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News
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Samstag, Juli 12, 2025
Mitte Landrat Marc Scherrer hat am 26. Juni eine Interpellation bezüglich Anstellungschance für Quereinstieg (Quest)-Studierende der PH FHNW eingereicht. Ab dem zweiten Studienjahr des Quest-Studiums ist eine Teilzeitanstellung von 30-50% vorgesehen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie dem Aargau scheint es im Kanton Basel-Landschaft grössere Hürden bei der Stellensuche zu geben. Gerade beim aktuellen Lehrpersonenmangel wären Quereinstiege jedoch bedeutend und es gilt diese zu unterstützen. (lbu)
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Donnerstag, Juli 10, 2025
Am 03. September 2025 findet am PZ BS ein Einführungsseminar zu den Unterrichtsmaterialien «Wie geht’s dir?» statt. Das Ziel des Seminars ist die Sicherheit, psychische Gesundheit im Unterricht zu thematisieren zu erlangen und zu wissen, wie die sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden können. (lbu)
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Mittwoch, Juli 09, 2025
Landrat Jan Kirchmayr hat am 26. Juni ein Postulat zum Hitzemonitoring an den kantonalen Schulen eingereicht. Der Regierungsrat soll in repräsentativ ausgewählten Schulzimmern im ganzen Kanton von Juni bis September die Temperaturen messen, um besonders belastete Standorte zu erkennen und den Handlungsbedarf zu steuern. (lbu)
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Dienstag, Juli 08, 2025
Die Uni-Basel führt momentan eine Umfrage zur Förderung von MINT durch. Gesucht sind Personen und Schulklassen, die Fragen zum Interesse an MINT-Themen und Studiengängen sowie zur Entscheidungsfindung für oder gegen diesen Bereich beantworten. (lbu)
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Montag, Juli 07, 2025
Der Pilotversuch, zerstrittene Eltern zu Beratungen zu verpflichten, ging erfolgreich aus. Nun will der Bundesrat dieses Modell schweizweit einführen. Etwa 30'000 Kinder sind jährlich von einer Scheidung der Eltern betroffen. Oftmals muss das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingreifen, da die Eltern derart zerstritten sind. Häufig lösen die von Gericht erteilten Kinderbetreuungszeiten die Konflikte nicht, sondern machen sie nur noch schlimmer. Dabei sind die Kinder oft diejenigen, die den grössten Schaden haben. (ch)
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Sonntag, Juli 06, 2025
Derzeit beträgt die Studiengebühr an der Universität Basel pro Semester 850 Franken. Neu soll dieser Betrag auf 1´700 Franken verdoppelt werden. Diese Regel soll für alle Studierenden gelten, die für den Bachelorabschluss mehr als fünf Jahre benötigen. (ch)
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13.05.2025
Verwarnungen – ein Rechtsproblem nun im Fokus der Politik
Seit einer Gesetzesänderung im Kanton Basel-Landschaft häufen sich fragwürdige Verwarnungen gegen Lehrpersonen. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat bereits mehrmals darüber berichtet. Eine Interpellation im Landrat fordert nun Klarheit und Rechtsschutz.
Wachsende Besorgnis im Schuldienst
Seit der Gesetzesänderung vom 1. August 2024 mehren sich im Kanton Basel-Landschaft Berichte über fragwürdige und teilweise missbräuchliche Verwarnungen oder zahlreiche Verwarnungsandrohungen durch Schulleiter/-innen gegen Lehrpersonen. Diese Entwicklung sorgt für Unruhe, da schriftliche Verwarnungen nicht nur disziplinarische, sondern auch weitreichende berufliche und persönliche Folgen haben können. Besonders im sensiblen Schulalltag, wo Vertrauen und Kontinuität zentral sind, wiegen solche Massnahmen schwer.
Interpellation fordert Antworten
Landrätin Simone Abt (SP) hat am vergangenen Donnerstag mit einer Interpellation die Problematik der nicht anfechtbaren schriftlichen Verwarnungen nach § 15 Abs. 3 lit. c der Baselbieter Personalverordnung (SGS 150.11) aufgegriffen. Sie kritisiert, dass Verwarnungen gemäss Personalgesetz und -verordnung erteilt werden können, ohne dass Betroffene diese rechtlich anfechten dürfen. Dies stehe im «Spannungsverhältnis zum verfassungsmässigen Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 29a BV)», wie Abt betont, zumal Verwarnungen oft die Vorstufe zu einer Kündigung sind und das Vertrauensverhältnis am Arbeitsplatz, insbesondere in Schulen, nachhaltig schädigen. Selbst wenn eine Kündigung später gerichtlich aufgehoben wird, «kann die persönliche und berufliche Integrität der betroffenen Angestellten nicht oder nur schwer wiederhergestellt werden», so Abt weiter.
Die Fragen aus der Interpellation an den Regierungsrat im Wortlaut
- Welche rechtlichen und sachlichen Überlegungen führten zur Regelung in § 15 Abs. 3 der Personalverordnung, wonach schriftliche Verwarnungen nicht anfechtbar sind – trotz deren möglicher kündigungsrelevanter Wirkung?
- In welchem politischen und administrativen Kontext wurde § 15 Abs. 3 der Personalverordnung eingeführt, und wie wurde dabei die Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a BV berücksichtigt?
- Wie wird die Anfechtbarkeit schriftlicher Verwarnungen in anderen Kantonen geregelt, ins-besondere mit Blick auf den Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz gemäss Art. 29a BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK?
- Welche faktischen Möglichkeiten haben kantonale Mitarbeitende heute, um sich gegen eine Verwarnung zu wehren, wenn diese sich als unbegründet oder schädlich erweist – insbesondere in sensiblen Berufsfeldern wie dem Schuldienst?
- Erwägt der Regierungsrat, § 15 Abs. 3 der Personalverordnung dahingehend anzupassen, dass betroffene Mitarbeitende künftig eine schriftliche Verwarnung mit Einsprache oder Beschwerde anfechten können, um einen verfassungsrechtlich wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten?
- Welche Massnahmen trifft der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass Verwarnungen nur unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen und nicht als informelles Führungsinstrument zur Disziplinierung eingesetzt werden?
Basel-Landschaft als Sonderfall
Die Regelung im Kanton Basel-Landschaft, dass schriftliche Verwarnungen – selbst solche mit Verfügungscharakter, die stark in die Rechtsstellung der Betroffenen eingreifen – nicht anfechtbar sind, scheint schweizweit einzigartig zu sein. Während in anderen Kantonen die Anfechtbarkeit von Verwarnungen oft gewährleistet ist, um den Rechtsschutz gemäss Art. 29a BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK zu sichern, bildet Basel-Landschaft mit einem expliziten Paragraphen zum Verbot der Anfechtbarkeit von Verwarnungen offenbar eine Ausnahme. Derzeit laufen Abklärungen, um die Rechtslage in den anderen Kantonen genauer zu analysieren.
Dringende Forderung nach Anpassung der Gesetzesgrundlage
Die SSbB unterstützt die Anliegen der Interpellation und fordert, dass Verwarnungen gegen Lehrpersonen rechtlich anfechtbar werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass offenkundig rechtswidrige oder missbräuchliche Verwarnungen korrigiert werden. Eine solche Reform wäre ein wichtiger Schritt, um den Rechtsschutz im Bildungsbereich zu stärken, möglicher Willkür und Machtmissbrauch einen Riegel zu schieben und das Vertrauen in die Fairness des Systems zu erhalten und zu fördern.
Ein Kanton, welcher für sich in Anspruch nimmt, ein fairer und fortschrittlicher Arbeitgeber zu sein, muss diesem Anspruch auch in der Alltagsrealität gerecht werden, sonst verliert er an Glaubwürdigkeit. Und wenn die Schule als Institution eine gesellschaftliche Vorbildfunktion erfüllen soll, dann muss sie im Inneren die Grundsätze der Fairness, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung auch leben. Starre Hierarchien, welche die Mitarbeitenden zu blossen Befehlsempfängern und -empfängerinnen degradieren, haben in der modernen Arbeitswelt nichts verloren, schon gar nicht im öffentlichen Sektor.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel