Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Dienstag, Oktober 03, 2023

    Stärkere Förderung leistungsstarker Jugendlicher

    Besonders leistungsstarke Jugendliche sollen ihr schulisches Potenzial entfalten können, unabhängig von sozialer Herkunft oder familiären Hintergrund. Entsprechend sollen begabte Schüler/-innen mit Migrationshintergrund oder fremdsprachigen Eltern gefördert werden, um auch anspruchsvolle weiterführende Schulen (Gymnasium, Fachmittelschule oder Berufsmittelschule) besuchen zu können. Dies fordert Landrätin Miriam Locher in einer Ende August eingereichten Motion. (ch)

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  • Samstag, September 23, 2023

    Änderung der Ferienlegung

    In einem Postulat fordert Landrat Reto Tschudin (SVP) die Baselbieter Regierung auf, die Ferienlegung so anzupassen, dass die Herbstferien bereits im September beginnen und drei Wochen dauern. Die Sommerferien im August sollen dafür um eine Woche verkürzt werden. (lb)

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  • Freitag, September 08, 2023

    Politische Bildung an obligatorischen Schulen in Baselland

    Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)

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  • Freitag, September 01, 2023

    Neue Umfrage Übertrittsregelung Prim-Sek

    Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)

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  • Montag, August 28, 2023

    Teilrevision des Bildungsgesetzes

    Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)

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  • Sonntag, August 27, 2023

    Anlaufstelle für psychische Erkrankung im persönlichen Umfeld

    Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)

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02.10.2023

Überdimensionierte Macht führt oft zu Machtmissbrauch

Im Herbst 2021 wurde die Baselbieter Öffentlichkeit via Medienmitteilung des Regierungsrats über beschlossene und ab Schuljahr 2024/25 in Kraft zu tretende «zeitgemässe Führungsstrukturen für alle Baselbieter Schulen» informiert. Darin heisst es für den Bereich der kantonalen Schulen u.a. verheissungsvoll (zit.): «Die Schulleitungen zeichnen neu für alle operativen Entscheide verantwortlich, was die Teilautonomie der Schulen stärkt.»[1] — Wer sich diesen Satz noch einmal genauer durch den Kopf gehen lässt, wird unschwer erkennen, dass damit nicht so sehr die Teilautonomie der Schulen als Gesamtkörperschaften gestärkt wird, sondern vielmehr die operative Gestaltungsmacht der Schulleitungen!

Es gehört wohl zu den Eigenheiten und Stärken der politischen Kultur in unserem Lande, dass grundsätzlich eine allzu grosse Machtkonzentration bei einzelnen Entscheidungsträgern in verantwortungsvollen Positionen verhindert werden soll. Das hat gute Gründe, und es hat sich in unterschiedlichen Kontexten der Politik, der Behörden und der öffentlich-rechtlichen Institutionen bewährt. Es liegt auf der Hand, dass sehr viel Gestaltungsmacht bei einzelnen Akteuren zu selbstherrlichem und im ungünstigeren Falle auch zu machtmissbräuchlichem Handeln und Gebaren führen kann. Der beste Garant dafür, dass wichtige Entscheidungen ausgewogen und im Interesse möglichst aller relevanten Anspruchsgruppen erfolgen, sind gezielte Ausgleichsmechanismen in den Führungsstrukturen, die als mögliche Korrektive gegen die allzu grosse Entscheidungsmacht einzelner fungieren.

Anfälligkeit öffentlicher Institutionen

Aus verschiedenen Gründen sind gerade steuerfinanzierte öffentlich-rechtliche Institutionen anfällig für selbstherrliches und eigenmächtiges Verhalten ihrer Leiterinnen und Leiter. Da die Leistungen dieser Institutionen ‒ im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Unternehmungen, die sich am Markt behaupten müssen ‒ kaum bis gar nicht messbar sind, können es sich ihre Vorsteherinnen und Vorsteher unter Umständen leisten Entscheide zu fällen, die vor allem ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechen und nicht so sehr der Institution als Ganzer dienen. Dies betrifft an den Schulen in allererster Linie die Personalentscheide, die Frage also, welche Bewerberinnen und Bewerber als neue Lehrpersonen angestellt werden.

Bislang oblag es den nach Parteienstärke zusammengesetzten Schulräten, die als kollegiale Aufsichts- und Kontrollgremien den Schulleitungen übergeordnet sind, über die wichtigen und langfristig bedeutsamen Personalentscheide zu befinden. Exakt dieser Umstand garantierte bislang, dass nicht bloss jene Bewerberinnen und Bewerber bei freiwerdenden Unterrichtsstellen zum Zuge kommen, die der Person der Schulleiterin oder des Schulleiters besonders genehm und sympathisch sind, sondern verschiedene Persönlichkeiten, die mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Charakteren auch die Vielfalt der Lernenden an öffentlichen Bildungsinstitutionen widerspiegeln.

Mitsprache bei Belangen von öffentlichem Interesse

An den kantonalen Gymnasien beispielsweise gibt es Lehrpersonenkollegien mit über 150 Unterrichtenden. Wenn eine Rektorin oder ein Rektor mehrere Jahrzehnte im Amt verweilt, wird sie oder er im Rahmen der neuen Führungsstrukturen über die personelle Zusammensetzung eines Grossteils der gesamten Belegschaft der Schule quasi im Alleingang entscheiden können. Das entspricht dann einer operativen Gestaltungsmacht einer Einzelperson, die völlig überdimensioniert ist und die sich kaum rechtfertigen lässt. Steuerfinanzierte Bildungsinstitutionen mit teilweise beträchtlichen Budgets gehören der Allgemeinheit, weshalb diese auch ein Interesse an und ein Recht auf Mitsprache hat und dadurch sicherstellt, dass nicht sämtliche relevanten Personalentscheide von einer einzigen Person gefällt werden.

Es sei abschliessend noch einmal an die eingangs zitierte Pressemitteilung erinnert: Nicht die Teilautonomie der Schulen insgesamt wird gestärkt, wie behauptet wird, sondern in Tat und Wahrheit bloss der Gestaltungsspielraum der Schulleiter. Menschen in Führungspositionen sind anfällig für eigenmächtiges und eigennütziges Handeln, wenn ihrer Macht kaum Grenzen gesetzt sind. Deshalb ist es unabdingbar, dass auch weiterhin den Schulräten als Kollegialgremien im Dienste der Öffentlichkeit vornehmlich die Aufgabe obliegt, über die Neuanstellungen von Lehrpersonen an den Schulen zu entscheiden, und nicht bloss den Rektorinnen und Rektoren im Alleingang!

L. T. (Name der Redaktion bekannt)

[1] https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/regierungsrat/medienmitteilungen/zeitgemaesse-fuehrungsstrukturen-fuer-alle-baselbieter-schulen-1

1.10.2023

Hochschulstudierende 2022

Im Jahr 2022 waren 7'905 Baselbieter/-innen an einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben. Dabei waren die Frauen knapp in der Überzahl mit einem Anteil von 53%. Der häufigste Weg an eine Universität oder Fachhochschule führt über eine Maturität, nur ein kleiner Anteil an Studierenden findet den Zugang über die Passerelle.

In der folgenden Grafik ist die Beliebtheit der verschieden Studienrichtungen (Geistes- Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften,Recht, Exakte und Naturwissenschaften, Medizin und Pharmazie, Technische Wissenschaften, Interdisziplinäre und Andere) an der Universität dargestellt.

Die Geistes- und Sozialwissenschaften ist die mit Abstand am meisten gewählte Studienrichtung, gefolgt von Medizin und Pharmazie. Am wenigstens belegt sind die beiden Studienrichtungen Technische Wissenschaften und Interdisziplinäre und Andere.

In der folgenden Grafik 2 istdie Beliebtheit der verschieden Studienrichtungen (Technik und IT, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtscheft, Wirtschaft und Dienstleistungen, Design, Sport, Künste, Angewandte Linguistik, Soziale Arbeit, Angewandte Psychologie, Gesundheit, Lehrkräfteausbildung) an Fachhochschulen 2022 dargestellt.

Wirtschaft und Dienstleistung sowie die Lehrkräfteausbildung sind die am meisten belegten Studienrichtungen. Mehr als 1'000 Studierende belegen diese beiden Fächer. Am wenigsten belegt wurden die beiden Fächer Land- und Forstwirtschaft sowie Sport.

Charlotte Höhmann
Sekretariat Starke Schule beider Basel

 

25.09.2023

Massnahmenpaket soll Basler Schulen retten

Im Kanton Basel-Stadt sorgt die exzessiv durchgeführte Integrative Schule seit langem für heftige Kritik und politische Auseinandersetzungen: Für die einen der Inbegriff einer modernen Schule, für die anderen eine der Hauptursachen des Bildungsabbaus der letzten Jahre. Das Erziehungsdepartement reagiert spät und erst auf Druck der erfolgreich eingereichten Förderklassen-Initiative mit einem umfassenden Massnahmenpaket. Eine Mehrheit der an einer Umfrage der Freiwilligen Schulsynode Baselstadt (FSS) teilnehmenden Lehrpersonen befürwortet den moderaten regierungsrätlichen Gegenvorschlag. Die Massnahmen sollen die aktuelle Situation an den Basler Schulen beruhigen und die Fachpersonen entlasten.

Die FSS hat im Januar letzten Jahres die Lancierung der Förderklassen-Initiative unterstützt und setzt sich damit für die Wiedereinführung von heilpädagogisch geführten Förderklassen innerhalb der integrativen Regelschule sowie für den Ausbau von sonderpädagogischen Angeboten ein. Aktuell wird das System der Integrativen Schule zunehmend für alle Beteiligten zum Problem und insbesondere der Umgang mit verhaltensauffälligen und stark lernschwachen Kindern ist ohne verstärkte Massnahmen nur unzureichend gelöst. Nun hat das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt ein Massnahmenpaket ausgearbeitet, welches einerseits als Antwort auf verschiedene parlamentarische Vorstösse und anderseits als Gegenvorschlag zur Förderklassen-Initiative verstanden werden soll.

Mehrheit der FSS-Mitglieder befürwortet die vorgeschlagenen Massnahmen

Die vorgeschlagenen Massnahmen kommen bei einer Mehrheit der FSS-Mitglieder gut an und würden im Vergleich zur heutigen Situation eine Verbesserung darstellen. Sollten die vom Erziehungsdepartement vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen ohne einschneidende Veränderungen vom Grossen Rat zugestimmt und umgesetzt werden, würde der Berufsverband FSS seine Haltung betreffend Rückzug der Initiative ändern.

Übersicht Massnahmenpaket

Das Erziehungsdepartement schlägt acht verschiedene Massnahmen vor, mit welchen die heutige Situation an den Basler Schulen verbessert und die Lehr- und Fachpersonen entlastet werden sollen. Folgend werden die Massnahmen kurz vorgestellt und ausserdem aufgezeigt, welche Haltung die FSS zu den einzelnen Punkten in ihrer Stellungnahme eingenommen hat.

  • Förderklassen oder Fördergruppen: In Gruppen von max. 12 Schüler*innen können Lernende längerfristig betreut werden, die aufgrund von Lernschwächen oder Lernstörungen Verhaltensauffälligkeiten zeigen und deshalb auf die heilpädagogische Förderung angewiesen sind. Für die FSS sollen Förderklassen ganz klar mit maximal 10 Schüler*innen geführt werden, die primär Schwierigkeiten beim Lernen haben und für ein bis maximal 2 Jahre in der Förderklasse bleiben. Die Klassen sollen ausserdem ausnahmslos in Doppelbesetzung (heilpädagogische und/oder sozialpädagogische Fachpersonen, Lehrpersonen) geführt werden.
  • Lerninseln: Diese sollen Schüler*innen mit akut schwierigem Verhalten kurzfristig einen vorübergehenden Aufenthalt (einzelne Lektionen bis mehrere Tage) in kleineren Gruppen ermöglichen. Das Angebot besteht während der ganzen Unterrichtszeit und die Lernenden werden von heilpädagogischen oder sozialpädagogischen Fachpersonen gefördert. Die FSS merkt hierbei an, dass an jedem Schulstandort Lerninseln mit fixen Räumlichkeiten eingerichtet werden sollen. Ausserdem sollen die Schüler*innen jeweils in Doppelbesetzung von heilpädagogischen und sozialpädagogischen Fachpersonen betreut und unterrichtet werden.
  • Erhöhung diverser Ressourcen: Mit One-Pool-Lösungen sollen Schulleitungen mehr Flexibilität beim Einsatz von Förderressourcen erhalten, um für ihre Schule individuell passende Lösungen zu finden. Die FSS legt Wert darauf, dass die Ressourcen für Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik usw. mit Mindeststandards zu schützen. Als zweiter Punkt sollen die ASS-Ressourcen neu von den Schulleitungen zugewiesen und aus der One-Pool-Lösung verteilt werden. Hierbei betont die FSS, dass das ASS-Kompetenzzentrum unbedingt wieder verstärkt zugänglich gemacht wird. Der dritte Punkt umfasst die Aufstockung von Ressourcen in den Kindergärten. Laut der FSS sollen besonders belastete Kindergärten während fast der gesamten Unterrichtszeit zwei Lehrpersonen zur Verfügung haben. Der letzte Punkt bezieht sich auf die Erhöhung der Ressourcen für Logopädie, wobei sechs zusätzliche 100%-Stellen geschaffen werden sollen. Die FSS fügt hier an, dass die Erhöhung der Ressourcen für Psychomotorik analog erfolgen soll.
  • SpA Plus: Zur Entlastung der heilpädagogischen Spezialangebote (SpA) soll mit dem «SpA Plus» eine Ausweitung und Differenzierung des sonderpädagogischen Angebotes geschehen. Die darin enthaltenen Tagesschule-Förderangebote sollen für Schüler*innen der Primar- und Sekundarstufe mit massiv erhöhtem Förderbedarf sein und zehn Plätze beinhalten. Die FSS bezweifelt, ob die zur Verfügung stehenden SpA-Plätze ausreichend sind und befürwortet einen Ausbau im bisherigen SpA- sowie im neuen SpA-Plus-Bereich.
  • Weiterentwicklung Tagesstrukturen: Da die Tagesstrukturen zusammen mit dem Unterricht den Bereich der Betreuung abdecken, sollen auch dort separate Förderressourcen ausgearbeitet werden. Die FSS betont, dass die Integration innerhalb der Tagesstrukturen ebenfalls weiterentwickelt werden muss und es dafür ein adäquates Massnahmenpaket braucht.
  • Weiterbildungsangebote: Zur Weiterqualifizierung von Schulleitungsmitgliedern und Lehrpersonen sollen Weiterbildungsangebote im Umgang mit den neuen Angeboten sowie im Umgang mit schweren Verhaltensauffälligkeiten und schwer integrierbaren Schüler*innen geschaffen werden. Die FSS merkt hierbei an, dass allen zur Weiterbildung verpflichteten Personen zusätzliche Arbeitszeit in Form von Entlastungsstunden gewährt werden sollen.
  • Evaluation: Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen soll in angemessenem Zeitraum evaluiert werden, woraus sich mögliche weitere Massnahmen ableiten können. Die FSS unterstützt dies, betont jedoch, dass die Umsetzung spätestens aufs Schuljahr 2024/25 und eine erste Evaluation spätestens zwei Jahre nach der Einführung erfolgen soll.
  • Bestandesaufnahme und Überprüfung des Portfolios der KIS und der FFI: Die angedachten Angebote an den Schulen (z.B. Lerninseln) bieten eine neue niederschwellige Interventionsmöglichkeit, die dem Angebot der Kriseninterventionsstelle (KIS) ähneln können. Die Fachkompetenz dieser Mitarbeitenden soll beim Aufbau des neuen Angebotes genutzt werden. Auch die Rolle der Fachstelle Förderung und Integration (FFI) soll sorgfältig geprüft werden. Die Beratungsangebote der FFI müssen gegebenenfalls schärfer abgegrenzt werden. Die FSS legt hier nahe, dass allfällige Doppelspurigkeiten zu vermeiden sind.

Obwohl diverse Verbesserungsmassnahmen von der Erziehungsdirektion ausgearbeitet wurden, möchte das Initiativkomitee die Förderklassen-Initiative vorerst nicht zurückziehen. Ein definitiver Entscheid des Komitees ist zu erwarten, nachdem der Parlamentsbeschluss zu den vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen vorliegt. Bedauerlicherweise gehen die regierungsrätlichen Massnahmen weniger weit als die Forderung der Initiative. Dass eine Mehrheit der FSS-Mitglieder trotzdem den Vorschlag der Regierung befürwortet, hat insbesondere damit zu tun, dass sie lieber «den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach» haben.

Optimierungsmassnahmen müssen schnell umgesetzt werden

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet die Integrative Schule, sofern die Integration nicht zu Lasten eines geordneten Unterrichts führt und zum Nachteil des Klassenverbandes erfolgt. Die heute in Basel-Stadt exzessiv durchgeführt Integration verunmöglicht oft einen ruhigen, konzentrierten Unterricht. Deshalb befürwortet die SSbB die Anliegen der Initiative klar. Der Gegenvorschlag der Regierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nun muss Wert darauf gelegt werden, dass diese Optimierungsmassnahmen schnell umgesetzt werden können.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

23.09.2023

Schülerzuwachs trägt zum Lehrermangel wesentlich bei

Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat kürzlich den Zahlenspiegel Bildung 2022/23 veröffentlicht. Daraus wird unter anderem die Entwicklung der Anzahl Schüler/-innen der Primar- und Sekundarstufe 1 in den letzten sechs Jahren ersichtlich.

Auf der Grafik 1 ist der Zuwachs auf der Primarstufe und auf der zweiten Grafik 2 an den Sekundarschulen dargestellt. Der prozentuale Zuwachs vom Schuljahr 2017/18 bis 2022/23 beträgt demnach 10.9%. Die Zahlen der Primarstufe bestehen jeweils aus der Summe der Anzahl Kindergärtner/-innen und der Anzahl Primarschüler/-innen.

Diese deutliche Erhöhung von rund 2'000 Schüler/-innen auf der Volksschule führt zu einer Erhöhung von rund 100 zusätzlichen Klassen und damit zu einer Aufstockung des Lehrpersonals. Gleichzeitig nahm jedoch die Attraktivität des Lehrberufs im vergangenen Jahrzehnt ab. Dies führte unweigerlich zum vorhandenen Lehrpersonenmangel, sodass immer mehr Klassen von nicht adäquat ausgebildeten Personen unterrichtet werden müssen. Ein Bildungsabbau ist programmiert.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

14.09.2023

Mehrheitsfähige Kompromisslösung beim Übertrittsverfahren

Die von der Starken Schule beider Basel (SSbB) kürzlich durchgeführte Umfrage betreffend zwei neuen Varianten eines Übertrittsverfahren Primarschule-Sekundarschule zeigt ein deutliches Bild: 65.9% favorisieren eines der beiden neu zur Diskussion gestellten Modelle (Variante 1 oder 2). Nur 28.7% bevorzugen eines der beiden heute in den beiden Basler Halbkantonen angewendeten Übertrittsverfahren (Modell BS oder BL). 5.4% konnten sich nicht entschieden (siehe Grafik 1).

Hintergrund der Diskussionen: Trotz eines Notenschnittes von 4.83, welcher für das Leistungsniveau E der Sekundarschule befähigen würde, empfahl eine Lehrperson der Primarschule Frenke in Liestal eine Schülerin in das tiefste Leistungsniveau A. Dies löste unter Eltern, Lehrpersonen und Politiker*innen heftige Kritik aus, zumal gegen die Empfehlung der Primarlehrperson rechtlich keine Beschwerde erhoben werden kann. 

Neu vorgeschlagene Varianten schneiden bei der Mehrheit besser ab

Die SSbB arbeitete auf Basis der Rückmeldungen von über 500 Lehrpersonen im Rahmen einer ersten Umfrage zwei neue Varianten aus und stellte diese zusammen mit den beiden heute angewendeten Modellen in einer Folgeumfrage zur Diskussion. Eine beachtliche Zahl von 563 Personen (davon 480 Lehrpersonen) aus den beiden Basler Halbkantonen nahmen an der Umfrage teil.

Beschreibung der vier verschiedenen Übertrittsverfahren:

  • Heute gültiges Übertrittsverfahren in Baselstadt (Modell BS): Der Schnitt der Noten beider Zeugnisse der 6. Primarklasse ist massgebend, wobei Deutsch, Mathematik und NMG je dreifach zählen, Französisch und Englisch je eineinhalbfach und Gestalten, Musik und Sport je einfach. Für den Übertritt ins Leistungsniveau P muss ein Schnitt von 5.25, für den Übertritt ins Niveau E ein Schnitt von 4.5 erreicht werden. Diese Zuweisungskriterien sind damit klar und für die Erziehungsberechtigten nachvollziehbar. 
  • Heute gültiges Übertrittsverfahren in Baselland (Modell BL): Die Klassenlehrperson macht eine Zuweisungsempfehlung. Dabei sind nicht nur die Zeugnisnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und NMG entscheidend, sondern auch die Gesamtbeurteilung der Klassenlehrperson. Diese Empfehlung kann von den Eltern nicht angefochten werden. Sind sie mit der vorgeschlagenen Zuweisung nicht einverstanden, kann das Kind in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Übertrittsprüfung schreiben.
  • Neu zur Diskussion gestellte Variante 1: Klassenlehrpersonen sollen nur noch eine massgebende Empfehlung aussprechen, wenn der Notenschnitt aller Fächer am Ende der Primarschule zwischen 4.40 - 4.60 (Spielraum zwischen A- und E-Niveau) respektive zwischen 5.15 - 5.35 (Spielraum zwischen E- und P-Niveau) liegt. Die Lehrperson spricht dann, basierend auf den nicht in den Noten abgebildeten Faktoren, die Empfehlung für ein Niveau aus. Sind die Erziehungsberechtigten mit der empfohlenen Einteilung nicht einverstanden, kann eine Übertrittsprüfung in Mathematik und Deutsch absolviert werden. Liegt der Notenschnitt nicht innerhalb dieser beiden Intervalle, so erfolgt die Einteilung wie folgt: Niveau A (Notenschnitt kleiner als 4.40), Niveau E (Notenschnitt zwischen 4.6 und 5.15), Niveau P (Notenschnitt 5.25 oder höher).
  • Neu zur Diskussion gestellte Variante 2: Alle Schüler*innen schreiben im Fach Deutsch sowie im Fach Mathematik eine vom Kanton ausgearbeitete Abschlussprüfung. Diese Note, verrechnet mit den beiden Noten der letzten beiden Zeugnisse, ergibt eine Abschlussnote in Deutsch sowie in Mathematik. In den anderen Fächern entsteht die Abschlussnote aus den Noten der letzten beiden Zeugnisse. Aufgrund des Gesamtschnittes aller Abschlussnoten, wobei Deutsch und Mathematik stärker gewichtet werden, erfolgt eine eindeutige Einteilung. 

Kombination aus Zeugnisnoten und Empfehlung der Klassenlehrperson wird favorisiert

Bei der Frage, welches der vier genannten Übertrittsverfahren bevorzugt wird, schneidet die neu zur Diskussion gestellte Variante 1 mit 42.3% Stimmen deutlich am besten ab. An zweiter Stelle folgt mit 23.6% die neue Variante 2, dicht gefolgt vom aktuellen Übertrittsverfahren in Baselland, welches von 20.3% der Befragten favorisiert wird. An letzter Stelle liegt das Verfahren von Baselstadt, welches lediglich 8.4% der Stimmen erhielt (siehe Grafik 1).

Von den 563 an der Umfrage teilnehmenden Personen haben 210 Personen zusätzlich die Möglichkeit genutzt, die Vor- und Nachteile der beiden neuen Varianten 1 und 2 detailliert zu beschreiben sowie ihre Wahl zu begründen.

Rückmeldungen zur neu zur Diskussion gestellten Variante 1

Der meistgenannte Vorteil der Variante 1 ist die Transparenz. In welches Leistungsniveau der Sekundarschule ein Schulkind eingeteilt wird, wird massgebend durch die Noten bestimmt. Übertrittsentscheidungen werden, sofern die Noten eindeutig sind, nicht aufgrund persönlicher Eindrücke und Haltung der Primarlehrpersonen gefällt, wodurch weniger Diskussionsspielraum vorhanden ist. Ein derart bedenklicher Fall, wie er an der Primarschule Frenke geschah, wird mit diesem Übertrittsverfahren verhindert. In knappen und unklaren Situationen können überfachliche Kompetenzen gleichwohl in die Entscheidung miteinbezogen werden. 

Der geringere Beurteilungsspielraum findet bei mehreren Befragten auch keinen Gefallen. Sie wünschen sich deutlich mehr Platz für Aspekte wie Arbeitshaltung, Motivation, Sozialkompetenz etc. und finden, dass die Noten, welche je nach Lehrperson oder Schulstandort sehr unterschiedlich ausfallen, zu viel Gewicht erhalten. Ausserdem sei bei dieser Variante kein ausreichender Platz für Ausnahmen.

Die Niveauempfehlung der Klassenlehrperson kommt bei dieser Variante nur zum Tragen, wenn der Notenschnitt zwischen 4.40 - 4.60 (Spielraum zwischen A- und E-Niveau) respektive zwischen 5.15 -5.35 (Spielraum zwischen E- und P-Niveau) liegt. In der Umfrage gaben 43.8% der Befragten an, dass die beiden Intervallgrössen so richtig gewählt sind. 27.6% finden die vorgeschlagenen Intervallgrössen zu klein, 7.7% hingegen zu gross. 20.9% können oder möchten dazu keine Aussage machen (siehe Grafik 2).

Rückmeldungen zur neu zur Diskussion gestellten Variante 2

Die neue Variante 2 polarisiert offensichtlich stark, wobei die von den Umfrageteilnehmenden genannten Nachteile zu überwiegen scheinen: Eine kantonale Übertrittsprüfung würde für die Schüler*innen deutlich mehr Stress bedeuten, da sie eine grosse Bedeutung hat. Nicht alle Lernenden könnten mit diesem Druck gleich gut umgehen. Ebenfalls wird die stärkere Gewichtung der beiden Fächer Deutsch und Mathematik kritisiert, musische Fächer könnten so vernachlässigt werden. Zahlreiche Personen befürchten bei dieser Variante das unerwünschte Auftreten des Phänomens «Teaching to the test». 

Als gewichtigen Vorteil wird die Entlastung der Klassenlehrperson genannt, da eine neutrale externe Beurteilung durch die Aufnahmeprüfung in den Übertrittsentscheid einfliesst. Ausserdem würden bei kantonalen Prüfungen die gleichen Anforderungen für alle bestehen und standortübergreifende Massstäbe gelten, was zu einer grösseren Gerechtigkeit führen würde. 

Die Umfrageteilnehmenden wurden gebeten, verschiedene Formen der Ausarbeitung einer solchen kantonalen Prüfung zu beurteilen. Die bevorzugte Variante der Befragten wäre demnach eine Prüfung auf Papier (siehe Grafik 3), welche von einer externen Stelle korrigiert wird (siehe Grafik 4), und die Note der Abschlussprüfung sowie die Noten in den letzten beiden Zeugnissen sollen mit je 33.3% gewichtet werden (siehe Grafik 5).

Deutliche Unterschiede im Abstimmungsverhalten zwischen den Primar- und den Sekundarlehrpersonen

Während nur eine kleine Mehrheit von 54.1% der Primarlehrpersonen eines der beiden neu zur Diskussion stehenden Übertrittsverfahren (Variante 1 und 2 gemäss Grafik 1) favorisieren, sind es bei den Lehrpersonen der Sekundarschulen 79.1%. Die Gründe dafür scheinen vielschichtig zu sein.

Insbesondere bei den Sekundarlehrpersonen ist die neu zur Diskussion gestellte Variante 1 hoch im Kurs, wobei sich auch bei den Primarlehrpersonen eine Mehrheit für ein neues Übertrittsverfahren ausspricht. Die neue Variante 1 scheint damit eine trag- und mehrheitsfähige Kompromisslösung zu sein, zumal die Noten in der Regel entscheidend sind und die Primarlehrpersonen nur in Grenzfällen (Notenschnitt zwischen 4.4 – 4.6 resp. 5.15 – 5.25) andere Aspekte im Rahmen einer Gesamtbeurteilung berücksichtigen und eine entsprechende Empfehlung beschliessen.

Die SSbB befürwortet eine entsprechende Änderung der beiden heute aktuellen Übertrittsverfahren in den beiden Basler Halbkantonen.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

10.09.2023

Sanierung und Ausbau des Gymnasiums Oberwil

Aufgrund steigender Schülerzahlen verlangt das Gymnasium Oberwil Gelder für ein Provisorium sowie für einen mittelfristigen Neubau. Wesentlicher Grund für diese Zunahme der Anzahl Lernenden ist, dass die Schüler/-innen aus Allschwil und Schönenbuch künftig nicht weiter ein Gymnasium in Basel-Stadt besuchen dürfen, sondern nach Oberwil müssen.

Das Gymnasium Oberwil ist bereits heute mit 49 Klassen stark belastet, weshalb die Kapazität schrittweise auf 60 bis sogar 65 Klassen erhöht werden muss. Zudem besteht ein umfassender Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarf, da die Gebäude seit 1972 nie grundlegend saniert worden sind. Der provisorische Pavillion von 2020 ist nicht für eine langfristige Nutzung ausgelegt. Um die Schule aufrecht zu erhalten, ist es zwingend nötig, schon im Schuljahr 2024/2025 weitere provisorische Container-Klassenzimmer aufzustellen. Anhand der zu erwartenden Klassenzahlen, wurde der Raumbedarf geklärt. Es sollen im kommenden Jahr zwei provisorische Sporthallen und ein Schulprovisorium mit 12 Klassenzimmern entstehen.

Charlotte Höhmann
Sekretariat Starke Schule beider Basel
 
 

08.09.2023

Bundesgericht: Obligatorische Sprachförderung ist kostenlos

Das Bundesgericht auferlegt den Gemeinden die vollen Kosten für die vorschulische Sprachförderung und befreit die Eltern von einer finanziellen Beteiligung: Die Transportkosten und die Kosten für den Deutschunterricht in Spielgruppen müssen künftig vollumfänglich vom Staat übernommen werden, wie aus dem neuen Bundesgerichtsurteil gegen den Kanton Thurgau hervorgeht (Link).

Als die Thurgauer Regierung und das Parlament im vergangenen Jahr die Forderungen der Jungen SVP «aufs Wort» übernommen hatte, feierte die Partei dies als ihren grossen Erfolg: Eltern von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor dem Kindergarteneintritt sollen verpflichtet werden, einen Sprachkurs zu besuchen. Dabei sollen die Eltern einkommensabhängig einen Teil der Kosten übernehmen. Dahinter stehe die Idee, so Marco Bortoluzzi Präsident der Jungen SVP Thurgau, den Eltern zu signalisieren, dass sie sich an der Integration beteiligen sollen. «Wer dafür zahlen muss, wird angespornt, es ernst zu nehmen», sagt er. Zudem entlaste die Regelung den Staat, weil «auf kostspielige Deutschfördermassnahmen in Kindergarten und Primarstufe verzichtet werden kann».

Jetzt hat das Bundesgericht den Kanton Thurgau zurückgepfiffen. Faktisch habe der Kanton Thurgau ein allgemeines Obligatorium zum Spracherwerb vor dem Kindergarten eingeführt. Im Prinzip für alle Kinder. Nur würden jene ohne Förderbedarf in einem zweiten Schritt wieder davon befreit. Diese vorschulische Sprachförderung sei als Ausweitung der Schulpflicht zu betrachten und damit Grundschulunterricht. Und der sei laut Bundesverfassung für die Eltern kostenlos.

Signalwirkung

Es geht um mehr in diesem Bundesgerichtsurteil: Der Begriff Grundschulunterricht wird zum ersten Mal auf den vorschulischen Unterricht ausgeweitet. Der Lehrerverband Schweiz spricht von einem «wegweisenden Urteil mit Signalwirkung» und freut sich: «Das Urteil stärkt die Chancengerechtigkeit im Schweizer Bildungssystem, indem es Klarheit schafft: Obligatorische vorschulische Förderung ist Teil des Grundschulunterrichts und muss für Eltern kostenlos sein.»

Betroffen sind verschiedene Kantone in der Schweiz, die schon Dreijährige zum Deutschunterricht in Spielgruppen aufbieten. Etwa die Kantone Solothurn, Basel-Stadt und Luzern. In der Verordnung des Zentralschweizer Kantons heisst es: «Die Gemeinden können von den Erziehungsberechtigten angemessene finanzielle Beiträge verlangen.» Nicht, dass die Eltern dort bereits zur Kasse gebeten worden wären, aber jetzt sei die Konsequenz aus diesem Urteil für den Kanton Luzern, «dass von den Eltern keine finanzielle Mitbeteiligung verlangt werden darf.» Bei der nächsten Gesetzesrevision werde die Anpassung geprüft.

Basel-Stadt übernimmt «nur» die Kosten für zwei halbe Tage pro Woche. In der Praxis werden die Kinder aber auch nicht für mehr aufgeboten. Das Erziehungsdepartement schreibt: «Wir prüfen das Urteil derzeit, gehen aber im Moment nicht davon aus, dass die Verordnung angepasst werden muss.»

Hintergrund des Urteils ist, dass im Kanton Thurgau rund ein Viertel der Kinder mit ungenügenden Sprachkenntnissen in den Kindergarten eintreten. Die Junge SVP hätte gerne eine Vollkostendeckung gesehen, begnügte sich aber letztlich damit, dass sich die Eltern einkommensabhängig, maximal aber mit 800 Franken an der Integration ihrer Kinder beteiligen.

Lehrer ging gegen Verordnung vor

Nicht eine Ausländerfamilie, sondern ein Sekundarlehrer opponierte gegen die Thurgauer Verordnung. Doch bei der Regierung biss er auf Granit. Der Lehrer sei gar nicht betroffen und daher nicht einspracheberechtigt, argumentierte der Rechtsdienst. Wenn schon, dann könne der Lehrer seine Kinder selbst in Deutsch unterrichten.

Das liessen die fünf Bundesrichter (2 x Grüne, 1x SP, 1 x CVP und 1 x SVP) nicht durchgehen. Der Lehrer sei beschwerdelegitimiert, weil er selbst betroffen sei, wenn er Kinder habe oder hätte.

Heute dürfte sich Bortoluzzi auf die Lippe beissen. Mit dem neuen Bundesgerichtsurteil werden Eltern, die zu obligatorischen Sprachkursen aufgeboten werden, nicht nur finanziell entlastet. Nun dürfen sie auch noch die Transportkosten geltend machen, sofern der Weg den Kindern wegen übermässiger Länge und Gefährlichkeit nicht zugemutet werden kann. Das ist bei Dreijährigen schnell der Fall.

Daniel Wahl
Nebelspalter

[Quelle: Erschienen am 31.8.2023 im Nebelspalter]

 

04.09.2023

Depressions- und Suizid-Prävention bei Schüler/-innen

Ende März 2021 reichte Landrätin Laura Grazioli (Grüne) das Postulat 2021/214 «Depressions- und Suizid-Prävention bei Kindern & Jugendlichen» ein. Grund dafür ist die steigenden Anzahl depressiver Kinder und Jugendlichen und die Zunahme der Suizide. In dem vor Kurzem publzierten Bericht nimmt der Regierungsrat nun Stellung zum Postulat.

Rund 75% der Menschen entwickeln vor dem 25. Lebensjahr eine psychische Erkrankung. In den meistens Fällen ist dies eine Depression. Zudem haben Studien ergeben, dass rund 20 Prozent der weiblichen und etwa 10 Prozent der männlichen Jugendlichen schon einmal Suizidgedanken hatten. Nicht selten wird dadurch ein ungestörtes Lernen des Schulstoffes erschwert.

Landrat fordert Baselbieter Regierungsrat zum Handeln auf

Die Ursachen und Gründe für diese Situation sind verschieden: Zunehmender Konsum von sozialen Medien, Drogenkonsum sowie der allgemeine Leistungsdruck in den Schulen spielen eine wesentliche Rolle. Fachpersonen bemängeln, dass das Thema psychische Gesundheit bisher zu wenig Aufmerksamkeit erhielt und immer noch tabuisiert wird. Deshalb fordert Grazioli den Regierungsrat zum Handeln auf:

«Der Regierungsrat wird gebeten,

  1. wirksame Präventionsmassnahmen für Depressionen und Suizidgefährdung bei Kindern und Jugendlichen einzuleiten und dabei einerseits Schulen, Sport- und andere Jugendvereine sowie Lehrbetriebe einzubeziehen und andererseits Eltern gezielt anzusprechen.
  2. zu prüfen, wie das Thema «psychische Gesundheit» zukünftig in den Lehrplan aufgenommen werden kann, um die Heranwachsenden entsprechend zu sensibilisieren.»

Der Regierungsrat hat für die Beantwortung des Postulats eine Umfrage mit 20 Fachpersonen aus dem Kinder- und Jugendbereich durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche Gesellschaft, Familiäres System, Schule/Ausbildung und soziales Umfeld besonders häufig als Belastung für die Kinder und Jugendlichen angegeben.

In den Baselbieter Lehrplänen wird das Thema im Fach ERG erwähnt

Zur zweiten Forderung, betreffend Aufnahme des Themas «psychische Gesundheit» in den Lehrplan, schreibt der Regierungsrat im Zusammenhang mit den Volksschulen Folgendes: «Zur Thematisierung der Depressions- und Suizidprävention gibt es im Lehrplan keine konkreten Inhalte bzw. Kompetenzenbeschreibung. Im Lehrplan der Volksschule Basel-Landschaft finden sich am ehesten im Fach Ethik, Religion, Gemeinschaft ERG ansatzweise Lerninhalte [...].»

Auch auf Sekundarstufe II gibt es im Lehrplan keinen spezifischen Inhalt betreffend der psychischen Gesundheit. Es gibt zwar Einträge zu Gesundheitsbewusstsein und auch im Fach Sport wird das Thema «Gesundheit» erwähnt, jedoch ist der Fokus dort grundsätzlich auf Bewegung und Gesundheit beschränkt. Der Regierungsrat erklärt sich das Fehlen des Themenpunkts «psychische Gesundheit» im allgemeinen Lehrplan auch durch die unterschiedliche Wahl der Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern.

Vorschläge des Regierungsrates

Sowohl an den Volksschulen (Primarstufe und Sekundarstufe 1) als auch an den weiterführenden Schulen gibt es mehrere Projekttage, welche für zusätzliche Inhalte, die nicht in den Lehrplänen aufgenommen wurden, genutzt werden können. Ein weiterer Ansatz des Regierungsrates ist auch die Weiterbildung der Lehrpersonen und Bezugspersonen im Bereich Früherkennung psychischer Belastung, Depression und Suizidalität. Zudem sollen die Screening-Fragebogen für die Schüler/-innen der 8. Klasse im Rahmen des Schulgesundheitsangebots überprüft und gegebenenfalls um den Bereich psychische Belastungen ergänzt werden.

Angebote im Bereich «psychische Gesundheit» müssen verstärkt werden

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet die Wichtigkeit dieses Themas. An den Schulen aller Schulstufen sollte der Bereich «psychische Gesundheit» im Rahmen von Projekttagen angesprochen werden. Notwendig ist jedoch, dass der Kanton Basel-Landschaft ein gutes und fundiertes Angebot betreffend Prävention und Behandlung von psychischen Krankheiten auch ausserhalb der Schulen anbietet, weil die Bewältigung dieses gesellschaftlichen Problems nicht einfach nur an die Schulen übertragen werden kann. Schulen können höchsten eine Symptom- und keine Ursachenbekämpfung leisten.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel

[Quelle: Postulat]

 

03.09.2023 - Gastbeitrag

Hausaufgaben – ja oder nein?

Die Hausaufgaben – ein ewiger Zankapfel. Zu meiner Schulzeit keine Diskussion, wird heute das Thema «Hausaufgaben» breit debattiert. Befürworter/-innen argumentieren mit dem vertieften Lerneffekt, Gegner/-innen monieren die Hausaufgaben als Killer der Chancengleichheit. Welche Seite hat recht? Gibt es bei beiden Kontrahenten Argumente, die es zu bedenken gilt? Ein Versuch, beide Seiten zu verstehen und gangbare Wege aufzuzeigen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Diesen Satz haben wir schon oft gehört und er ist Grundlage, wenn es ums Einfordern von gemachten oder eben nicht gemachten Hausaufgaben geht. Aus der Kontrolle resultieren dann ggf. Sternchen, Strafpunkte, Seiten, die abzuschreiben sind oder gar Arrest. Das war zu meiner Schulzeit Standard und hat sich je nach Klassenzimmer nicht geändert – bis heute.

Verschiedene Ansätze

Viele Eltern begrüssen Hausaufgaben – einige lehnen sie entschieden ab. Der allabendliche Stress, der mit dem Satz beginnt: «Hast du deine Hausaufgaben gemacht?», ist ein Stimmungskiller im trauten Heim und führt zu übereilten Aktionen, bei denen nicht selten Mama oder Papa (oder sogar beide) schliesslich am Tisch sitzen und knobeln. Das aber kann nicht Sinn der Sache sein. Deshalb sind Lehrpersonen dazu übergegangen, die Hausaufgaben in ihren Fächern zu ersetzen und entsprechende Übungszeit während ihren Lektionen zur Verfügung zu stellen, was dem modernen Lernansatz des Coachings eh Rechnung trägt. Oftmals geschieht dieses Üben im Team von zwei oder mehreren Schülerinnen und Schülern, was auch noch soziale Aspekte des Unterrichtens fördert. Alles bestens?

Die wertvolle Zeit mit sich allein

Bei einem Segelflug letzthin schmolz bei der Rückkehr die Höhenreserve ziemlich dahin, ich hatte Gegenwind und damit verbunden eine Abwindkomponente. Ich kontaktierte über Funk unseren Flugdienstleiter, doch der Funkspruch kam nicht an – weshalb auch immer. Ich blieb auf mich allein gestellt und musste dieses Problem auch allein lösen, was ja eigentlich sowieso der Fall ist. Und es gelang mir auch, was mein Selbstvertrauen stärkte. So gesehen, hatte ich meine «Hausaufgaben» gelöst…

Die Befürworter/-innen von Hausaufgaben, die gemäss dem Wort auch zuhause gelöst werden sollten (und zwar in der Regel allein), argumentieren mit dem Zuwachs an Selbstvertrauen, der auch in Prüfungssituationen zum Erfolg beiträgt. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Es gilt, dem Kind etwas zuzutrauen und es nicht zu «behelikoptern». Irgendwann kommt sowieso der Moment, wo Papa und Mama nicht mehr an der Seite stehen und helfen.

Die Gegner/-innen führen die Chancengleichheit ins Feld. Es muss nicht immer sein, dass schlussendlich die Eltern die Hausaufgaben lösen – Eltern können auch coachen, erklären und psychologisch unterstützen. Dagegen ist gar nichts einzuwenden, wenn es nicht im Übermass geschieht. Doch nicht jedes Kind hat eine solch ideale Situation zuhause. Ist der Spracherwerb auch noch ein Thema, werden die Ansprüche schnell zu hoch.

Die Lösung?

Eine schnelle Lösung für dieses Problem gibt es nicht, wohl aber gute Ansätze. Ich habe in meinem Unterricht Hausaufgaben für freiwillig erklärt. Lösungswege wurden regelmässig offengelegt, Prüfungen fanden statt. Damit entfiel auch das lästige Kontrollieren. Meinerseits kommuniziert wurde: Hausaufgaben lösen ist eine sehr gute Prüfungsvorbereitung, lediglich Lösungen abschreiben hingegen nicht. Das zielt auf Eigenverantwortung, die aber nicht bei jedem Schüler, jeder Schülerin gegeben ist und zudem vom Alter abhängt. Doch auf Einsicht schaffen, war und ist mein pädagogisches Credo und damit bin ich 40 Jahre lang gut gefahren. Inklusive war, schwächere Schüler/-innen zu beobachten und sie hin und wieder zu begleiten, sei es in einer Extrastunde oder sogar über WhatsApp.

Daniel Vuilliomenet
ehemaliger Sekundarlehrer
 
 

01.09.2023

Vorstösse zu Übertritt Prim-Sek und Wahlpflichtfächer eingereicht

Gestern Donnerstag fand die erste Landratssitzung nach den Sommerferien statt. Landrätin Anita Biedert hat zum einen die Motion «Klare Richtlinien für den Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule» und zum anderen das Postulat «Anrecht zum Besuch des gewünschten Wahlpflichtfachs» im Landrat eingereicht. Beide Vorstösse sind in Zusammenarbeit mit der Starken Schule beider Basel entstanden.

In der Motion geht es, wie der Titel schon vorwegnimmt, um klar geregelte Richtlinien für den Übertritt von Primarschüler/-innen in die Sekundarschule. Bis anhin entschied jede Klassenlehrperson nach Gutdünken, in welches Niveau A, E oder P das Schulkind eingeteilt werden soll. Dabei kann die Lehrperson die Noten auch weitgehend vernachlässigen. Dies soll sich nun ändern: Neu sollen die Noten relevant sein. Die Motion wurde von mehreren Landrätinnen und Landräten mitunterzeichnet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Postulat fordert eine Anpassung der Verordnung der Sekundarschule, damit Schulleitungen allen Schüler/-innen den Besuch des gewählten und promotionsrelevanten Wahlpflichtfachs ermöglichen müssen. Hintergrund dieses Vorstosses war ein Fall an der Sekundarschule Aesch, bei dem den Schüler/-innen der Besuch des Wahlpflichtfaches Italienisch aus schulorganisatorischen Gründen verwehrt wurde. Dies, obwohl die Laufbahnverordnung bei einer zu geringen Anzahl Anmeldungen Lösungsmöglichkeiten vorsieht. Kurse dürfen in solchen Fällen niveau- oder stufengemischt geführt werden. Auch dieser Vorstoss wurde von mehreren Landräten mitunterzeichnet. Lesen Sie einen ausführlichen Artikel hier.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

30.08.2023

Fehler werden auf dem Buckel der Kinder ausgefochten

Auf das Schulzeugnis ist im Kanton Baselland kein Verlass mehr: Mit einer Durchschnittsnote von 4,7 kann ein Schüler durchaus in den progymnasialen Leistungszug (Sekundarschule Niveau P) geschickt werden. Im umgekehrten Fall hat ein Lehrer die unliebsame Schülerin Manuela (Name der Redaktion bekannt) mit der Durchschnittsnote 5,0 im Zeugnis der leistungsschwächsten von drei Stufen, dem Niveau A, zugewiesen. Dem Kind fehle es an Sozialkompetenz, begründete der junge Lehrer gegenüber den verdutzten Eltern seinen Entscheid.

Nach dem willkürlich anmutenden Übertrittsentscheid hätten die Eltern ihre Tochter an eine Aufnahmeprüfung schicken können. Die ist im Baselbiet aber so streng ausgestaltet, dass jedes Jahr 92 bis 95 Prozent der angemeldeten Prüflinge durchfallen. Das Erlebnis des Versagens hat die Familie ihrer Manuela erspart, sie zahlt ihrer Tochter nun den Privatschulunterricht.

Elternlobby schaltet sich ein

Das hat im Baselbiet nicht nur die Politik auf den Plan gerufen. Weil der Fall Manuela kein Einzelfall sei, schaltete sich auch die Elternvereinigung «Elternlobby Schweiz» ein. Der Verein stellt die pädagogisch heissen Fragen:

  • Warum wird nicht der Entscheid des Lehrers überprüft, nachdem er den Eltern im Zeugnis wiederholt vorgegaukelt hat, das Kind sei in der Schule gut und es dann dennoch in eine leistungsschwache Schule überweisen will?
  • Warum prüft man bei angeblich sozialer Inkompetenz die schulischen Leistungen des Schülers und klärt nicht die Sozialkompetenz ab?

Jedes Jahr sind im Baselbiet zwei- bis dreihundert Eltern mit dem Übertrittsentscheid der Primarlehrer derart unzufrieden, dass sie ihr Kind an eine nahezu aussichtslose Übertrittsprüfung schicken. An den Sekundarschulen im Baselbiet ist der Fall Manuela zum Gespräch geworden. Ein Lehrer an der Schule in Reigoldswil sagt: «Nicht selten erhalten wir Schüler fürs Niveau P mit einem Notenschnitt von 4,7. Erforderlich wäre aber eine 5,2.» An der Sekundarschule Reigoldswil sei mittlerweile längst bekannt, welcher Primarlehrer streng sei und aus welchen Dörfern fast nur «P-Schüler» kommen.

Eltern machen die Faust im Sack

Der stossende Fall von Manuela liegt beim Ombudsman. «Aber das nützt auch nichts mehr. Wir wissen, dass die Schule den Fall ad acta gelegt hat», sagen die Eltern. «Der Schulrat teilte uns mit, dass er sich nicht für zuständig hält, die Schulleitung bot uns kein Gespräch an, von der Regierung wurden wir auf einen aussichtslosen Rechtsweg verwiesen. Am Schluss wurde uns die schwere Übertrittsprüfung angeboten. Dabei ist doch die Sozialkompetenz unseres Kindes angezweifelt worden.»

«Jährlich werden wir über 50 bis 60 ähnlich gelagerte Fällen informiert», sagt Sandra Jeger, Präsidentin der Elternlobby Schweiz. Gemeinsam sei ihnen, dass die Eltern jeweils gegen eine Wand ankämpften. Oder dass die Eltern die Faust im Sack machten, weil sie Nachteile für ihre Kinder befürchteten.

Den Fall von Manuela hält Jeger für besonders stossend. «Dem Kind wird fehlende Sozialkompetenz vorgeworfen, ohne diese wirklich zu benennen», kritisiert sie. Die Empfehlung, die Aufnahmeprüfung zu machen, hält sie für verfehlt: «Wenn ein Garagist einen Motorschaden nicht oder fehlerhaft beheben konnte, beurteilen man auch nicht, ob er das Auto richtig gereinigt hat.» Dass den Pädagogen vom Volksschulamt der Unterschied zwischen Sozialkompetenz und Leistungsfähigkeit nicht auffalle, zeige wie es um die Schulverwaltung bestellt ist.

«Der Lehrer hat immer Recht»

Im Fall Manuela ist der Widerspruch zwischen der Beurteilung durch den Lehrer im Zeugnis und der Zuweisung des Kindes in die niedrigste Leistungsstufe offensichtlich. «Warum wird in einem solchen Fall nicht der Lehrer überprüft, sondern die Diskrepanz auf dem Buckel des Kindes ausgetragen?», fragt sich Jeger und ergänzt: «In unserem Schulwesen gilt: Der Lehrer hat immer recht.»

Die Fragen, die die Elternlobby Schweiz aufgeworfen hat, wurden der Baselbieter Bildungsdirektion gestellt. Doch Bildungsdirektorin Moncia Gschwind will sie nicht beantworten und zitiert, soweit längst bekannt, aus Paragrafen, aus denen formaljuristisch hervorgeht: Im Baselbiet sind nicht die Zeugnisnoten, sondern die Gesamtbeurteilung, die der Klassenlehrer vornimmt, entscheidend.

An die eigene Schulzeit erinnert

Für den Bildungspolitiker und Mitgründer der «Starken Schule beider Basel», alt Landrat Jürg Wiedemann, ist klar: «Einen Fall Manuela darf es nicht mehr geben.» Und während Monica Gschwind schweigt, sagt Wiedemann: «Bei den Aufnahmeprüfungen werden bewusst oder unbewusst hohe Durchfallsquoten angepeilt. Hier geht es in erster Linie darum, den Entscheid der Klassenlehrperson zu stützen und nicht darum, einen Fehlentscheid zu korrigieren.» Für Wiedemann ist auch klar, weshalb die Schulleitung oder die Schulverwaltung nicht den Entscheid des Lehrers überprüft: «Es könnte herauskommen, dass die Lehrperson nicht korrekt benotet. Dann kommt sie gewaltig unter Druck. Das will man nicht.»

Im Fall ihrer Tochter Manuela hat die Mutter selbst nochmals ihre eigene Schulzeit erlebt. «Auch ich wurde ins Niveau A geschickt. Ich hatte mich damit abgefunden und dachte: Jetzt werde ich Coiffeuse. Glücklicherweise erkannte ihr damaliger Realschullehrer ihr Potenzial. Er machte ihr Mut: «Du gehörst ins P». Sie machte das Progymnasium, danach das KV und wurde Kadermitglied bei der Nationalversicherung.

Daniel Wahl
Journalist Nebelspalter

[Quelle: Nebelspalter vom 23.08.2023]

 

23.08.2023

Übertrittsverfahren in den beiden Basel schneiden ungenügend ab

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat in den vergangenen zwei Wochen eine breit angelegte Umfrage durchgeführt betreffend Übertrittsverfahren in den beiden Basler Halbkantonen von der Primar- in die drei Leistungsniveaus A, E und P der Sekundarschulen. Aufgrund der hohen Beteiligung von 615 Personen (davon 525 Lehrpersonen und 90 Bildungsinteressierte) konnte ein aussagekräftiges Meinungsbild eingeholt werden. Erstaunlicherweise kommen die unterschiedlichen Übertrittsverfahren der beiden Basel beide nicht gut weg, wobei Baselstadt leicht besser abschneidet als Baselland.

Vor den Sommerferien kam es an der Primarschule Frenke in Liestal zu einem unschönen Vorfall: Eine Schülerin wurde trotz einem guten Notenschnitt von 5.0 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) sowie guten bis sehr guten Prädikaten in den anderen Fächern (Englisch Französisch, Bildnerisches Gestalten, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten und Sport) von ihrer Klassenlehrperson ins Niveau A der Sekundarstufe 1 empfohlen. Der Fall löste bei zahlreichen Eltern sowie in der Politik grosse Entrüstung und Diskussionen aus.

So funktionieren die beiden Übertrittsverfahren der beiden Basler Halbkantonen

In Baselstadt ist der Schnitt der Noten beider Zeugnisse der 6. Primarklasse massgebend, wobei Deutsch, Mathematik und NMG je dreifach gezählt werden, Französisch und Englisch je eineinhalbfach und Gestalten, Musik und Sport je einfach. Für den Übertritt ins Leistungsniveau P muss ein Schnitt von 5.25 erreicht werden. Für den Übertritt ins Niveau E ein Schnitt von 4.5. Diese Zuweisungskriterien sind damit klar und für die Erziehungsberechtigten nachvollziehbar.

In Baselland macht die Klassenlehrperson den Eltern eine Zuweisungsempfehlung. Dabei sind nicht die Zeugnisnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und NMG alleine entscheidend, sondern auch die Gesamtbeurteilung der Klassenlehrperson. Die Empfehlung der Klassenlehrperson kann von den Eltern nicht angefochten werden. Sind sie mit der vorgeschlagenen Zuweisung nicht einverstanden, kann das Kind in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Übertrittsprüfung schreiben.

Häufig geäusserte Kritik von Eltern und Bildungspolitiker*innen am Übertrittsverfahren in Baselland ist, dass eine Lehrperson die Zeugnisnoten nur marginal berücksichtigen kann und damit ein Schulkind auch mit einem sehr guten Notenschnitt ins tiefste Leistungsniveau A einteilen kann, ohne dass dieser Entscheid von den Eltern rechtlich angefochten werden kann. Viele sehen hier eine Gesetzeslücke. Landrätin Anita Biedert reicht am 31. August eine Motion ein, welche entsprechende Änderungen fordert. Die SSbB hat darüber berichtet (siehe hier).

Übertrittsverfahren erhalten schlechte Umfrageergebnisse

Die Befragten wurden gebeten, die beiden Übertrittsverfahren auf einer Skala von 1 (sehr schlecht) bis 6 (sehr gut) zu beurteilen. Im Kanton Baselstadt hat die Mehrheit 5 Punkte angegeben, der Mittelwert aller Angaben liegt bei 3.8 Punkten und ist damit nur knapp genügend. Im Kanton Baselland ist die Verteilung der Bewertungen etwas flacher, der Mittelwert liegt bei 3.6 Punkten. Somit sind beide Übertrittsverfahren unbefriedigend. 

 
Aufschlussreiche und detaillierte Rückmeldungen

Insgesamt haben 294 Personen die Möglichkeit genutzt, die Vor- und Nachteile der Verfahren beider Halbkantone ausführlich zu beschreiben: Als grossen Vorteil des Systems von Baselstadt wird die Transparenz der Übertrittsregelung genannt. Die Notenschnitte können von den Kindern ausgerechnet werden, womit die Niveauentscheidung für die Eltern nachvollziehbar ist und wenig Diskussionsbasis bietet. Des Weiteren wird positiv gesehen, dass alle Schulfächer berücksichtigt werden, obschon die Gewichtungen unterschiedlich sind. Keinen Gefallen finden die Befragten daran, dass die überfachlichen Kompetenzen (z.B. Arbeitshaltung, Motivation) beim Übertritt nicht miteinbezogen werden und so die ganzheitlichen Fähigkeiten eines Kindes keinen Einfluss haben. Weiter wird bemängelt, dass Noten relativ und keine absolute Bewertung sind und deshalb je nach Lehrperson sehr unterschiedlich ausfallen können.

Als Hauptvorteil des Systems von Baselland wird der Einbezug des Gesamtbildes genannt. Dies gibt den Lehrpersonen prognostische Möglichkeiten und die Entwicklung eines Kindes kann berücksichtigt werden. Ein weiterer Vorteil sei, dass die Schüler*innen weniger Druck ausgesetzt sind, da nicht alle Fächer übertrittsrelevant sind. Als grosser Nachteil wird das Fehlen klarer Regelungen genannt, womit die Willkür und Subjektivität einer einzelnen Lehrperson weitreichende Auswirkungen haben kann, was wiederum grosse Diskussionsbasis für die Erziehungsberechtigten bietet. Allfällige Fehlentscheidungen können systembedingt fast nicht korrigiert werden.

Knappe Mehrheit befürwortet ausschliesslich messbare Kriterien beim Übertrittsentscheid

Die Teilnehmenden wurden weiter gefragt, ob sie es begrüssen würden, wenn für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe 1 nur klar messbare Kriterien (Noten) massgebend wären. 49.9% haben dies mit «ja» oder «eher ja» beantwortet, 46.4% gaben «eher nein» oder «nein» an und 3.7% wollten dies nicht beurteilen (siehe folgende Grafik). Auch hier zeigt sich also kein klarer Gewinner.

Wenn sich die Befragten für eines der bereits bestehenden Systeme entscheiden müssten, so ergibt sich wiederum ein recht ausgeglichenes Bild. Für die städtischen Übertrittsregelungen sprechen sich 41.7% aus, während 40.0% dasjenige von Baselland bevorzugen. Keine Entscheidung konnten 18.3% fällen, sie antworteten mit «weiss nicht».

Am Schluss der Umfrage haben 153 Teilnehmende die Möglichkeit genutzt, weitere Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu den Übertrittsregelungen zu notieren. Zahlreiche Personen haben dabei betont, dass die Entscheidungen für den Übertritt nie nur von einer Person gefällt werden dürfen und meistens zu viel Entscheidungsmacht bei einer einzelnen Primarlehrperson liegt. Auch müssten rechtliche Mittel vorhanden sein, damit eine Entscheidung angefochten werden kann. Ausserdem sehen viele Personen eine mögliche Lösung in kantonalen Übertrittsprüfungen, die von allen Schüler*innen absolviert werden müssen.

SSbB schlägt für den Kanton Basel-Landschaft Kompromiss mit Spielraum vor

Die SSbB stellt aufgrund der erhaltenen und teilweise unerwarteten Rückmeldungen folgende Kompromisslösung zur Diskussion: Noten sollen ein massgebendes Gewicht erhalten und dürfen nicht in den Hintergrund gerückt werden, ein gewisser Spielraum soll trotzdem bestehen bleiben. Ein Fall wie an der Primarschule Frenke in Liestal muss künftig verunmöglicht werden.

Klassenlehrpersonen sollen nur noch eine massgebende Empfehlung aussprechen, wenn der Notenschnitt zwischen 4.40 – 4.60 (Spielraum zwischen A- und E-Niveau) respektive zwischen 5.15 – 5.35 (Spielraum zwischen E- und P-Niveau) liegt. Die Lehrperson spricht dann, basierend auf den nicht in den Noten abgebildeten Faktoren, die Empfehlung für ein Niveau aus. Sind die Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden, kann eine Übertrittsprüfung absolviert werden.

Liegt der Notenschnitt nicht innerhalb dieser beiden Intervalle, so erfolgt eine eindeutige Einteilung ins Niveau A (bei einem Schnitt kleiner als 4.40), ins Niveau E (bei einem Schnitt zwischen 4.60 und 5.15) oder ins Niveau P (bei einem Schnitt grösser als 5.35). 

Die SSbB wird in den kommenden Wochen eine Folgeumfrage starten, in welcher dieser Kompromissvorschlag zur Diskussion gestellt wird.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

21.08.2023

Tessin ist mit 10 Wochen Sommerferien Spitzenreiter

Die Anzahl Sommerferienwochen unterscheidet sich in den verschiedenen Kantonen stark: Im Tessin sind es zehn Wochen, während die Schüler/-innen in acht Kantonen im Sommer lediglich fünf Wochen schulfrei haben. Zurzeit werden die Vor- und Nachteile von langen Sommerferien in mehreren Kantonen diskutiert. Die Meinungen könnten kaum unterschiedlicher sein.

Auf der folgenden Grafik ist die Länge der Sommerferien in den 26 Kantonen dargestellt.

Nachteile von langen Sommerferien

Zu lange Sommerferien führen dazu, dass Kinder und Jugendliche beim Beginn des neuen Schuljahres ausser Übung sind und sie vieles wieder vergessen haben. Lehrer/-innen kritisieren nicht selten, viel Zeit für Repetitionen aufwenden zu müssen, damit die Schüler/-innen Erlerntes des vergangenen Schuljahres wieder präsent haben. Teilweise müsse fast wieder bei null begonnen werden.

Da die Feriengestaltung in den Händen der Familie liegt, können lange Ferien die unterschiedlichen Erfolgschancen in unserem Bildungssystem verstärken. Die Leistungen der Kinder aus bildungsfernen Familien fallen gegenüber Kindern aus bildungsnahen Familien stark ab. Während das konstante Betreuen der Kinder und Jugendlichen während zwei Ferienwochen vielleicht noch gut möglich ist, ist es nicht selbstverständlich, dass jede Familie eine durchgehende Betreuung in den 10-wöchigen Sommerferien finden kann. Natürlich gibt es Angebote, wie beispielsweise Pfadi oder Jungwacht/Blauring, die Kinder tagsüber mit tollen Angeboten beschäftigen; doch auch dies können sich nicht alle Erziehungsberechtigten leisten.

Vorteile von langen Sommerferien

Zweifelsohne haben lange Sommerferien auch Vorteile: Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter können in die Badi gehen und so die heissen Tage angenehmer verbringen, anstatt in überhitzten Klassenzimmern sitzen zu müssen. Bei Temperaturen über 30°C ist es fast unmöglich, sich zu konzentrieren und die Klimatisierung der älteren Gebäude wäre energiepolitisch unsinnig.

Obwohl die Sommerferien im Tessin mit 10 Wochen überdurchschnittlich lang sind, führt deren Bildungssystem zu guten Resultaten. Allerdings ist unklar, ob die Resultate vielmehr damit zu tun haben, dass das Tessin auf zahlreiche Schulreformen verzichtet hat.

Charlotte Höhmann
Sekretariat Starke Schule beider Basel
 
 

20.08.2023

Kombiniertes Studienangebot Sek I und Sek II

Dem aktuellen Lehrpersonenmangel auf den Sekundarstufen I und II soll ein kombinierter Studiengang entgegenwirken. Dieses Modell existiert in der Schweiz nur an wenigen Institutionen und ermöglicht es Studierenden, ein Lehrdiplom für beide Stufen zu erwerben. Nun wurden zwei Modelle erarbeitet, die an der Pädagogische Hochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) eingeführt werden könnten.

Der Mangel an Lehrpersonen auf der Sekundarstufe I ist mittlerweile kein Geheimnis mehr und die PH FHNW versucht durch das Programm für Quereinsteigende sowie den begleiteten Berufseinstieg ein attraktives Studienangebot zu schaffen, um mehr ausgebildete Lehrpersonen zu generieren. Auf der Sekundarstufe II kann es schwierig sein, eine Anstellung für die studierte Fächerkombination zu finden. Daher arbeiten viele Lehrpersonen, die für die Sekundarstufe II ausgebildete sind, mit entsprechenden finanziellen und pädagogischen Konsequenzen auf der Sekundarstufe I.

Kombinierte Lehrdiplome in der Schweiz

Aufgrund eines Postulats von Landrat Brunner hat der Regierungsrat geprüft, ob an der PH FHNW ein kombinierter Studiengang für die Sekundarstufen I und II eingeführt werden kann. Eine solche Möglichkeit besteht in der Schweiz aktuell lediglich an der Haute école pédagogique du Valais (HEP VS), an der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PH GR) sowie an der Universität Fribourg. Nach Abschluss eines Masterstudiengangs in mindestens einem Schulfach können Studierende innerhalb von zwei bis drei Jahren ein kombiniertes Lehrdiplom erwerben. Während dieser Zeitspanne ist auch eine Teilzeitanstellung von bis zu 50 Prozent möglich.

Das «Institut Sek I und II» der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat die Möglichkeiten für den erleichterten Erwerb der Unterrichtsbefähigung für die Sek I durch Lehrpersonen der Sek II überprüft und zwei Modelle für die PH FHNW erarbeitet.

Modell «Erweiterung» 

Beim ersten Modell wird die Unterrichtsbefähigung für die Sek I und die Sek II im Umfang von 107 ECTS erworben. Dieses Modell richtet sich insbesondere an Studierende mit einem Monofach an oder solche, bei denen nur eines ihrer studierten Fächer an den Sekundarschulen unterrichtet wird.

Zuerst wird der Studiengang Sek II (mit 1-2 Fächern) mit dem «Profil Sek I» absolviert. Letzteres ermöglicht, im Wahlbereich 10 ECTS im fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Bereich des Masterstudiengangs Sek I zu belegen. Anschliessend wird der konsekutive Studiengang Sek I absolviert, dessen Umfang sich aufgrund des vorgängigen Studienganges auf 46 ECTS reduziert. Nach Abschluss erhalten die Studierenden das Lehrdiplom für die Sek I sowie für die Sek II.

Modell «kombiniert»

Dieser Studiengang setzt einen universitären Master in mindestens zwei Unterrichtsfächern voraus, richtet sich demnach nur an Personen, die zwei Fächer studieren, die an den Sekundarschulen unterrichtet werden.

Studierende schreiben sich für den Studiengang «kombiniertes Diplom» ein, welches einen Umfang von 104-114 ECTS hat. Sie müssen sowohl den Studiengang Sekundarstufe II als auch den konsekutiven Studiengang Sekundarstufe I absolvieren, wobei die Reihenfolge keine Rolle spielt. Nach Abschluss erhalten die Studierenden auch hier ein kombiniertes Lehrdiplom für die Sek I und Sek II.

Da das Modell «kombiniert» einen wesentlich höheren administrativen sowie finanziellen Aufwand für die PH FHNW zur Folge hat und zudem neue Studienreglemente erarbeitet werden müssen, dauert eine mögliche Einführung länger. Das Modell «Erweiterung» hingegen verursacht weder für die PH FHNW noch für die Trägerkantone zusätzliche Kosten und wird voraussichtlich im Herbstsemester 2024/25 an der PH FHNW eingeführt.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

18.8.2023

Stetig steigende Anzahl Schüler/-innen in Basel-Stadt

In den vergangenen fünf Jahren stieg die Anzahl Lernenden über alle Schulstufen (Primarstufe, Sekundarstufe 1 und 2) im Stadtkanton um rund 7.4%. Eine überdurchschnittlich Steigerung haben dabei die Primar- und Sekundarschulen zu verzeichnen. Das Zentrum für Brückenangebote (ZBA), die Allgemeine Gewerbeschule Basel (AGS), die Berufsfachschule Basel (BFS) und die Schule für Gestaltung (SfG) haben in der Summe eine geringfügige Abnahme der Lernenden.

Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt publizierte vor wenigen Tagen die folgenden provisorischen Zahlen (Stand 11. August 2023), wobei sich die Zahlen bis zum ersten Schultag am 14. August möglicherweise noch leicht verändert haben.

 
  2019     
  2020     
  2021     
  2022     
  2023   
 Kindergarten   3200
  3380
  3440
  3450
  3440
 Primarschulen   9270
  9350
  9500
  9810
  9960
 Sekundarschulen    
  4170
  4300
  4500
  4690
  4810
 Gymnasium   2340
  2420
  2640
  2660
  2705
 FMS, WMS, IMS
  1210
  1290
  1355
  1460
  1430
 ZBA, AGS, BFS, SfG         
  5240 
  5000
  5090
  4945
  4965
 Total 25430 25740
 26525  27185 27310

Die Zunahme akzentuiert die Probleme bei der Besetzung der offenen Stellen. Nicht für alle Klassen konnten Lehrpersonen mit abgeschlossener Ausbildung gefunden werden. Um den Mangel an fundiert ausgebildeten Lehrer/-innen entgegenzuwirken, sind beide Basler Halbkantone gefordert: In erster Linie sollte die Attraktivität des Lehrberufs verbessert werden.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel
 

 

16.8.2023

Methodische und didaktische Freiheit der Lehrpersonen

Die Versuchung ist gross. Die Versuchung, Kontrolle zu erlangen – über Inhalte, Prozesse und auch über Menschen. Die Geschichte zeigt: Dieser Versuchung erlagen viele – seien es Staaten oder einzelne Machtpersonen oder deren Kombination. Leider ist es so, dass auch in der Bildung Kontrolle eine zunehmende Rolle spielt. Die methodisch-didaktische Freiheit von Lehrpersonen ist der Reziprokwert der Kontrollitis – beides geht nicht zusammen.

Damit wir uns recht verstehen: Vertrauen ist gut, Kontrolle muss sein. Doch berechtigte Kontrolle ist nicht mit Kontrollitis gleichzusetzen. Angehende und auch bestandene Lehrerinnen und Lehrer monieren aber seit Jahren und immer lauter, dass sie diese Kontrollitis als echte Behinderung ihrer Berufsauftragsumsetzung erleben. Das beginnt schon in der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule (PH).

Reformen um jeden Preis, auch wenn sie Verluste einfahren

Jede neuste und angeblich meistens der Hirnforschung geschuldete Erkenntnis zu Methodik und Didaktik wird unhinterfragt zum neusten Schrei – Modernität um jeden Preis. Es herrscht geradezu ein wettbewerbsmässiges Gerangel um das Etikett «modern» - ohne Rücksicht auf Verluste. Und diese Verluste lassen sich sehen: Baselstadt und Baselland nahmen in der letzten nationalen Bildungserhebung den zweitletzten und letzten Platz ein, was die Leistungen ihrer geprüften Schülerinnen und Schüler anbelangt. Nicht schön nach all den durchgedrückten angeblichen Verbesserungen im System Schule.

Die Einführung moderner Lehrmittel, wie etwa Mille Feuilles und Clin d`oeil, die sich inzwischen als Rohrkrepierer erwiesen haben, war mit immensen Kontrollanstrengungen verbunden – das Lehrmittel konnte ohne entsprechende Weiterbildung der Unterrichtenden gar nicht eingesetzt werden. Wir sprechen hier wohlverstanden von Lehrpersonen mit profunden Fachkenntnissen in der Sprache Französisch.

Die Pädagogischen Hochschulen sind ein Teil des Problems

Doch die PHs geben nicht auf – die Deutungshoheit über gute Unterrichtsgestaltung liegt bei ihnen, vermittelt durch sogenannte Professorinnen und Professoren, die kaum je vor einer Schulklasse gestanden sind. Das ist lächerlich!

Inzwischen wird vor allem auf die Digitalisierung gesetzt. Handys an den Schulen sind verboten, dafür erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Tablet in die Hand gedrückt, über die der Zugang zu den sozialen Medien ebenfalls möglich ist. Auch lächerlich!

Der Condorcet-Autor Carl Bossard schreibt im aktuell neusten Beitrag unter dem Titel «Unterricht ist Segeln, nicht Bahnfahren» folgende Zeile: «Doch Freiheit, dieses kleine Wort, hat heute wenig Freunde und es ist weit weniger populär, als es die politische Rhetorik suggeriert.»

Warum wohl, frage ich mich. Die Antwort liegt auf der Hand. Diejenigen, die an den Schalthebeln der Bildungspolitik sitzen, scheuen die Freiheit wie der Teufel das Weihwasser. Ihnen geht es um Macht, Indoktrination und Kontrolle. Dies aus der Einbildung heraus, sie wüssten, was gut ist für den Rest der Menschheit. «Bescheidenheit» – das Wort kennen sie nicht. Das muss aufhören!

Daniel Vuilliomenet
ehemaliger Sekundarlehrer
 
 

16.8.2023

Professor «Gender-Verbot» setzt sich durch

Politikprofessor Jürgen Plöhn, der an der Martin-Luther-Universität in Halle (D) in seinem Unterricht den Studenten das Gendern verboten hat und deswegen von der Universität verbannt wurde (der «Nebelspalter» berichtete), kann wieder an seine Lehrstätte zurückkehren. Der neu berufene Kanzler der Universität – dieser ist verantwortlich für die Verwaltung und den Haushalt der Universität – stellt Plöhn wieder die Infrastruktur wie die Hörsäle sowie die Sekretariatsleistungen zur Verfügung.

Der Entzug sämtlicher universitären Ressourcen und der Prüfungsbefugnis für den Professor (Studenten erhielten keine Credit Points mehr, wenn sie in seine Vorlesungen gingen) wurde im Bundesland Sachsen-Anhalt zum Politikum. In der Folge musste sich der Landtag mit dem Fall beschäftigen.

Plöhns Rückkehr an die Uni Halle hat darum Symbolkraft; er darf das Gendern im Lehrsaal nun weiterhin verbieten. Wobei der Professor das nie so sagen würde: «Ich verlange einfach von meinen Politologen, dass sie sich zur Vermittlung ihrer Erkenntnisse der Gesellschaft gegenüber verständlich ausdrücken, indem sie deren Sprache – keine Kunstsprache! – sprechen. Vor allem keine fehlerhafte Sprache, die manipulierend und deshalb unwissenschaftlich ist.»

Wenn Studenten in ihren Powerpoint-Präsentationen den Genderstern verwendeten oder Formulierungen verwendeten wie «anreisende Teilnehmende» oder «streikende Mitarbeitende», dann könnte Plöhn dazwischenfahren und den Vortragenden massregeln, man solle sprachlich keinen Unsinn erzählen. Zudem kolportiere der Genderstern ein unverbindliches Etwas – eine Ideologie. Der Stern sei bislang in der Literatur als Hinweis für eine Anmerkung verwendet worden. Und er klärte die Studenten mitunter auch gerne auf: «Zwischen einem Studenten und einem Studierenden sind grosse Unterschiede. Der Student ist die wenigste Zeit seines Studentenlebens ein Studierender». Oder es gibt kein KanzlerInnenamt. Das sei Sexismus in der Sprache, was darüber hinaus in der Gesellschaft nicht mehrheitsfähig sei.

«Gendersprache ist nicht wissenschaftlich»

Für Plöhn ist jedenfalls klar: Jemand, der die Gendersprache verwendet, will die Gesellschaft verändern. «Entsprechende Bekenntnisse kenne ich genügend, das erste solche datiert 1987 von der kommunistischen Politikerin Jutta Oesterle-Schwerin.» Etwas zu wollen sei legitim, doch ein solches ideologisches Anliegen habe nichts in einem wissenschaftlichen Umfeld zu suchen, so Plöhn.

Wer Plöhns Veranstaltungen besuchte, kannte diese Standards und hatte sich zumindest mit den Vorgaben des Professors abgefunden. Interne Klagen sind keine bekannt. Aber irgendwann beschwerten sich externe Studenten bei der Universitätsleitung. Der Dekan und Prodekan fackelten nicht lange. «Wir können Ihnen das Recht auf Lehre nicht verwehren. Sehr wohl können wir aber als Institut die Rahmenbedingungen dafür festlegen, die ich Ihnen hiermit kurz mitteile», schrieb ihm der geschäftsführende Direktor des Instituts für Politikwissenschaft kurz und bündig. Das Institut werde darum keinerlei Ressourcen zur Unterstützung seiner Lehre zur Verfügung stellen; um Raumbuchungen und Ähnliches müsse Plöhn sich selbst kümmern. Zudem sei der Besuch seiner Lehrveranstaltungen künftig in keinem Pflichtmodul mehr anrechenbar, «was die Teilnahme aus Sicht der Studenten natürlich witzlos macht», teilte er ihm mit und fügte noch höhnisch hinzu: «Ich weiss nicht, sehr geehrter Herr Plöhn, ob Sie unter diesen Voraussetzungen noch Freude an der Lehre haben werden.»

Fall Plöhn wird politisch

Plöhn lancierte eine Petition und adressierte den Landtag von Sachsen-Anhalt. Der Fall geriet zur Politgroteske. Mit seinen Argumenten für oder gegen die Gendersprache wollten sich die Politiker gar nicht erst auseinandersetzen. Man beschränkte sich auf formaljuristische Abklärungen. Im April beschied man Plöhn: «Die mit der Entscheidung verbundene Abkehr von der zuvor geübten Praxis stellt keine Willkürentscheidung dar, da sie auf Umstände reagierte, die von dem Petenten selbst herbeigeführt worden waren.»

Mit anderen Worten: Plöhn habe selber eine Änderung der gültigen sprachlichen Grundlagen herbeigeführt. Oder auch: Er habe Studenten aus sprachlichen Gründen benachteiligt. Der Prozess, solche Vorwürfe auszuräumen, zog sich über Monate hin. Plöhn dazu: «Nicht ich habe die Sprache geändert. Ich habe lediglich die zuvor fraglos akzeptierte Grundlage der Ideologiefreiheit der Wissenschaftssprache für meine Lehrveranstaltungen explizit machen müssen.» Zudem habe der Kanzler die aufgestellte Behauptung einer linken Abgeordneten, Plöhn hätte Studenten diskriminiert, «eindeutig zurückgewiesen»: «Kein einziger derartiger Fall ist aktenkundig!»

Zum Schutz der Wissenschaftlichkeit

Mit der Berufung des neuen Kanzlers kam frischen Wind in die festgefahrenen Positionen. Der Direktor des Instituts nahm an den Besprechungen nicht mehr teil. Aber jetzt ist es klar: «Die Martin-Luther-Universität nimmt zur Kenntnis, dass die Ablehnung der Gendersprache durch Professor Plöhn für seine eigenen Lehrveranstaltungen dem Schutze der Wissenschaftlichkeit seiner akademischen Lehrveranstaltungen zu dienen bestimmt ist.»

Daniel Wahl
Journalist Nebenspalter

[Quelle: Nebenspalter vom 8. August 2023]
 
 

15.8.2023

Ich bin froh, heute nicht mehr im Klassenzimmer zu stehen

Als ich das damalige Oberseminar im Frühling 1968 (lange vor der Pädagogischen Hochschule) abgeschlossen hatte, konnten wir jungen Lehrer im ersten Jahr die Stelle noch nicht selber wählen. Ich erhielt vom Bildungsamt ein Schreiben mit dem Inhalt: «Sie sind abgeordnet nach Ebmatingen». Als in Wetzikon aufgewachsener Zürcher Oberländer hatte ich keine Ahnung, wo Ebmatingen liegt. Mit der Zürich-Karte aus meiner eigenen Schulzeit machte ich mich dann schlau. Daraus wurden ziemlich genau 40 Jahre, bis im Juli 2008. Ich fühlte mich im Schulhaus Leeacher mit den Kolleginnen und Kollegen immer sehr wohl; auch mit der Schulpflege!

Besondere Herausforderungen

Ein einzelnes Highlight bei dieser grossen Zeitspanne herauszupicken, ist ziemlich schwierig. Starke Erinnerungen hinterliessen die vielen Klassenlager oder die Theaterstücke, die die Kinder oft selber geschrieben hatten. Was mich immer wieder herausforderte, waren schwierige Schüler, also Schüler mit besonderen Bedürfnissen. Zum Beispiel informierte mich eine Schulpflegerin über einen neuen Schüler aus einem Heim, der bisher eine ziemlich negative Schulzeit erlebt hatte und eine besonders intensive Betreuung brauche. In einer der nächsten wöchentlichen Klassenratssitzungen informierte ich meine Klasse. Ein Schüler gab mir spontan zur Antwort: «Wir haben doch bisher gelernt, uns Ziele selbstständig zu stecken und sie auch zu erreichen. Jetzt können wir Ihnen das beweisen. Nehmen Sie sich die Zeit für den Buben, die nötig ist und die Sie brauchen.» Diese Aussage war sicherlich ein Highlight, über das ich mich sehr gefreut hatte.

Ich bin froh, unter den heutigen Bedingungen nicht mehr in einem Klassenzimmer zu stehen. Es ist eine Tatsache, dass viele Lehrpersonen aus den verschiedensten Gründen kein 100-Prozent- Pensum mehr haben. Die Kinder werden von mehreren Bezugspersonen betreut. Dabei war für mich die Beziehung zwischen Kindern und der Klassenlehrperson das A und O, damit erfolgreiches Lernen überhaupt erst möglich wurde. Ich sagte jeweils am ersten Elternabend: Sie als Eltern können alles fordern und erwarten und ich kann den «pädagogischen Handstand machen», wenn die Beziehung nicht stimmt, wird es schwierig. Die Konstanz der Bezugsperson im Klassenzimmer finde ich sehr wichtig.

Verunsicherte Lehrpersonen

Ob gesunde Autorität heute noch möglich ist? Ich hoffe es. Sicher ist, dass die Klassen heute anders zusammengesetzt sind als damals zu meiner Zeit. Ich denke, dass manche Lehrpersonen verunsichert und überfordert sind und deshalb einen Stellen- oder gar Berufswechsel erwägen.

Auf alle Fälle scheint mir, dass für manche Kinder eine Kleinklasse sinnvoller wäre als die Integration in die Regelklasse unter allen Umständen. Es gibt so viele Studien für oder gegen die Integration! Es gibt sicher Kinder, die sich leichter integrieren lassen als andere. Die Bedingungen in der Regelklasse müssten stimmen: unter anderem tiefere Schülerzahlen! Wichtig ist, dass auch die Bedürfnisse der Klassenlehrpersonen in der Regelklasse berücksichtigt werden. Meine Erfahrung: Integrieren ja, aber nicht zu jedem Preis. Manchmal kann auch eine Kleinklasse die bessere Lösung sein.

Schulleiter für den "administrativen Kram"

Schulleiter und Schulleiterinnen hätten die Aufgabe, die Lehrpersonen von einigem «administrativem Kram» zu entlasten und ihnen Unterstützung und vor allem Wertschätzung zukommen zu lassen. Wichtig ist für mich auch, dass es ihnen gelingt, ein Klima des Vertrauens im Kollegium zu schaffen. Ich finde, die Lehrer sollten sich heutzutage wieder viel mehr auf ihre Kernaufgabe, das Unterrichten und das Vermitteln von zentralem Lehrstoff, konzentrieren können.

Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule hat sich in den letzten Jahren sicher sehr verändert. Ich fühlte mich früher von den Eltern immer mehr oder weniger ohne Vorbehalte unterstützt. Was die Schule vorgab oder anordnete, wurde von den Eltern ausgeführt. Heute ist diese Zusammenarbeit oft erschwert, das Verhältnis Lehrer - Eltern ist belastet. Drunter leidet in erster Linie das Kind.

Ob ich auch heute nochmals den Lehrerberuf wählen würde?

Eine schwierige Frage. Damals war für mich Lehrer wirklich fast die einzige Berufswahl. Heute dauert die einmal getroffene Berufswahl bei vielen Menschen kaum mehr „lebenslänglich". Manchmal denke ich, dass mich auch eine Ausbildung, bzw. Berufstätigkeit in der Hotellerie gereizt hätte. Nur war das damals für meine Eltern kein Thema!

Frank Steiner
pensionierter Lehrer

[Quelle: Maurmer Post]
 
 

13.08.2023

Methodisch-didaktische
Freiheit – conditio sine qua non

Ein besonderes Merkmal, das den Lehrberuf kreativ, spannend und motivierend macht, ist die methodische und didaktische Freiheit, also die Art und Weise der Stoffvermittlung und der entsprechenden Stoffinhalte und -auswahl. Hier treffen viele Spezialisten und Allrounder aufeinander. Ebenso hat die «Kundschaft», also die Schüler/-innen, derart verschiedene Bedürfnisse und Fähigkeiten, denen es gerecht zu werden gilt. Deshalb muss der Unterricht auf der Primar- und den beiden Sekundarstufen dem Alter und Reifegrad der Schüler/-innen angepasst werden, genauso gibt es erhebliche Unterschiede in den verschiedenen Leistungszügen der Sekundarschulen. Dies alles benötigt eine hohe Anpassungsfähigkeit der Unterrichtenden.

Nicht alle unterrichten alles und jede Art gleich erfolgreich und zielführend. Es geht darum, die persönlichen Stärken authentisch entfalten zu können: Während die eine Lehrperson erfolgreich Werkstattunterricht erteilen kann, liegt die Stärke einer anderen im konzentriert und ruhig durchgeführten Frontalunterricht. Diese Heterogenität ermöglicht ein Maximum an Engagement, qualitativem Unterricht und letztendlich besseren schulischen Leistungen der Schützlinge durch eine höhere Unterrichtsqualität.

Ideologische Bevormundung seitens derjenigen, die von sich behaupten, die Deutungshoheit über die Bildung zu haben, zerstört jedoch vieles, da sie versucht, alles unter dem Blickwinkel eines weltanschaulichen Glaubenssatzes umzukrempeln und das Rad neu zu erfinden. Was haben wir nicht schon alles über uns ergehen lassen müssen. Die nachweislich erfolgreiche Unterrichtsform des Frontalunterrichts wird seit Jahren – zum Glück erfolglos – zu diffamieren und schlechtzureden versucht. Mit den Kompetenzbeschreibungen folgte der nächste sektiererische Kampfbegriff, der versuchte, dem Wissen den Rang abzulaufen. Ein Rohrkrepierer, der in der Praxis meist müde belächelt wird. Mit «Passepartout» und den dazugehörenden Lehrmitteln Mille feuilles und New World folgte schliesslich der Inbegriff eines bildungspolitischen Fiaskos aus den Schreibstuben der Indoktrination.

Die Schulen müssen sich gewiss weiterentwickeln. Jedoch können Reformen nie von oben aufgezwungen werden. Sie müssen aus der Basis und auf der Grundlage der methodischen und didaktischen Freiheit wachsen. Ansonsten sind Reformen zwangsläufig zum Scheitern verurteilt.

Michael Pedrazzi
Vorstand Starke Schule beider Basel
 
 

07.08.2023

Förderung der Mobilität von Basler Studierenden

Ein Aufenthalt während eines Semesters an einer ausländischen Universität bietet den Studierenden die Möglichkeit, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu erwerben, die sich auch im Berufsleben von Vorteil erweisen. Laut einem Bericht von Movetia, ist es ein Ziel vom Bund und Kantonen, dass 20% aller Absolvent/-innen einen Auslandaufenthalt absolvieren, an welchem die Studierenden Praktikumserfahrungen sammeln oder Studien durchführen. «Die durchschnittliche Mobilitätsquote der Schweizer Hochschulen liegt derzeit bei 15.7%. Viele Hochschulen weisen eine wesentlich tiefere Quote aus».

Im schweizweiten Vergleich befindet sich die Universität Basel mit einer Mobilitätsquote von 8.8% auf Platz 23 von 36. Folgen beantwortet die Bildungs-, Kultur und Bildungsdirektion (BKSD) zwei Fragen, welche Landrätin Béatrix von Sury d’Aspremont in einer Interpellation im Landrat stellte:

Was sind die Gründe für den geringen Anteil der Studierenden der Uni Basel an der Mobilität?

«Die Mobilitätsquote an den Schweizer Universitäten ist mit einigen wenigen Ausnahmen relativ gering, wenn man sie mit der Mobilitätsquote in anderen europäischen Ländern vergleicht. Dies hängt u. a. mit der Tatsache zusammen, dass die Schweiz seit 2014 nicht mehr Programmland von Erasmus+ ist, dem Förderprogramm der Europäischen Union für Auslandsaufenthalte und institutionelle Zusammenarbeit. Die seitdem eingeführten Ersatzprogramme des Bundes stellen zwar eine wichtige Stütze zur Förderung der Mobilität dar, können aber die vollwertige Beteiligung am Erasmus+-Programm nicht ersetzen.

Wie die Interpellantin richtig bemerkt, schneidet die Universität Basel hinsichtlich Studierendenmobilität aber auch im Vergleich mit den anderen Schweizer Universitäten unterdurchschnittlich ab. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die Studie von Movetia, der Förderagentur des Bundes, nur längere Auslandsaufenthalte berücksichtigt. Die Universität Basel stellt ihren Studierenden jedoch Mobilitätsangebote ausserhalb dieser Kategorie zur Verfügung.

Mobilität Studierende

Selbstverständlich besteht an der Universität Basel Potenzial zur Verbesserung der Strukturen und Angebote, um die Studierendenmobilität zu erhöhen. Die Universität teilt die Ansicht der Interpellantin, dass Mobilität ein äusserst wertvoller Bestandteil des Studiums ist und hat sich in ihrer Strategie 2022–2030 das Ziel gesetzt, diese weiter zu fördern. Sie erarbeitet zurzeit eine Internationalisierungsstrategie, die u. a. konkrete Massnahmen zur Erhöhung der studentischen Mobilität vorsieht.»

Mit welchen Massnahmen könnte die Uni Basel die Bereitschaft zur Mobilität fördern?

«Im Rahmen der Erarbeitung der Internationalisierungsstrategie der Universität werden im Jahr 2023 Ziele und Massnahmen definiert, um die studentische Mobilität zu fördern. Aktuell erarbeitet die Universität Basel gemeinsam mit Movetia eine Reihe von Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen um Studierende und Mitarbeitende auf die bestehenden Mobilitätsangebote aufmerksam zu machen.

Darüber hinaus wird die Universität ihre Mitwirkung in den beiden Hochschulverbunden Eucor und EPICUR weiter vertiefen und die entsprechenden Mobilitätsangebote ausbauen. Der Vorteil der bestehenden Verbunde ist, dass ein niederschwelliger Kurzzeitaustausch möglich ist und dass dank etablierter Governance-Strukturen kontinuierlich am gemeinsamen Ziel der Mobilitätsförderung gearbeitet wird. Entsprechende Massnahmen sind z. B. der Aufbau eines gemeinsamen Studiengangverzeichnisses, die Verknüpfung der Learning Management Systeme der einzelnen Partneruniversitäten, die Harmonisierung der Prozesse, die gegenseitige Anerkennung von Kreditpunkten und gemeinsame Informations- und Marketingmassnahmen (Eucor-/EPICUR-Webauftritt, Flyer, Broschüren etc.).

Die beiden Hochschulverbunde bieten zudem optimale Voraussetzung zur Schaffung gemeinsamer Kurse, zur Einführung gemeinsamer Zertifikate und zur Etablierung von internationalen Studiengängen. Die Universität unterstützt entsprechende Initiativen mit Beiträgen an die Dozierenden (z. B. Seed Money für die Konzipierung neuer Angebote, Cross-Border Education Grant zur Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen mit Partneruniversitäten etc.). Zur Beteiligung am neuen europäischen Universitätsverbund EPICUR, an dem neben den vier oberrheinischen Eucor-Partneruniversitäten auch die Universitäten Amsterdam, Poznan (Polen), Odense (Süddänemark), Thessaloniki (Griechenland) und die Universität für Bodenkultur Wien partizipieren, konnte die Universität Basel zudem Bundesmittel einwerben, die es ihr ermöglichen, in den kommenden vier Jahren gezielte mobilitätsfördernde Massnahmen umzusetzen.»

Die Starke Schule beider Basel nimmt die Antworten von Bildungsdirektorin Monica Gschwind positiv auf und begrüsst die Förderung der Auslandaufenthalte.

Charlotte Höhmann
Sekretariat Starke Schule beider Basel
 
 

04.08.2023

Vorstoss im Landrat bezüglich Wahlpflichtfächer

An der Sekundarschule Aesch wird den Schüler/-innen der 2. Klassen (Niveau P) das Wahlpflichtfach Italienisch in diesem Schuljahr aufgrund zu tiefer Anmeldezahlen verweigert. Die vom Amt für Volkssschulen (AVS) in solchen Fällen vorgeschlagenen und in der Verordnung festgelegten Lösungsmöglichkeiten werden von der Schulleitung aus schulorganisatorischen Gründen zum Nachteil der Schüler/-innen nicht umgesetzt.

In Zusammenarbeit mit Landrätin Anita Biedert und der Starken Schule beider Basel (SSbB) ist ein Vorstoss entstanden, der die Schulleitungen verpflichtet, den Schüler/-innen die gewählten promotionsrelevanten Wahlpflichtfächer zu ermöglichen. Der Vorstoss wird von der Landrätin in der ersten Sitzung nach den Sommerferien eingereicht. Der Vorstoss lautet:

An den Sekundarschulen werden ab der 2. Klasse die folgenden sieben Wahlpflichtfächer angeboten: Lingua Italienisch, Lingua Latein, MINT (Mathematik, Informatik, Natur, Technik), Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten, Technisches Gestalten, Musik. Die Schüler/-innen müssen zwei Angebote aus dem Wahlpflichtbereich belegen, wobei im Leistungsniveau P die Schüler/-innen verpflichtet sind, entweder MINT oder LINGUA (mit Latein oder Italienisch) zu wählen.

Das Angebot spricht durch die moderne Landessprache Italienisch, das sprachwissenschaftliche Eintauchen in Latein und das mathematisch-naturwissenschaftliche Fach MINT sehr unterschiedliche Interessen an. Dies ist auch der Grundgedanke des Systems. Jede Schülerin und jeder Schüler soll die persönlich passenden Wahlpflichtfächer finden und entsprechend motiviert ins neue Schuljahr starten. Diese Wahl ist zudem von Wichtigkeit, weil diese Wahlpflichtfächer promotionsrelevant sind. Die Bedeutung der Wahl hat weitreichende Konsequenzen in Bezug auf die Beförderung ins nächste Schuljahr respektive die Aufnahmekriterien für das Gymnasium oder andere weiterführende Schulen. Deshalb ist es folgerichtig, dass jeder Schülerin und jedem Schüler das Recht zusteht, die individuell ausgesuchten Wahlpflichtfächer zu besuchen.

Sekundarschule Aesch verwehrt Schülerinnen und Schülern Lingua Italienisch

Aufgrund geringer Anmeldungen sieht sich die Sekundarschule Aesch nicht in der Lage, das Wahlpflichtfach Lingua Italienisch für die 2. Klassen des Niveau P (Schuljahr 2023/24) anzubieten, während der Kurs im Niveau E stattfindet. Obwohl die Schulleitung und der Schulrat frühzeitig und vor der Stundenplanlegung von Eltern auf die Möglichkeiten eines niveau- oder stufenübergreifenden Angebots hingewiesen wurden, wird den 2. Klassen des Niveau P die Belegung des Wahlpflichtfachs Lingua Italienisch aus schulorganisatorischen Gründen nicht ermöglicht.

Aescher Schulleitung verweigert die vom Kanton vorgeschlagenen Lösungsansätze

Es gibt mehrere Lösungsansätze, um den Schüler/-innen den Besuch des gewählten Wahlpflichtfachs zu ermöglichen: Falls Wahlpflichtfachkurse aufgrund der Mindestzahl von 10 Schüler/-innen nicht zustande kommen, empfiehlt das Amt für Volksschulen (AVS) entweder niveau- oder stufengemischte Klassen. Alternativ kann den betroffenen Eltern auch angeboten werden, dass ihr Kind in eine benachbarte Sekundarschule wechselt.

Durch diese vom AVS ausgearbeiteten Massnahmen soll jede Schülerin und jeder Schüler ungeachtet des schulorganisatorischen Aufwands die Möglichkeit bekommen, das gewünschte Wahlpflichtfach zu besuchen.

Der Regierungsrat wird gebeten, §11 der Verordnung für die Sekundarschulen (SGS 642.11) so anzupassen, dass Schulleitungen den Schülerinnen und Schülern den Besuch des gewählten Wahlpflichtfaches kostenneutral ermöglichen müssen.

Die Starke Schule beider Basel bittet die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, das Anliegen des Vorstosses möglichst rasch umzusetzen, damit allen Schüler/-innen die promotionsrelevanten Wahlpflichtfächer ermöglicht werden.

Charlotte Höhmann
Sekretariat Starke Schule beider Basel

04.08.2023

Nachteilsausgleich erhält, wer am lautesten schreit

Leseschwäche, fehlendes Beherrschen der Unterrichtssprache, Aufmerksamkeitsstörungen wie ADHS, Probleme zu Hause: Die Diagnosen für Jugendlichen mit Störungen, Problemen, Krankheiten, die den Schulunterricht tangieren, haben im Land Höchststände erreicht. Die Schulen reagieren darauf oft mit «Nachteilsausgleich». Man gewährt Ausgleichsmassnahmen wie Zeitzuschläge oder Assistenzen, die bei Prüfungen helfen. Die Massnahmen werden im Zeugnis nicht eingetragen – im Gegensatz zu sogenannten Lernziel-Befreiungen (riLz). Bei Bewerbungen wird der Nachteilsausgleich für einen Lehrmeister darum nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Grundsätzlich finden Heilpädagogen und Lehrer, mit denen der «Nebelspalter» gesprochen hat, der Nachteilsausgleich sei ein nützliches Instrument. Doch der inflationäre Anspruch der Gesellschaft auf Nachteilsausgleich betrachten sie auch mit Sorge. Eltern, die am lautesten einen Nachteilsausgleich für ihren Nachwuchs reklamieren, würden diesen schnell erhalten. Nicht wenige Eltern – vor allem von jenen aus höheren Bildungsschichten – würden Ausgleichsmassnahmen fordern, um ihr Kind in einer Schule mit höherem Leistungsniveau platzieren zu können.

Was sich am Walliser Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET) abspielt, ist exemplarisch dafür, was im Schweizer Bildungswesen passiert. Dort klären Psychologen, Logopäden und Psychomotoriktherapeuten die Kinder ab und sprechen Massnahmen aus. «Das ZET ist überlaufen», weiss der «Walliser Bote» zu berichten. Immer wieder wurden die Stellen dort aufgestockt, die letzte Erhöhung um neun Vollzeitstellen reicht ins Jahr 2018 zurück. Jetzt ist der Personaletat bereits wieder zu knapp; pro Vollzeitstelle werden derzeit 106 Begleitungen und 967 Interventionen bewältigt.

Dasselbe Bild im Kanton Schaffhausen: Die Gesuche für einen Nachteilsausgleich haben seit der Einführung 2016 mehr als verzehnfacht, berichtet Andreas Ehrat, Prüfungsleiter und Verantwortlicher der Fachstelle Unterstützende Dienste der kantonalen Dienststelle Berufsbildung. Damals waren es vier Gesuche, 2023 werden es mehr als 50 sein, die man bei der Dienststelle prüfe. Ehrat geht davon aus, dass die Zahl weiter steigt. Der Nutzen der Massnahmen wird kaum überprüft (der «Nebelspalter» berichtete). Über die Ursachen der zunehmenden Pathologisierung der Kinder zu reden, ist das eine. Über den Umgang der Schule mit dem Phänomen, das andere.

Schaffung fairer Voraussetzungen

Toni Kleeb, ehemaliger Berufsschullehrer für Hörgeschädigte ist ein Mann der ersten Stunde, der sich für den Nachteilsausgleich in der Berufsbildung eingesetzt hat und erste Empfehlungen für die Deutschschweizer Berufsbildungskonferenz herausgegeben hat. Kleeb sagt: «Es geht beim Nachteilsausgleich nicht um Prüfungserleichterungen, sondern um die Schaffung fairer Voraussetzungen.» Einem kleinwüchsigen Koch dürfe man bei der Prüfung beispielsweise einen Stuhl hinstellen. Schüler jedoch, die die kognitiven Leistungen (Aufmerksamkeit, Intelligenz, Flexibilität) nicht bringen, würde man nicht erfolgreich zur Matura bringen. «Wer in welcher Form Nachteilsausgleich erhalten soll, muss darum von einer Fachperson beurteilt werden», ist Kleeb der Meinung.

Das wird von Sekundarlehrerin Andrea (Name geändert) gestützt. Leider würde heute immer mehr Personal ohne medizinische Ausbildung die Schulkinder begutachten und Massnahmen aussprechen. Auch machten Eltern Druck, um einen Nachteilsausgleich für ihren Nachwuchs zu erhalten. Dies nicht zuletzt, um ihre Kinder in einen höheren Leistungszug zu bringen. Eltern erlebten mit ihrem Kind die eigene Schulzeit nochmals, ist Andrea überzeugt: «Alles, was bei ihnen nicht geklappt hat, wird ins Kind produziert, das ins Gymnasium gepusht werden soll.» Und dann erhalte man das Feedback der Gymnasiallehrer, das Niveau würde nicht mehr stimmen.

Fehlende Kompetenzen an der Schule

Andrea hat selbst einen Sohn, der Nachteilsausgleich erhielt. Als ADHS-Kind sei er vor allem an administrativen Aufgaben «vergiblet», sagt sie. Er konnte nicht, wie von der Lehrerin verlangt, die Hausaufgabenblätter verschiedener Fächer in den entsprechend verschiedenfarbigen Mäppchen führen. Nie habe sie sich für Prüfungserleichterung eingesetzt, aber als sie vorschlug, ihr Sohn solle Hausaufgabenblätter in einer Sammelmappe mitführen dürfen, habe sie gegen die Schule ankämpfen müssen. Es habe unglaublich viel Energie gekostet, sich durchzusetzen.

Solche Probleme, wie Andrea sie mit der Schule hatte, kennt Heilpädagogin und Dozentin Sascha Küpfer nur zu gut. Sie arbeitet seit einigen Jahren aktiv mit dem Nachteilsausgleich und findet dieses Instrument nützlich. «Dennoch beobachte ich», sagt sie, «dass Lehrpersonen und Schulleitungen die volle Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten nicht kennen». Die Forderung nach Nachteilsausgleich sollte nicht von den Eltern kommen, sondern von der Schule, von der Lehrperson, die um Bildungschancengleichheit bemüht ist, sagt sie. Sie beobachtet, dass oft diejenigen Kinder Nachteilsausgleich erhalten, deren Eltern am lautesten schreien. Und ein weiteres Phänomen: Kinder aus akademischen Elternhäusern erhielten öfter Nachteilsausgleich, unterprivilegierte Kinder würden eher von Lernzielen befreit und erhielten einen stigmatisierenden Zeugniseintrag. Es brauche mehr Aufklärung, sagt sie und hat ein Youtube-Tutorial zum Nachteilsausgleich gemacht.

Als Wohlfühl-Massnahmen missbraucht

Für Kleeb ist «alles schön gedacht». Man will den Kindern immer weniger zumuten. «Die Tools werden heute dazu genutzt, damit sich die Kinder nicht schlecht fühlen.»

Doch die Wirtschaft, die leistungsfähige Menschen braucht, habe das auch erkannt. Sie fordere darum nun statt des Zeugnisses alternative Tests, wie den «Multicheck» oder den «Stellwerk-Test», bei denen kein Nachteilsausgleich gewährt wird. «Dort wird die Leistungsfähigkeit des Schülers sichtbar», sagt er. «Wo wirklich ein Handicap für einen bestimmten Beruf vorhanden ist, sollte man einlenken.»

Irgendwann schlägt die Stunde der Wahrheit: Bei der 20-jährigen Marion Vassaux war es, als sie an der Aufnahmeprüfung zum Medizinstudium, dem Numerus Clausus, einen Nachteilsausgleich verlangte. Er wurde ihr jedoch verwehrt. Vassaux möchte Tierärztin werden, hat aber eine Leseschwäche; sie kann Buchstaben schwieriger erkennen. Dank des Nachteilsausgleichs erlangte sie eine Matura; wegen ihrer Dyslexie erhielt sie einen Zeitzuschlag bei den Prüfungen.

Jetzt ist Schluss: Die Universität Bern will ihr fürs Medizinstudium keinen Zeitzuschlag mehr gewähren. Beim Numerus Clausus gehe es darum, die Belastbarkeit zu testen, argumentiert die Kaderschmiede. Ihre Einschätzung wird von Regierung und Verwaltungsgericht gestützt. Jetzt zieht Vassaux weiter vor das Bundesgericht. Es sei, als würde man einem Kurzsichtigen die Brille verweigern, argumentiert sie.

Toni Kleeb, sieht das anders. «Wo wirklich ein Handicap für einen bestimmten Beruf vorhanden ist, sollte man einlenken.» Ein Sehbehinderter könne auch nicht Pilot werden. «Da können sie Nachteilsausgleich von vorne bis hinten gewähren. Es geht einfach nicht.»

Daniel Wahl
Journalist Nebelspalter

[Quelle: Nebelspalter vom 28.07.2023]

 

 

03.08.2023

Basler Schüler? Überragend. Leider ist das 140 Jahre her

Bestandesaufnahme, 27. Juli, 2023 Jahre nach Christus: Basler Schülerinnen und Schüler geniessen nicht gerade einen überragenden Ruf; also nicht, dass sie weniger nett wären als andere, aber sie sind halt einfach - höflich formuliert - nicht so supergut.

Ein paar Zahlen dazu: Man leistet sich gemäss Bundesamt für Statistik im kantonalen Vergleich die teuersten Schüler, die dafür die schlechtesten sind? Mega-Maturitätsquote (zwischen 35 und 40 Prozent in den letzten Jahren), aber die meisten Studienabbrecher? Fast die Hälfte der 3-Jährigen muss in die Frühförderung, weil sie kaum (oder kein) Deutsch sprechen?

Und: Nur 85 Prozent aller Basler haben mit 25 Jahren einen Lehr- oder Mittelschulabschluss, der sie für das Erwerbsleben qualifiziert. Das ist die tiefste Sek-II-Abschlussquote schweizweit. Deutschschweizer Schlusslicht ist man auch bei den erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildungen.

Früher war alles besser...

Bestandesaufnahme, 23. September, 1889 Jahre nach Christus: Ein Sekundarlehrer aus Rüti, ausgewiesen als Joh. Jak. Heusser, hält an der 56. ordentlichen Versammlung der Schulsynode in Zürich ein Referat. Der Titel: «Die Rekrutenprüfungen».

Spoiler: Man muss nicht der Früher-war-alles-besser-Kohorte angehören, wenn man als Bürger dieses Kantons einen melancholischen Seufzer ausstösst, da man sich durch folgendes Dokument liest.

Über 40 Seiten referiert Heusser und widmet sich ganz dem schulischen Können der angehenden Rekruten. Genau darauf wurden diese seit 1832 geprüft - in Lesen, Schreiben, Rechnen und nach der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874, als die politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger erweitert wurden, auch noch in Vaterlandskunde (Geografie, Geschichte, später auch Verfassungskunde).

Es war damals der einzige Weg, um kantonale Vergleiche anzustellen. Und schon vor 134 Jahren waren diese Ergebnisse ein Ereignis für Bildungspolitiker, für Medien, für das Gespräch am Stammtisch. Lehrer Heusser hält gleich zu Beginn vor der «hochgeehrten Versammlung» fest, dass «noch selten eine Institution eine so häufige, aber auch so widersprechende Beurteilung erfahren hat, wie dies bei den Rekrutenprüfungen und ihren Resultaten der Fall ist». Manche stellten die Resultate als «unantastbar» dar, andere seien «bemüht, die Wertlosigkeit des ganzen Verfahrens und der daraus gezogenen Schlüsse darzutun».

Heusser hat deshalb acht Jahre analysiert und ausgewertet (1880-1887), und er ist der Meinung, dass «man es wohl wagen darf, an Hand des statistischen Materials Schlüsse zu abstrahieren, die auf eine grössere Zuverlässigkeit Anspruch erheben können, eben weil sie aus den Ergebnissen einer Reihe von Jahren gezogen worden sind».

Was dieser Mann zutage gefördert hat, lässt einen am Rheinknie überaus wehmütig werden. Die Basler Rekruten - nur Männer, zugegeben, aber doch in einer statistisch seriösen Anzahl verfügbar - schlossen in sieben von acht Jahren als beste ab (einmal landeten sie auf dem zweiten Rang).

In den vier Fächern wiesen die Basler in den acht untersuchten Jahren eine mittlere Notensumme von 7,4 aus (1 war damals die beste, 5 die schlechteste). Ein hervorragender Schnitt von 1,85. Zum Vergleich: Das Schlusslicht Appenzell Innerrhoden kam auf eine enttäuschend hohe Summe von 12,7 (Schnitt: 3,2).

Es war auch keine Elite, nicht einfach die Patrizier-Sprösslinge aus dem Daig, die diese Spitzenergebnisse massgeblich beeinflussten. Die Basler überzeugten flächendeckend respektive gesamtgesellschaftlich: In allen vier Fächern wies der Stadtkanton die tiefsten Prozentzahlen an Rekruten mit einer Note 4 oder 5 aus.

Beim Lesen waren nur 3 Prozent ziemlich bis richtig schlecht, beim Aufsatz deren 6, beim Rechnen (heute ja ein riesiges Problem) auch nur mickrige 5 - und in der Vaterlandskunde auch nur 16. Letzteres mag nach viel klingen, aber Uri und Appenzell Innerrhoden kamen beispielsweise auf peinliche 63 Prozent.

O tempora, o mores! Lehrer Heusser klagt jedoch schon damals (und das erinnert dann wieder fast wohltuend an heute), «meine Herren!», «das sind Zahlen, die ein tiefes Gefühl der Beschämung in uns erregen müssen». Er gibt zwar zu, dass sein «statistisches Material» den Hort der Bildungsmisere nicht exakt benennen könne, aber man müsse es den Rekrutenprüfungen «als ihr höchstes Verdienst anrechnen, dass sie uns über das Mangelhafte und Unbefriedigende der Leistungen der dienstpflichtigen Jungmannschaft aufgeklärt haben».

Lobenswerte Ausnahme: unter anderem der Kanton Basel-Stadt. Die umfassenden Schulgesetzrevisionen seien erfolgreich gewesen, ohne «speziell nur für die Rekrutenprüfungen geschaffen zu sein». Andere Kantone werden harsch gerügt für ihre «Drillschulen», die sich nur an der Prüfung orientiert hätten.

Basler Darth Vader?

Heusser bilanziert einigermassen grausam, dass eine Verbesserung des schweizerischen Schulwesens «teils durch Unkenntnis, teils durch blinde Leidenschaft, entfacht durch jene finsteren Mächte, die an der Forterhaltung eines unaufgeklärten Volkes ihr grösstes Interesse haben», verunmöglicht werde.

Und man fragt sich am Ende dieser aufschlussreichen Lektüre: Wie hat Basel-Stadt, einst Hort des Fortschritts, nur einen solchen Niedergang akzeptieren können? Und ist Conradin Cramer etwa ein weiterer Basler Darth Vader des Bildungswesens?

Sebastian Briellmann
Journalist Basler Zeitung

[Quelle: BaZ vom 27.07.2023]

 

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