhe in den Klassen. Es gilt deshalb, parallel zur Einrichtung von Förderklassen bei den genannten Baustellen gründlich aufzuräumen.

Die meisten verhaltensauffälligen Schüler benötigen keine separative Förderung. Time-out-Lösungen mit Schulinseln können einiges abdecken. Doch es gibt leider die wirklich happigen Fälle mit einem erheblichen Störpotenzial. Solche Schüler können ganze Klassen durcheinanderbringen.Diese «Systemsprenger» benötigen eine intensive Betreuung in einer Kleinklasse durch eine Lehrperson mit anerkannten heilpädagogischen Fähigkeiten. Förderklassen im eigenen Schulhaus sind eine nötige Ergänzung in einem integrierenden Schulsystem. Sie verhindern, dass Regelklassen völlig aus dem Ruder laufen und nur noch durch teure externe Sonderschulungen stabilisiert werden können. Mit dem Ja des Kantonsrats zugunsten von Förderklassen sind die Weichen richtiggestellt worden.

Unbelehrbare Dozenten der Hochschule für Heilpädagogik wehren sich gegen Förderklassen

Die Anhänger der unbedingten Integration aller Schüler in die Regelklassen wehren sich vehement gegen die Einführung von Förderklassen. Es sind vor allem Dozenten aus der Hochschule für Heilpädagogik, die jede Separation von Kindern rigoros ablehnen. Sie wollen nicht eingestehen, dass die Belastungen für Lehrpersonen in manchen Klassen nicht mehr tolerierbar sind und nur durch eine «Renaissance der pädagogischen Vernunft» deutlich reduziert werden können. Förderklassen gehören zu diesem Paket der Erneuerung.

Hanspeter Amstutz
Ehemaliger Bildungsrat und Sekundarlehrer
 
 

22.04.2025

Vorstoss für sichere Schulwege in Basel-Stadt

Im Basler Grossrat hat Tonja Zürcher (BastA) eine Motion eingereicht, mit der Forderung die Sicherheit der Schulwege fortlaufend zu verbessern. Unter anderem soll das «Konfliktgrün» (Fussgänger und abbiegende Autos haben gleichzeitig grün) wegfallen.

Nach dem tragischen Unfall Ende Juni 2024, bei dem ein 11-jähriger Junge aufgrund eines Konfliktgrüns ums Leben kam, werden nun die Sicherheitsvorgaben verschärft. Die Grossrätin fordert in ihrer Motion «rasche und konkrete Massnahmen». Der Vorstoss wurde mit 51 zu 39 Stimmen deutlich angenommen. Gefordert werden umfassende Sicherheitsmassnahmen auf allen Schulwegen bis spätestens 2029.

Weiter werden in der Motion Tempo 30 Zonen, Begegnungszonen und autofreie Strassen verlangt. Auch die Anzahl der risikoreichen Kreuzungen mit dem sogenannten Konfliktgrün sollen reduziert oder sogar ganz abgeschafft werden. Für das Abschaffen des Konfliktgrüns spricht die Regierung jedoch eine explizite Warnung aus, da längere Wartezeiten zu einem potenziell höheren Risiko durch Rotlichtüberquerungen führen könnten. Als Alternative werden längere Grünphasen für Fussgänger*innen und weitere Anpassungen genannt wie Mittelinseln und Poller.

Um die Umsetzung zeitlich realisieren zu können, wurde die ursprüngliche Umsetzungsfrist von zwei auf vier Jahre erhöht.

Lavinia Beck
Sekretariat Starke Schule beider Basel

20.04.2025

Die Schulen stecken in der Digitalisierungsfalle

Der Lehrplan 21 schrieb es vor: ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien) sollten ab 2015/2016 obligatorisch an den Primarschulen eingeführt werden. Die Kantonsparlamente verabschiedeten daraufhin Millionenbudgets für die Digitalisierung der Schule – wohl ahnend, dass dies der Institution Schule schadet.

Inzwischen haben die Bildungsverwaltungen ihre ICT-Dampfer auf Kurs gebracht und während der Corona-Pandemie richtig Fahrt aufgenommen. Wenn der Kurs solcher Bildungsfrachter einmal festgelegt ist, lassen sie sich kaum mehr wenden. Vor ein paar Wochen kündigte die Berner Bildungsdirektion an, weitere 22 Millionen Franken in die Schulinformatik zu investieren: Ab der 3. Klasse soll jedes Kind ein eigenes Gerät erhalten, damit es nicht mehr mit einem Mitschüler teilen muss. Noch mehr Isolation, noch mehr Einzelbeschäftigung mit einem seelenlosen Gerät.

Es geht längst nicht mehr darum, Lehrern den Alltag zu erleichtern, indem man das alte Lehrerbuch durch einen Computer ersetzt oder die klassische Rundtelefonliste durch einen Schul-Messenger. Nein, auch die Schüler müssen auf Kurs gebracht werden: Sie sollen Rechnungsaufgaben auf Tablets lösen, ihre Turnübungen filmen und die Dateien dem Lehrer übermitteln – anstatt sie in der Turnstunde vorzuführen. Ob das sinnvoll ist oder nicht, wird in den behördlichen Strategiepapieren zur Digitalisierung der Volksschule nicht erörtert. Man will ja zur «Schule der Zukunft» gehören.

Tragweite nicht erkannt

Die Lehrer-Schüler-Beziehung bleibt die unverzichtbare Grundlage für gute Zukunftsperspektiven der Schülerinnen und Schüler. Doch genau diese Bildungssäule wird durch die Digitalisierung untergraben. In Ländern wie Schweden oder Dänemark, die diesen papierlosen Kurs eingeschlagen haben, ist deshalb eine Kurskorrektur eingeleitet worden.

In der Schweiz ist aber die Tragweite der Digitalisierungs-Euphorie – die Entfremdung zwischen Lehrern und Schülern, der Abbau familiärer Beziehungen mit schwerwiegenden Folgen für die Sprachkompetenz – vielen noch gar nicht bewusst. Stattdessen fordert man lediglich ein Verbot von TikTok oder eine Reduzierung der Handynutzung, während die Kinder im Unterricht vor noch grössere Bildschirme gesetzt werden.

Dabei ist unter Pädagogen unbestritten: Ein Primarschüler lernt nachhaltiger, wenn er mit dem Revierförster über den Feldhasen spricht und seinen Vortrag handschriftlich vorbereitet, als wenn er eine Internetrecherche per Copy-Paste zusammenstellt und mit PowerPoint präsentiert.

Unwohlsein vieler Lehrer

Wohl ist es vielen Primarlehrerinnen und Primarlehrern nicht. Sie versichern in den Medien, für einen «vernünftigen Umgang» mit ICT zu sorgen, während sie von Lehrmittelverlagen und Verwaltungen dazu gedrängt werden, die Kinder mit digitalen Aufgaben zu versorgen – aus teuren Lehrmitteln, an denen die Verlage sich satt verdienen.

 

An eine Kurskorrektur ist derzeit kaum zu denken. Statt einer ausgewogenen Digitalisierung treibt man die Schulen weiter in die Abhängigkeit von digitalen Systemen und ihrer Lehrmittelverlage. Wäre es nicht sinnvoller, den Fokus der Primarschule auf grundlegende Fähigkeiten wie Handschrift, Sprache und persönliche Interaktion zu legen? Statt Kinder frühzeitig an Bildschirme zu binden, sollten wir ihnen im jungen Alter die Möglichkeit geben, im zwischenmenschlichen Austausch zu lernen.

Berufsvorbereitung

Natürlich müssen Schüler auf die digitale Berufswelt vorbereitet werden – doch das muss nicht in der Primarschule geschehen. Die Sekundarstufe wäre der richtige Ort, um gezielt digitale Kompetenzen zu vermitteln, wenn Schüler alt genug sind, Technik reflektiert einzusetzen. Anstatt Erstklässler ans Tippen zu gewöhnen, sollten wir ihnen Zeit geben, grundlegende Kulturtechniken zu festigen. Andere Länder haben längst erkannt, dass eine unkritische Digitalisierung die Bildungsqualität gefährden kann. In Schweden beispielsweise wird wieder stärker auf gedruckte Lehrmittel gesetzt, um die Lesekompetenz zu verbessern. Wir sollten eine ernsthafte Debatte führen, bevor wir weiter in eine technisierte Schulwelt steuern, die mehr Kosten als Nutzen bringt.

Das Lehrernetzwerk Schweiz unterstützt darum Digitalisierungs-Stopp-Initiativen, wie sie im Kanton Luzern für kommenden Herbst angedacht sind. In unserem Positionspapier sprechen wir uns für einen behutsamen und massvollen Umgang mit der Digitalisierung mit Fokus auf die Berufswelt aus.

Daniel Wahl
Journalist, Lehrnetzwerk Schweiz

15.04.202

Petition: Verdoppelung der Studiengebühren stoppen

Die geplanten Sparmassnahmen des Bundes treffen die Studierenden hart. Sie führen zu massiven Budgetkürzungen im Bildungsbereich und einer drastischen Erhöhung der Studiengebühren.

Wenn diese umgesetzt werden, werden die Studiengebühren an Universitäten und Hochschulen in der Schweiz verdoppelt – für Studierende aus dem Ausland sogar vervierfacht. Diese Massnahmen gefährden den Zugang zu den Hochschulen und sind ein direkter Angriff auf Chancengleichheit und die Zukunft der Schweiz.

Deshalb fordert der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) mit einer Petition: Stoppt die Verdoppelung der Schweizer Studiengebühren und wahrt die Chancengleichheit!  

Als nationale Dachorganisation der Studierendenschaften setzt sich der VSS für ein faires, öffentlich finanziertes Hochschulsystem ein. Er vertritt die Interessen von rund 140’000 Studierenden und kämpft für einen gerechten Zugang zur Bildung.

Warum müssen wir jetzt handeln?

  • Bedrohung der Chancengleichheit: Höhere Studiengebühren schliessen Studierende mit geringem Einkommen aus, unabhängig von ihren akademischen Fähigkeiten.
  • Risiken für Innovation und Wirtschaft: Die Budgetkürzungen gefährden die Position der Schweiz als Bildungs- und Forschungsexperte, was die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt.
  • Verschlechterung der Qualität von Lehre und Forschung: Ohne ausreichende Finanzierung leidet die Qualität der Lehre und Forschung, was die Wettbewerbsfähigkeit schwächt.
  • Längere und teurere Studien: Studierende müssen mehr arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren, was ihren akademischen Weg verlängert und ihre berufliche Eingliederung verzögert.

Unterzeichnen Sie die Petition. Den Unterschriftenbogen können Sie hier unterzeichnen.

Teile sie mit deinem Umfeld und lass uns gemeinsam gegen diese ungerechten Erhöhungen kämpfen und ein gerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungssystem bewahren.

Orlane Brechbühl
Hochschulpraktikantin

Die Starke Schule beider Basel empfiehlt die Petition zu unterschreiben.

11.04.2025

Unikum in der Schweiz: Gesetzeslücke in Baselland

Im Kanton Basel-Landschaft können Schulleiter/-innen Mitarbeitende mit vagen Verwarnungen unter Druck setzen, ohne dass Betroffene rechtlich dagegen vorgehen können. Ein fragwürdiges Gesetz schafft ein Machtungleichgewicht, das Grundrechte infrage stellt. Brisant: Von zwölf überprüften Kantonen ist das Baselbiet der einzige Kanton, in welchem Verwarnungen gegen Mitarbeitende nicht anfechtbar sind (siehe folgende Tabelle)

 

Übersicht Anfechtbarkeit mit Probezeit und Kündigungsandrohung

 

Baselland hat ein willkürliches System

Das Personalgesetz Basel-Landschaft erlaubt es Vorgesetzten, Mitarbeitende im Rahmen sogenannter nicht-disziplinarischer Führungsmassnamhen zu sanktionieren. Weil Verwarnungen keinen Verfügungscharakter haben, können sie rechtlich auch nicht angefochten werden (vgl. Personalverordnung 150.11, §15, Abs. 3). Angestellte, also auch Lehrpersonen im Dienste des Kantons, sind dem Verwarnungs-Regime ihrer Vorgesetzen völlig ausgeliefert.

Wenn nun ein Schulleiter oder eine Schulleiterin in der Verwarnung gegen eine Lehrperson unter den Zielvorgaben festhält, dass jene während der Probezeit «weniger Problemsituationen schaffen» oder in bestimmten Situationen «adäquater reagieren» soll, dann liegt es am Ende der Probezeit ausschliesslich im Ermessen des oder der Vorgesetzten darüber zu entscheiden, ob der oder die Verwarnte die Vorgaben erfüllt hat.

 

Vorgesetzte als Richter/-in in eigener Sache

Schulleitende werden im Rahmen eines solchen Systems zu Anklagenden, indem sie Mitarbeitende mit Vorwürfen belasten und gravierende Konsequenzen wie die Kündigung bei Nichterfüllung der von ihnen definierten Vorgaben androhen, und gleichzeitig sind sie die alleinigen Richter/-innen, die darüber entscheiden, ob der oder die Mitarbeitende die Probezeit am Ende «bestanden» hat.

 

Existenz auf dem Spiel

Dieses Willkür-Regime ist für einen Rechtsstaat besonders unwürdig, weil es für Betroffene existenzbedrohend sein kann. Es handelt sich um ein System, das Macht ohne Grenzen zulässt. Wenn verwarnten Angestellten schliesslich die Stelle gekündigt wird, was eben im alleinigen Ermessen ihrer Vorgesetzten liegt, dann verlieren sie ihre materielle Existenzgrundlage. Jurist/-innen sehen hier Verstösse gegen das allgemeine Rechtsstaatsprinzip (Bundesverfassung, Art. 5) Verstösse gegen den Schutz vor Willkür (Bundesverfassung, Art. 9)  und gegen das Recht auf rechtliches Gehör und faires Verfahren (Bundesverfassung, Art. 29)

 

Signalwirkung

Nicht zu unterschätzen ist auch die Signalwirkung, welche die Nichtanfechtbarkeit von Verwarnungen unter Umständen bei gewissen Schulleiterinnen und Schulleitern entfaltet: Wenn Vorgesetzte wissen, dass gegen die von ihnen verhängten Disziplinarmassnahmen a priori keine Rechtsmittel eingelegt werden können, brauchen sie sich auch nicht sonderlich darum zu bemühen, faire, dem Verhältnismässigkeitsprinzip genügende und im Zweifelsfall rechtssichere Massnahmen zu ergreifen.

 

Fazit

Der Kanton Basel-Landschaft sieht sich selbst gerne als fortschrittlicher Kanton und als vorbildlicher Arbeitgeber. Umso stossender ist es, dass im Baselbiet – im Gegensatz zu allen anderen überprüften Kantonen – Vorgesetzte im öffentlichen Sektor ihre Mitarbeitenden nach Belieben verwarnen und mit Kündigung bedrohen können, ohne dass jene sich rechtlich dagegen zur Wehr setzen können. Es bedarf dringend einer Anpassung im Personalgesetz, damit die Grundrechte der Angestellten gewahrt bleiben und willkürliche Verwarnungen aufgehoben werden können, so wie dies auch in allen anderen Kantonen möglich ist.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

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