Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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15.05.2024

Vorstoss verlangt Kündigung des Universitätsvertrags

Die Universität Basel ist für die Wirtschaftsregion Nordwestschweiz essentiell, da sie gut ausgebildete Arbeitskräfte bereitstellt und die regionale und nationale Reputation als Bildungs-, Wissenschafts- und Innovationsstandort stärkt. Seit 2007 besteht ein Vertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, der 2022 überarbeitet wurde, um ein neues Finanzierungsmodell einzuführen. Ein im März eingereichter parlamentarischer Vorstoss fordert nun die Kündigung dieses Vertrags.

Die beiden Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind sehr wichtige Geldgeber der Universität Basel, aber längst nicht die einzigen. Im Jahr 2022 hat sich der Landkanton mit 164.7 Millionen Franken, der Stadtkanton mit 171.7 Millionen Franken beteiligt, was rund 44.7% der finanziellen Beiträge entspricht. Die übrigen Gelder kommen vom Bund, von anderen Kantonen via IUV-Beiträge und von Drittmitteln, wie beispielsweise Projektbeiträgen, Semestergebühren und weiteren Erträgen.

Die IUV (Interkantonale Universitätsvereinbarung) stellt sicher, dass die zahlungspflichtigen Kantone den Hochschulträgerkantonen für ihre Studierenden Beiträge an die Studiumskosten leisten. Damit wird der gleichberechtigte interkantonale Zugang zu den universitären Hochschulen sowie die Freizügigkeit der Studierenden gewährleistet.

Motion fordert den Austritt aus dem Universitätsvertrag

In einem parlamentarischen Vorstoss der SVP-Fraktion wird vom Regierungsrat gefordert, den Staatsvertag mit dem Kanton Basel-Stadt zu künden und die Universitätskosten des Kantons Basel-Landschaft künftig gemäss IUV abzurechnen. Dies wird u.a. damit begründet, dass der Kanton Basel-Landschaft jährlich hohe Ausgaben für die Finanzierung der Hochschule hat und der Nachbarskanton Basel-Stadt gleichzeitig finanziell stark davon profitiert. Im Gegensatz zu anderen Kantonen, die sich nach der interkantonalen Vereinbarung richten, leistet der Landkanton verhältnismässig hohe Beiträge, was unweigerlich zu Sparmassnahmen in anderen Bereichen führt. Ausserdem wurde der Landkanton trotz der hohen Beiträge seit vielen Jahren nicht als Universitätskanton anerkannt und hat bis heute keine eigene Fakultät erhalten.

Baselbieter Regierung lehnt Austritt klar ab

Die Stellungnahme der Regierung erläutert, dass im Jahr 2021 neue Universitätsstandorte im Baselland eröffnet wurden, darunter das Departement für Sport, Bewegung und Gesundheit in Münchenstein und das Departement of Biomedical Engineering in Allschwil. Des Weiteren sind Planungen für den Neubau der Wirtschaftswissenschaftlichen und Juristischen Fakultät in Münchenstein im Gange, mit einer Realisierung in den nächsten 3-6 Jahren.

Der aktuelle Spardruck des Kantons Basel-Landschaft, welcher als Hauptbegründung für den Austritt aus dem Universitätsvertrag dient, und der damit verbundene grosse Handlungsbedarf sei der Regierung bewusst. Aus diesem Grund wurden mit der Finanzstrategie 2025-2028 bereits Entlastungsmassnahmen eingeleitet. Eine Kündigung des Universitätsvertrags zieht die Regierung deshalb nicht in Betracht. Gemäss Schreiben der Bildungsdirektion sind die beiden Kantone in stetigem Austausch und suchen aufgrund der unterschiedlichen Finanzlagen gemeinsam nach einer Lösung. Oberstes Ziel beider Kantone sei es, eine zukunftsfähige Finanzierung der Universität zu etablieren, die für beide Kantone tragbar ist.

Auch die Starke Schule beider Basel (SSbB) sieht in der Forderung der Motion keine Vorteile. Die gemeinsame Trägerschaft der Kantone ist wichtig, damit sich die Universität weiterentwickeln kann. Zudem profitiert auch das Baselbiet vom Universitätsstandort, da viele an der Universität Basel ausgebildete und hochqualifizierte Arbeitskräfte in Baselland wohnen und im Landkanton Steuern bezahlen.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel