15.05.2024
Vorstoss verlangt Kündigung des Universitätsvertrags
Die Universität Basel ist für die Wirtschaftsregion Nordwestschweiz essentiell, da sie gut ausgebildete Arbeitskräfte bereitstellt und die regionale und nationale Reputation als Bildungs-, Wissenschafts- und Innovationsstandort stärkt. Seit 2007 besteht ein Vertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, der 2022 überarbeitet wurde, um ein neues Finanzierungsmodell einzuführen. Ein im März eingereichter parlamentarischer Vorstoss fordert nun die Kündigung dieses Vertrags.
Die beiden Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind sehr wichtige Geldgeber der Universität Basel, aber längst nicht die einzigen. Im Jahr 2022 hat sich der Landkanton mit 164.7 Millionen Franken, der Stadtkanton mit 171.7 Millionen Franken beteiligt, was rund 44.7% der finanziellen Beiträge entspricht. Die übrigen Gelder kommen vom Bund, von anderen Kantonen via IUV-Beiträge und von Drittmitteln, wie beispielsweise Projektbeiträgen, Semestergebühren und weiteren Erträgen.
Die IUV (Interkantonale Universitätsvereinbarung) stellt sicher, dass die zahlungspflichtigen Kantone den Hochschulträgerkantonen für ihre Studierenden Beiträge an die Studiumskosten leisten. Damit wird der gleichberechtigte interkantonale Zugang zu den universitären Hochschulen sowie die Freizügigkeit der Studierenden gewährleistet.
Motion fordert den Austritt aus dem Universitätsvertrag
In einem parlamentarischen Vorstoss der SVP-Fraktion wird vom Regierungsrat gefordert, den Staatsvertag mit dem Kanton Basel-Stadt zu künden und die Universitätskosten des Kantons Basel-Landschaft künftig gemäss IUV abzurechnen. Dies wird u.a. damit begründet, dass der Kanton Basel-Landschaft jährlich hohe Ausgaben für die Finanzierung der Hochschule hat und der Nachbarskanton Basel-Stadt gleichzeitig finanziell stark davon profitiert. Im Gegensatz zu anderen Kantonen, die sich nach der interkantonalen Vereinbarung richten, leistet der Landkanton verhältnismässig hohe Beiträge, was unweigerlich zu Sparmassnahmen in anderen Bereichen führt. Ausserdem wurde der Landkanton trotz der hohen Beiträge seit vielen Jahren nicht als Universitätskanton anerkannt und hat bis heute keine eigene Fakultät erhalten.
Baselbieter Regierung lehnt Austritt klar ab
Die Stellungnahme der Regierung erläutert, dass im Jahr 2021 neue Universitätsstandorte im Baselland eröffnet wurden, darunter das Departement für Sport, Bewegung und Gesundheit in Münchenstein und das Departement of Biomedical Engineering in Allschwil. Des Weiteren sind Planungen für den Neubau der Wirtschaftswissenschaftlichen und Juristischen Fakultät in Münchenstein im Gange, mit einer Realisierung in den nächsten 3-6 Jahren.
Der aktuelle Spardruck des Kantons Basel-Landschaft, welcher als Hauptbegründung für den Austritt aus dem Universitätsvertrag dient, und der damit verbundene grosse Handlungsbedarf sei der Regierung bewusst. Aus diesem Grund wurden mit der Finanzstrategie 2025-2028 bereits Entlastungsmassnahmen eingeleitet. Eine Kündigung des Universitätsvertrags zieht die Regierung deshalb nicht in Betracht. Gemäss Schreiben der Bildungsdirektion sind die beiden Kantone in stetigem Austausch und suchen aufgrund der unterschiedlichen Finanzlagen gemeinsam nach einer Lösung. Oberstes Ziel beider Kantone sei es, eine zukunftsfähige Finanzierung der Universität zu etablieren, die für beide Kantone tragbar ist.
Auch die Starke Schule beider Basel (SSbB) sieht in der Forderung der Motion keine Vorteile. Die gemeinsame Trägerschaft der Kantone ist wichtig, damit sich die Universität weiterentwickeln kann. Zudem profitiert auch das Baselbiet vom Universitätsstandort, da viele an der Universität Basel ausgebildete und hochqualifizierte Arbeitskräfte in Baselland wohnen und im Landkanton Steuern bezahlen.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel