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News
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Samstag, Juli 12, 2025
Mitte Landrat Marc Scherrer hat am 26. Juni eine Interpellation bezüglich Anstellungschance für Quereinstieg (Quest)-Studierende der PH FHNW eingereicht. Ab dem zweiten Studienjahr des Quest-Studiums ist eine Teilzeitanstellung von 30-50% vorgesehen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie dem Aargau scheint es im Kanton Basel-Landschaft grössere Hürden bei der Stellensuche zu geben. Gerade beim aktuellen Lehrpersonenmangel wären Quereinstiege jedoch bedeutend und es gilt diese zu unterstützen. (lbu)
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Donnerstag, Juli 10, 2025
Am 03. September 2025 findet am PZ BS ein Einführungsseminar zu den Unterrichtsmaterialien «Wie geht’s dir?» statt. Das Ziel des Seminars ist die Sicherheit, psychische Gesundheit im Unterricht zu thematisieren zu erlangen und zu wissen, wie die sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden können. (lbu)
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Mittwoch, Juli 09, 2025
Landrat Jan Kirchmayr hat am 26. Juni ein Postulat zum Hitzemonitoring an den kantonalen Schulen eingereicht. Der Regierungsrat soll in repräsentativ ausgewählten Schulzimmern im ganzen Kanton von Juni bis September die Temperaturen messen, um besonders belastete Standorte zu erkennen und den Handlungsbedarf zu steuern. (lbu)
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Dienstag, Juli 08, 2025
Die Uni-Basel führt momentan eine Umfrage zur Förderung von MINT durch. Gesucht sind Personen und Schulklassen, die Fragen zum Interesse an MINT-Themen und Studiengängen sowie zur Entscheidungsfindung für oder gegen diesen Bereich beantworten. (lbu)
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Montag, Juli 07, 2025
Der Pilotversuch, zerstrittene Eltern zu Beratungen zu verpflichten, ging erfolgreich aus. Nun will der Bundesrat dieses Modell schweizweit einführen. Etwa 30'000 Kinder sind jährlich von einer Scheidung der Eltern betroffen. Oftmals muss das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingreifen, da die Eltern derart zerstritten sind. Häufig lösen die von Gericht erteilten Kinderbetreuungszeiten die Konflikte nicht, sondern machen sie nur noch schlimmer. Dabei sind die Kinder oft diejenigen, die den grössten Schaden haben. (ch)
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Sonntag, Juli 06, 2025
Derzeit beträgt die Studiengebühr an der Universität Basel pro Semester 850 Franken. Neu soll dieser Betrag auf 1´700 Franken verdoppelt werden. Diese Regel soll für alle Studierenden gelten, die für den Bachelorabschluss mehr als fünf Jahre benötigen. (ch)
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05.07.2023
Willkür ist Tür und Tor geöffnet
Der Entscheid, in welches Leistungsniveau A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) oder P (progymnasiales Niveau) der Sekundarschulen die Schulkinder nach Beendigung der sechsjährigen Primarschule eingeteilt werden, ist nicht immer einfach: Klare nachvollziehbare Richtlinien fehlen und nicht selten sind sich Klassenlehrperson und die erziehungsberechtigten Eltern nicht einig. Ärger und Frust sind in diesen Fällen programmiert.
Ein konkreter Fall ereignete sich an der Primarschule Frenke in Liestal. Trotz durchwegs guten Leistungen in den relevanten Fächern teilte eine Klassenlehrperson eine Schülerin ins tiefste Leistungsniveau A ein, begründet durch mangelnde Sozialkompetenz und einem von der Lehrperson prognostizierten Druck im höheren Leistungsniveau E. Ein Rekurs gegen diesen unverständlichen Entscheid ist unmöglich. Die Eltern können ihre Tochter einzig zu Aufnahmeprüfungen anmelden, die im Kanton Basel-Landschaft bekannterweise schwierig sind. Die von den Eltern durchgeführte aufsichtsrechtliche Beschwerde ist vom Schulrat abgewiesen worden.
Zuweisungsprozess lässt den Klassenlehrpersonen viel Macht
Im Laufe des ersten Semesters der sechsten Primarklasse findet jeweils ein Übertrittsgespräch statt, in welchem die Klassenlehrperson den erziehungsberechtigten Eltern einen Zuweisungsvorschlag unterbreitet. Ihre Empfehlung basiert gemäss der Verordnung über die Schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung, SGS 640.21) auf der Grundlage der Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung, der allgemeinen Lerndiagnostik und der Selbsteinschätzung. Die Lehrperson ist aufgrund fehlender Massstäbe und Kriterien weitgehend frei, wie sie zum Übertrittsentscheid kommt. Die Noten, welche das Schulkind im Zeugnis erhält, müssen dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen. Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet. Akzeptieren die Eltern diese Zuweisungsempfehlung nicht, so haben die Eltern keine Rekursmöglichkeit. Sie können einzig das Kind zu einer Übertrittsprüfung anmelden.
Der Krux der Sache: Die Übertrittsprüfungen sind ausserordentlich schwierig. Die Prozentzahl derjenigen Schüler/-innen, die an diesen Prüfungen teilnehmen und die Punktzahl fürs höhere Leistungsniveau erfüllen, liegt durchschnittlich im einstelligen Prozentbereich, was die folgende Statistik des Amt für Volksschulen bestätigt.

Verständlich, dass die betroffenen Eltern unzufrieden sind. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob die Prüfungen bewusst derart schwer angesetzt werden, um damit in erster Linie den Beförderungsentscheid der Klassenlehrpersonen zu bestätigen.
Haarsträubender Fall an der Primarschule Frenke
Eine Primarschülerin erhielt in den letzten drei Zeugnissen in den relevanten Fächern Mathematik, Deutsch und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) durchwegs gute Noten zwischen 4.5 und 5.5. Auch in den restlichen Fächern (Französisch, Englisch, Sport, Technisches und Textiles Gestalten usw.) sind die mit Prädikaten formulierten Beurteilungen mehrheitlich gut oder sehr gut. Die Prädikate «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt» überwiegen deutlich. Obwohl diese Noten problemlos für das Leistungsniveau E ausreichen würden, verweigert die Klassenlehrperson die Zulassung fürs E-Niveau. Sie teilte diese Schülerin ins leistungsschwächste A-Niveau ein, mit der Begründung mangelnder Sozialkompetenz. Zudem habe sie das Gefühl, die Schülerin sei im E-Niveau überfordert. Sie sei einem zu grossen Leistungsdruck ausgesetzt, wie die Lehrperson es mündlich gegenüber den Eltern am Gespräch formulierte. Dass das Kind, dessen Wunsch das E-Niveau ist, aufgrund dieser fadenscheinigen Begründungen frustriert und traurig ist, ist verständlich.
Kaschiert hier allenfalls die Lehrperson ihre Unfähigkeit, leistungsgerechte Noten zu erteilen und korrigiert dies mit ihrer Weigerung, die Schulkinder in ein höheres Leistungsniveau zu empfehlen? Dieser Verdacht muss sich die Lehrperson und die Schulleitung, welche die Klassenlehrperson deckte, gefallen lassen.
Rechtlich regelkonform, pädagogisch und moralisch fragwürdig
Klassenlehrperson und Schulleitung handeln fragwürdig, wenn auch regelkonform, weil die Verordnung über die Schulische Laufbahn der Klassenlehrperson und der Schulleitung die Kompetenz erteilt, solche wichtigen Entscheidungen eigenständig und ohne nachprüfbare Fakten zu fällen. Folglich muss man auch das System kritisieren, welches in diesem Fall versagt.
In Baselland existiert keine gesetzliche Grundlage für eine Einteilung der Schüler/-innen anhand der Noten. Solche Gesetze oder Verordnungen sollten geschaffen werden, sodass Schüler/-innen mit guten Leistungsnote nicht in ein zu tiefes Niveau eingeteilt werden dürfen. Jedoch soll es weiterhin möglich sein, dass eine Lehrperson Schüler/-innen mit vermeintlich zu tiefen Noten, aber Potential für ein höheres Niveau diese auch dort einteilen kann.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel