Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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28.11.2023
Primarlehrer verweigert sehr guter Schülerin Wechsel ins P-Niveau
Einst sagte Asterix «Die spinnen, die Römer». Leider spinnen auch manche Lehrpersonen: Mit einem Notenschnitt von 5.67 will ein Klassenlehrer einer Baselbieter Primarschule seine Schülerin Lorena* aus unklaren Gründen den Wechsel ins anspruchsvolle Leistungsniveau P verweigern. So zumindest seine Ankündigung gegenüber den Eltern. Sowohl das Amt für Volksschulen (AVS) als auch die Ombudsstelle wurden in der Zwischenzeit aktiv.
Der Fall ist brisant, wobei unklar ist, ob die Lehrperson willkürlich handelt oder schlichtweg mit der Notengebung und den Übertrittsempfehlungen überfordert ist. Denn im Grundsatz gilt: Leistungsmässig reicht ein Schnitt von 5.25 für den Wechsel ins P-Niveau und ein solcher von 4.5 fürs E-Niveau.
Beurteilung im Zeugnis erfolgt durch Noten und Prädikate
Im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Primarschüler/-innen ein Jahreszeugnis, welches für die Fächer Deutsch, Mathematik und MNG (Mensch, Natur, Gesellschaft) je eine Note enthält. Die anderen Fächer (Französisch, Englisch, Musik, Sport usw.) werden mit einem der folgenden vier Prädikate beurteilt: «Grundanforderungen nicht erfüllt», «Grundanforderungen erfüllt», «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt».
Gemäss Aussagen der Eltern sei Lorena* fleissig und würde täglich mit Freude die Schule besuchen. Von ihren Lehrpersonen bekommt sie durchwegs gute bis sehr gute Noten und auch die im Zeugnis enthaltenen Beurteilungen durch Prädikate sind überdurchschnittlich. Bessere Leistungen kann ein Schulkind kaum erbringen. (Folgend die Abbildung des massgebenden Zeugnis Ende 5. Primarklasse.)
Gleichwohl findet die Lehrperson, Lorena* sei im Leistungsniveau E der Sekundarschule besser aufgehoben und will ihr deswegen das progymnasiale Niveau verweigern. Die Eltern sind konsterniert, das Kind frustriert.
Gesetzeslücke mit gravierenden Folgen
Gemäss Verordnung geben die Primarlehrpersonen eine Empfehlung ab, in welches Leistungsniveau A, E oder P der Sekundarschule ein Schulkind nach dem Ende der Primarschule wechseln soll. Dabei kann die Lehrperson nach eigenem Gutdünken entscheiden und die Zeugnisnoten für seinen Übertrittsentscheid vernachlässigen. Und weil es sich beim Entscheid der Lehrperson lediglich um eine «Empfehlung» handelt, haben die Eltern juristisch keine Rekursmöglichkeit. Nicht einmal das AVS oder die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) können mittels eines Machtworts den Entscheid kippen; selbst dann nicht, wenn die Empfehlung der Primarlehrperson willkürlich wäre.
Die Eltern können ihr Kind einzig zu einer notabene sehr schwierigen Übertrittsprüfung in den beiden Fächern Mathematik und Deutsch anmelden, die im langjährigen Mittel von weniger als 10 Prozent der daran teilnehmenden Schüler/-innen bestanden wird. Die statistischen Zahlen stellte das AVS der Starken Schule beider Basel (SSbB) kürzlich zur Verfügung.
Kein Einzelfall
Bereits in den vergangenen Schuljahren ist eine andere Primarschule negativ aufgefallen: Trotz guten Leistungen wurde mehreren Schüler/-innen der Wechsel in das gewünschte und den Noten entsprechende Leistungsniveau der Sekundarschule verweigert. Beispielsweise durfte eine Schülerin mit einem Notenschnitt von 4.8 in den Fächern Mathematik, Deutsch, MNG und guten sowie sehr guten Prädikaten in den anderen Fächern nicht ins Leistungsniveau E übertreten. Sie wurde ins Niveau A zwangseingeteilt. Der Fall löste in der Öffentlichkeit Kopfschütteln und Irritation aus. Die SSbB und die Medien berichteten ausführlich.
Ombudsstelle hat keine Weisungsberechtigung
Auf schriftliche Anfrage der SSbB schreiben die beiden in unserem Kanton gewählten Ombudspersonen Béatrice Bowald und Vera Feldges: «Auch wir wurden von betroffenen und im Hinblick auf den Übertritt besorgten Eltern kontaktiert. Wir sind mit diesen, der Schule und dem AVS über die Thematik im Austausch». Auch wenn die Ombudsstelle den Einwohner/-innen bei Problemen mit der Verwaltung und den Schulen beratend und neutral zur Seite stehen soll, ist ihr Wirkungsspielraum gering. Sie nimmt lediglich «eine sogenannte Wächterfunktion» ein und kann in dieser Funktion «Handlungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe überprüfen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass etwas nicht korrekt läuft». Die Ombudsstelle kann jedoch «keine Weisungen erteilen, sondern nur Empfehlungen abgeben». Faktisch ist die Ombudsstelle damit ein zahnloser Tiger.
Bildungsdirektorin erteilt Auftrag zur Ausarbeitung eines Änderungsvorschlages der Laufbahnverordnung
Das Vorhaben der Primarlehrperson, einen Schüler oder eine Schülerin mit einem Notenschnitt von 5.67 für den Wechsel ins Leistungsniveau E zu empfehlen, ist auch für Regierungsrätin Monica Gschwind auf den ersten Blick «schwer nachvollziehbar», wie sie auf Anfrage der SSbB mitteilt. Ein Auftrag der Bildungsdirektorin, einen Änderungsvorschlag der Laufbahnverordnung zu erarbeiten, erfolgte bereits vor einiger Zeit, unabhängig von der aktuellen Berichterstattung. Künftig soll die Übertrittsempfehlung der Lehrperson in extrem strittigen Fällen durch eine übergeordnete Instanz überprüft werden können, wie uns die Pressesprecherin der BKSD schriftlich mitteilte.
In der Zwischenzeit hat Beat Lüthy, Leiter AVS, mit der Schulleiterin dieser Primarschule den Fall besprochen, wie er gegenüber der SSbB bestätigte. Auch die Ombudsstelle sucht zusammen mit den Eltern ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung und der Lehrperson.
Im Dezember findet das offizielle Übertrittsgespräch mit der Klassenlehrperson, Lorena* und ihren Eltern statt. Dann wird sich zeigen, ob Lorena* im kommenden Schuljahr nicht doch das Leistungsniveau P an der Sekundarschule besuchen darf.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel
[* Name geändert]