


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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08.12.2024
Schwarze Liste für Lehrpersonen
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat soeben eine Vernehmlassungsvorlage publiziert, in welcher sie einen politischen Vorstoss von alt Landrätin Regina Werthmüller (Vorstand Starke Schule beider Basel) umsetzt: Im Bildungsgesetz werden die Handhabung der «Schwarzen Liste» sowie die Bedingungen festgeschrieben, wann Lehrpersonen auf diese Liste gesetzt werden. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) unterstützt den Vernehmlassungsvorschlag.
Was ist die «Schwarze Liste»?
Nicht jede Person ist geeignet, um Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Lehrpersonen, welchen die Unterrichtsbefähigung entzogen wird, werden auf der «Schwarze Liste» aufgeführt, die vom Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verwaltet wird. Sobald eine Lehrperson auf dieser Liste steht, wird sie gesamtschweizerisch mit einem entsprechenden Unterrichtsverbot belegt. Die Gründe, weshalb eine Person auf diese Liste gelangt, sind folgende:
- Verlust der Handlungsfähigkeit
- Vertrauenswürdigkeit erscheint durch eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe schwer beeinträchtigt
- Lehrperson verletzt ihre oder seine Berufspflichten wiederholt schwer
- Die Person ist offensichtlich unfähig geworden, den Lehrberuf auszuüben
Damit eine Lehrperson auf dieser Liste eingetragen wird, muss der entsprechenden Person die Lehrbefähigung oder die Unterrichtsberechtigung durch den Kanton entzogen werden.
Vorschlag der BKSD
Die BKSD schlägt in der nun publizierten Vernehmlassungsvorlage vor, das Bildungsgesetz so zu ändern, dass ungeeigneten Lehrpersonen das Recht zu unterrichten entzogen werden kann. Sie begründet die Gesetzesänderung folgendermassen: Eine einheitliche gesamtschweizerische Handhabung mit der «Schwarzen Liste» führe zu weniger Missverständnissen. Der Kanton Basel-Landschaft solle sich deshalb den anderen Kantonen anschliessen, die bereits mit der «Schwarzen Liste» arbeiten. Die Qualität des Lehrberufs könne verbessert werden, wenn die «Schwarze Liste» konsequent geführt würde und damit vermieden werden könne, dass ungeeignete Lehrpersonen eine Neuanstellung finden.
SSbB befürwortet die «Schwarze Liste»
Die SSbB unterstützt die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen im Bildungsgesetz: Eine einheitliche Handhabung der «Schwarzen Listen» aller Kantone ist sinnvoll. Eine schweizweit übergreifende Regelung ist notwendig, damit solche Lehrpersonen auch in einem anderen Kanton keine Neuanstellung finden.
Dennoch stellen sich bei der Umsetzung der betreffenden Vernehmlassung einige Fragen: Die vier von der BKSD formulierten Gründe, weshalb eine Person auf die «Schwarze Liste» aufgenommen wird, scheinen plausibel. Sie sind jedoch etwas oberflächlich formuliert, sodass bei der Umsetzung Fragen auftauchen könnten. Vor allem beim zweiten Punkt ist die Ausformulierung schwammig: «Vertrauenswürdigkeit erscheint durch eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe schwer beeinträchtigt.» Die Formulierung «schwer beeinträchtigt» lässt offen, was damit gemeint ist. Dazu kommt, dass nicht definiert ist, um welchen Grad an Freiheits- oder Geldstrafe es sich dabei handelt.
Die Erläuterungen der BKSD zeigen jedoch klar auf, dass der Schwerpunkt bei Lehrpersonen liegt, die Missbrauchsfälle im Schulkontext begangen haben. Zudem wird deutlich, dass die begangene Straftat nicht in einer direkten Beziehung zum Lehrberuf stehen muss. Offen bleibt jedoch, wie «schlimm» diese Straftat sein muss, um die Lehrberechtigung zu verlieren. Um Unklarheiten bei der Umsetzung zu vermeiden, wäre es hilfreich, diese Punkte präziser zu formulieren.
Gleichwohl befürwortet die SSbB die vorgeschlagenen Änderungen im Bildungsgesetz als Beitrag, um einerseits die Qualität des Lehrberufs zu verbessern und andererseits ein sicheres Umfeld für die Lernenden zu schaffen, was oberste Priorität haben muss.
Anahi Sidler
Sekretariat Starke Schule beider Basel