Zur Übersicht
November 21, 2020
Schullager in BL verboten
Die verschärften Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft für die Volksschulen (Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe 1) betreffen hauptsächlich die geplanten Schullager und die Maskentragpflicht der Schüler/-innen beim Znüni-Essen.
Der Kanton Basel-Landschaft hat das Schutzkonzept für die Volksschulen per 23. November 2021 nochmals verschärft und darin festgehalten, dass jegliche Schullager bis Ende März 2021 verboten sind. Dies trifft vor allem die geplanten Ski- und Winterlager, welche meist zwischen Januar und März durchgeführt werden.
Eine weitere Verschärfung der Massnahmen betrifft die Schüler/-innen der Sekundarstufe 1. Bis anhin durften die Masken in den Pausen, sofern Speisen und/oder Getränke konsumiert wurden, abgelegt werden. Neu dürfen die Schüler/-innen nur essen, wenn sie nicht in Bewegung sind. Da eigentlich eine Sitzpflicht beim Ablegen der Maske gilt, diese aber aufgrund fehlender Sitzgelegenheiten auf den Pausenplätzen nicht möglich sind, müssen die Schüler/-innen den Abstand von 1.5 Meter einhalten, an Ort und Stelle stehen bleiben und dürfen dann ihr Znüni essen.
Bis anhin waren die Primarlehrpersonen noch befreit von einer kompletten Maskenpflicht. Dies hat sich nun im angepassten Schutzkonzept geändert. Neu müssen die Lehrpersonen der Primarstufe in allen Innenräumen der Schulhäuser sowie im Aussenbereich des Schulareals eine Maske tragen.
Hier können Sie das kantonale Schutzkonzept der Volksschulen BL (Stand 19. November 2020) herunterladen.