Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Sonntag, April 21, 2024

    Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein

    Der Vorstoss «Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein» von Grossrätin Edibe Gölgeli wird an der Grossratssitzung vom 15. Mai behandelt. Der Vorstoss wurde von mehreren Grossräten der SP, des Grün-Alternativen Bündnisses, der GLP, der FDP und der LDP unterschrieben. (ch)

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  • Dienstag, April 16, 2024

    Vermietung von Schulräumen an private Vereine

    Trotz Mangel an Arbeitsplätzen und Materialräumen werden in zahlreichen Basler Schulhäusern Räumlichkeiten an private Vereine vermietet. Die Bedingungen für diese Vermietungen sind oftmals nicht klar geregelt. Grossrätin Heidi Mück (BastA) stellt dazu eine schriftiliche Anfrage an den Regierungsrat. (lh)

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  • Sonntag, April 14, 2024

    Vorstoss fordert Anpassung der Schule an die Wirtschaft

    Der Vorstoss «Bildungspolitik enger an die Wirtschaft anbinden», von Landrat Marc Scherrer verlangt die Prüfung der Möglichkeiten, wie die Bildungspolitik stärker den Bedürfnissen der Wirtschat ausgerichtet werden kann. Der Mangel an Ausbildungsinstitutionen und Ausbildungskräften sei ein grosses Problem. (ch)

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  • Samstag, April 13, 2024

    Woche der Berufsbildung findet in der ganzen Schweiz statt

    Berufsleute stellen Ihre Arbeit in Form von Betriebsführungen, Schnupperangeboten, Radiointerviews oder Livestreams vor. Die Woche vom 13.-17. Mai ermöglicht den jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    «Medien und Informatik» nun auch in Basel-Stadt

    Im Kanton Basel-Stadt gib es an der Sekundarstufe 1 ab nächstem Schuljahr neu das Fach «Medien und Informatik». Bis anhin wurde ein Teil des Informatikstoffs in den Fächern Mathematik und Deutsch behandelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    Soll Baselland den Univertrag künden?

    Obwohl der Kanton Basel-Landschaft seit vielen Jahren grosse Beträge an die Universität Basel bezahlt, wird er weder als Universitätskanton anerkannt noch hat er eine eigene Fakultät erhalten. Ein Landrat fordert nun den Austritt aus dem Univertrag. (ai)

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28.11.2023

Primarlehrer verweigert sehr guter Schülerin Wechsel ins P-Niveau

Einst sagte Asterix «Die spinnen, die Römer». Leider spinnen auch manche Lehrpersonen: Mit einem Notenschnitt von 5.67 will ein Klassenlehrer einer Baselbieter Primarschule seine Schülerin Lorena* aus unklaren Gründen den Wechsel ins anspruchsvolle Leistungsniveau P verweigern. So zumindest seine Ankündigung gegenüber den Eltern. Sowohl das Amt für Volksschulen (AVS) als auch die Ombudsstelle wurden in der Zwischenzeit aktiv.

Der Fall ist brisant, wobei unklar ist, ob die Lehrperson willkürlich handelt oder schlichtweg mit der Notengebung und den Übertrittsempfehlungen überfordert ist. Denn im Grundsatz gilt: Leistungsmässig reicht ein Schnitt von 5.25 für den Wechsel ins P-Niveau und ein solcher von 4.5 fürs E-Niveau.

Beurteilung im Zeugnis erfolgt durch Noten und Prädikate

Im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Primarschüler/-innen ein Jahreszeugnis, welches für die Fächer Deutsch, Mathematik und MNG (Mensch, Natur, Gesellschaft) je eine Note enthält. Die anderen Fächer (Französisch, Englisch, Musik, Sport usw.) werden mit einem der folgenden vier Prädikate beurteilt: «Grundanforderungen nicht erfüllt», «Grundanforderungen erfüllt», «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt».

Gemäss Aussagen der Eltern sei Lorena* fleissig und würde täglich mit Freude die Schule besuchen. Von ihren Lehrpersonen bekommt sie durchwegs gute bis sehr gute Noten und auch die im Zeugnis enthaltenen Beurteilungen durch Prädikate sind überdurchschnittlich. Bessere Leistungen kann ein Schulkind kaum erbringen. (Folgend die Abbildung des massgebenden Zeugnis Ende 5. Primarklasse.)

Zeugnis-Bild-3 

Gleichwohl findet die Lehrperson, Lorena* sei im Leistungsniveau E der Sekundarschule besser aufgehoben und will ihr deswegen das progymnasiale Niveau verweigern. Die Eltern sind konsterniert, das Kind frustriert.

Gesetzeslücke mit gravierenden Folgen

Gemäss Verordnung geben die Primarlehrpersonen eine Empfehlung ab, in welches Leistungsniveau A, E oder P der Sekundarschule ein Schulkind nach dem Ende der Primarschule wechseln soll. Dabei kann die Lehrperson nach eigenem Gutdünken entscheiden und die Zeugnisnoten für seinen Übertrittsentscheid vernachlässigen. Und weil es sich beim Entscheid der Lehrperson lediglich um eine «Empfehlung» handelt, haben die Eltern juristisch keine Rekursmöglichkeit. Nicht einmal das AVS oder die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) können mittels eines Machtworts den Entscheid kippen; selbst dann nicht, wenn die Empfehlung der Primarlehrperson willkürlich wäre.

Die Eltern können ihr Kind einzig zu einer notabene sehr schwierigen Übertrittsprüfung in den beiden Fächern Mathematik und Deutsch anmelden, die im langjährigen Mittel von weniger als 10 Prozent der daran teilnehmenden Schüler/-innen bestanden wird. Die statistischen Zahlen stellte das AVS der Starken Schule beider Basel (SSbB) kürzlich zur Verfügung.

Kein Einzelfall

Bereits in den vergangenen Schuljahren ist eine andere Primarschule negativ aufgefallen: Trotz guten Leistungen wurde mehreren Schüler/-innen der Wechsel in das gewünschte und den Noten entsprechende Leistungsniveau der Sekundarschule verweigert. Beispielsweise durfte eine Schülerin mit einem Notenschnitt von 4.8 in den Fächern Mathematik, Deutsch, MNG und guten sowie sehr guten Prädikaten in den anderen Fächern nicht ins Leistungsniveau E übertreten. Sie wurde ins Niveau A zwangseingeteilt. Der Fall löste in der Öffentlichkeit Kopfschütteln und Irritation aus. Die SSbB und die Medien berichteten ausführlich.

Ombudsstelle hat keine Weisungsberechtigung

Auf schriftliche Anfrage der SSbB schreiben die beiden in unserem Kanton gewählten Ombudspersonen Béatrice Bowald und Vera Feldges: «Auch wir wurden von betroffenen und im Hinblick auf den Übertritt besorgten Eltern kontaktiert. Wir sind mit diesen, der Schule und dem AVS über die Thematik im Austausch». Auch wenn die Ombudsstelle den Einwohner/-innen bei Problemen mit der Verwaltung und den Schulen beratend und neutral zur Seite stehen soll, ist ihr Wirkungsspielraum gering. Sie nimmt lediglich «eine sogenannte Wächterfunktion» ein und kann in dieser Funktion «Handlungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe überprüfen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass etwas nicht korrekt läuft». Die Ombudsstelle kann jedoch «keine Weisungen erteilen, sondern nur Empfehlungen abgeben». Faktisch ist die Ombudsstelle damit ein zahnloser Tiger.

Bildungsdirektorin erteilt Auftrag zur Ausarbeitung eines Änderungsvorschlages der Laufbahnverordnung

Das Vorhaben der Primarlehrperson, einen Schüler oder eine Schülerin mit einem Notenschnitt von 5.67 für den Wechsel ins Leistungsniveau E zu empfehlen, ist auch für Regierungsrätin Monica Gschwind auf den ersten Blick «schwer nachvollziehbar», wie sie auf Anfrage der SSbB mitteilt. Ein Auftrag der Bildungsdirektorin, einen Änderungsvorschlag der Laufbahnverordnung zu erarbeiten, erfolgte bereits vor einiger Zeit, unabhängig von der aktuellen Berichterstattung. Künftig soll die Übertrittsempfehlung der Lehrperson in extrem strittigen Fällen durch eine übergeordnete Instanz überprüft werden können, wie uns die Pressesprecherin der BKSD schriftlich mitteilte.

In der Zwischenzeit hat Beat Lüthy, Leiter AVS, mit der Schulleiterin dieser Primarschule den Fall besprochen, wie er gegenüber der SSbB bestätigte. Auch die Ombudsstelle sucht zusammen mit den Eltern ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung und der Lehrperson.

Im Dezember findet das offizielle Übertrittsgespräch mit der Klassenlehrperson, Lorena* und ihren Eltern statt. Dann wird sich zeigen, ob Lorena* im kommenden Schuljahr nicht doch das Leistungsniveau P an der Sekundarschule besuchen darf.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

[* Name geändert]