Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Donnerstag, Juli 03, 2025

    Alle Fraktionen befürworten in St. Gallen Abschaffung von Frühfranzösisch

    Im März 2025 ging im Kanton St. Gallen eine Motion im Kantonsrat ein, die den Fokus auf Grundkompetenzen und somit Französischunterricht erst ab der Oberstufe fordert. Die Motion wurde von allen Fraktionen unterstützt. (lbu)

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  • Montag, Juni 30, 2025

    Neue Schulanlage Fröschmatt

    Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)

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  • Samstag, Juni 28, 2025

    Revision im Bereich Guthaben für zusätzliche Lektionen

    Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)

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  • Donnerstag, Juni 26, 2025

    Neue Eintrittsregelung fürs Gymnasium

    Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)

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  • Dienstag, Juni 24, 2025

    Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen

    An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)

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  • Samstag, Juni 21, 2025

    Nachwuchssicherung Ärzteberuf in der Nordwestschweiz

    Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)

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Juni 17, 2020

WhatsApp an Schulen

Der Messenger Dienst WhasApp ist eigentlich erst ab 16 Jahren zur Benutzung erlaubt. Trotzdem wird die unkomplizierte Methode des Kontakts vielfach zwischen Schüler/-innen und Lehrpersonen genutzt. Der Lehrerinnern- und Lehrerverein Baselland (LVB) hat in seiner neuesten Ausgabe des lvb informs geprüft, ob sich die Lehrpersonen damit strafbar machen könnten oder nicht.

SMS schreiben war gestern. Heute nutzt praktisch jeder, der ein Smartphone besitzt, auch den einfachen Dienst WhatsApp, mit dem man mit einzelnen Personen oder gar in ganzen Gruppen chatten sowie verschiedene Dokumente und Fotos schnell und kostenlos austauschen kann. Weil die Daten vom Anbieter gespeichert, ausgewertet und möglicherweise auch verwertet werden, ist WhatsApp umstritten. Zudem hat der Anbieter nach behördlichem Druck das Mindestalter für seine Nutzer/-innen auf 16 Jahre gesetzt. Da insbesondere auch sehr viele jüngere Schüler/-innen der Primarstufe und Sekundarstufe 1 WhatsApp benutzen, stellt sich die Frage, ob sich Lehrpersonen strafbar machen, wenn sie diesen Dienst als Mittel zum Austausch nutzen.

Im Juni 2018 hat die BKSD in einem Schreiben darauf hingwiesen, dass der Gebrauch von WhatsApp als Kommunikationsmedium im Schulbetrieb des Kantons Baselland nicht empfohlen sei. Schriftlich kommunizierte die BKSD ausserdem Mitte November desselben Jahres - neben der Problematik, möglichst schnell ein Ersatzprogramm zu finden, welches den Datenschutzrichtlinien entspreche -, dass die Empfehlung, WhatsApp für schulische Zwecke nicht zu nutzen, weiterhin beststehe.

Seit diesem Schreiben gab es keine weiteren schriftlichen Neuerungen von Seiten der BKSD zu diesem Thema. Die Schlussfolgerung des LVB, die auch die Starke Schule beider Basel so unterstützt, ist klar: Eine Empfehlung ist kein Verbot. Lehrpersonen, welche ein WhatsApp von einem Schüler oder einer Schülerin erhalten und darauf reagieren, machen sich aus unserer Sicht nicht strafbar. Es darf jedoch nicht vorausgesetzt werden, dass Schülerinnen und Schüler WhatsApp einsetzen müssen.