Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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13.11.2024
BKSD strebt Verschärfung der Übertrittsbedingungen an
Der Landrat behandelt morgen Donnerstag eine Sammelvorlage mit fünf wichtigen bildungspolitischen Vorstössen, welche das Promotionssystem an den Sekundarschulen und den Übertritt zwischen den Schulstufen Primar, Sek. 1 und Sek. 2 betreffen. Es zeichnet sich eine markante Verschärfung der Aufnahmekriterien für die Gymnasien und die Fachmittelschule FMS ab.
Die Vorstösse im Einzelnen
- Postulat von alt Landrätin Regina Werthmüller (parteilos): Die Schulfächer werden in drei Bereiche Phil. I (D, E, F, I, L, Gs), Phil. II (M, Bio, Ch, Ph, MINT, Gg) und Phil. III (Mu, HW, Sp, BG, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten) eingeteilt. Um in die nächste Sekundarklasse befördert zu werden, müssen die Schüler*innen in jedem der drei Bereiche einen genügenden Notenschnitt erzielen. Ungenügende Noten in einem Bereich können nicht mit guten Noten eines anderen Bereichs kompensiert werden.
- Postulat von Landrätin Anita Biedert (SVP): Die Schulfächer der Bereiche Phil. I und Phil. II werden in einem Bereich zusammengefasst. Um in die nächste Klasse befördert zu werden, müssen die Schüler*innen in diesem zusammengefassten Bereich einen Notenschnitt von 4.0 erreichen. Auch im Bereich Phil. III muss der Notenschnitt genügend sein.
- Postulat von Landrat Jan Kirchmayr (SP): In den beiden Leistungsniveaus E und P sollen die beiden Fächer Mathematik und Deutsch doppelt gezählt werden. Zudem sollen die Schüler/-innen ungenügende Noten in den Bereichen Phil. I und Phil. II nicht mehr mit guten Noten aus dem Bereich Phil. III kompensieren können.
- Postulat von Landrätin Ursula Wyss (SP): Eine Wiederholung der 1. Klasse soll künftig ermöglicht werden, wenn diese mit einem Wechsel der Leistungsstufe verbunden ist. So kann beispielsweise bei einem Übertritt vom Niveau E ins Niveau P nach der 1. Klasse, diese wiederholt werden, um den Wechsel für die Schüler*innen zu erleichtern. Aktuell ist es nicht möglich, die erste Klasse zu wiederholen.
- Postulat von Landrätin Anita Biedert (SVP): Für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarschule sollen klare Übertrittsregelungen gelten. Massgebend für die Einteilung in die drei Leistungsniveaus soll einzig der Notenschnitt relevant sein.
Validierung der politischen Vorstösse und Datenanalyse
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat die in den Vorstössen beschriebenen Probleme erkannt und beauftragte die externe Firma Centerboard AG mit der Validierung der politischen Vorstösse und der Durchführung einer Datenanalyse.
Welche Auswirkung hat die Doppelzählung von Deutsch und Mathematik in den Leistungszügen E und P?
Die Analyse der Zeugnisnoten von 7'878 Schüler*innen der beiden Schuljahre 2020/21 und 2021/22 legt offen, dass bei einer Doppelzählung von Deutsch und Mathematik lediglich 170 Schüler*innen nicht befördert worden wären, was einem Anteil von rund 2 Prozent entspricht. Die Doppelzählung von Deutsch und Mathematik hat somit eine relativ kleine Auswirkung auf den Übertrittsentscheid.
Welche Auswirkung hat die Erhöhung des Notendurchschnitts in Bezug auf den Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II?
In der Analyse wurden betreffend Übertritt ins Gymnasium die Noten von 1’521 Schüler*innen des P-Niveaus geprüft. Von diesen haben mit einem Notenschnitt von 4.0 alle promoviert (100%). Bei einer Verschärfung auf den Notenschnitt 4.25 hätten noch 1'516 Jugendlich (99,67%) ins Gymnasium übertreten können.
Beim Übertritt in die FMS mit einer Verschärfung des Notendurchschnitts auf 4.25 hätten von den insgesamt 1'667 P-Niveau Schüler*innen (100%) 1'634 Schüler*innen (98%) die Bedingung für den Übertritt erfüllt.
Die Ergebnisse der Analyse zeigen: Die Auswirkung der Erhöhung des Notendurchschnitts ist relativ gering.
Welche Auswirkung hat die Erhöhung der Punktesumme in Bezug auf den Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II?
Bei dieser Frage wurde zwischen den Leistungszügen E und P unterschieden. Für die FMS/WMS sind aus dem Leistungszug E eine Punktesumme von 36 erforderlich. Beim Leistungszug P wird von den Schüler*innen für den Übertritt ins Gymnasium eine Punktesumme von 34 gefordert, für den Übertritt in die FMS/WMS sind es 32 Punkte. In der Analyse wurde für die Verschärfung die Punktezahl jeweils um einen Punkt erhöht.
- Leistungszug E, Übertritte in die FMS/WMS: Von den 1'083 Schüler*innen hätten bei einer Verschärfung auf 37 Punkte lediglich 863 Schüler*innen die Anforderungen für den Übertritt in die FMS/WMS erfüllt, was 79.7 Prozent entspricht.
- Leistungszug P, Übertritte ins Gymnasium: Von den 1'521 Schüler*innen hätten bei einer Verschärfung auf 35 Punkte nur 1'391 Schüler*innen die Übertrittsbedingungen erfüllt, was 91 Prozent entspricht.
- Leistungszug P, Übertritte in die FMS/WMS: Bei einer Erhöhung von 32 auf 33 Punkte hätten von insgesamt 1'667 Jugendlichen 1'606 Schüler*innen die Bedingungen für den Übertritt in die FMS/WMS erfüllt, was 96% entspricht.
Es zeigt sich, dass die in den parlamentarischen Vorstössen vorgeschlagenen Verschärfungen nicht den gewünschten Effekt mit sich bringen. Die Doppelzählung von Mathematik und Deutsch sowie Erhöhung des Notenschnitts von 4.0 auf 4.25 sind nicht genügend effektiv. Andererseits ist die Erhöhung der Punktesumme in allen drei Fällen zu einschneidend.
BKSD strebt Änderung der Laufbahnverordnung
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse schlägt die BKSD dem Parlament eine Verschärfung der Beförderungskriterien auf folgende Art vor:
- Um die Abbruchquote an den weiterführenden Schulen (Gymnasium, FMS) möglichst gering zu halten, schlägt die Regierung eine Verschärfung betreffend Wechsel des Leistungsniveaus vor. Zuvor mussten die Schüler*innen, welche das Jahr wiederholten, nur eine von drei Bedingungen erfüllen, um den Leistungszug wechseln zu können: Ab dem Schuljahr 2024/25 müssen mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt werden:
- Empfehlung des Klassenkonvents
- Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0
- Eine Punktesumme von 40 (Summe der einfach zählenden Zeugnisnoten Französisch und Mathematik sowie der doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Biologie)
- Um nach dem Ende der Sekundarschulzeit die Anzahl Schüler*innen ohne Anschlusslösung zu reduzieren sowie die Erfolgschancen am Gymnasium und an der FMS zu erhöhen, müssen die Schüler*innen künftig in der 3. Klassen im Zeugnis des 1. Semesters beide Bedingungen erfüllen (Notendurchschnitt 4.0 und Punktesumme 36 resp. 40) und im Zeugnis des 2. Semesters eine der beiden Bedingungen. Sollte im 1. Zeugnis nur eine Bedingung oder im 2. Zeugnis keine Bedingung erfüllt werden, so ist der Übertritt an eine weiterführende Schule nicht gestattet. Bei ersterem haben die betroffenen Schüler*innen genug Zeit, um sich mit der Lehrstellensuche zu befassen. Der zweite Fall kommt laut Analyse so gut wie nie vor, wenn im 1. Zeugnis bereits beide Bedingungen erfüllt wurden.
Beim Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe gilt neu das Vier-Augen-Prinzip
Erreicht ein*e Primarschüler*in im Zeugnis der 5. Primarklasse einen Notendurchschnitt von 4.5, so berechtigt dies in der Regel für einen Übertritt ins Leistungsniveau E und bei einem Schnitt von 5.25 ins Niveau P. Heute kann die Klassenlehrperson jedoch trotz guten Noten eine Empfehlung für ein tieferes Niveau abgeben. Eine Einsprachemöglichkeit haben die Eltern nicht. Sie können ihr Kind einzig für eine Aufnahmeprüfung anmelden.
Um den willkürlichen Einschätzungen der Primarlehrpersonen betreffend Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 entgegenzuwirken, soll ab dem Schuljahr 2024/25 ein Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden. Sollte der Zuweisungsvorschlag von den schulischen Leistungen (Notendurchschnitt) abweichen, muss die Primarlehrperson in Zukunft ihren Einteilungsentscheid betreffend Übertritt schriftlich begründen und der Schulleitung zur Genehmigung vorlegen. Sollte diese nicht mit dem Entscheid der Lehrperson übereinstimmen, so kann sie den Vorschlag der Primarlehrperson zur Neubeurteilung zurückweisen.
Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel