Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Leserkommentar

Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard

Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.

Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.

Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH

Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
 

News

  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

    Mehr

  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

    Mehr

  • Sonntag, Dezember 29, 2024

    London droht mit Haftstrafen

    Auch in Grossbritannien werden aktuell ähnliche Themen diskutiert, wie kurz zuvor in Australien. Die Social-Media-Firmen sollen Minderjährige vor dem Konsum schädlicher Inhalten schützen. Dies betrifft unter anderem die Verbreitung von Mobbing, Gewalt, wie auch von gefährlichen Stunts, so Technologieminister Peter Kyle gegenüber Sky News. Zudem sollen Apps, welche nur der Nutzung von Erwachsenen dienen, eine entsprechende Alterüberprüfung integriert haben. (lbe)

    Mehr

  • Samstag, Dezember 28, 2024

    Referendum gegen Schulhausneubau in Therwil

    Gegen den Projektierungskredit in der Höhe von 4.1 Millionen Franken für den Schulhausneubau in Therwil, welcher am 11. Dezember an der Gemeindeversammlung mit einem deutlichen ja befürwortet wurde, wird das Referendum ergriffen. Die geplanten Ausgaben für den gesamten Neubau betragen rund 33 Millionen. (lbe)

    Mehr

  • Samstag, Dezember 21, 2024

    Rekordzahlen an der Universität Basel

    Mit 13'325 Studierenden und Doktorierenden bricht die Universität Basel ihren eigenen Rekord. Noch nie haben sich so viele eingeschrieben wie im aktuellen Herbstsemester. (lbe)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

05.07.2023

Willkür ist Tür und Tor geöffnet

Der Entscheid, in welches Leistungsniveau A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) oder P (progymnasiales Niveau) der Sekundarschulen die Schulkinder nach Beendigung der sechsjährigen Primarschule eingeteilt werden, ist nicht immer einfach: Klare nachvollziehbare Richtlinien fehlen und nicht selten sind sich Klassenlehrperson und die erziehungsberechtigten Eltern nicht einig. Ärger und Frust sind in diesen Fällen programmiert.

Ein konkreter Fall ereignete sich an der Primarschule Frenke in Liestal. Trotz durchwegs guten Leistungen in den relevanten Fächern teilte eine Klassenlehrperson eine Schülerin ins tiefste Leistungsniveau A ein, begründet durch mangelnde Sozialkompetenz und einem von der Lehrperson prognostizierten Druck im höheren Leistungsniveau E. Ein Rekurs gegen diesen unverständlichen Entscheid ist unmöglich. Die Eltern können ihre Tochter einzig zu Aufnahmeprüfungen anmelden, die im Kanton Basel-Landschaft bekannterweise schwierig sind. Die von den Eltern durchgeführte aufsichtsrechtliche Beschwerde ist vom Schulrat abgewiesen worden.

Zuweisungsprozess lässt den Klassenlehrpersonen viel Macht

Im Laufe des ersten Semesters der sechsten Primarklasse findet jeweils ein Übertrittsgespräch statt, in welchem die Klassenlehrperson den erziehungsberechtigten Eltern einen Zuweisungsvorschlag unterbreitet. Ihre Empfehlung basiert gemäss der Verordnung über die Schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung, SGS 640.21) auf der Grundlage der Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung, der allgemeinen Lerndiagnostik und der Selbsteinschätzung. Die Lehrperson ist aufgrund fehlender Massstäbe und Kriterien weitgehend frei, wie sie zum Übertrittsentscheid kommt. Die Noten, welche das Schulkind im Zeugnis erhält, müssen dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen. Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet. Akzeptieren die Eltern diese Zuweisungsempfehlung nicht, so haben die Eltern keine Rekursmöglichkeit. Sie können einzig das Kind zu einer Übertrittsprüfung anmelden.

Der Krux der Sache: Die Übertrittsprüfungen sind ausserordentlich schwierig. Die Prozentzahl derjenigen Schüler/-innen, die an diesen Prüfungen teilnehmen und die Punktzahl fürs höhere Leistungsniveau erfüllen, liegt durchschnittlich im einstelligen Prozentbereich, was die folgende Statistik des Amt für Volksschulen bestätigt.

Verständlich, dass die betroffenen Eltern unzufrieden sind. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob die Prüfungen bewusst derart schwer angesetzt werden, um damit in erster Linie den Beförderungsentscheid der Klassenlehrpersonen zu bestätigen.

Haarsträubender Fall an der Primarschule Frenke

Eine Primarschülerin erhielt in den letzten drei Zeugnissen in den relevanten Fächern Mathematik, Deutsch und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) durchwegs gute Noten zwischen 4.5 und 5.5. Auch in den restlichen Fächern (Französisch, Englisch, Sport, Technisches und Textiles Gestalten usw.) sind die mit Prädikaten formulierten Beurteilungen mehrheitlich gut oder sehr gut. Die Prädikate «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt» überwiegen deutlich. Obwohl diese Noten problemlos für das Leistungsniveau E ausreichen würden, verweigert die Klassenlehrperson die Zulassung fürs E-Niveau. Sie teilte diese Schülerin ins leistungsschwächste A-Niveau ein, mit der Begründung mangelnder Sozialkompetenz. Zudem habe sie das Gefühl, die Schülerin sei im E-Niveau überfordert. Sie sei einem zu grossen Leistungsdruck ausgesetzt, wie die Lehrperson es mündlich gegenüber den Eltern am Gespräch formulierte. Dass das Kind, dessen Wunsch das E-Niveau ist, aufgrund dieser fadenscheinigen Begründungen frustriert und traurig ist, ist verständlich.

Kaschiert hier allenfalls die Lehrperson ihre Unfähigkeit, leistungsgerechte Noten zu erteilen und korrigiert dies mit ihrer Weigerung, die Schulkinder in ein höheres Leistungsniveau zu empfehlen? Dieser Verdacht muss sich die Lehrperson und die Schulleitung, welche die Klassenlehrperson deckte, gefallen lassen.

Rechtlich regelkonform, pädagogisch und moralisch fragwürdig

Klassenlehrperson und Schulleitung handeln fragwürdig, wenn auch regelkonform, weil die Verordnung über die Schulische Laufbahn der Klassenlehrperson und der Schulleitung die Kompetenz erteilt, solche wichtigen Entscheidungen eigenständig und ohne nachprüfbare Fakten zu fällen. Folglich muss man auch das System kritisieren, welches in diesem Fall versagt.

In Baselland existiert keine gesetzliche Grundlage für eine Einteilung der Schüler/-innen anhand der Noten. Solche Gesetze oder Verordnungen sollten geschaffen werden, sodass Schüler/-innen mit guten Leistungsnote nicht in ein zu tiefes Niveau eingeteilt werden dürfen. Jedoch soll es weiterhin möglich sein, dass eine Lehrperson Schüler/-innen mit vermeintlich zu tiefen Noten, aber Potential für ein höheres Niveau diese auch dort einteilen kann.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel