Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Leserkommentar

Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard

Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.

Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.

Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH

Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
 

News

  • Sonntag, Dezember 15, 2024

    Neues Informatik-Lehrmittel an Basler Primarschulen

    Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)

    Mehr

  • Sonntag, Dezember 08, 2024

    Lehrwerkstatt Basel erhält weniger Geld von Baselland

    Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)

    Mehr

  • Samstag, November 23, 2024

    Auch bei mündlichen Prüfungen sind Rekurse möglich

    In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)

    Mehr

  • Mittwoch, November 20, 2024

    Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)

    Mehr

  • Samstag, November 16, 2024

    Gymnasium: Schwerpunktfach EGS stösst auf wenig Zustimmung

    Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)

    Mehr

  • Freitag, November 15, 2024

    Neuer Schwerpunkt an der PH FHNW

    Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

28.11.2023

Primarlehrer verweigert sehr guter Schülerin Wechsel ins P-Niveau

Einst sagte Asterix «Die spinnen, die Römer». Leider spinnen auch manche Lehrpersonen: Mit einem Notenschnitt von 5.67 will ein Klassenlehrer einer Baselbieter Primarschule seine Schülerin Lorena* aus unklaren Gründen den Wechsel ins anspruchsvolle Leistungsniveau P verweigern. So zumindest seine Ankündigung gegenüber den Eltern. Sowohl das Amt für Volksschulen (AVS) als auch die Ombudsstelle wurden in der Zwischenzeit aktiv.

Der Fall ist brisant, wobei unklar ist, ob die Lehrperson willkürlich handelt oder schlichtweg mit der Notengebung und den Übertrittsempfehlungen überfordert ist. Denn im Grundsatz gilt: Leistungsmässig reicht ein Schnitt von 5.25 für den Wechsel ins P-Niveau und ein solcher von 4.5 fürs E-Niveau.

Beurteilung im Zeugnis erfolgt durch Noten und Prädikate

Im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Primarschüler/-innen ein Jahreszeugnis, welches für die Fächer Deutsch, Mathematik und MNG (Mensch, Natur, Gesellschaft) je eine Note enthält. Die anderen Fächer (Französisch, Englisch, Musik, Sport usw.) werden mit einem der folgenden vier Prädikate beurteilt: «Grundanforderungen nicht erfüllt», «Grundanforderungen erfüllt», «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt».

Gemäss Aussagen der Eltern sei Lorena* fleissig und würde täglich mit Freude die Schule besuchen. Von ihren Lehrpersonen bekommt sie durchwegs gute bis sehr gute Noten und auch die im Zeugnis enthaltenen Beurteilungen durch Prädikate sind überdurchschnittlich. Bessere Leistungen kann ein Schulkind kaum erbringen. (Folgend die Abbildung des massgebenden Zeugnis Ende 5. Primarklasse.)

Zeugnis-Bild-3 

Gleichwohl findet die Lehrperson, Lorena* sei im Leistungsniveau E der Sekundarschule besser aufgehoben und will ihr deswegen das progymnasiale Niveau verweigern. Die Eltern sind konsterniert, das Kind frustriert.

Gesetzeslücke mit gravierenden Folgen

Gemäss Verordnung geben die Primarlehrpersonen eine Empfehlung ab, in welches Leistungsniveau A, E oder P der Sekundarschule ein Schulkind nach dem Ende der Primarschule wechseln soll. Dabei kann die Lehrperson nach eigenem Gutdünken entscheiden und die Zeugnisnoten für seinen Übertrittsentscheid vernachlässigen. Und weil es sich beim Entscheid der Lehrperson lediglich um eine «Empfehlung» handelt, haben die Eltern juristisch keine Rekursmöglichkeit. Nicht einmal das AVS oder die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) können mittels eines Machtworts den Entscheid kippen; selbst dann nicht, wenn die Empfehlung der Primarlehrperson willkürlich wäre.

Die Eltern können ihr Kind einzig zu einer notabene sehr schwierigen Übertrittsprüfung in den beiden Fächern Mathematik und Deutsch anmelden, die im langjährigen Mittel von weniger als 10 Prozent der daran teilnehmenden Schüler/-innen bestanden wird. Die statistischen Zahlen stellte das AVS der Starken Schule beider Basel (SSbB) kürzlich zur Verfügung.

Kein Einzelfall

Bereits in den vergangenen Schuljahren ist eine andere Primarschule negativ aufgefallen: Trotz guten Leistungen wurde mehreren Schüler/-innen der Wechsel in das gewünschte und den Noten entsprechende Leistungsniveau der Sekundarschule verweigert. Beispielsweise durfte eine Schülerin mit einem Notenschnitt von 4.8 in den Fächern Mathematik, Deutsch, MNG und guten sowie sehr guten Prädikaten in den anderen Fächern nicht ins Leistungsniveau E übertreten. Sie wurde ins Niveau A zwangseingeteilt. Der Fall löste in der Öffentlichkeit Kopfschütteln und Irritation aus. Die SSbB und die Medien berichteten ausführlich.

Ombudsstelle hat keine Weisungsberechtigung

Auf schriftliche Anfrage der SSbB schreiben die beiden in unserem Kanton gewählten Ombudspersonen Béatrice Bowald und Vera Feldges: «Auch wir wurden von betroffenen und im Hinblick auf den Übertritt besorgten Eltern kontaktiert. Wir sind mit diesen, der Schule und dem AVS über die Thematik im Austausch». Auch wenn die Ombudsstelle den Einwohner/-innen bei Problemen mit der Verwaltung und den Schulen beratend und neutral zur Seite stehen soll, ist ihr Wirkungsspielraum gering. Sie nimmt lediglich «eine sogenannte Wächterfunktion» ein und kann in dieser Funktion «Handlungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe überprüfen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass etwas nicht korrekt läuft». Die Ombudsstelle kann jedoch «keine Weisungen erteilen, sondern nur Empfehlungen abgeben». Faktisch ist die Ombudsstelle damit ein zahnloser Tiger.

Bildungsdirektorin erteilt Auftrag zur Ausarbeitung eines Änderungsvorschlages der Laufbahnverordnung

Das Vorhaben der Primarlehrperson, einen Schüler oder eine Schülerin mit einem Notenschnitt von 5.67 für den Wechsel ins Leistungsniveau E zu empfehlen, ist auch für Regierungsrätin Monica Gschwind auf den ersten Blick «schwer nachvollziehbar», wie sie auf Anfrage der SSbB mitteilt. Ein Auftrag der Bildungsdirektorin, einen Änderungsvorschlag der Laufbahnverordnung zu erarbeiten, erfolgte bereits vor einiger Zeit, unabhängig von der aktuellen Berichterstattung. Künftig soll die Übertrittsempfehlung der Lehrperson in extrem strittigen Fällen durch eine übergeordnete Instanz überprüft werden können, wie uns die Pressesprecherin der BKSD schriftlich mitteilte.

In der Zwischenzeit hat Beat Lüthy, Leiter AVS, mit der Schulleiterin dieser Primarschule den Fall besprochen, wie er gegenüber der SSbB bestätigte. Auch die Ombudsstelle sucht zusammen mit den Eltern ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung und der Lehrperson.

Im Dezember findet das offizielle Übertrittsgespräch mit der Klassenlehrperson, Lorena* und ihren Eltern statt. Dann wird sich zeigen, ob Lorena* im kommenden Schuljahr nicht doch das Leistungsniveau P an der Sekundarschule besuchen darf.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

[* Name geändert]