Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Es lebe der Widerspruch!

Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 

News

  • Mittwoch, November 20, 2024

    Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)

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  • Samstag, November 16, 2024

    Gymnasium: Schwerpunktfach EGS stösst auf wenig Zustimmung

    Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)

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  • Freitag, November 15, 2024

    Neuer Schwerpunkt an der PH FHNW

    Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)

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  • Samstag, November 02, 2024

    Teileingliederung des Unterrichts von Heimatlichen Sprach- und Kulturkursen

    Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)

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  • Montag, Oktober 28, 2024

    Bildungsfragen werden in der NZZ zunehmend zum Thema

    Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)

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  • Dienstag, Oktober 22, 2024

    Landrat befasst sich mit bildungspolitischen Themen

    An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)

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31.10.2023

Zwangsverschiebungen von Schulkindern nehmen zu

Im Kanton Basel-Landschaft treten jedes Jahr mehrere Hundert Schüler/-innen in die Sekundarstufe I über, wobei nicht jedes Kind die am nächsten gelegene Sekundarschule besuchen darf. Diese Zwangsverschiebungen in weiter entfernte Schulen kommen bei den Schulkindern und ihren Eltern oft nicht gut an. Landrat Jan Kirchmayr (SP) reichte deshalb im Jahr 2021 ein Postulat ein mit dem Titel «Zuweisung von Schüler*innen: Tragfähige Lösungen fürs Baselbiet». Mit diesem Vorstoss fordert er eine Überprüfung dieser Zwangsverschiebungen und eine Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für diese unbefriedigende Situation. 

In der Zwischenzeit hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) Stellung zum Vorstoss bezogen. Sie betont, dass die Anzahl Anmeldungen der Schüler/-innen nicht immer kompatibel mit den zu bildenden Klassen sei. Auch die gesetzlichen Vorgaben zur Klassengrössen würden eine Rolle spielen, damit ein möglichst produktives Lernfeld generiert werden kann. Nebst pädagogischen Gedanken würden aber auch nicht vorhandene Ressourcen über die Bildung der Klassen entscheiden. Deshalb müsse die Personal- und Schulraumsituation eine entscheidende Rolle bei der Zuweisung der Sekundarschüler/-innen spielen. Laut der Stellungnahme des Regierungsrats stehe der Fokus auf der «Suche nach Schülerinnen und Schülern, die freiwillig den Schulort wechseln».

Die Erziehungsberechtigten werden bei sich abzeichnenden Zwangsverschiebungen mittels Formular um eine Stellungnahme gebeten, wobei drei Antworten möglich sind:

  • Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung in eine weiter entfernte Schule.
  • Aufführung persönlicher Gründe, welche gegen eine Zuweisung sprechen.
  • Freiwillige Anmeldung für eine Zuweisung unter der Bedingung, dass das Schulkind gemeinsam mit Klassenkameradinnen und -kameraden zugewiesen werden

Eine Ankreuzmöglichkeit, definitiv nicht zwangsverschoben zu werden, gibt es nicht. Melden sich nicht genügend Eltern, die mit einer Zuweisung in eine weiter entfernte Schule einverstanden sind, trifft das Amt für Volksschuleln (AVS) eine Vorauswahl von Schüler/-innen, welche sich scheinbar am besten eignen. In einem schriftlichen Anhörungsverfahren können diese Erziehungsberechtigten dann weitere Gründe nennen, welche aus ihrer Sicht gegen eine Zwangsverschiebung sprechen. Danach fällt das AVS zusammen mit der BKSD die definitive Entscheidung über die Auswahl der Schüler/-innen, welche einem anderen Sekundarschulstandort zugewiesen werden.

Auf der folgenden Graphik sind die Anzahl Zwangsverschiebungen der letzten sechs Schuljahre dargestellt.

 

Es ist offensichtlich, dass die Situation unbefriedigend ist: Die Auswirkungen einer Zwangsverschiebung auf die betroffenen Schüler/-innen sind einschneidend. Das Kind muss einen längeren und damit mühsameren Schulweg zurücklegen. Es muss früher aufstehen und kommt später nach Hause. Ein solcher Wechsel bedeutet zudem auch ein völlig neues Umfeld und soziale Herausforderungen in einer Zeit, in der gewisse Schüler/-innen zusätzlich erhöhte Anforderungen aufgrund des angepassten Leistungszugs bewältigen müssen.

Beachtet werden muss auch, dass mit dem schriftlichen Anhörungsverfahren und der darin enthaltenen Argumentation der Erziehungsberechtigten, welche ein wichtiges Kriterium in der Auswahl der Schüler/-innen spielt, gute Deutschkenntnisse und aktives Engagement vorausgesetzt werden. Schüler/-innen, dessen Eltern sich nicht engagieren oder nicht aktiv Widerstand leisten können, haben schlechte Karten, nicht zwangsverschoben zu werden. Im Schnitt beteiligen sich nur etwa 23% nicht am Anhörungsverfahren.

Die Starke Schule beider Basel lehnt Zwangsverschiebungen ab. Diese Massnahme führt zum randvollen Auffüllen der Schulklassen. Sind die Klassengrössen hingegen kleiner, können Lernziele besser erreicht werden, wodurch die Bildungsqualität steigt.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel