Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Freitag, März 24, 2023

    Förderklassen für verhaltensauffällige Schüler*innen

    Landrätin Anita Biedert (SVP) fordert mit diversen Mitunterzeichnenden von links bis rechts die Einführung von Förderklassen. Diese sollen gezielte Unterstützung für alle Schüler*innen sowie Entlastung für die Lehrpersonen bieten. Der Regierungsrat hat nun die Motion als Postulat entgegengenommen. (ai)

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  • Mittwoch, März 22, 2023

    Wiedereinführung Berufswahlklasse

    Landrat Reto Tschudin (SVP) fordert in einem Postulat vom 26. Januar 2023 den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft auf, die Stärkung der Beruflichen Orientierung als Teil des heutigen Schulsystems zu prüfen. Dabei soll eine Wiedereinführung der Berufswahlklasse in Betracht gezogen werden. (lb)

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  • Dienstag, Februar 28, 2023

    Auch der Kanton Bern hinterfragt den Frühfremdsprachenerwerb

    Die Diskussion betreffend Frühfranzösisch läuft nun in diversen Kantonen und auch im Grossen Rat des Kantons Bern wurde diesbezüglich eine Motion eingereicht. Alain Pichard, Lehrer der Sekundarstufe 1 und glp-Grossrat, beauftragt den Regierungsrat, die Bildungsstrategie für die erste andere Landessprache evidenzbasiert zu überprüfen und diese ggf. neu zu formulieren. (ai)

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  • Dienstag, Februar 28, 2023

    Spätere Einschulung für schulische Vorteile?

    Im Kanton Basel-Stadt wird am 15. März eine Anfrage zum Thema Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten behandelt. Weil zunehmend mehr Erziehungsberechtigte ihre Kinder später einschulen, und dies schulische Vorteile sowie optimierte Bildungschancen mit sich bringt, stellt die Urheberin Sandra Bothe (glp) die Frage, weshalb nicht wieder generell ein späterer Schuleintritt in Erwägung gezogen wird. (ai)

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  • Donnerstag, Februar 16, 2023

    Förderung der Mobilität von Basler Studierenden

    Durch Erfahrungen im Ausland beispielsweise in Form eines Aufenthaltsjahres werden essenzielle persönliche, fachliche und interkulturelle Kompetenzen gewonnen, sowie die Chance auf eine erfolgreiche Karriere gesteigert. In der Interpellation von Béatrix von Sury d’Aspermont wird auf die Mobilitätsquote der Uni Basel im nationalen Vergleich mit den Hochschulen aufmerksam gemacht.

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Pressespiegel

Uni Zürich verkauft recycelte Deutschprüfung

Nordwestschweizer Kantone zahlen Millionen: Momentan schreiben Sekschüler*innen in verschiedenen Fächern Leistungschecks. Ein aktueller Test stimmt nun mit einer uralten Abschlussprüfung der WBS Basel überein. Die Entwickler sprechen von "reinem Zufall". Lesen Sie den Artikel hier.

[Quelle: BaZ vom 28.03.2023]

 

Höchstens zehn Schüler*innen in Kleinklassen

Der Abstimmungskampf wurde gestartet. Die Lehrpersonengewerkschaft sagt, wie sie sich ihre Förderklassen-Initiative vorstellt. Jetzt steigt der Druck auf das Erziehungsdepartement. Lesen Sie den Artikel hier.

[Quelle: BaZ vom 22.03.2023]

 

Hausaufgaben abschaffen? In der Region Basel kein Thema

Gemäss Umfrage verbringen Zürcher Kantonsschüler*innen täglich bis zu zwei Stunden mit Hausaufgaben. Zürcher Gymnasien denken nun darüber nach, keine Aufgabenblätter für zu Hause mehr abzugeben. In beiden Basler Halbkantonen will man davon jedoch nichts wissen. Lesen Sie den Artikel hier.

[Quelle: BaZ vom 15.03.2023]

 

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11.05.2022

Wissenswertes über die Obhutspflicht von Lehrpersonen

Lehrpersonen, die ihre Obhutspflicht während der Schulzeit gegenüber den Schüler/-innen nicht einhalten, können in verschiedener Hinsicht haftbar gemacht werden. Folgen können personalrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen sein. Folgend zusammengefasst die wichtigsten Informationen.

Die Verantwortung über das Wohlergehen von Schüler/-innen liegt jeweils bei den Lehrpersonen, die eine sogenannte Obhutspflicht während der Schulzeit haben. Diese leitet sich aus dem gesetzlichen Bildungsauftrag ab. Die Pflicht der Lehrpersonen ist es, Schüler/-innen vor Gefahren zu schützen, damit diese physisch und psychisch unversehrt bleiben. Das Ausmass und die Intensität der Obhutspflicht hängt vom Alter, dem Entwicklungsstand und dem Charakter der Kinder ab, aber auch vom Gefahrenpotential, welches nicht in jedem Fach (oder in jeder Situation) gleich ist.

Wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung eintritt, kann eine Lehrperson haftbar gemacht werden. Allerdings ist nicht eindeutig definiert, wann so eine Verletzung eintritt. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb das Ausmass der Verantwortlichkeit im Einzelfall beurteilt werden muss. Bei der Sorgfaltspflichtverletzung können im Rahmen eines Prozesses finanzielle Forderungen durch die Geschädigten die Folge sein oder auch personalrechtliche Konsequenzen eintreten.

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit

Bei der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit können Private den Ersatz des Schadens verlangen, welchen Lehrpersonen in Ausübung ihres Auftrages rechtswidrig verursacht haben. Es haftet primär jedoch nicht die Lehrperson, sondern der Schulträger, da die Forderung gegenüber dem Kanton oder der Gemeinde geltend gemacht werden muss. Selbst wenn die Lehrperson den Schaden schulhaft verursacht hat, übernimmt der Schulträger den verursachten Schaden. Bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Fehlverhalten der Lehrperson kann der Schulträger jedoch Regress nehmen und von der Lehrperson die Kosten zurückfordern. Wird das Fehlverhalten der Lehrperson nur als fahrlässig eingestuft, so ist in der Regel kein Regress möglich. Der Schulträger bleibt in diesem Fall auf den Kosten sitzen.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ist das widerrechtliche und schuldhafte Erfüllen eines Straftatbestandes des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Strafrechtlich können nur natürliche Personen verfolgt werden. In diesem Fall ist der Schulträger also nicht zur Verantwortung zu ziehen, sondern die Lehrperson selbst. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Übernahme der anfallenden Anwaltskosten durch den Schulträger. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Lehrperson ohne Vorsatz und aufgrund widerrechtlicher Anweisungen der vorgesetzten Stelle unbewusst ein strafrechtliches Vergehen begangen hat.

Personalrechtliche Verantwortlichkeit

Die Verletzung von Sorgfaltspflichten kann auch eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bedeuten, was wiederum auch zu personalrechtlichen Konsequenzen führen kann. Auch dies hängt von Schweregrad und Verschulden ab. Eine grobe personalrechtliche Verfehlung kann eine Kündigung zur Folge haben.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel