Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

    Mehr

  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

    Mehr

  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

    Mehr

  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

08.05.2022 - Gastbeitrag

Wer will sich das Schullager noch antun?

In der Schule hörte ich letzthin einer spannenden Diskussion zu. Es ging darum, wo und wie man die Auswertungswoche der Praktikumsbesuche in der 9. Klasse durchführen wolle. Die Schulleitung und eine Mehrheit der Lehrkräfte befürwortete eine auswärtige Lösung, sprich eine Schulverlegung. Die jungen Familienväter und -mütter argumentierten, dass damit bereits drei auswärtige Wochen auf die Lehrkräfte zukämen, Skilager, Abschlussreise und eben diese Auswertungswoche.

Bereits in der 7. und 8. Klasse gebe es jeweils zwei Schulverlegungen (zwei Skilager, ein Sportlager in Tenero und eine Kennenlernwoche). Niemand bezweifelte den Sinn einer Schulverlegung. In Schulverlegungen liessen sich viele pädagogische Ziele des sozialen Lernens sehr wirkungsvoll umsetzen. Gerade in einer Brennpunktschule sei es eminent wichtig, den Schülerinnen und Schülern eine Art Gegenwelt zu bieten. Zusammenleben mit Pflichten trainieren, alternative Lebensformen üben, Freundschaften aufbauen, Mitbestimmung üben oder eben ausserschulische Lernwelten erschliessen.

Herausforderung Schulverlegung

Aber eine Schulverlegung bedeutet in der Regel einen 24-Stunden-Betrieb, die Ausweitung der Verantwortungspflicht der Lehrkräfte in Zeit und Raum. Eine verantwortliche Lehrkraft – meistens sind es ja die Klassenehrkräfte – ist vor und nachher Reiseleiter, Budgetplaner, Putzfachkraft, Sozialarbeiter, Mediator, Kontrolleure, Planer, Krisenbewältiger u.v.a. mehr. Der Lohn ist oft – nicht immer – die Freude der Schülerinnen und Schüler, der Lerneffekt und die Dankbarkeit der Eltern.

Die Ernährung der Lagerteilnehmer ist ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitungen. Ein gutes schmackhaftes Essen ist oft die halbe Miete. Natürlich muss sich auch eine Lagerverpflegung den Ernährungsgewohnheiten der Gesellschaft anpassen. Vegetarisches Essen ist gefragt, Bioprodukte ebenso, muslimische Kinder essen kein Schweinefleisch, Allergien aller Art müssen bedacht werden.

Dazu gesellt sich noch eine staatliche Regulierungswut, die auch nicht vor unserem Unterricht haltmacht. Mit Verve diskutierte das Zürcher Stadtparlament letzthin den Menueplan eines Jugendlagers (Sportlager in Fiesch). Die Grünen fanden, dass es zu viel Fleisch gebe.

Aber eine Schulverlegung bedeutet in der Regel einen 24-Stunden-Betrieb, die Ausweitung der Verantwortungspflicht der Lehrkräfte in Zeit und Raum. Eine verantwortliche Lehrkraft – meistens sind es ja die Klassenehrkräfte – ist vor und nachher Reiseleiter, Budgetplaner, Putzfachkraft, Sozialarbeiter, Mediator, Kontrolleur, Planer, Krisenbewältiger u.v.a. mehr.

Wenn heute ein Lehrer mit seiner Klasse nach einer dreistündigen Wanderung an einen Bergsee gelangt, müsste er eigentlich, wenn er über kein Lebensretterdiplom verfügt (das alle 5 Jahre erneuert werden muss), die nach Abkühlung lechzende Klasse stoppen. Und wenn er selbst im Besitz eines solchen Zertifikats ist, dann darf er nicht mehr als 10 SchülerInnen in seiner Gruppe das Baden erlauben, weil es sonst nämlich noch eine zweite ausgebildete Fachperson braucht.

Als ich während einer mehrtägigen Velotour mit meiner Klasse eine Badeanstalt besuchte, wurde mir als verantwortlichem Klassenlehrer eine Art Vertrag vorgelegt (zwei komplette Seiten in der Badi Zurzach), welche sämtliche Eventualitäten regelt. Ohne Unterschrift keinen Eintritt. Zeitgleich liegt ein zweiseitiger Katalog von Bestimmungen in meinem Fach, der das Skifahren im Skilager regeln soll. 7-seitige Outdoorkonzepte an den Schulen regeln unter anderem das Velofahren, die Zahl der Begleiter und die Ausrüstung.

Vorschriften so weit das Auge reicht

Auch im Schulalltag selbst erschweren immer mehr Bevormundungen unsere Arbeit als Pädagogen. Dem langjährigen Bäcker, der an unserer Schule Gipfeli, Sandwichs und auch Schokodrinks verkauft hatte, wurde der Auftrag entzogen. Grund: Die Ernährungsvorschriften der Stadt lassen so etwas nicht mehr zu. Gewünscht sind Vollkornbrötchen, Äpfel, Gemüseschnitten und Darwida. Folge: Unsere Schüler decken sich in der nahegelegenen Migros mit Süßigkeiten ein. Mein Grosskind durfte in Zürich an seiner Schule zu seinem Geburtstag nicht mehr einen zu Hause gebackenen Schokoladenkuchen für seine Klasse mitbringen. Die Ernährungsvorschriften lassen diesen Zuckerkonsum nicht mehr zu. Ich erhielt von der Lehrerin meines Sohnes einen mahnenden Brief, das Pausen-Sandwich nicht mehr in Alufolie einzupacken (was mir zu meiner Schande wirklich passiert ist, weil mir die Plastikfolie ausgegangen war).

Das alljährliche Schulhausfest, ein beliebter Anlass, der meistens bis spät nach Mitternacht ein gemütliches Zusammensein von Lehrkräften, Eltern, Behördenmitgliedern und Ex-Schülerinnen zulässt, soll künftig ohne Alkoholausschank auch für die Erwachsenen stattfinden. In unserer Nachbargemeinde, wo die Richtlinie umgesetzt wurde, werden nur noch Süßmost, Mineralwasser und Tee in Plastikbechern ausgeschenkt. Coca-Cola scheitert an den Zuckerbestimmungen. Die Folge: Nach der Theatervorführung verziehen sich die Eltern in die Restaurants oder nach Hause, der Pausenplatz darf nach 20.00 Uhr bereits aufgeräumt werden. An unserem Schülerband-Festival im Freien kamen kürzlich zwei Spezialisten des Bundesamtes für Gesundheit und maßen die Dezibel. Aufatmen: Wir erfüllten die Auflagen, wenn auch knapp.

Schule muss stattfinden, Schullager müssen es nicht unbedingt. So erstaunt es kaum, dass die Bereitschaft der Lehrkräfte, eine Schulverlegung zu organisieren, nachlässt. Denn zu all den Auflagen und Bevormundungen kommt noch die Gefahr einer Verantwortungsklage, wenn in einem Schullager irgendetwas passiert.

So droht uns eine geistige Verödung und Banalisierung des Schullebens, ganz nach dem Motto: Operation gelungen, Patient gestorben. Denn wenn mal eine aufwändige Institution, wie es zum Beispiel ein Schullager ist, abgeschafft wird, ist deren Wiedereinführung eine langwierige, wenn nicht gar unmögliche Angelegenheit.

Alain Pichard, pensionierter Lehrer Sekundarstufe 1

[Quelle: Condorcet-Blog vom 03.05.2022]