


Leserkommentar
Chancengleichheit durch Integration, mehr Illusion als Realität
Wäre Chancengerechtigkeit mehr als eine Illusion, gäbe es weder Millionenerben noch Menschen, die unsere öffentlichen Toiletten zum Minimallohn reinigen. Wer die auf Chancengerechtigkeit basierende Integration fordert im Wissen, dass sie nicht finanzierbar ist und immer teurer wird, outet seine Nähe zu Ideologien. Eine solche ist die schulische Integration ohne Selektion. Die gescheiterte Basler Orientierungsschule lässt grüssen. Diese war integrativ und kannte keine Noten. Zweifel ist im Falle der sog. «Erziehungswissenschaften» nötig. Denn aus dieser Ecke kommen «Studien», die nicht nur der Integration, sondern sogar dem Frühfranzösischunterricht Erfolg bescheinigen. Solche der Realität widersprechenden Gefälligkeitsstudien sind wertlos. Deshalb der Aufruf an alle Theoretiker und Ideologen: Kommen Sie an die Schulen und unterrichten Sie. Dann haben sie nicht nur eine Meinung zur Schule, sondern eine Ahnung davon. Sie werden dann verstehen, warum am Ende der Volksschule 25% der Schüler die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht beherrschen: wegen der Integration verhaltensauffälliger Schüler, die alle andern stören. Damit die Integration auch nur ansatzweise funktionieren würde, bräuchte es etwa zweimal mehr Lehrkräfte. Doch wir finden bereits heute kaum genug. Warum investieren wir zig Millionen in die Integration zugunsten der Schwächsten, aber keine einzige in die Förderung der Stärksten? Ist dies nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit?
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
-
Samstag, August 30, 2025
Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)
-
Freitag, August 29, 2025
Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)
-
Sonntag, August 24, 2025
Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)
-
Sonntag, Juli 27, 2025
Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)
-
Samstag, Juli 26, 2025
Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)
-
Freitag, Juli 25, 2025
Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
31.10.2023
Zwangsverschiebungen von Schulkindern nehmen zu
Im Kanton Basel-Landschaft treten jedes Jahr mehrere Hundert Schüler/-innen in die Sekundarstufe I über, wobei nicht jedes Kind die am nächsten gelegene Sekundarschule besuchen darf. Diese Zwangsverschiebungen in weiter entfernte Schulen kommen bei den Schulkindern und ihren Eltern oft nicht gut an. Landrat Jan Kirchmayr (SP) reichte deshalb im Jahr 2021 ein Postulat ein mit dem Titel «Zuweisung von Schüler*innen: Tragfähige Lösungen fürs Baselbiet». Mit diesem Vorstoss fordert er eine Überprüfung dieser Zwangsverschiebungen und eine Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für diese unbefriedigende Situation.
In der Zwischenzeit hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) Stellung zum Vorstoss bezogen. Sie betont, dass die Anzahl Anmeldungen der Schüler/-innen nicht immer kompatibel mit den zu bildenden Klassen sei. Auch die gesetzlichen Vorgaben zur Klassengrössen würden eine Rolle spielen, damit ein möglichst produktives Lernfeld generiert werden kann. Nebst pädagogischen Gedanken würden aber auch nicht vorhandene Ressourcen über die Bildung der Klassen entscheiden. Deshalb müsse die Personal- und Schulraumsituation eine entscheidende Rolle bei der Zuweisung der Sekundarschüler/-innen spielen. Laut der Stellungnahme des Regierungsrats stehe der Fokus auf der «Suche nach Schülerinnen und Schülern, die freiwillig den Schulort wechseln».
Die Erziehungsberechtigten werden bei sich abzeichnenden Zwangsverschiebungen mittels Formular um eine Stellungnahme gebeten, wobei drei Antworten möglich sind:
- Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung in eine weiter entfernte Schule.
- Aufführung persönlicher Gründe, welche gegen eine Zuweisung sprechen.
- Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung unter der Bedingung, dass das Schulkind gemeinsam mit Klassenkameradinnen und -kameraden zugewiesen werden
Eine Ankreuzmöglichkeit, definitiv nicht zwangsverschoben zu werden, gibt es nicht. Melden sich nicht genügend Eltern, die mit einer Zuweisung in eine weiter entfernte Schule einverstanden sind, trifft das Amt für Volksschuleln (AVS) eine Vorauswahl von Schüler/-innen, welche sich scheinbar am besten eignen. In einem schriftlichen Anhörungsverfahren können diese Erziehungsberechtigten dann weitere Gründe nennen, welche aus ihrer Sicht gegen eine Zwangsverschiebung sprechen. Danach fällt das AVS zusammen mit der BKSD die definitive Entscheidung über die Auswahl der Schüler/-innen, welche einem anderen Sekundarschulstandort zugewiesen werden.
Auf der folgenden Graphik sind die Anzahl Zwangsverschiebungen der letzten sechs Schuljahre dargestellt.
Es ist offensichtlich, dass die Situation unbefriedigend ist: Die Auswirkungen einer Zwangsverschiebung auf die betroffenen Schüler/-innen sind einschneidend. Das Kind muss einen längeren und damit mühsameren Schulweg zurücklegen. Es muss früher aufstehen und kommt später nach Hause. Ein solcher Wechsel bedeutet zudem auch ein völlig neues Umfeld und soziale Herausforderungen in einer Zeit, in der gewisse Schüler/-innen zusätzlich erhöhte Anforderungen aufgrund des angepassten Leistungszugs bewältigen müssen.
Beachtet werden muss auch, dass mit dem schriftlichen Anhörungsverfahren und der darin enthaltenen Argumentation der Erziehungsberechtigten, welche ein wichtiges Kriterium in der Auswahl der Schüler/-innen spielt, gute Deutschkenntnisse und aktives Engagement vorausgesetzt werden. Schüler/-innen, dessen Eltern sich nicht engagieren oder nicht aktiv Widerstand leisten können, haben schlechte Karten, nicht zwangsverschoben zu werden. Im Schnitt beteiligen sich nur etwa 23% nicht am Anhörungsverfahren.
Die Starke Schule beider Basel lehnt Zwangsverschiebungen ab. Diese Massnahme führt zum randvollen Auffüllen der Schulklassen. Sind die Klassengrössen hingegen kleiner, können Lernziele besser erreicht werden, wodurch die Bildungsqualität steigt.
Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel