Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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24.07.2022, aktualisiert 26.07.2022

Kritische Rückmeldungen zum Massenmail der Sek. Aesch  

Die Starke Schule beider Basel hat kürzlich einen Artikel zum Thema Missachtung der Datenschutzrichtlinien der Sekundarschule Aesch publiziert. Dazu haben wir mehrere Rückmeldungen bekommen. Einige davon drucken wir mit Einverständnis des jeweiligen Autors beziehungsweise der jeweiligen Autorin folgend ab. Wir freuen uns selbstverständlich über weitere Reaktionen! (lb)
 

Umgang mit persönlichen Daten – Ende einer Karriere

An der Sekundarschule Aesch hat die Schulleitung kürzlich mit persönlichen Daten von rund 67 Schülerinnen und Schülern grob fahrlässig gehandelt. Anders kann es nicht sein, dass «alle Welt» von sehr persönlichen und sehr sensiblen Daten erfährt. Es handelt sich um Ergebnisse aus testpsychologischen Abklärungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie Basel-Land. Wenn ein Schulleitungsmitglied die Sensitivität nicht erkennt, dann muss die Fähigkeit, die Schule zu führen, aberkannt werden. So einfach ist das. Jetzt stellt sich die Frage, ob die Anstellungsbehörde entsprechend reagiert.
Paul Hofer, ehemaliger Landrat FDP, Oberwil
  

Bitte künftig keine Wurstlerei mehr!

Z'Aesch bigott! Datenfreigabe à discretion? Dass sich eine Schulleitung solch krasse Fehler erlaubt, ohne sich dafür zu entschuldigen oder zumindest Stellung zu nehmen, ist der Haltung geschuldet, man(n) dürfe keine Fehler zugeben, dies sei ein Zeichen der Schwäche. Doch das Gegenteil ist wahr! Leider aber gehört das sture Abblocken und Mauern fast schon zum common sense im Kanton zwischen Schönenbuch und Ammel - man erinnere sich z. B. an den Fall "Märkli". Die Tatsache hingegen, dass Eltern anonym an die Starke Schule beider Basel gelangen, um auf solche Missstände aufmerksam zu machen und explizit erwähnen, die Kontaktierung des zuständigen Schulrates sei u. U. zu riskant für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, lässt aufhorchen. Wir kennen natürlich diese Argumentationslinie seitens besorgter Eltern. Hier aber liegt ein krasser Verstoss gegen den Datenschutz vor. Der Schulrat als politisch gewählte Behörde mit dem Auftrag, u. a. das Bindeglied zwischen Schule und Elternschaft bzw. Öffentlichkeit zu bilden, wäre doch als Erstes gefragt - auch als direkt vorgesetzte Instanz der Schulleitung. Stattdessen bestehen Ängste wegen möglicher Kungeleien und Absprachen. Die Ängste könnten berechtigt sein und auf gemachten Erfahrungen beruhen - das ist offenbar auch eine Realität im "Mirweiluege"-Kanton. Ich denke, dass in diesem Aescher-Fall nun sowohl politisch als auch juristisch vorgegangen werden muss: Die Wurstelei darf so nicht weitergehen.
Daniel Vuilliomenet, Ettingen
 

Datenflut überfordert die Schulen

Das „Gute“ an dem Fauxpas der Schulleitung der Sek Aesch ist, dass hier offengelegt wird, wie viele Daten mittlerweile über die Kinder und Jugendlichen gesammelt werden (das sind mehrseitige Dossiers…) und das dies anscheinend bis jetzt den Lernenden und deren Eltern kaum bewusst ist. Und der Fauxpas legt auch offen, das wir mit der anfallenden Datenflut überfordert sind, wenn nicht ein sicheres und nur für befugte Personen einsehbares Ablagesystem besteht. Zu klären wäre doch auch, wie lange diese Dossiers „gesammelt“ werden und ob sie eventuell auch zu „erziehungswissenschaftlichen Studien“ beigezogen werden. Ich finde, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sollten hierzu unbedingt genauestens informiert sein. Als Lehrperson ist es zuweilen eine grosse Herausforderung, der allgemein akzeptierten Digitalisierung zu folgen.
nn (Name der Redaktion bekannt)