Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Freitag, Mai 23, 2025

    Workshop gegen Gewalt

    In einer Sonderausstellung im Museum Tinguely behandelt die Künstlerin Suzanne Lacy in ihrem Werk "By your own hand" das Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Museum bietet Workshops für Schulklassen an, in welchen nebst dem Werk auch mit einer Fachperson der Opferhilfe beider Basel Gefahren und Möglichkeiten der Prävention besprochen werden können. (lh)

    Mehr

  • Donnerstag, Mai 22, 2025

    "Bildungspolitisches Leuchtturmprojekt" startet

    Muttenz erhält einen neuen Schulcampus, in welchem das neue Berufsbildungszentrum Baselland, das Gymnasium Muttenz und das Zentrum für Brückenangebote vereint werden. Der Landrat bewilligte die Ausgabe von 188 Millionen Franken. Gestartet wird nun mit dem Bau des neuen Berufsbildungszentrums, welches 2028 bezugsbereit sein soll. (lh)

    Mehr

  • Dienstag, Mai 20, 2025

    Abschaffung von Bilingue-Klassen

    Im Jahr 2019 führte die Stadt erstmals das Modell der Bilingue-Klassen ein. Der Unterricht in diesen Klassen wird zur Hälfte auf Deutsch und zur anderen Hälfte auf Französisch unterrichtet. Diese Klassen werden jetzt aber bereits sechs Jahre nach der Einführung wieder abgeschafft (as).

    Mehr

  • Sonntag, Mai 18, 2025

    Änderung des Curriculums an der ETH Zürich

    Viele Studierende berichten über einen beachtlichen Stress, welchem sie während des Studiums an der ETH Zürich ausgesetzt sind. Rund ein Viertel leidet unter Depressionen, wie die NZZaS soeben berichtete. Ab 2027 plant der ETH-Direktor ein neues Curriculum, welches die Studentinnen und Studenten entlasten soll.(ch)

    Mehr

  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

    Mehr

  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

31.10.2023

Zwangsverschiebungen von Schulkindern nehmen zu

Im Kanton Basel-Landschaft treten jedes Jahr mehrere Hundert Schüler/-innen in die Sekundarstufe I über, wobei nicht jedes Kind die am nächsten gelegene Sekundarschule besuchen darf. Diese Zwangsverschiebungen in weiter entfernte Schulen kommen bei den Schulkindern und ihren Eltern oft nicht gut an. Landrat Jan Kirchmayr (SP) reichte deshalb im Jahr 2021 ein Postulat ein mit dem Titel «Zuweisung von Schüler*innen: Tragfähige Lösungen fürs Baselbiet». Mit diesem Vorstoss fordert er eine Überprüfung dieser Zwangsverschiebungen und eine Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für diese unbefriedigende Situation. 

In der Zwischenzeit hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) Stellung zum Vorstoss bezogen. Sie betont, dass die Anzahl Anmeldungen der Schüler/-innen nicht immer kompatibel mit den zu bildenden Klassen sei. Auch die gesetzlichen Vorgaben zur Klassengrössen würden eine Rolle spielen, damit ein möglichst produktives Lernfeld generiert werden kann. Nebst pädagogischen Gedanken würden aber auch nicht vorhandene Ressourcen über die Bildung der Klassen entscheiden. Deshalb müsse die Personal- und Schulraumsituation eine entscheidende Rolle bei der Zuweisung der Sekundarschüler/-innen spielen. Laut der Stellungnahme des Regierungsrats stehe der Fokus auf der «Suche nach Schülerinnen und Schülern, die freiwillig den Schulort wechseln».

Die Erziehungsberechtigten werden bei sich abzeichnenden Zwangsverschiebungen mittels Formular um eine Stellungnahme gebeten, wobei drei Antworten möglich sind:

  • Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung in eine weiter entfernte Schule.
  • Aufführung persönlicher Gründe, welche gegen eine Zuweisung sprechen.
  • Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung unter der Bedingung, dass das Schulkind gemeinsam mit Klassenkameradinnen und -kameraden zugewiesen werden

Eine Ankreuzmöglichkeit, definitiv nicht zwangsverschoben zu werden, gibt es nicht. Melden sich nicht genügend Eltern, die mit einer Zuweisung in eine weiter entfernte Schule einverstanden sind, trifft das Amt für Volksschuleln (AVS) eine Vorauswahl von Schüler/-innen, welche sich scheinbar am besten eignen. In einem schriftlichen Anhörungsverfahren können diese Erziehungsberechtigten dann weitere Gründe nennen, welche aus ihrer Sicht gegen eine Zwangsverschiebung sprechen. Danach fällt das AVS zusammen mit der BKSD die definitive Entscheidung über die Auswahl der Schüler/-innen, welche einem anderen Sekundarschulstandort zugewiesen werden.

Auf der folgenden Graphik sind die Anzahl Zwangsverschiebungen der letzten sechs Schuljahre dargestellt.

 

Es ist offensichtlich, dass die Situation unbefriedigend ist: Die Auswirkungen einer Zwangsverschiebung auf die betroffenen Schüler/-innen sind einschneidend. Das Kind muss einen längeren und damit mühsameren Schulweg zurücklegen. Es muss früher aufstehen und kommt später nach Hause. Ein solcher Wechsel bedeutet zudem auch ein völlig neues Umfeld und soziale Herausforderungen in einer Zeit, in der gewisse Schüler/-innen zusätzlich erhöhte Anforderungen aufgrund des angepassten Leistungszugs bewältigen müssen.

Beachtet werden muss auch, dass mit dem schriftlichen Anhörungsverfahren und der darin enthaltenen Argumentation der Erziehungsberechtigten, welche ein wichtiges Kriterium in der Auswahl der Schüler/-innen spielt, gute Deutschkenntnisse und aktives Engagement vorausgesetzt werden. Schüler/-innen, dessen Eltern sich nicht engagieren oder nicht aktiv Widerstand leisten können, haben schlechte Karten, nicht zwangsverschoben zu werden. Im Schnitt beteiligen sich nur etwa 23% nicht am Anhörungsverfahren.

Die Starke Schule beider Basel lehnt Zwangsverschiebungen ab. Diese Massnahme führt zum randvollen Auffüllen der Schulklassen. Sind die Klassengrössen hingegen kleiner, können Lernziele besser erreicht werden, wodurch die Bildungsqualität steigt.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel