Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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  • Donnerstag, April 24, 2025

    konsumGLOBAL in den Unterricht integrieren

    Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)

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  • Dienstag, April 22, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Neue Schulanlage

    Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Vegane Mensa an der Universität Basel

    Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)

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  • Sonntag, April 20, 2025

    Projekt Stadtgarten in Basel

    Das umstrittene Projekt der Erweiterung der Universitätsbibliothek und der Sanierung des Bernoullianums an der Hebelschanze soll nach den Plänen des Basler Architekturbüros Diener & Diener verwirklicht werden.(ch)

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31.10.2023

Zwangsverschiebungen von Schulkindern nehmen zu

Im Kanton Basel-Landschaft treten jedes Jahr mehrere Hundert Schüler/-innen in die Sekundarstufe I über, wobei nicht jedes Kind die am nächsten gelegene Sekundarschule besuchen darf. Diese Zwangsverschiebungen in weiter entfernte Schulen kommen bei den Schulkindern und ihren Eltern oft nicht gut an. Landrat Jan Kirchmayr (SP) reichte deshalb im Jahr 2021 ein Postulat ein mit dem Titel «Zuweisung von Schüler*innen: Tragfähige Lösungen fürs Baselbiet». Mit diesem Vorstoss fordert er eine Überprüfung dieser Zwangsverschiebungen und eine Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für diese unbefriedigende Situation. 

In der Zwischenzeit hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) Stellung zum Vorstoss bezogen. Sie betont, dass die Anzahl Anmeldungen der Schüler/-innen nicht immer kompatibel mit den zu bildenden Klassen sei. Auch die gesetzlichen Vorgaben zur Klassengrössen würden eine Rolle spielen, damit ein möglichst produktives Lernfeld generiert werden kann. Nebst pädagogischen Gedanken würden aber auch nicht vorhandene Ressourcen über die Bildung der Klassen entscheiden. Deshalb müsse die Personal- und Schulraumsituation eine entscheidende Rolle bei der Zuweisung der Sekundarschüler/-innen spielen. Laut der Stellungnahme des Regierungsrats stehe der Fokus auf der «Suche nach Schülerinnen und Schülern, die freiwillig den Schulort wechseln».

Die Erziehungsberechtigten werden bei sich abzeichnenden Zwangsverschiebungen mittels Formular um eine Stellungnahme gebeten, wobei drei Antworten möglich sind:

  • Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung in eine weiter entfernte Schule.
  • Aufführung persönlicher Gründe, welche gegen eine Zuweisung sprechen.
  • Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung unter der Bedingung, dass das Schulkind gemeinsam mit Klassenkameradinnen und -kameraden zugewiesen werden

Eine Ankreuzmöglichkeit, definitiv nicht zwangsverschoben zu werden, gibt es nicht. Melden sich nicht genügend Eltern, die mit einer Zuweisung in eine weiter entfernte Schule einverstanden sind, trifft das Amt für Volksschuleln (AVS) eine Vorauswahl von Schüler/-innen, welche sich scheinbar am besten eignen. In einem schriftlichen Anhörungsverfahren können diese Erziehungsberechtigten dann weitere Gründe nennen, welche aus ihrer Sicht gegen eine Zwangsverschiebung sprechen. Danach fällt das AVS zusammen mit der BKSD die definitive Entscheidung über die Auswahl der Schüler/-innen, welche einem anderen Sekundarschulstandort zugewiesen werden.

Auf der folgenden Graphik sind die Anzahl Zwangsverschiebungen der letzten sechs Schuljahre dargestellt.

 

Es ist offensichtlich, dass die Situation unbefriedigend ist: Die Auswirkungen einer Zwangsverschiebung auf die betroffenen Schüler/-innen sind einschneidend. Das Kind muss einen längeren und damit mühsameren Schulweg zurücklegen. Es muss früher aufstehen und kommt später nach Hause. Ein solcher Wechsel bedeutet zudem auch ein völlig neues Umfeld und soziale Herausforderungen in einer Zeit, in der gewisse Schüler/-innen zusätzlich erhöhte Anforderungen aufgrund des angepassten Leistungszugs bewältigen müssen.

Beachtet werden muss auch, dass mit dem schriftlichen Anhörungsverfahren und der darin enthaltenen Argumentation der Erziehungsberechtigten, welche ein wichtiges Kriterium in der Auswahl der Schüler/-innen spielt, gute Deutschkenntnisse und aktives Engagement vorausgesetzt werden. Schüler/-innen, dessen Eltern sich nicht engagieren oder nicht aktiv Widerstand leisten können, haben schlechte Karten, nicht zwangsverschoben zu werden. Im Schnitt beteiligen sich nur etwa 23% nicht am Anhörungsverfahren.

Die Starke Schule beider Basel lehnt Zwangsverschiebungen ab. Diese Massnahme führt zum randvollen Auffüllen der Schulklassen. Sind die Klassengrössen hingegen kleiner, können Lernziele besser erreicht werden, wodurch die Bildungsqualität steigt.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel