Zur Übersicht
April 22, 2020
In Basel-Stadt sind Zeugnisse vom Januar entscheidend
Die beiden Basler Halbkantone entscheiden unterschiedlich, wie und ob die Zeugnisse des 2. Semesters beim Übertritt ins Gewicht fallen werden.
Am 11. Mai soll die Schule für Primar- und Sekundarschulkinder wieder losgehen. Nachdem diese während ca. zwei Monaten im Fernunterricht waren und selbstständig von zuhause aus die Lernziele zu erreichen versuchten, stellt sich die Frage, welche Noten für den Übertritt in die nächste Klasse von Bedeutung sein werden. Das Zeugnis ist insbesondere für Promotions- und Übertrittsentscheide wichtig.
Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt hat nun entschieden, dass es einerseits bis Ende Schuljahr keine Noten mehr geben wird (also keine Prüfungen mehr geschrieben werden) und dass andererseits ausnahmsweise nur das Zeugnis des 1. Semesters für die Übertritte zählen wird. Das Schuljahr 2019/2020 soll also komplett anerkannt werden, jedoch nur mithilfe des Zeugnisses des 1. Semesters. Dieser Entscheid folgte aus der Meinung, dass die aktuelle Situation keine nachteiligen Auswirkungen für die Schüler/-innen haben solle.
In der 1. bis 5. Klasse wird das Zeugnis die vor dem Lockdown am 16. März erbrachten Leistungen ausweisen, mit einem Verweis auf den Fernunterricht. In der 6. Primarschulklasse und der Sekundarschule werden die Beurteilen aus dem 2. Semester im Zeugnis nicht ausgewiesen. Massgebend für Laufbahnentscheide werden nur die im Januar ausgewiesenen Zeugnisnoten aus dem 1. Semester sein. Weiterhin soll es keine Wechsel zwischen den Leistungsstufen in diesem Jahr geben.
Weiterhin Unklarheiten bestehen bei den Durchführungen der Maturitätsprüfungen. Hier will der Kanton noch auf einen einheitlichen Entscheid des Bundes und anderer Kantone warten. Ausserdem wird die genaue Durchführung des Präsenzunterrichts ab dem 11. Mai unklar bleiben, da es nur schwer möglich sein wird, die Distanzregeln im Klassenzimmer einzuhalten. Hier wird sich jedoch hoffentlich eine Routine einpendeln, welche das angenehme Lernen für die Schulkinder ermöglicht.
Situation in Basel-Landschaft anders geregelt
Bevor klar war, ab wann die Schulkinder wieder in den Klassenzimmern unterrichtet werden sollten, hat der Kanton Basel-Landschaft entschieden, dass ein Unterricht ab dem 16. Mai oder danach bedeuten würde, dass keine Prüfungen mehr im 2. Semester geschrieben werden dürften. Wenn der Unterricht bis zum 16. Mai wieder beginnt (was nun mit einem Schulstart am 11. Mai eintreffen wird) dann soll es für Lehrpersonen möglich sein, bis zum Notenschluss (Mitte Juni) noch Prüfungen durchzuführen, die im Zeugnis auch berücksichtigt werden. Den Lehrpersonen und Klassenlehrerteams werden bei der Beurteilung von einzelnen Schüler/-innen ausserdem mehr Kompetenzen zugeteilt, da wegen fehlender Leistungsnoten in einzelnen Fällen nicht das tatsächliche Potential eines Schülers/ einer Schülerin widergespiegelt wird. Der Klassenkonvent könnte sich in diesem Fall entscheiden, dass bei einzelnen Noten im Zeugnis lediglich "besucht" steht, damit eine mögliche ungenügende Note keinen Einfluss auf den Übertritt haben wird.