Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 15, 2024
Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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31.10.2023
Zwangsverschiebungen von Schulkindern nehmen zu
Im Kanton Basel-Landschaft treten jedes Jahr mehrere Hundert Schüler/-innen in die Sekundarstufe I über, wobei nicht jedes Kind die am nächsten gelegene Sekundarschule besuchen darf. Diese Zwangsverschiebungen in weiter entfernte Schulen kommen bei den Schulkindern und ihren Eltern oft nicht gut an. Landrat Jan Kirchmayr (SP) reichte deshalb im Jahr 2021 ein Postulat ein mit dem Titel «Zuweisung von Schüler*innen: Tragfähige Lösungen fürs Baselbiet». Mit diesem Vorstoss fordert er eine Überprüfung dieser Zwangsverschiebungen und eine Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für diese unbefriedigende Situation.
In der Zwischenzeit hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) Stellung zum Vorstoss bezogen. Sie betont, dass die Anzahl Anmeldungen der Schüler/-innen nicht immer kompatibel mit den zu bildenden Klassen sei. Auch die gesetzlichen Vorgaben zur Klassengrössen würden eine Rolle spielen, damit ein möglichst produktives Lernfeld generiert werden kann. Nebst pädagogischen Gedanken würden aber auch nicht vorhandene Ressourcen über die Bildung der Klassen entscheiden. Deshalb müsse die Personal- und Schulraumsituation eine entscheidende Rolle bei der Zuweisung der Sekundarschüler/-innen spielen. Laut der Stellungnahme des Regierungsrats stehe der Fokus auf der «Suche nach Schülerinnen und Schülern, die freiwillig den Schulort wechseln».
Die Erziehungsberechtigten werden bei sich abzeichnenden Zwangsverschiebungen mittels Formular um eine Stellungnahme gebeten, wobei drei Antworten möglich sind:
- Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung in eine weiter entfernte Schule.
- Aufführung persönlicher Gründe, welche gegen eine Zuweisung sprechen.
- Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung unter der Bedingung, dass das Schulkind gemeinsam mit Klassenkameradinnen und -kameraden zugewiesen werden
Eine Ankreuzmöglichkeit, definitiv nicht zwangsverschoben zu werden, gibt es nicht. Melden sich nicht genügend Eltern, die mit einer Zuweisung in eine weiter entfernte Schule einverstanden sind, trifft das Amt für Volksschuleln (AVS) eine Vorauswahl von Schüler/-innen, welche sich scheinbar am besten eignen. In einem schriftlichen Anhörungsverfahren können diese Erziehungsberechtigten dann weitere Gründe nennen, welche aus ihrer Sicht gegen eine Zwangsverschiebung sprechen. Danach fällt das AVS zusammen mit der BKSD die definitive Entscheidung über die Auswahl der Schüler/-innen, welche einem anderen Sekundarschulstandort zugewiesen werden.
Auf der folgenden Graphik sind die Anzahl Zwangsverschiebungen der letzten sechs Schuljahre dargestellt.
Es ist offensichtlich, dass die Situation unbefriedigend ist: Die Auswirkungen einer Zwangsverschiebung auf die betroffenen Schüler/-innen sind einschneidend. Das Kind muss einen längeren und damit mühsameren Schulweg zurücklegen. Es muss früher aufstehen und kommt später nach Hause. Ein solcher Wechsel bedeutet zudem auch ein völlig neues Umfeld und soziale Herausforderungen in einer Zeit, in der gewisse Schüler/-innen zusätzlich erhöhte Anforderungen aufgrund des angepassten Leistungszugs bewältigen müssen.
Beachtet werden muss auch, dass mit dem schriftlichen Anhörungsverfahren und der darin enthaltenen Argumentation der Erziehungsberechtigten, welche ein wichtiges Kriterium in der Auswahl der Schüler/-innen spielt, gute Deutschkenntnisse und aktives Engagement vorausgesetzt werden. Schüler/-innen, dessen Eltern sich nicht engagieren oder nicht aktiv Widerstand leisten können, haben schlechte Karten, nicht zwangsverschoben zu werden. Im Schnitt beteiligen sich nur etwa 23% nicht am Anhörungsverfahren.
Die Starke Schule beider Basel lehnt Zwangsverschiebungen ab. Diese Massnahme führt zum randvollen Auffüllen der Schulklassen. Sind die Klassengrössen hingegen kleiner, können Lernziele besser erreicht werden, wodurch die Bildungsqualität steigt.
Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel