Gastbeitrag
Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen
Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.
Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
News
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Samstag, Oktober 12, 2024
Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)
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Dienstag, Oktober 01, 2024
Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)
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Montag, September 30, 2024
Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)
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Donnerstag, September 12, 2024
In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)
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Samstag, September 07, 2024
Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)
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Sonntag, August 18, 2024
Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache
Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)
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12.12.2023
Erfreuliche und notwendige Kehrtwende eines Primarlehrers
Der Fall eines Primarlehrers, welcher seine Schülerin Lorena* trotz ausgezeichneten Zeugnisnoten nur fürs mittlere Leistungsniveau E der Sekundarschule empfehlen wollte, löste in breiten Kreisen Kopfschütteln und Unverständnis aus. Der öffentliche und schulinterne Druck erhöhte sich derart, dass die Lehrperson den Eltern vor Kurzem eröffnete, ihr Kind dürfe nun doch ins anspruchsvollere Leistungsniveau P übertreten.
Das Schulkind zeigte im 5. Primarschuljahr beste Leistungen: Zeugnisnotenschnitt 5.67 in den Fächern Mathematik, Deutsch und MNG (Mensch, Natur, Gesellschaft) sowie ausgezeichnete Beurteilungen durch Prädikate in allen anderen Fächern (Englisch, Französisch, Musik, Sport usw.). Und auch im aktuellen, letzten Primarschuljahr schreibt Lorena* in den Prüfungen meist nur die Bestnote. Die Starke Schule beider Basel berichtete darüber ausführlich.
Sinneswandel des Primarlehrers
Eigentlich eine klare Sache, müsste man meinen. Ein Kind mit derartigen Leistungen gehört zweifelsohne ins progymnasiale Leistungsniveau P der Sekundarschule. Auch die Laufbahnverordnung sieht im Grundsatz ab einem Notenschnitt von 5.25 den Leistungszug P vor. Weshalb die Primarlehrperson dies anders sah, ist schleierhaft und nicht nachvollziehbar, zumal der von Lorena* erzielte Notenschnitt signifikant über dieser Grenze von 5.25 liegt. Plausible Gründe kommunizierte die Lehrperson weder Lorena* noch den Eltern. Umso erfreulicher ist nun der Sinneswandel: Lorena darf im August 2024 ins anspruchsvolle Niveau P übertreten.
Ein Wermutstropfen bleibt: Die Kehrtwende des Primarlehrers kam nur dank engagierten Eltern zustande. Mitgeholfen hat zweifelsohne auch die Öffentlichkeitsarbeit der Starken Schule beider Basel (SSbB), welche einen politischen Vorstoss im Landrat sowie eine Intervention des Amts für Volksschulen bei der Schulleitung zur Folge hatte. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall an den Primarschulen Signalwirkung hat, Abstand von willkürlichen Übertrittsempfehlungen zu nehmen.
Leider kein Einzelfall
Während den vergangenen zwei Wochen haben sich zwei weitere Eltern bei der SSbB gemeldet, deren Kinder von ihrer Klassenlehrperson mit unklaren Gründen ebenfalls für ein zu tiefes Leistungsniveau empfohlen werden sollen. Begründet wurden die Übertrittsempfehlungen mit pauschalisierenden Aussagen wie «mangelnde Sozialkompetenz», «zu wenig fleissig», «spielt in den Pausen immer nur mit den gleichen Kindern», «zu aufmüpfig für das P-Niveau».
Insbesondere letzte Aussage stimmt nachdenklich. Dürfen denn nur angepasste, höfliche Schüler/-innen, welche die Schulregeln konsequent einhalten, ins P-Niveau übertreten? Benutzen die Primarlehrpersonen ihre Macht der faktischen Zwangseinteilung zur Disziplinierung von «aufmüpfigen» Schulkindern? Wer nicht spurt, muss ins A- oder E-Niveau?
Gravierender Fall bereits vor einem Jahr
Im vergangenen Schuljahr 2022/23 teilte eine Lehrperson der Primarschule Frenke eine Schülerin mit einem Notendurchschnitt von 4.8 im massgebenden Zeugnis gegen ihren Willen ins tiefste Leistungsniveau A ein, obwohl gemäss Laufbahnverordnung ein Schnitt von 4.5 für das Niveau E reicht. Frustriert nahmen die Eltern ihre Tochter kurzerhand aus der staatlichen Schule und ermöglichten ihr den Besuch einer vom Kanton anerkannten Privatschule, allerdings aufgrund der Übertrittsempfehlung der Primarlehrperson im Niveau A.
Nach nur wenigen Wochen mit deutlicher Unterforderung und glänzenden Noten im Zwischenbericht (siehe Bild), durfte die Schülerin ins erweiterte Niveau E wechseln.
Auch hier bleibt ein Wermutstropfen: Die Privatschule kostet die Eltern jährlich mehrere Tausend Franken. Kosten, die nicht notwendig wären, wenn der Primarlehrperson der krasse Fehlentscheid bei der Übertrittsempfehlung nicht unterlaufen wäre.
Bildungsdirektion strebt offensichtlich eine Machtreduktion der Primarlehrpersonen an
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat bereits vor einiger Zeit und unabhängig von der aktuellen Berichterstattung Handlungsbedarf erkannt und einen entsprechenden Auftrag zur Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen der Laufbahnverordnung erteilt. Erklärtes Ziel: Krasse Übertritts-Fehlentscheide der Primarlehrpersonen sollen neu durch eine vorgesetzte Stelle überprüft und korrigiert werden können.
Die SSbB ist zuversichtlich, dass diese Änderung schnell umgesetzt wird. In der Zwischenzeit bemühen wir uns, derartige Fälle an die Öffentlichkeit zu tragen, zum Schutz des Schulkindes und deren Eltern auf Wunsch auch in anonymisierter Form.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel
[* Name geändert]