Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Dienstag, Juni 18, 2024

    Lernbegleitung für EBA Lehrlinge

    Es gibt viele Lehrlinge, die unter Geldproblemen, Lernbehinderungen oder Problemen am Arbeitsplatz leiden. Die Lehrlinge, die zurzeit eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) absolvieren, haben die Möglichkeit bei Bedarf auf eine fachkundige individuelle Begleitung (fiB) zurückzugreifen. (ch)

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  • Samstag, Juni 15, 2024

    Zentrum für Frühförderung in Baselstadt stark ausgelastet

    Am Zentrum für Frühforderung (ZFF) werden Kinder von Null bis vier Jahren in der Logopädie und Heilpädagogik unterstütz. Viele Kindergärtner/-innen haben heutzutage schon mit vier Jahren Bildungslücken aufgrund von Armut, engen Wohnverhältnissen oder psychischem Leiden der Eltern. (ch)

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  • Mittwoch, Mai 29, 2024

    Studierendenzahlen der Pädagogischen Hochschulen steigen

    In Zeiten des grossen Lehrpersonenmangels sind dies erfreuliche Nachrichten: Mehrere Pädagogische Hochschulen der Schweiz melden, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Personen die Ausbildung zur Lehrperson in Angriff nehmen. Da schlussendlich aber nicht alle im Klassenzimmer stehen und unterrichten, bleibt die Situation in den Schulen nach wie vor angespannt. (ai)

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  • Sonntag, Mai 19, 2024

    Hygienekits an öffentlichen Schulen

    Im September 2021 reichte Landrätin Miriam Locher ein Postulat ein für eine kostenlose und niederschwellige Abgabe von Hygieneartikel an öffentlichen Schulen. Die jetzige Regelung, dass Tampons und Binden nur auf Anfrage bei der Lehrperson oder beim Sekretariat herausgegeben werden, wenn die Produkte überhaupt vorhanden sind, ist ungenügend. (ch)

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  • Samstag, Mai 18, 2024

    Massnahme gegen heisse Klassenzimmer

    Im Sommer kommt es oft vor, dass Klassenzimmer so heiss werden, dass die Schüler/-innen dem Unterricht kaum mehr folgen können. Die Ergebnisse einer Studie im letzten Jahr im Baselbiet sind erschreckend: Temperaturen von bis zu 42 Grad Celsius wurden gemessen. Da eine Klimatisierung in öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulhäuser) verboten ist, fordert nun ein Vorstoss von Landrat Jan Kirchmayr, dass anderen Massnahmen ergriffen werden. (ch)

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  • Dienstag, Mai 07, 2024

    Kantonsbeiträge an die Volkshochschule beider Basel

    Die Stiftung Volkshochschule und Senioren Universität beider Basel (VHSBB) präsentiert ein abwechslungsreiches und aktuelles Angebot in den Sparten Natur/Medizin/Psychologie, Gesellschaft/Kultur, Grundbildung, Kreativität/Praxis, Sprachen & Kultur. Sie sorgt dafür, dass es für alle einen offenen Zugang zu anspruchsvoller Allgemeinbildung gibt. Sie wird auch jährlich mit finanzieller Unterstützung der beiden Halbkantonen versorgt. (ch)

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05.07.2023

Willkür ist Tür und Tor geöffnet

Der Entscheid, in welches Leistungsniveau A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) oder P (progymnasiales Niveau) der Sekundarschulen die Schulkinder nach Beendigung der sechsjährigen Primarschule eingeteilt werden, ist nicht immer einfach: Klare nachvollziehbare Richtlinien fehlen und nicht selten sind sich Klassenlehrperson und die erziehungsberechtigten Eltern nicht einig. Ärger und Frust sind in diesen Fällen programmiert.

Ein konkreter Fall ereignete sich an der Primarschule Frenke in Liestal. Trotz durchwegs guten Leistungen in den relevanten Fächern teilte eine Klassenlehrperson eine Schülerin ins tiefste Leistungsniveau A ein, begründet durch mangelnde Sozialkompetenz und einem von der Lehrperson prognostizierten Druck im höheren Leistungsniveau E. Ein Rekurs gegen diesen unverständlichen Entscheid ist unmöglich. Die Eltern können ihre Tochter einzig zu Aufnahmeprüfungen anmelden, die im Kanton Basel-Landschaft bekannterweise schwierig sind. Die von den Eltern durchgeführte aufsichtsrechtliche Beschwerde ist vom Schulrat abgewiesen worden.

Zuweisungsprozess lässt den Klassenlehrpersonen viel Macht

Im Laufe des ersten Semesters der sechsten Primarklasse findet jeweils ein Übertrittsgespräch statt, in welchem die Klassenlehrperson den erziehungsberechtigten Eltern einen Zuweisungsvorschlag unterbreitet. Ihre Empfehlung basiert gemäss der Verordnung über die Schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung, SGS 640.21) auf der Grundlage der Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung, der allgemeinen Lerndiagnostik und der Selbsteinschätzung. Die Lehrperson ist aufgrund fehlender Massstäbe und Kriterien weitgehend frei, wie sie zum Übertrittsentscheid kommt. Die Noten, welche das Schulkind im Zeugnis erhält, müssen dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen. Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet. Akzeptieren die Eltern diese Zuweisungsempfehlung nicht, so haben die Eltern keine Rekursmöglichkeit. Sie können einzig das Kind zu einer Übertrittsprüfung anmelden.

Der Krux der Sache: Die Übertrittsprüfungen sind ausserordentlich schwierig. Die Prozentzahl derjenigen Schüler/-innen, die an diesen Prüfungen teilnehmen und die Punktzahl fürs höhere Leistungsniveau erfüllen, liegt durchschnittlich im einstelligen Prozentbereich, was die folgende Statistik des Amt für Volksschulen bestätigt.

Verständlich, dass die betroffenen Eltern unzufrieden sind. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob die Prüfungen bewusst derart schwer angesetzt werden, um damit in erster Linie den Beförderungsentscheid der Klassenlehrpersonen zu bestätigen.

Haarsträubender Fall an der Primarschule Frenke

Eine Primarschülerin erhielt in den letzten drei Zeugnissen in den relevanten Fächern Mathematik, Deutsch und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) durchwegs gute Noten zwischen 4.5 und 5.5. Auch in den restlichen Fächern (Französisch, Englisch, Sport, Technisches und Textiles Gestalten usw.) sind die mit Prädikaten formulierten Beurteilungen mehrheitlich gut oder sehr gut. Die Prädikate «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt» überwiegen deutlich. Obwohl diese Noten problemlos für das Leistungsniveau E ausreichen würden, verweigert die Klassenlehrperson die Zulassung fürs E-Niveau. Sie teilte diese Schülerin ins leistungsschwächste A-Niveau ein, mit der Begründung mangelnder Sozialkompetenz. Zudem habe sie das Gefühl, die Schülerin sei im E-Niveau überfordert. Sie sei einem zu grossen Leistungsdruck ausgesetzt, wie die Lehrperson es mündlich gegenüber den Eltern am Gespräch formulierte. Dass das Kind, dessen Wunsch das E-Niveau ist, aufgrund dieser fadenscheinigen Begründungen frustriert und traurig ist, ist verständlich.

Kaschiert hier allenfalls die Lehrperson ihre Unfähigkeit, leistungsgerechte Noten zu erteilen und korrigiert dies mit ihrer Weigerung, die Schulkinder in ein höheres Leistungsniveau zu empfehlen? Dieser Verdacht muss sich die Lehrperson und die Schulleitung, welche die Klassenlehrperson deckte, gefallen lassen.

Rechtlich regelkonform, pädagogisch und moralisch fragwürdig

Klassenlehrperson und Schulleitung handeln fragwürdig, wenn auch regelkonform, weil die Verordnung über die Schulische Laufbahn der Klassenlehrperson und der Schulleitung die Kompetenz erteilt, solche wichtigen Entscheidungen eigenständig und ohne nachprüfbare Fakten zu fällen. Folglich muss man auch das System kritisieren, welches in diesem Fall versagt.

In Baselland existiert keine gesetzliche Grundlage für eine Einteilung der Schüler/-innen anhand der Noten. Solche Gesetze oder Verordnungen sollten geschaffen werden, sodass Schüler/-innen mit guten Leistungsnote nicht in ein zu tiefes Niveau eingeteilt werden dürfen. Jedoch soll es weiterhin möglich sein, dass eine Lehrperson Schüler/-innen mit vermeintlich zu tiefen Noten, aber Potential für ein höheres Niveau diese auch dort einteilen kann.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel