


Leserkommentar
Chancengleichheit durch Integration, mehr Illusion als Realität
Wäre Chancengerechtigkeit mehr als eine Illusion, gäbe es weder Millionenerben noch Menschen, die unsere öffentlichen Toiletten zum Minimallohn reinigen. Wer die auf Chancengerechtigkeit basierende Integration fordert im Wissen, dass sie nicht finanzierbar ist und immer teurer wird, outet seine Nähe zu Ideologien. Eine solche ist die schulische Integration ohne Selektion. Die gescheiterte Basler Orientierungsschule lässt grüssen. Diese war integrativ und kannte keine Noten. Zweifel ist im Falle der sog. «Erziehungswissenschaften» nötig. Denn aus dieser Ecke kommen «Studien», die nicht nur der Integration, sondern sogar dem Frühfranzösischunterricht Erfolg bescheinigen. Solche der Realität widersprechenden Gefälligkeitsstudien sind wertlos. Deshalb der Aufruf an alle Theoretiker und Ideologen: Kommen Sie an die Schulen und unterrichten Sie. Dann haben sie nicht nur eine Meinung zur Schule, sondern eine Ahnung davon. Sie werden dann verstehen, warum am Ende der Volksschule 25% der Schüler die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht beherrschen: wegen der Integration verhaltensauffälliger Schüler, die alle andern stören. Damit die Integration auch nur ansatzweise funktionieren würde, bräuchte es etwa zweimal mehr Lehrkräfte. Doch wir finden bereits heute kaum genug. Warum investieren wir zig Millionen in die Integration zugunsten der Schwächsten, aber keine einzige in die Förderung der Stärksten? Ist dies nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit?
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
-
Freitag, August 29, 2025
Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)
-
Sonntag, August 24, 2025
Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)
-
Sonntag, Juli 27, 2025
Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)
-
Samstag, Juli 26, 2025
Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)
-
Freitag, Juli 25, 2025
Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)
-
Donnerstag, Juli 24, 2025
Die Gemeindeinitiative der fünf Baselbierter Gemeinden Rünenberg, Rümlingen, Oltingen, Diepflingen und Zunzgen bezüglich des Uni-Vertrags ist nun zustande gekommen. Jetzt liegt die Weiterführung des Vertrags in den Händen des Stimmvolkes. (lbu)
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
08.12.2024
Schwarze Liste für Lehrpersonen
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat soeben eine Vernehmlassungsvorlage publiziert, in welcher sie einen politischen Vorstoss von alt Landrätin Regina Werthmüller (Vorstand Starke Schule beider Basel) umsetzt: Im Bildungsgesetz werden die Handhabung der «Schwarzen Liste» sowie die Bedingungen festgeschrieben, wann Lehrpersonen auf diese Liste gesetzt werden. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) unterstützt den Vernehmlassungsvorschlag.
Was ist die «Schwarze Liste»?
Nicht jede Person ist geeignet, um Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Lehrpersonen, welchen die Unterrichtsbefähigung entzogen wird, werden auf der «Schwarze Liste» aufgeführt, die vom Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verwaltet wird. Sobald eine Lehrperson auf dieser Liste steht, wird sie gesamtschweizerisch mit einem entsprechenden Unterrichtsverbot belegt. Die Gründe, weshalb eine Person auf diese Liste gelangt, sind folgende:
- Verlust der Handlungsfähigkeit
- Vertrauenswürdigkeit erscheint durch eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe schwer beeinträchtigt
- Lehrperson verletzt ihre oder seine Berufspflichten wiederholt schwer
- Die Person ist offensichtlich unfähig geworden, den Lehrberuf auszuüben
Damit eine Lehrperson auf dieser Liste eingetragen wird, muss der entsprechenden Person die Lehrbefähigung oder die Unterrichtsberechtigung durch den Kanton entzogen werden.
Vorschlag der BKSD
Die BKSD schlägt in der nun publizierten Vernehmlassungsvorlage vor, das Bildungsgesetz so zu ändern, dass ungeeigneten Lehrpersonen das Recht zu unterrichten entzogen werden kann. Sie begründet die Gesetzesänderung folgendermassen: Eine einheitliche gesamtschweizerische Handhabung mit der «Schwarzen Liste» führe zu weniger Missverständnissen. Der Kanton Basel-Landschaft solle sich deshalb den anderen Kantonen anschliessen, die bereits mit der «Schwarzen Liste» arbeiten. Die Qualität des Lehrberufs könne verbessert werden, wenn die «Schwarze Liste» konsequent geführt würde und damit vermieden werden könne, dass ungeeignete Lehrpersonen eine Neuanstellung finden.
SSbB befürwortet die «Schwarze Liste»
Die SSbB unterstützt die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen im Bildungsgesetz: Eine einheitliche Handhabung der «Schwarzen Listen» aller Kantone ist sinnvoll. Eine schweizweit übergreifende Regelung ist notwendig, damit solche Lehrpersonen auch in einem anderen Kanton keine Neuanstellung finden.
Dennoch stellen sich bei der Umsetzung der betreffenden Vernehmlassung einige Fragen: Die vier von der BKSD formulierten Gründe, weshalb eine Person auf die «Schwarze Liste» aufgenommen wird, scheinen plausibel. Sie sind jedoch etwas oberflächlich formuliert, sodass bei der Umsetzung Fragen auftauchen könnten. Vor allem beim zweiten Punkt ist die Ausformulierung schwammig: «Vertrauenswürdigkeit erscheint durch eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe schwer beeinträchtigt.» Die Formulierung «schwer beeinträchtigt» lässt offen, was damit gemeint ist. Dazu kommt, dass nicht definiert ist, um welchen Grad an Freiheits- oder Geldstrafe es sich dabei handelt.
Die Erläuterungen der BKSD zeigen jedoch klar auf, dass der Schwerpunkt bei Lehrpersonen liegt, die Missbrauchsfälle im Schulkontext begangen haben. Zudem wird deutlich, dass die begangene Straftat nicht in einer direkten Beziehung zum Lehrberuf stehen muss. Offen bleibt jedoch, wie «schlimm» diese Straftat sein muss, um die Lehrberechtigung zu verlieren. Um Unklarheiten bei der Umsetzung zu vermeiden, wäre es hilfreich, diese Punkte präziser zu formulieren.
Gleichwohl befürwortet die SSbB die vorgeschlagenen Änderungen im Bildungsgesetz als Beitrag, um einerseits die Qualität des Lehrberufs zu verbessern und andererseits ein sicheres Umfeld für die Lernenden zu schaffen, was oberste Priorität haben muss.
Anahi Sidler
Sekretariat Starke Schule beider Basel