Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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15.05.2024

Vorstoss verlangt Kündigung des Universitätsvertrags

Die Universität Basel ist für die Wirtschaftsregion Nordwestschweiz essentiell, da sie gut ausgebildete Arbeitskräfte bereitstellt und die regionale und nationale Reputation als Bildungs-, Wissenschafts- und Innovationsstandort stärkt. Seit 2007 besteht ein Vertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, der 2022 überarbeitet wurde, um ein neues Finanzierungsmodell einzuführen. Ein im März eingereichter parlamentarischer Vorstoss fordert nun die Kündigung dieses Vertrags.

Die beiden Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind sehr wichtige Geldgeber der Universität Basel, aber längst nicht die einzigen. Im Jahr 2022 hat sich der Landkanton mit 164.7 Millionen Franken, der Stadtkanton mit 171.7 Millionen Franken beteiligt, was rund 44.7% der finanziellen Beiträge entspricht. Die übrigen Gelder kommen vom Bund, von anderen Kantonen via IUV-Beiträge und von Drittmitteln, wie beispielsweise Projektbeiträgen, Semestergebühren und weiteren Erträgen.

Die IUV (Interkantonale Universitätsvereinbarung) stellt sicher, dass die zahlungspflichtigen Kantone den Hochschulträgerkantonen für ihre Studierenden Beiträge an die Studiumskosten leisten. Damit wird der gleichberechtigte interkantonale Zugang zu den universitären Hochschulen sowie die Freizügigkeit der Studierenden gewährleistet.

Motion fordert den Austritt aus dem Universitätsvertrag

In einem parlamentarischen Vorstoss der SVP-Fraktion wird vom Regierungsrat gefordert, den Staatsvertag mit dem Kanton Basel-Stadt zu künden und die Universitätskosten des Kantons Basel-Landschaft künftig gemäss IUV abzurechnen. Dies wird u.a. damit begründet, dass der Kanton Basel-Landschaft jährlich hohe Ausgaben für die Finanzierung der Hochschule hat und der Nachbarskanton Basel-Stadt gleichzeitig finanziell stark davon profitiert. Im Gegensatz zu anderen Kantonen, die sich nach der interkantonalen Vereinbarung richten, leistet der Landkanton verhältnismässig hohe Beiträge, was unweigerlich zu Sparmassnahmen in anderen Bereichen führt. Ausserdem wurde der Landkanton trotz der hohen Beiträge seit vielen Jahren nicht als Universitätskanton anerkannt und hat bis heute keine eigene Fakultät erhalten.

Baselbieter Regierung lehnt Austritt klar ab

Die Stellungnahme der Regierung erläutert, dass im Jahr 2021 neue Universitätsstandorte im Baselland eröffnet wurden, darunter das Departement für Sport, Bewegung und Gesundheit in Münchenstein und das Departement of Biomedical Engineering in Allschwil. Des Weiteren sind Planungen für den Neubau der Wirtschaftswissenschaftlichen und Juristischen Fakultät in Münchenstein im Gange, mit einer Realisierung in den nächsten 3-6 Jahren.

Der aktuelle Spardruck des Kantons Basel-Landschaft, welcher als Hauptbegründung für den Austritt aus dem Universitätsvertrag dient, und der damit verbundene grosse Handlungsbedarf sei der Regierung bewusst. Aus diesem Grund wurden mit der Finanzstrategie 2025-2028 bereits Entlastungsmassnahmen eingeleitet. Eine Kündigung des Universitätsvertrags zieht die Regierung deshalb nicht in Betracht. Gemäss Schreiben der Bildungsdirektion sind die beiden Kantone in stetigem Austausch und suchen aufgrund der unterschiedlichen Finanzlagen gemeinsam nach einer Lösung. Oberstes Ziel beider Kantone sei es, eine zukunftsfähige Finanzierung der Universität zu etablieren, die für beide Kantone tragbar ist.

Auch die Starke Schule beider Basel (SSbB) sieht in der Forderung der Motion keine Vorteile. Die gemeinsame Trägerschaft der Kantone ist wichtig, damit sich die Universität weiterentwickeln kann. Zudem profitiert auch das Baselbiet vom Universitätsstandort, da viele an der Universität Basel ausgebildete und hochqualifizierte Arbeitskräfte in Baselland wohnen und im Landkanton Steuern bezahlen.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel