Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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10.11.2023

Landrat entscheidet über zahlreiche Bildungsvorstösse

Das Thema Bildung nimmt immer mehr Platz in den Sitzungen des Landrats ein. In den letzten zwei Sitzungen waren es jeweils mehr als zehn Vorstösse. Im Fokus stehen Fragen rund um die Förderung und Integration von Schulkindern, dazu kommt die Forderung nach mehr Freiheit in der Wahl des Schulhauses und der Fächer.   

Die nächste Landratssitzung findet am 16. November statt. Dafür stehen acht Bildungsvorstösse auf der Traktandenliste.

Mehr Wahlmöglichkeiten in Bildungsfragen

In den letzten Jahren nahm beim Übertritt von der Primarstufe zur Sekundarstufe 1 die Anzahl Zuweisung von Schüler/-innen an die nicht-nächstgelegenste Sekundarschule zu. Landrat Jan Kirchmayr (SP) reichte ein Postulat ein, in welchem er den Regierungsrat dazu aufforderte, Verbesserungsvorschläge für die Situation zu stellen. Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf und wies in seiner Antwort auf das vom Landrat überwiesene Postulat auf die höheren Kosten hin. Der Landrat entscheidet nun, ob das Postulat abgeschrieben werden soll. Lesen Sie zu diesem Thema einen interessanten Artikel auf der Webseite der SSbB (siehe hier).

Auf der Sekundarstufe 1 dürfen oder vielmehr müssen die Schüler/-innen des Leistungsniveaus P mindestens eines der drei promotionsrelevanten Wahlpflichtfächer MINT (Mathematik, Informatik, Natur, Technik), Latein oder Italienisch wählen. Diese Wahl wurde aber aus schulorganisatorischen Gründen an mindestens einer Sekundarschule eingeschränkt. Landrätin Anita Biedert (SVP) reichte daher das in Zusammenarbeit mit der SSbB ausgearbeitete Postulat «Anrecht zum Besuch des gewünschten Wahlpflichtfachs» ein, um den Schüler/-innen den Zugang zu allen Wahlpflichtfächern zu ermöglichen. Der Regierungsrat beantragt erfreulicherweise dem Landrat, das Anliegen entgegenzunehmen.

Förderprogramme für unter- und überforderte Schulkinder

Landrätin Miriam Locher (SP) stellt sich hinter ein Förderungsprogramm für besonders begabte Jugendliche mit Migrationshintergrund oder fremdsprachigen Eltern, um so die Schüler/-innen auf ihrem Weg zu einem Gymnasium, einer Fachmittelschule oder einer Berufsmaturitätsschule zu unterstützen. Diese Finanzierung soll vom Regierungsrat langfristig sichergestellt werden.

In der Motion «Zusätzliche Sonderschulangebote» betont Miriam Locher die Wichtigkeit der Sonder- und Privatschulen. Die steigenden Zahlen von Sonderschüler/-innen sollen durch Einführungs- und Kleinklassen aufgefangen werden.

Ebenfalls im Rahmen der speziellen Förderung kritisiert Miriam Locher die lange Dauer bis es zu einer separativen Beschulung kommt, was nicht immer im Interesse der Kinder und Jugendlichen ist. Dies sei insbesondere der Fall, seit sich die Zuweisungspraxis an Sonderschulen seitens Kanton geändert hat. Die Landrätin fordert deshalb den Regierungsrat in ihrer Motion dazu auf, die Kaskade hin zu einer separativen Beschulung den heutigen Bedürfnissen anzupassen.

Weitere Bildungsvorstösse

Im dritten Jahr der Sekundarschulausbildung legen die Schüler/-innen den S3-Check ab. Gleichwohl müssen die Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit für viele Lehrstellen einen teuren Multicheck absolvieren. Beide Tests geben Auskunft über den Lehrstand eines/einer Jugendlichen. Landrätin Caroline Mall (SVP) reichte das Postulat «Multichecks versus S3-Check» ein, in welchem sie eine Überarbeitung der S3-Checks fordert, sodass das Durchführen des Multichecks und die damit vorhandene Zweispurigkeit wegfallen. Die Regierung betont in seiner Antwort, dass die Check-Prüfungen künftig gestärkt und auch auf die Sekundarstufe 2 ausgedehnt werden sollen. Er beantragt dem Landrat, den Vorstoss abzuschreiben.

Landrat Marc Scherrer (Die Mitte) reichte das Postulat «PH-Zugang ohne gymnasiale Maturität» ein, welches eine Veränderung der Zulassungsbedingungen für die Pädagogische Hochschule (PH) der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW fordert. Aktuell dürfen nur Personen mit einer gymnasialen Maturität oder Fachmaturität Pädagogik die PH besuchen, für andere Studiengänge der FHNW reicht eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmaturität. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Vorstoss entgegenzunehmen.

Verhaltensauffällige Schüler/-innen können im Kanton Baselland nach einem Scheitern von schulinternen Massnahmen und Sanktionen für bis zu acht Wochen in eine sogenannte TimeOut-Schule geschickt werden. Auf der Sekundarstufe übernimmt der Kanton diese Kosten, auf Primarstufe müssen die Gemeinden diese Ausgaben übernehmen. Landrätin Miriam Locher (SP) fordert nun, dass diese Kosten ebenfalls durch den Kanton getragen werden.

Sämtliche Vorstösse und ausführliche Begründungen finden Sie auf der Seite des Kantons Basel-Landschaft. Hier gelangen Sie zur Traktandenliste der kommenden Landratssitzung.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel