Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Samstag, September 06, 2025

    Neues Lehrmittel zur Stadtkunde

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zu Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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Juni 17, 2020

WhatsApp an Schulen

Der Messenger Dienst WhasApp ist eigentlich erst ab 16 Jahren zur Benutzung erlaubt. Trotzdem wird die unkomplizierte Methode des Kontakts vielfach zwischen Schüler/-innen und Lehrpersonen genutzt. Der Lehrerinnern- und Lehrerverein Baselland (LVB) hat in seiner neuesten Ausgabe des lvb informs geprüft, ob sich die Lehrpersonen damit strafbar machen könnten oder nicht.

SMS schreiben war gestern. Heute nutzt praktisch jeder, der ein Smartphone besitzt, auch den einfachen Dienst WhatsApp, mit dem man mit einzelnen Personen oder gar in ganzen Gruppen chatten sowie verschiedene Dokumente und Fotos schnell und kostenlos austauschen kann. Weil die Daten vom Anbieter gespeichert, ausgewertet und möglicherweise auch verwertet werden, ist WhatsApp umstritten. Zudem hat der Anbieter nach behördlichem Druck das Mindestalter für seine Nutzer/-innen auf 16 Jahre gesetzt. Da insbesondere auch sehr viele jüngere Schüler/-innen der Primarstufe und Sekundarstufe 1 WhatsApp benutzen, stellt sich die Frage, ob sich Lehrpersonen strafbar machen, wenn sie diesen Dienst als Mittel zum Austausch nutzen.

Im Juni 2018 hat die BKSD in einem Schreiben darauf hingwiesen, dass der Gebrauch von WhatsApp als Kommunikationsmedium im Schulbetrieb des Kantons Baselland nicht empfohlen sei. Schriftlich kommunizierte die BKSD ausserdem Mitte November desselben Jahres - neben der Problematik, möglichst schnell ein Ersatzprogramm zu finden, welches den Datenschutzrichtlinien entspreche -, dass die Empfehlung, WhatsApp für schulische Zwecke nicht zu nutzen, weiterhin beststehe.

Seit diesem Schreiben gab es keine weiteren schriftlichen Neuerungen von Seiten der BKSD zu diesem Thema. Die Schlussfolgerung des LVB, die auch die Starke Schule beider Basel so unterstützt, ist klar: Eine Empfehlung ist kein Verbot. Lehrpersonen, welche ein WhatsApp von einem Schüler oder einer Schülerin erhalten und darauf reagieren, machen sich aus unserer Sicht nicht strafbar. Es darf jedoch nicht vorausgesetzt werden, dass Schülerinnen und Schüler WhatsApp einsetzen müssen.