Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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25.03.2024

Welche Interessen vertritt die AKK?

Zentrale Aufgabe der Amtlichen Kantonalkonferenz (AKK) ist es, die Interessen der rund 5'500 Lehrpersonen des Kantons Basel-Landschaft in bildungspolitischen Fragen gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten. Seit einiger Zeit steht die AKK-Leitung jedoch unter Kritik, stattdessen ihre eigenen persönlichen Interessen in den Vordergrund zu stellen.

Bei öffentlichen Meinungsbildungsprozessen und wichtigen politischen Entscheiden im Bildungsbereich ist die AKK-Leitung aufgefordert Stellung zu beziehen und dabei die Position ihrer Mitglieder zu vertreten sowie ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Denn die AKK gilt gesetzlich als verankertes Bindeglied zwischen den Lehrkräften und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD).

AKK-Leitung steht unter Kritik

Seit längerer Zeit steht die AKK-Leitung jedoch von Politik und Lehrpersonen unter Kritik, vielmehr das Sprachrohr von Verwaltungsangestellten und Reformbefürworter*innen zu sein und sich weniger für die Interessen der Lehrpersonen einzusetzen. Es scheint, die AKK-Funktionäre vertreten vielmehr ihre persönlichen Interessen.

Anders ist nicht zu erklären, dass die AKK-Leitung mehrere gescheiterte Bildungsreformen, entgegen der überwiegenden Mehrheit der Lehrpersonen öffentlich befürwortete und sich beispielsweise lange Zeit gegen das Ersetzen der unbrauchbaren Passepartout-Lehrmittel (Mille feuilles, Clin d’oeil, New World) wehrte. Auch beim millionenteuren Lehrplan 21, den Sammelfächern und der Lehrmittelfreiheit stemmte sich die AKK-Leitung lange Zeit gegen die Haltung einer klaren Mehrheit der Lehrpersonen sowie der Position des Lehrerinnen- und Lehrerverband (LVB) und der Starken Schule beider Basel (SSbB), welche zusammen eine Mehrheit der Lehrpersonen vertreten.

AKK wird vom Kanton Basel-Landschaft finanziert

Als «offizielles» Gremium, welches die Kantonsangestellten vertreten soll, wird die AKK im Gegensatz zum LVB und der SSbB vom Kanton Basel-Landschaft jährlich mit einem namhaften Betrag bis zu einer Viertelmillion finanziert. Umso bedenklicher ist es, dass die AKK-Leitung ihre Aufgabe, die Interessen der Lehrpersonen zu vertreten, anscheinend ungenügend wahrnimmt.

In einem kürzlich eingereichten Vorstoss verlangt Landrätin Anita Biedert die Offenlegung der exakten finanziellen Beiträge, welche der AKK durch die BKSD in den vergangenen zehn Jahren erhalten hat.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel