Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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10.04.2022

Erziehungsdepartement verpasst den Lehrpersonen einen Maulkorb

Nicht schlecht gestaunt hat das Sekretariat der Starken Schule beider Basel (SSbB) beim Lesen der täglichen Mails. Zugespielt wurde der SSbB eine vom 23. November 2021 datierte und vom Leiter der Volksschule Basel-Stadt unterschriebene «Weisung Medienkontakte» des Erziehungsdepartements (ED), in welchem den Lehrpersonen und Mitgliedern der Schulleitungen ein regelrechter Maulkorb betreffend Schulfragen verpasst wurde.

«Lehr- und Fachpersonen dürfen Medienvertretungen (Presse, Radio, Fernsehen) keine Auskunft zu Schulfragen geben», heisst es im Schreiben. Stattdessen müssen sie fragende Journalistinnen und Journalisten an die Stufenleitung oder den Volksschulleiter verweisen. Auf Nachfrage seitens der SSbB sei jene Weisung keine Neuerung, sondern bestehe schon lange.

Will eine Journalistin beispielsweise bei Lehrpersonen, welche mit ihren Klassen in Lernlandschaften auf der Sekundarstufe 1 arbeiten, ein Stimmungsbild einholen, so dürfen die Pädagoginnen und Pädagogen keine Auskunft erteilen. Auch die Befragung von Schulleitungsmitgliedern über deren Arbeitsbelastung wird untersagt. Selbst bei «unproblematischen» Themen müssen sogar Schulleitungen Medienkontakte zuvor absegnen lassen. Wähnt sich die Volksschulleitung gänzlich von Kritikern umgeben? Zu Recht?

Eingeschüchterte Lehrpersonen und Schulleitungsmitglieder

Dem Einbunkern des ED in die absolute Kommunikations- und Deutungshoheit gegenüber den Medien liegen wohl weniger pädagogische Auseinandersetzungen zugrunde, sondern eher eine Angstkultur und ein grundlegendes Misstrauensverhältnis zwischen der Behörde und dem Lehrpersonal. Wer es nötig hat, seinen Lehrer/-innen derart Mund und Meinungsfreiheit zu verbieten und sie einzuschüchtern, hat bereits verloren. Repressalien dieser Grössenordnung zeugen von einer tief liegenden Unsicherheit des ED, wird offensichtlich seitens Behörde von vornherein damit gerechnet, dass Auskünfte des Lehrpersonals wenig schmeichelhaft ausfallen. Befürchtet man ein Aufdecken dessen, was lieber unter dem Deckel gehalten werden soll? Dass Lehrpersonen gegenüber der Presse durchaus auch Positives über das städtische Schulsystem berichten könnten, scheint der Volksschulleitung gar nicht in den Sinn gekommen zu sein.

Leserbriefe zu Schulfragen sind erlaubt

Auf Nachfrage der SSbB räumt das Volksschulamt ein, dass «kritische Wortmeldungen» (d.h. Leserbriefe) «in einer Tageszeitung möglich» seien. Dies ist bemerkungswert, hat doch alt Regierungsrat Eymann kurz vor seiner Demission vier Lehrpersonen, welche der Basler Zeitung einen gemeinsamen kritischen Leserbrief zu Schulfragen eingereicht haben, vorgeladen und zurechtgewiesen. Auch gegenüber Organisationen wie dem VPOD, der Freiwilligen Schulsynode oder der SSbB dürfe Auskunft in Schulfragen gegeben werden, bestätigt das ED. Weiterhin scheint es das Volksschulamt jedoch als problematisch zu erachten, wenn das Lehrpersonal Fragen von Journalistinnen und Journalisten in Schulangelegenheiten beantwortet.

Trotz teilweiser Kehrtwende des Volksschulamts gegenüber der SSbB bezüglich Leserbriefe verbleibt das dumpfe Gefühl, das ED sei von einer Angst beseelt, Lehrpersonen könnten gegenüber Medienschaffenden Zustände an die Öffentlichkeit tragen, welche das ED unvorteilhaft aussehen liesse. Nur so lässt sich die Schärfe der Weisung erklären.

Bildungsdirektion im Landkanton hat eine weitaus liberalere Haltung

Dass es auch anders geht, zeigt die Bildungsdirektion des Kantons Basel-Landschaft: Regierungsrätin Monica Gschwind gewichtet die persönliche Meinungsfreiheit hoch ein und lässt diese umfassend zu. Kritik wird als Ansporn genommen, tagtäglich die Schulen zu verbessern und am Bildungssystem konstruktiv zu arbeiten.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel

[Das Schreiben «Weisung Medienkontakte» des ED Basel vom 23. November 2021 können Sie in einer guten Qualität hier herunterladen]

Brief Maulkorb