Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Sonntag, April 20, 2025

    Projekt Stadtgarten in Basel

    Das umstrittene Projekt der Erweiterung der Universitätsbibliothek und der Sanierung des Bernoullianums an der Hebelschanze soll nach den Plänen des Basler Architekturbüros Diener & Diener verwirklicht werden.(ch)

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  • Dienstag, April 15, 2025

    Neue Sekundarschule in Basel

    Die Bevölkerungszahl des Kantons Basel-Stadt wird immer wie grösser und so auch die Anzahl Schulkinder, die einen Platz an einer Sekundarschule brauchen. Deshalb plant die Basler Regierung eine neue Sekundarschule. (as)

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  • Montag, April 14, 2025

    Reform der gymnasialen Maturität in Basel-Landschaft: Informatik statt Französisch

    Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat eine neue Version der gymnasialen Maturitätsreform zur Anhörung freigegeben. Folgende Veränderungen sind geplant: Ab 2025 müssen Schüler*innen einen interdisziplinären Kurs in einem der folgenden Bereiche wählen: Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften und Technik. Dadurch steigt die Anzahl der Maturitätsprüfungen von fünf auf sechs. Der Unterricht in anderen Fächern wird entsprechend reduziert. (lbe)

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  • Montag, April 14, 2025

    Zürich führt wieder Förderklassen ein

    Das Kantonsparlament von Zürich hat Ende März 2025 die Förderklasseninitiative angenommen, die unter anderem von der SVP, FDP und GLP getragen wurde. Künftig müssen deshalb sämtliche Zürcher Schulgemeinden sogenannte Förderklassen – auch bekannt als Kleinklassen – anbieten. (ai)

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  • Sonntag, April 13, 2025

    Univertrag zwischen Baselland und Basel-Stadt

    Der beiden Basler Kantone beteiligen sich zurzeit anteilsmässig zu den Studierenden an den Kosten der Universität. Stimmen der SVP aus dem Kanton Basel-Landschaft befürworten diese Art der Handhabung nicht und wollen deshalb den Univertrag künden. (as)

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  • Donnerstag, April 03, 2025

    Stark diskutiertes Thema: Gymiprüfung im Kanton Zürich

    Die Gymiprüfung im Kanton Zürich ist fast jedem bekannt und sie führt jedes Jahr aufs Neue zu heftigen Diskussionen. Die Meinungen dazu sind sehr klar. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich deutliche Meinungen herauskristallisiert. (as)

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13.11.2024

BKSD strebt Verschärfung der Übertrittsbedingungen an

Der Landrat behandelt morgen Donnerstag eine Sammelvorlage mit fünf wichtigen bildungspolitischen Vorstössen, welche das Promotionssystem an den Sekundarschulen und den Übertritt zwischen den Schulstufen Primar, Sek. 1 und Sek. 2 betreffen. Es zeichnet sich eine markante Verschärfung der Aufnahmekriterien für die Gymnasien und die Fachmittelschule FMS ab.

Die Vorstösse im Einzelnen

  1. Postulat von alt Landrätin Regina Werthmüller (parteilos): Die Schulfächer werden in drei Bereiche Phil. I (D, E, F, I, L, Gs), Phil. II (M, Bio, Ch, Ph, MINT, Gg) und Phil. III (Mu, HW, Sp, BG, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten) eingeteilt. Um in die nächste Sekundarklasse befördert zu werden, müssen die Schüler*innen in jedem der drei Bereiche einen genügenden Notenschnitt erzielen. Ungenügende Noten in einem Bereich können nicht mit guten Noten eines anderen Bereichs kompensiert werden. 
  2. Postulat von Landrätin Anita Biedert (SVP): Die Schulfächer der Bereiche Phil. I und Phil. II werden in einem Bereich zusammengefasst. Um in die nächste Klasse befördert zu werden, müssen die Schüler*innen in diesem zusammengefassten Bereich einen Notenschnitt von 4.0 erreichen. Auch im Bereich Phil. III muss der Notenschnitt genügend sein.
  3. Postulat von Landrat Jan Kirchmayr (SP): In den beiden Leistungsniveaus E und P sollen die beiden Fächer Mathematik und Deutsch doppelt gezählt werden. Zudem sollen die Schüler/-innen ungenügende Noten in den Bereichen Phil. I und Phil. II nicht mehr mit guten Noten aus dem Bereich Phil. III kompensieren können.
  4. Postulat von Landrätin Ursula Wyss (SP): Eine Wiederholung der 1. Klasse soll künftig ermöglicht werden, wenn diese mit einem Wechsel der Leistungsstufe verbunden ist. So kann beispielsweise bei einem Übertritt vom Niveau E ins Niveau P nach der 1. Klasse, diese wiederholt werden, um den Wechsel für die Schüler*innen zu erleichtern. Aktuell ist es nicht möglich, die erste Klasse zu wiederholen.
  5. Postulat von Landrätin Anita Biedert (SVP): Für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarschule sollen klare Übertrittsregelungen gelten. Massgebend für die Einteilung in die drei Leistungsniveaus soll einzig der Notenschnitt relevant sein.

Validierung der politischen Vorstösse und Datenanalyse

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat die in den Vorstössen beschriebenen Probleme erkannt und beauftragte die externe Firma Centerboard AG mit der Validierung der politischen Vorstösse und der Durchführung einer Datenanalyse.

Welche Auswirkung hat die Doppelzählung von Deutsch und Mathematik in den Leistungszügen E und P?

Die Analyse der Zeugnisnoten von 7'878 Schüler*innen der beiden Schuljahre 2020/21 und 2021/22 legt offen, dass bei einer Doppelzählung von Deutsch und Mathematik lediglich 170 Schüler*innen nicht befördert worden wären, was einem Anteil von rund 2 Prozent entspricht. Die Doppelzählung von Deutsch und Mathematik hat somit eine relativ kleine Auswirkung auf den Übertrittsentscheid.

Welche Auswirkung hat die Erhöhung des Notendurchschnitts in Bezug auf den Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II?

In der Analyse wurden betreffend Übertritt ins Gymnasium die Noten von 1’521 Schüler*innen des P-Niveaus geprüft. Von diesen haben mit einem Notenschnitt von 4.0 alle promoviert (100%). Bei einer Verschärfung auf den Notenschnitt 4.25 hätten noch 1'516 Jugendlich (99,67%) ins Gymnasium übertreten können.

Beim Übertritt in die FMS mit einer Verschärfung des Notendurchschnitts auf 4.25 hätten von den insgesamt 1'667 P-Niveau Schüler*innen (100%) 1'634 Schüler*innen (98%) die Bedingung für den Übertritt erfüllt.

Die Ergebnisse der Analyse zeigen: Die Auswirkung der Erhöhung des Notendurchschnitts ist relativ gering.

Welche Auswirkung hat die Erhöhung der Punktesumme in Bezug auf den Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II?

Bei dieser Frage wurde zwischen den Leistungszügen E und P unterschieden. Für die FMS/WMS sind aus dem Leistungszug E eine Punktesumme von 36 erforderlich. Beim Leistungszug P wird von den Schüler*innen für den Übertritt ins Gymnasium eine Punktesumme von 34 gefordert, für den Übertritt in die FMS/WMS sind es 32 Punkte. In der Analyse wurde für die Verschärfung die Punktezahl jeweils um einen Punkt erhöht.

  • Leistungszug E, Übertritte in die FMS/WMS: Von den 1'083 Schüler*innen hätten bei einer Verschärfung auf 37 Punkte lediglich 863 Schüler*innen die Anforderungen für den Übertritt in die FMS/WMS erfüllt, was 79.7 Prozent entspricht.
  • Leistungszug P, Übertritte ins Gymnasium: Von den 1'521 Schüler*innen hätten bei einer Verschärfung auf 35 Punkte nur 1'391 Schüler*innen die Übertrittsbedingungen erfüllt, was 91 Prozent entspricht.
  • Leistungszug P, Übertritte in die FMS/WMS: Bei einer Erhöhung von 32 auf 33 Punkte hätten von insgesamt 1'667 Jugendlichen 1'606 Schüler*innen die Bedingungen für den Übertritt in die FMS/WMS erfüllt, was 96% entspricht.

Es zeigt sich, dass die in den parlamentarischen Vorstössen vorgeschlagenen Verschärfungen nicht den gewünschten Effekt mit sich bringen. Die Doppelzählung von Mathematik und Deutsch sowie Erhöhung des Notenschnitts von 4.0 auf 4.25 sind nicht genügend effektiv. Andererseits ist die Erhöhung der Punktesumme in allen drei Fällen zu einschneidend.

BKSD strebt Änderung der Laufbahnverordnung

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse schlägt die BKSD dem Parlament eine Verschärfung der Beförderungskriterien auf folgende Art vor:

  • Um die Abbruchquote an den weiterführenden Schulen (Gymnasium, FMS) möglichst gering zu halten, schlägt die Regierung eine Verschärfung betreffend Wechsel des Leistungsniveaus vor. Zuvor mussten die Schüler*innen, welche das Jahr wiederholten, nur eine von drei Bedingungen erfüllen, um den Leistungszug wechseln zu können: Ab dem Schuljahr 2024/25 müssen mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt werden:
  1. Empfehlung des Klassenkonvents
  2. Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0
  3. Eine Punktesumme von 40 (Summe der einfach zählenden Zeugnisnoten Französisch und Mathematik sowie der doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Biologie)
  • Um nach dem Ende der Sekundarschulzeit die Anzahl Schüler*innen ohne Anschlusslösung zu reduzieren sowie die Erfolgschancen am Gymnasium und an der FMS zu erhöhen, müssen die Schüler*innen künftig in der 3. Klassen im Zeugnis des 1. Semesters beide Bedingungen erfüllen (Notendurchschnitt 4.0 und Punktesumme 36 resp. 40) und im Zeugnis des 2. Semesters eine der beiden Bedingungen. Sollte im 1. Zeugnis nur eine Bedingung oder im 2. Zeugnis keine Bedingung erfüllt werden, so ist der Übertritt an eine weiterführende Schule nicht gestattet. Bei ersterem haben die betroffenen Schüler*innen genug Zeit, um sich mit der Lehrstellensuche zu befassen. Der zweite Fall kommt laut Analyse so gut wie nie vor, wenn im 1. Zeugnis bereits beide Bedingungen erfüllt wurden.

Beim Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe gilt neu das Vier-Augen-Prinzip

Erreicht ein*e Primarschüler*in im Zeugnis der 5. Primarklasse einen Notendurchschnitt von 4.5, so berechtigt dies in der Regel für einen Übertritt ins Leistungsniveau E und bei einem Schnitt von 5.25 ins Niveau P. Heute kann die Klassenlehrperson jedoch trotz guten Noten eine Empfehlung für ein tieferes Niveau abgeben. Eine Einsprachemöglichkeit haben die Eltern nicht. Sie können ihr Kind einzig für eine Aufnahmeprüfung anmelden.

Um den willkürlichen Einschätzungen der Primarlehrpersonen betreffend Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 entgegenzuwirken, soll ab dem Schuljahr 2024/25 ein Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden. Sollte der Zuweisungsvorschlag von den schulischen Leistungen (Notendurchschnitt) abweichen, muss die Primarlehrperson in Zukunft ihren Einteilungsentscheid betreffend Übertritt schriftlich begründen und der Schulleitung zur Genehmigung vorlegen. Sollte diese nicht mit dem Entscheid der Lehrperson übereinstimmen, so kann sie den Vorschlag der Primarlehrperson zur Neubeurteilung zurückweisen.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel