Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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  • Donnerstag, April 24, 2025

    konsumGLOBAL in den Unterricht integrieren

    Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)

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  • Dienstag, April 22, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Neue Schulanlage

    Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Vegane Mensa an der Universität Basel

    Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)

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08.12.2024

Schwarze Liste für Lehrpersonen

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat soeben eine Vernehmlassungsvorlage publiziert, in welcher sie einen politischen Vorstoss von alt Landrätin Regina Werthmüller (Vorstand Starke Schule beider Basel) umsetzt: Im Bildungsgesetz werden die Handhabung der «Schwarzen Liste» sowie die Bedingungen festgeschrieben, wann Lehrpersonen auf diese Liste gesetzt werden. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) unterstützt den Vernehmlassungsvorschlag.

Was ist die «Schwarze Liste»?

Nicht jede Person ist geeignet, um Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Lehrpersonen, welchen die Unterrichtsbefähigung entzogen wird, werden auf der «Schwarze Liste» aufgeführt, die vom Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verwaltet wird. Sobald eine Lehrperson auf dieser Liste steht, wird sie gesamtschweizerisch mit einem entsprechenden Unterrichtsverbot belegt. Die Gründe, weshalb eine Person auf diese Liste gelangt, sind folgende:     

  • Verlust der Handlungsfähigkeit
  • Vertrauenswürdigkeit erscheint durch eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe schwer beeinträchtigt
  • Lehrperson verletzt ihre oder seine Berufspflichten wiederholt schwer
  • Die Person ist offensichtlich unfähig geworden, den Lehrberuf auszuüben

Damit eine Lehrperson auf dieser Liste eingetragen wird, muss der entsprechenden Person die Lehrbefähigung oder die Unterrichtsberechtigung durch den Kanton entzogen werden.

Vorschlag der BKSD

Die BKSD schlägt in der nun publizierten Vernehmlassungsvorlage vor, das Bildungsgesetz so zu ändern, dass ungeeigneten Lehrpersonen das Recht zu unterrichten entzogen werden kann. Sie begründet die Gesetzesänderung folgendermassen: Eine einheitliche gesamtschweizerische Handhabung mit der «Schwarzen Liste» führe zu weniger Missverständnissen. Der Kanton Basel-Landschaft solle sich deshalb den anderen Kantonen anschliessen, die bereits mit der «Schwarzen Liste» arbeiten. Die Qualität des Lehrberufs könne verbessert werden, wenn die «Schwarze Liste» konsequent geführt würde und damit vermieden werden könne, dass ungeeignete Lehrpersonen eine Neuanstellung finden.

SSbB befürwortet die «Schwarze Liste»

Die SSbB unterstützt die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen im Bildungsgesetz: Eine einheitliche Handhabung der «Schwarzen Listen» aller Kantone ist sinnvoll. Eine schweizweit übergreifende Regelung ist notwendig, damit solche Lehrpersonen auch in einem anderen Kanton keine Neuanstellung finden.

Dennoch stellen sich bei der Umsetzung der betreffenden Vernehmlassung einige Fragen: Die vier von der BKSD formulierten Gründe, weshalb eine Person auf die «Schwarze Liste» aufgenommen wird, scheinen plausibel. Sie sind jedoch etwas oberflächlich formuliert, sodass bei der Umsetzung Fragen auftauchen könnten. Vor allem beim zweiten Punkt ist die Ausformulierung schwammig: «Vertrauenswürdigkeit erscheint durch eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe schwer beeinträchtigt.» Die Formulierung «schwer beeinträchtigt» lässt offen, was damit gemeint ist. Dazu kommt, dass nicht definiert ist, um welchen Grad an Freiheits- oder Geldstrafe es sich dabei handelt.

Die Erläuterungen der BKSD zeigen jedoch klar auf, dass der Schwerpunkt bei Lehrpersonen liegt, die Missbrauchsfälle im Schulkontext begangen haben. Zudem wird deutlich, dass die begangene Straftat nicht in einer direkten Beziehung zum Lehrberuf stehen muss. Offen bleibt jedoch, wie «schlimm» diese Straftat sein muss, um die Lehrberechtigung zu verlieren. Um Unklarheiten bei der Umsetzung zu vermeiden, wäre es hilfreich, diese Punkte präziser zu formulieren.

Gleichwohl befürwortet die SSbB die vorgeschlagenen Änderungen im Bildungsgesetz als Beitrag, um einerseits die Qualität des Lehrberufs zu verbessern und andererseits ein sicheres Umfeld für die Lernenden zu schaffen, was oberste Priorität haben muss.

Anahi Sidler
Sekretariat Starke Schule beider Basel