Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard

Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.

Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.

Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH

Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
 

News

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    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

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    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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    London droht mit Haftstrafen

    Auch in Grossbritannien werden aktuell ähnliche Themen diskutiert, wie kurz zuvor in Australien. Die Social-Media-Firmen sollen Minderjährige vor dem Konsum schädlicher Inhalten schützen. Dies betrifft unter anderem die Verbreitung von Mobbing, Gewalt, wie auch von gefährlichen Stunts, so Technologieminister Peter Kyle gegenüber Sky News. Zudem sollen Apps, welche nur der Nutzung von Erwachsenen dienen, eine entsprechende Alterüberprüfung integriert haben. (lbe)

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  • Samstag, Dezember 28, 2024

    Referendum gegen Schulhausneubau in Therwil

    Gegen den Projektierungskredit in der Höhe von 4.1 Millionen Franken für den Schulhausneubau in Therwil, welcher am 11. Dezember an der Gemeindeversammlung mit einem deutlichen ja befürwortet wurde, wird das Referendum ergriffen. Die geplanten Ausgaben für den gesamten Neubau betragen rund 33 Millionen. (lbe)

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28.11.2023

Primarlehrer verweigert sehr guter Schülerin Wechsel ins P-Niveau

Einst sagte Asterix «Die spinnen, die Römer». Leider spinnen auch manche Lehrpersonen: Mit einem Notenschnitt von 5.67 will ein Klassenlehrer einer Baselbieter Primarschule seine Schülerin Lorena* aus unklaren Gründen den Wechsel ins anspruchsvolle Leistungsniveau P verweigern. So zumindest seine Ankündigung gegenüber den Eltern. Sowohl das Amt für Volksschulen (AVS) als auch die Ombudsstelle wurden in der Zwischenzeit aktiv.

Der Fall ist brisant, wobei unklar ist, ob die Lehrperson willkürlich handelt oder schlichtweg mit der Notengebung und den Übertrittsempfehlungen überfordert ist. Denn im Grundsatz gilt: Leistungsmässig reicht ein Schnitt von 5.25 für den Wechsel ins P-Niveau und ein solcher von 4.5 fürs E-Niveau.

Beurteilung im Zeugnis erfolgt durch Noten und Prädikate

Im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Primarschüler/-innen ein Jahreszeugnis, welches für die Fächer Deutsch, Mathematik und MNG (Mensch, Natur, Gesellschaft) je eine Note enthält. Die anderen Fächer (Französisch, Englisch, Musik, Sport usw.) werden mit einem der folgenden vier Prädikate beurteilt: «Grundanforderungen nicht erfüllt», «Grundanforderungen erfüllt», «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt».

Gemäss Aussagen der Eltern sei Lorena* fleissig und würde täglich mit Freude die Schule besuchen. Von ihren Lehrpersonen bekommt sie durchwegs gute bis sehr gute Noten und auch die im Zeugnis enthaltenen Beurteilungen durch Prädikate sind überdurchschnittlich. Bessere Leistungen kann ein Schulkind kaum erbringen. (Folgend die Abbildung des massgebenden Zeugnis Ende 5. Primarklasse.)

Zeugnis-Bild-3 

Gleichwohl findet die Lehrperson, Lorena* sei im Leistungsniveau E der Sekundarschule besser aufgehoben und will ihr deswegen das progymnasiale Niveau verweigern. Die Eltern sind konsterniert, das Kind frustriert.

Gesetzeslücke mit gravierenden Folgen

Gemäss Verordnung geben die Primarlehrpersonen eine Empfehlung ab, in welches Leistungsniveau A, E oder P der Sekundarschule ein Schulkind nach dem Ende der Primarschule wechseln soll. Dabei kann die Lehrperson nach eigenem Gutdünken entscheiden und die Zeugnisnoten für seinen Übertrittsentscheid vernachlässigen. Und weil es sich beim Entscheid der Lehrperson lediglich um eine «Empfehlung» handelt, haben die Eltern juristisch keine Rekursmöglichkeit. Nicht einmal das AVS oder die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) können mittels eines Machtworts den Entscheid kippen; selbst dann nicht, wenn die Empfehlung der Primarlehrperson willkürlich wäre.

Die Eltern können ihr Kind einzig zu einer notabene sehr schwierigen Übertrittsprüfung in den beiden Fächern Mathematik und Deutsch anmelden, die im langjährigen Mittel von weniger als 10 Prozent der daran teilnehmenden Schüler/-innen bestanden wird. Die statistischen Zahlen stellte das AVS der Starken Schule beider Basel (SSbB) kürzlich zur Verfügung.

Kein Einzelfall

Bereits in den vergangenen Schuljahren ist eine andere Primarschule negativ aufgefallen: Trotz guten Leistungen wurde mehreren Schüler/-innen der Wechsel in das gewünschte und den Noten entsprechende Leistungsniveau der Sekundarschule verweigert. Beispielsweise durfte eine Schülerin mit einem Notenschnitt von 4.8 in den Fächern Mathematik, Deutsch, MNG und guten sowie sehr guten Prädikaten in den anderen Fächern nicht ins Leistungsniveau E übertreten. Sie wurde ins Niveau A zwangseingeteilt. Der Fall löste in der Öffentlichkeit Kopfschütteln und Irritation aus. Die SSbB und die Medien berichteten ausführlich.

Ombudsstelle hat keine Weisungsberechtigung

Auf schriftliche Anfrage der SSbB schreiben die beiden in unserem Kanton gewählten Ombudspersonen Béatrice Bowald und Vera Feldges: «Auch wir wurden von betroffenen und im Hinblick auf den Übertritt besorgten Eltern kontaktiert. Wir sind mit diesen, der Schule und dem AVS über die Thematik im Austausch». Auch wenn die Ombudsstelle den Einwohner/-innen bei Problemen mit der Verwaltung und den Schulen beratend und neutral zur Seite stehen soll, ist ihr Wirkungsspielraum gering. Sie nimmt lediglich «eine sogenannte Wächterfunktion» ein und kann in dieser Funktion «Handlungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe überprüfen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass etwas nicht korrekt läuft». Die Ombudsstelle kann jedoch «keine Weisungen erteilen, sondern nur Empfehlungen abgeben». Faktisch ist die Ombudsstelle damit ein zahnloser Tiger.

Bildungsdirektorin erteilt Auftrag zur Ausarbeitung eines Änderungsvorschlages der Laufbahnverordnung

Das Vorhaben der Primarlehrperson, einen Schüler oder eine Schülerin mit einem Notenschnitt von 5.67 für den Wechsel ins Leistungsniveau E zu empfehlen, ist auch für Regierungsrätin Monica Gschwind auf den ersten Blick «schwer nachvollziehbar», wie sie auf Anfrage der SSbB mitteilt. Ein Auftrag der Bildungsdirektorin, einen Änderungsvorschlag der Laufbahnverordnung zu erarbeiten, erfolgte bereits vor einiger Zeit, unabhängig von der aktuellen Berichterstattung. Künftig soll die Übertrittsempfehlung der Lehrperson in extrem strittigen Fällen durch eine übergeordnete Instanz überprüft werden können, wie uns die Pressesprecherin der BKSD schriftlich mitteilte.

In der Zwischenzeit hat Beat Lüthy, Leiter AVS, mit der Schulleiterin dieser Primarschule den Fall besprochen, wie er gegenüber der SSbB bestätigte. Auch die Ombudsstelle sucht zusammen mit den Eltern ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung und der Lehrperson.

Im Dezember findet das offizielle Übertrittsgespräch mit der Klassenlehrperson, Lorena* und ihren Eltern statt. Dann wird sich zeigen, ob Lorena* im kommenden Schuljahr nicht doch das Leistungsniveau P an der Sekundarschule besuchen darf.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

[* Name geändert]