Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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20.07.2022

Aescher Schulleitung verschickt sensible Daten in einem Massenmail

Namen, Geburtsdaten und Ergebnisse von testpsychologischen Abklärungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP BL) gehören zu den sensiblen Daten, die eine spezielle Vertraulichkeit geniessen. Die Schulleitung der Sekundarschule Aesch sieht das offensichtlich nicht so eng: In einem Mail an alle Lehrpersonen verschickt ein Schulleitungsmitglied knapp zwei Dutzend Dokumente mit hochsensiblen Daten von Schüler/-innen.

Die Dokumente, welche eine Gruppe von Eltern der Starken Schule beider Basel (SSbB) via Briefkasten anonym zustellte, sind brisant: In einer Tabelle sind Klassen, Vornamen, Namen sowie Bemerkungen von 67 Schüler/-innen der Sekundarschule Aesch aufgelistet, welche im kommenden Schuljahr eine «Spezielle Förderung» erhalten, wie beispielsweise Nachteilsausgleich, pädagogische Unterstützung oder Lerncoaching. Ergänzt wird die Liste mit mehreren testpsychologischen Ergebnissen und Empfehlungen der KJP BL. In den Berichten wird unter Nennung des Namens des Kindes erwähnt, wenn beispielsweise eine «Rechenschwäche», «Lese- & Rechtschreibstörung», «hirnorganische Unreife», «Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)», «kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten» vorliegen oder wenn ein Schulkind nur «reduzierte Lernziele» erreichen kann.

Eltern sind schockiert und bitten die SSbB um Unterstützung

«Sicher haben Sie in der Sendung Schweiz aktuell vom 1.7.22 den virtuellen Rundgang an der Sekundarschule Aesch gesehen oder davon gelesen. Wir als betroffene Eltern waren schockiert. Die Aescher Schulleitung entschuldigte sich für diesen Fehler und versprach daraus zu lernen. Nur ein paar Tage später verschickte» ein Schulleitungsmitglied «die beigefügte Mail an alle Lehrer und Lehrerinnen mit Diagnosen der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland zu einzeln namentlich genannten Schülern und Schülerinnen (ebenfalls als Anlagen beigefügt). Da ist also schon wieder gegen den Datenschutz verstossen worden. Unserer Ansicht nach hätten diese sensiblen Daten (wenn überhaupt) nur an das jeweilige Unterrichtsteam weitergeleitet werden dürfen.»

Die Aussagen der Elterngruppe sind gemäss unseren Abklärungen korrekt: Aus rechtlicher Sicht ist das Weiterleiten von sensiblen, den Datenschutzrichtlinien unterliegenden Daten nur an Personen zulässig, welche diese zur Erfüllung des Berufsauftrages benötigen. Jede einzelne Lehrperson hätte also höchstens von denjenigen Lernenden die sensiblen Daten bekommen dürfen, die sie unterrichtet. Und dies auch nur dann, wenn die Daten zur Erfüllung des Berufsauftrages notwendig sind.

Weiter schreiben die Eltern besorgt: «Aus Rücksicht auf unsere Kinder haben wir uns nicht beim Schulrat gemeldet, sondern bei Ihnen. Auch wenn wir anonym bleiben, hoffen wir, dass Sie in dieser Sache etwas unternehmen. Bitte unterstützen Sie uns, damit die Aescher Schulleitung in Zukunft verantwortungsvoller handelt.»

Beweggründe der Schulleitung sind unklar

Weshalb die Schulleitung diese hochsensiblen Daten des heiklen Bereichs «Spezielle Förderung» an alle Lehrpersonen sowie weitere Personen verschickte, ist unklar. Im Massenmail begründet die Schulleitung das Versenden der sensiblen Dokumente lapidar mit «Zur Ergänzung der Planung Sonderpädagogik (…)». Vermutlich war jedoch der Aufwand zu gross, 67 einzelne Mails an die Lehrpersonen der betroffenen Schüler/-innen mit den entsprechenden Dokumenten zu verfassen.

Die obere Abbildung zeigt das Massenmail mit den zahlreichen Anhängen, welches ein Schulleitungsmitglied am 5. Juli an rund 100 Personen verschickt hat. Auf der unteren Abbildung (Bild wurde auf Wunsch der Betroffenen entfernt) ist exemplarisch ein testpsychologisches Ergebnis der KJP BL vom 27. Juni dargestellt. Beide Abbildungen wurden durch die SSbB anonymisiert (rote Felder).


[Bild auf Wunsch der Betroffenen entfernt]

Der Schulleitung müsste hinlänglich bekannt sein, dass bei einem derart grossen Verteiler von gegen 100 Personen ein brisantes Massenmail mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Weg zu den Eltern findet und dort weiter verbreitet wird. Die Schulleitung, welche von der SSbB konfrontiert wurde, äusserte sich zu den Vorwürfen der besorgten Elterngruppe nicht.

Die SSbB erwartet, dass sowohl der Schulrat als auch der Datenschutzbeauftragte in dieser Sache aktiv werden.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel