Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Montag, Juni 30, 2025

    Neue Schulanlage Fröschmatt

    Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)

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  • Samstag, Juni 28, 2025

    Revision im Bereich Guthaben für zusätzliche Lektionen

    Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)

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  • Donnerstag, Juni 26, 2025

    Neue Eintrittsregelung fürs Gymnasium

    Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)

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  • Dienstag, Juni 24, 2025

    Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen

    An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)

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  • Samstag, Juni 21, 2025

    Nachwuchssicherung Ärzteberuf in der Nordwestschweiz

    Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)

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  • Donnerstag, Juni 19, 2025

    Motion Abschaffung Frühfranzösisch eingereicht

    Die Motion der Landrätin Anita Biedert-Vogt betreffend Abschaffung vom Frühfranzösisch auf der Primarstufe wurde vergangenen Donnerstag im Landrat eingereicht. (lbu)

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28.06.2023

Wahlpflichtfach: Bloss Pflicht der SchülerInnen, nicht aber der Schule

Die Sekundarschule Aesch leistet sich einen erneuten Fauxpas: Im kommenden Schuljahr können einige sprachlich starke Schüler/-innen das gewünschte Wahlpflichtfach Italienisch aufgrund geringer Anmeldezahlen nicht besuchen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung, weil dieses Fach promotionsrelevant ist. Stossend dabei ist, dass die in einem solchen Fall vom Amt für Volksschulen (AVS) empfohlenen Lösungsmöglichkeiten nicht umgesetzt wurden.

An den Sekundarschulen werden ab der zweiten Klasse die folgenden sieben Wahlpflichtfächer angeboten: Lingua Italienisch, Lingua Latein, MINT (Mathematik, Informatik, Natur, Technik), Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten und Technisches Gestalten. Die Schüler/-innen müssen zwei von diesen Fächern auswählen, wobei im Leistungsniveau P mindestens eines der beiden gewählten Fächer Italienisch, Latein oder MINT sein muss.

In Aesch erhalten Niveau P-Schüler/-innen kein Italienisch

Die Sekundarschule Aesch führt aktuell zwei erste Klassen des Leistungsniveaus P. Im Januar stellte sich für diese Schüler/-innen die Aufgabe, sich für mindestens eines der drei Wahlpflichtfächer aus dem Bereich LINGUA (Italienisch oder Latein) oder für MINT zu entscheiden. Eine Wahl, welche je zwei Wochenlektionen der folgenden beiden Sekundarschuljahre bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit betrifft.

Das Angebot spricht durch die moderne Landessprache Italienisch, das sprachwissenschaftliche Eintauchen in Latein und das mathematisch-naturwissenschaftliche Fach MINT sehr unterschiedliche Interessen an. Dies ist auch der Grundgedanke des Angebots, sodass jede Schülerin und jeder Schüler das persönlich am ehesten Passende finden kann und entsprechend motiviert ins neue Schuljahr geht. Zudem ist diese Wahl deshalb wichtig, weil diese Wahlpflichtfächer promotionsrelevant sind. Verständlich, dass sprachlich begabte Schüler/-innen eher Italienisch oder Latein wählen, naturwissenschaftlich talentierte Jugendliche eher MINT. Dadurch winkt ihnen eine bessere Note und damit eine grössere Chance, ins nächste Schuljahr befördert zu werden resp. die Aufnahmekriterien für das Gymnasium oder andere weiterführende Schulen zu erfüllen.

Nur wenige P-Schüler/-innen meldeten sich für Italienisch an

Aufgrund geringer Anmeldungen sieht sich die Sekundarschule Aesch nicht in der Lage, den Kurs LINGUA Italienisch für das Niveau P anzubieten, während der Kurs im Niveau E stattfindet. Obwohl die Schulleitung und der Schulrat frühzeitig und vor der Stundenplanlegung von Eltern auf die Möglichkeiten eines niveau- oder stufenübergreifenden Kurses (Zusammenlegung der 2. und 3. Klasse) hingewiesen wurden, wird den Niveau P-Klassen kein Italienisch ermöglicht.

Schulleiter Carol Rietsch, der in wenigen Tagen in Frühpension geht, schreibt dazu: «Allerdings würde eine solche Zusammenlegung dazu führen, dass 8 von 17 WPF-Kursen im gleichen Zeitfenster stattfinden müssten, um Zwischenstunden zu vermeiden. Von diesen 8 Kursen handelt es sich bei 4 um MINT-Kurse. Das Problem dabei ist, dass wir nur über 2 MINT-Räume und Material verfügen». Deshalb sei «aufgrund schulorganisatorischer Gründe eine Zusammenlegung der Kurse nicht möglich».

Schulorganisatorische Gründe offensichtlich als Vorwand

Dazu bestätigt uns eine MINT-Lehrperson hingegen, dass «üblicherweise (...) (die Schulen haben Werkstattwagen für kleine bis mittlere Werkarbeiten eingerichtet) bloss während einem Viertel des Schuljahres mehr oder weniger wirklich einen Werkraum benötigt» wird. Demzufolge reicht ein Raum für drei MINT-Kurse. Es scheint, seitens Schulleitung werden die betroffenen Eltern abgewimmelt. Es werden «schulorganisatorische Gründe» vorgeschoben, ohne sich um eine Lösung zu kümmern. Falls Wahlpflichtfachkurse aufgrund der Mindestzahl von 10 Schüler/-innen nicht zustande kommen, empfiehlt das Amt für Volksschulen entweder niveau- oder stufengemischte Klassen. Alternativ kann den betroffenen Eltern auch angeboten werden, dass ihr Sohn resp. ihre Tochter in eine benachbarte Sekundarschule wechselt, nach bloss einem Jahr an der neuen Schule ist dies aber auch kein wünschenswertes Szenario.

Auch von Seiten des Schulrates gab es bis Mitte Juni über Monate keine offizielle Antwort auf die Bitte von Eltern, doch eine Lösung zu finden. Der Starken Schule beider Basel schreibt ein Vater treffend: «Ein rechtzeitiges, gegenüber den betroffenen SchülerInnen wohlwollendes Reagieren, hätte aufgrund nahe gelegener weiterer Sekundarschulen unter Umständen sogar die Variante eröffnet, das Wahlpflichtfach an einer benachbarten Schule zu besuchen. Dies hätte eine stundenplanerische Weitsicht und vor allem eine Kommunikation mit den anderen Schulen bedingt. Die Sekundarschulen Aesch, Reinach und Arlesheim-Münchenstein präsentieren sich gerne als vernetzte Einheit unter dem Namen "Schulkreis Birseck". Die Zusammenarbeit beschränkt sich aber vermutlich bloss auf das dadurch legitimierte, zwangsweise Verschieben von SchülerInnen in vom Wohnort weiter weg gelegene Sekundarschulen. An der Sekundarschule Aesch stand das Wohl der vom Nichtstattfinden des Italienischkurses betroffenen Schülerschaft offenbar weit hinten in der Prioritätenliste, die Bequemlichkeit der Beibehaltung des üblichen Planungsmusters war den Beteiligten wichtiger.»

Neusprachlich talentierte und interessierte Schüler/-innen werden an der Sekundarschule Aesch ihrer Chance beraubt, ihr gewähltes Fach zu besuchen und dabei auch gute Leistungen zu erbringen.

Rechtliche Situation lässt Türen offen

Auf Anfrage der SSbB schreibt der Dienststellenleiter des AVS zur rechtlichen Situation: «Streng rechtlich gesehen, besteht kein Anspruch auf Durchführung eines der Wahlpflichtfächer (LINGUA mit Latein, LINGUA mit Italienisch, MINT), wenn sich weniger als 10 Personen für das Wahlpflichtfach anmelden (§ 11 Abs. 1 Bst. c der Verordnung für die Sekundarschule [Vo Sek, SGS 642.11]). Die Schulleitung kann aber aus besonderen Gründen in Absprache mit dem AVS Ausnahmen von den Bestimmungen zur Kurs- und Abteilungsgrössen machen (§ 11 Abs. 3 Vo Sek). Zudem kann – sofern in einem Wahlpflichtfach die Mindestzahl nicht erreicht wird – der Kurs entweder in mit dem benachbarten Anforderungsniveau gemischten oder in jahrgangsübergreifenden Kursen geführt werden (§ 11 Abs. 5 Bst. a Vo Sek).»

Dass die Sekundarschule Aesch offensichtlich den organisatorischen Aufwand scheut, den Schülerinnen des Leistungsniveaus P das Wahlpflichtfach Italienisch zu ermöglichen, irritiert auch den Dienststellenleiter AVS. Er schreibt dazu deutlich: «Es wäre wünschenswert, wenn dem Wunsch der Schülerin bzw. des Schülers nachgekommen werden kann.»

Darf es in der Baselbieter Bildungslandschaft sein, dass in einem laufenden Klassenzug der Zufall darüber entscheidet, welches Fach man besuchen muss, weil nicht das ganze normale Angebot zur Verfügung steht? Die SSbB sagt dazu klar Nein, weil dies absolut unfair ist.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel