Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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  • Freitag, Juli 25, 2025

    Website der Starken Schule beider Basel frequentiert

    Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)

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  • Donnerstag, Juli 24, 2025

    Volksabstimmung Uni-Vertrag

    Die Gemeindeinitiative der fünf Baselbierter Gemeinden Rünenberg, Rümlingen, Oltingen, Diepflingen und Zunzgen bezüglich des Uni-Vertrags ist nun zustande gekommen. Jetzt liegt die Weiterführung des Vertrags in den Händen des Stimmvolkes. (lbu)

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  • Dienstag, Juli 15, 2025

    Zukunftswerkstatt "myclimate"

    Das Projekt "myclimate" richtet sich an Gymnasiast*innen und ermöglicht den Jugendlichen sich aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu beteiligen. Die Schüler*innen werden ein Jahr lang bei der Konzeption und Umsetzung eigener Klimaschutzprojekten beraten, zudem erlangen sie vertieftes Wissen in den Bereichen Klimaschutz und Klimapolitik. (lh)

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  • Montag, Juli 14, 2025

    Wanderausstellung gegen Foodwaste

    "Aus Liebe zum Essen" Foodwaste verhindern: So lautet das Motto der interaktiven Wanderausstellung, welche vom 8. - 14. September im kHaus gastiert. Das Angebot richtet sich an Schüler*innen von der 5. Klasse bis zur Sekundarstufe II. (lh)

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13.05.2025

Verwarnungen – ein Rechtsproblem nun im Fokus der Politik

Seit einer Gesetzesänderung im Kanton Basel-Landschaft häufen sich fragwürdige Verwarnungen gegen Lehrpersonen. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat bereits mehrmals darüber berichtet. Eine Interpellation im Landrat fordert nun Klarheit und Rechtsschutz.

Wachsende Besorgnis im Schuldienst

Seit der Gesetzesänderung vom 1. August 2024 mehren sich im Kanton Basel-Landschaft Berichte über fragwürdige und teilweise missbräuchliche Verwarnungen oder zahlreiche Verwarnungsandrohungen durch Schulleiter/-innen gegen Lehrpersonen. Diese Entwicklung sorgt für Unruhe, da schriftliche Verwarnungen nicht nur disziplinarische, sondern auch weitreichende berufliche und persönliche Folgen haben können. Besonders im sensiblen Schulalltag, wo Vertrauen und Kontinuität zentral sind, wiegen solche Massnahmen schwer.

Interpellation fordert Antworten

Landrätin Simone Abt (SP) hat am vergangenen Donnerstag mit einer Interpellation die Problematik der nicht anfechtbaren schriftlichen Verwarnungen nach § 15 Abs. 3 lit. c der Baselbieter Personalverordnung (SGS 150.11) aufgegriffen. Sie kritisiert, dass Verwarnungen gemäss Personalgesetz und -verordnung erteilt werden können, ohne dass Betroffene diese rechtlich anfechten dürfen. Dies stehe im «Spannungsverhältnis zum verfassungsmässigen Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 29a BV)», wie Abt betont, zumal Verwarnungen oft die Vorstufe zu einer Kündigung sind und das Vertrauensverhältnis am Arbeitsplatz, insbesondere in Schulen, nachhaltig schädigen. Selbst wenn eine Kündigung später gerichtlich aufgehoben wird, «kann die persönliche und berufliche Integrität der betroffenen Angestellten nicht oder nur schwer wiederhergestellt werden», so Abt weiter.

Die Fragen aus der Interpellation an den Regierungsrat im Wortlaut

  1. Welche rechtlichen und sachlichen Überlegungen führten zur Regelung in § 15 Abs. 3 der Personalverordnung, wonach schriftliche Verwarnungen nicht anfechtbar sind – trotz deren möglicher kündigungsrelevanter Wirkung?
  2. In welchem politischen und administrativen Kontext wurde § 15 Abs. 3 der Personalverordnung eingeführt, und wie wurde dabei die Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a BV berücksichtigt?
  3. Wie wird die Anfechtbarkeit schriftlicher Verwarnungen in anderen Kantonen geregelt, ins-besondere mit Blick auf den Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz gemäss Art. 29a BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK?
  4. Welche faktischen Möglichkeiten haben kantonale Mitarbeitende heute, um sich gegen eine Verwarnung zu wehren, wenn diese sich als unbegründet oder schädlich erweist – insbesondere in sensiblen Berufsfeldern wie dem Schuldienst?
  5. Erwägt der Regierungsrat, § 15 Abs. 3 der Personalverordnung dahingehend anzupassen, dass betroffene Mitarbeitende künftig eine schriftliche Verwarnung mit Einsprache oder Beschwerde anfechten können, um einen verfassungsrechtlich wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten?
  6. Welche Massnahmen trifft der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass Verwarnungen nur unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen und nicht als informelles Führungsinstrument zur Disziplinierung eingesetzt werden?

Basel-Landschaft als Sonderfall

Die Regelung im Kanton Basel-Landschaft, dass schriftliche Verwarnungen – selbst solche mit Verfügungscharakter, die stark in die Rechtsstellung der Betroffenen eingreifen – nicht anfechtbar sind, scheint schweizweit einzigartig zu sein. Während in anderen Kantonen die Anfechtbarkeit von Verwarnungen oft gewährleistet ist, um den Rechtsschutz gemäss Art. 29a BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK zu sichern, bildet Basel-Landschaft mit einem expliziten Paragraphen zum Verbot der Anfechtbarkeit von Verwarnungen offenbar eine Ausnahme. Derzeit laufen Abklärungen, um die Rechtslage in den anderen Kantonen genauer zu analysieren.

Dringende Forderung nach Anpassung der Gesetzesgrundlage

Die SSbB unterstützt die Anliegen der Interpellation und fordert, dass Verwarnungen gegen Lehrpersonen rechtlich anfechtbar werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass offenkundig rechtswidrige oder missbräuchliche Verwarnungen korrigiert werden. Eine solche Reform wäre ein wichtiger Schritt, um den Rechtsschutz im Bildungsbereich zu stärken, möglicher Willkür und Machtmissbrauch einen Riegel zu schieben und das Vertrauen in die Fairness des Systems zu erhalten und zu fördern.

Ein Kanton, welcher für sich in Anspruch nimmt, ein fairer und fortschrittlicher Arbeitgeber zu sein, muss diesem Anspruch auch in der Alltagsrealität gerecht werden, sonst verliert er an Glaubwürdigkeit. Und wenn die Schule als Institution eine gesellschaftliche Vorbildfunktion erfüllen soll, dann muss sie im Inneren die Grundsätze der Fairness, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung auch leben. Starre Hierarchien, welche die Mitarbeitenden zu blossen Befehlsempfängern und -empfängerinnen degradieren, haben in der modernen Arbeitswelt nichts verloren, schon gar nicht im öffentlichen Sektor.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel