Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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21.01.2023

Landrat will Macht der Schulleitungen vergrössern

Kritische Lehrpersonen müssen künftig auf der Hut sein. SP-Landrat Ernst Schürch, Präsident der Amtlichen Kantonalkonferenz (AKK), öffnet der Willkür Tür und Tor beim Stellenabbau des Lehrpersonals: Schulleitungen sollen erfahrenen und ihnen gegenüber kritischen Lehrpersonen künftig kündigen dürfen, um so jüngeren und unerfahrenen Lehrpersonen mit weniger Lohn den Vorzug zu geben. Ernst Schürch, der bei jeder Gelegenheit vorgibt, die Baselbieter Lehrpersonen zu vertreten, erweist mit der Unterstützung dieses Anliegens den Schulen einen Bärendienst. Geht es nach ihm, soll die Bildungsdirektion den entsprechenden, höchst umstrittenen politischen Vorstoss von Landrätin Bräutigam prüfen.

Schulen benötigen engagierte, qualifizierte und erfahrene Lehrpersonen. In Anbetracht des akuten, noch für Jahre andauernden Lehrpersonenmangels ist die Politik gefordert, alles zu unternehmen, um die Attraktivität des ausgesprochen anspruchsvollen Lehrberufs zu verbessern.  

Landrat will transparente Kündigungskaskade aushebeln

Landrätin und wissenschaftliche Praxisassistentin Patricia Bräutigam (Die Mitte) verfügt als Aussenstehende verständlicherweise über keine fundierten Kenntnisse zum Schulbetrieb und dessen Abläufe. Dennoch will sie die aktuelle Kündigungskaskade anpassen. Bei rückläufigen Schülerinnen- und Schülerzahlen und einem damit verbundenen Abbau des Lehrpersonals, sollen die Schulleitungen freie Hand erhalten bei der Frage, wem sie künden dürfen. Dies, obwohl die aktuell gültige Kündigungskaskade durchdacht, sozialpartnerschaftlich ausgehandelt, nachvollziehbar und insbesondere transparent ist. Bislang waren willkürliche Kündigungen weitgehend ausgeschlossen. Am vergangenen Donnerstag überwies der Landrat ein Postulat, welches die Prüfung ihres Anliegen beinhaltet.

Vorstoss öffnet Machtmissbrauch Tür und Tor

Die nun zur Diskussion gestellte Änderung der Kündigungskaskade ermöglicht es den Schulleitungen, sehr erfahrenen und hoch qualifizierten Lehrpersonen zu kündigen, wenn sie sich beispielsweise kritisch gegenüber der Schulleitung oder Bildungsreformen äussern. Zudem wären die Schulleitungen auch stärker dem Druck durch Kanton und Gemeinden ausgesetzt, vermehrt junge, unerfahrene und daher günstige Lehrpersonen anzustellen. Bei einem Stellenabbau können so aus Kostengründen ältere Lehrpersonen entlassen werden. Diese bekämen auf dem Arbeitsmarkt jedoch grösste Schwierigkeiten, eine neue Anstellung zu finden. Auch Lohndumping wäre eine Folge; dies träfe im feminisierten Lehrberuf in erster Linie die Frauen.

Schulleitungen verfügen bereits heute über enorm viel Macht, die mit der Anpassung der Führungsstrukturen ab August 2024 noch zusätzlich ausgebaut wird. Mit der von Bräutigam und Schürch angestrebten Abschaffung geregelter Richtlinien bei einer Kündigung würde das Machtvolumen von Schulleitungen nochmals verstärkt. Die grosse Mehrheit der Schulleitungsmitglieder würde hiermit sicher verantwortungsvoll umgehen. Mehrere Beispiele aus der Vergangenheit zeigen aber auch, dass eigenmächtiges Verhalten machtbesessener, nicht zum Wohle einer Schule agierender Schulleitungsmitglieder ebenfalls vorkommt.

Der vom Landrat nun an die Bildungsdirektion überwiesene Vorstoss öffnet bei einer uneingeschränkten Umsetzung Machtmissbrauch und Willkür Tür und Tor.

Schürch setzt sich zu wenig für die Anliegen der Schüler/-innen und Lehrpersonen ein

Dass sich der AKK-Präsident zu wenig für die Anliegen und Bedürfnisse der Basis einsetzt, hat er bereits mehrfach bewiesen: Trotz mehreren Studien, welche die Schädlichkeit der Passepartout-Lehrmittel belegen, setzte er sich bis fast zum Schluss gegen den Einsatz von international anerkannten und erfolgreichen Englisch- und Französischlehrmittel ein. Erst nachdem sich eine überwältigende Zustimmung der Initiative der Starken Schule beider Basel (SSbB) abzeichnete und damit den Lehrpersonen ermöglicht wurde, die Passepartout-Lehrmittel künftig zu ersetzen, revidierte Opportunist Schürch seine Meinung. Offensichtlich wollte der AKK-Präsident nicht als Verlierer dastehen.

Auch bei der Einführung der schulischen Integration kämpfte Schürch an vorderster Front für ein Vorhaben, welches schon damals zum Scheitern verurteilt war und zu einem grossen Teil mitverantwortlich ist für den heutigen Lehrpersonenmangel. Wie sich heute in aller Deutlichkeit zeigt, war Schürch mit seinem Anliegen auf dem Holzweg. Die Probleme in den Schulklassen mit schwer integrierbaren Schüler/-innen häufen sich stetig und massiv. Sie verhindern oft einen geordneten, zielführenden sowie motivierenden Unterricht, in welchem sich die Kinder und Jugendlichen wohl fühlen können. Die Kritik an der exzessiven Integration wird immer lauter. Im Stadtkanton reichte die Freiwillige Schulsynode bereits eine Volksinitiative zu diesem Thema ein. Auch in den Kantonen Bern und Zürich sind politische Vorstösse hängig.

Dass Landrat Schürch seine eigene Meinung äussert ist sicher richtig. Wenn dabei aber aufgrund seiner Funktion als AKK-Präsident der Eindruck entsteht, er vertrete die Meinung der Mehrheit der 5'500 Lehrpersonen im Kanton Basel-Landschaft, so ist dies unschön. Die Position der Lehrpersonen wird von der AKK-Geschäftsleitung so gut wie nie durch eine Ur-Abstimmung befragt, auch nicht in diesem wichtigem Thema "Kündigungskaskade".

Es würde dem AKK-Präsidenten gut anstehen, das Wohlergehen der Schüler/-innen und des Lehrpersonals auch im Landrat verstärkt in den Vordergrund zu stellen. Im Gegensatz zum Lehrerinnen- und Lehrerverband (LVB) und zur Starken Schule beider Basel (SSbB) wird die AKK durch einen jährlichen sechsstelligen Betrag vom Kanton finanziert.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel