Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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08.12.2024

Schwarze Liste für Lehrpersonen

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat soeben eine Vernehmlassungsvorlage publiziert, in welcher sie einen politischen Vorstoss von alt Landrätin Regina Werthmüller (Vorstand Starke Schule beider Basel) umsetzt: Im Bildungsgesetz werden die Handhabung der «Schwarzen Liste» sowie die Bedingungen festgeschrieben, wann Lehrpersonen auf diese Liste gesetzt werden. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) unterstützt den Vernehmlassungsvorschlag.

Was ist die «Schwarze Liste»?

Nicht jede Person ist geeignet, um Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Lehrpersonen, welchen die Unterrichtsbefähigung entzogen wird, werden auf der «Schwarze Liste» aufgeführt, die vom Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verwaltet wird. Sobald eine Lehrperson auf dieser Liste steht, wird sie gesamtschweizerisch mit einem entsprechenden Unterrichtsverbot belegt. Die Gründe, weshalb eine Person auf diese Liste gelangt, sind folgende:     

  • Verlust der Handlungsfähigkeit
  • Vertrauenswürdigkeit erscheint durch eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe schwer beeinträchtigt
  • Lehrperson verletzt ihre oder seine Berufspflichten wiederholt schwer
  • Die Person ist offensichtlich unfähig geworden, den Lehrberuf auszuüben

Damit eine Lehrperson auf dieser Liste eingetragen wird, muss der entsprechenden Person die Lehrbefähigung oder die Unterrichtsberechtigung durch den Kanton entzogen werden.

Vorschlag der BKSD

Die BKSD schlägt in der nun publizierten Vernehmlassungsvorlage vor, das Bildungsgesetz so zu ändern, dass ungeeigneten Lehrpersonen das Recht zu unterrichten entzogen werden kann. Sie begründet die Gesetzesänderung folgendermassen: Eine einheitliche gesamtschweizerische Handhabung mit der «Schwarzen Liste» führe zu weniger Missverständnissen. Der Kanton Basel-Landschaft solle sich deshalb den anderen Kantonen anschliessen, die bereits mit der «Schwarzen Liste» arbeiten. Die Qualität des Lehrberufs könne verbessert werden, wenn die «Schwarze Liste» konsequent geführt würde und damit vermieden werden könne, dass ungeeignete Lehrpersonen eine Neuanstellung finden.

SSbB befürwortet die «Schwarze Liste»

Die SSbB unterstützt die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen im Bildungsgesetz: Eine einheitliche Handhabung der «Schwarzen Listen» aller Kantone ist sinnvoll. Eine schweizweit übergreifende Regelung ist notwendig, damit solche Lehrpersonen auch in einem anderen Kanton keine Neuanstellung finden.

Dennoch stellen sich bei der Umsetzung der betreffenden Vernehmlassung einige Fragen: Die vier von der BKSD formulierten Gründe, weshalb eine Person auf die «Schwarze Liste» aufgenommen wird, scheinen plausibel. Sie sind jedoch etwas oberflächlich formuliert, sodass bei der Umsetzung Fragen auftauchen könnten. Vor allem beim zweiten Punkt ist die Ausformulierung schwammig: «Vertrauenswürdigkeit erscheint durch eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe schwer beeinträchtigt.» Die Formulierung «schwer beeinträchtigt» lässt offen, was damit gemeint ist. Dazu kommt, dass nicht definiert ist, um welchen Grad an Freiheits- oder Geldstrafe es sich dabei handelt.

Die Erläuterungen der BKSD zeigen jedoch klar auf, dass der Schwerpunkt bei Lehrpersonen liegt, die Missbrauchsfälle im Schulkontext begangen haben. Zudem wird deutlich, dass die begangene Straftat nicht in einer direkten Beziehung zum Lehrberuf stehen muss. Offen bleibt jedoch, wie «schlimm» diese Straftat sein muss, um die Lehrberechtigung zu verlieren. Um Unklarheiten bei der Umsetzung zu vermeiden, wäre es hilfreich, diese Punkte präziser zu formulieren.

Gleichwohl befürwortet die SSbB die vorgeschlagenen Änderungen im Bildungsgesetz als Beitrag, um einerseits die Qualität des Lehrberufs zu verbessern und andererseits ein sicheres Umfeld für die Lernenden zu schaffen, was oberste Priorität haben muss.

Anahi Sidler
Sekretariat Starke Schule beider Basel