


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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04.08.2023
Vorstoss im Landrat bezüglich Wahlpflichtfächer
An der Sekundarschule Aesch wird den Schüler/-innen der 2. Klassen (Niveau P) das Wahlpflichtfach Italienisch in diesem Schuljahr aufgrund zu tiefer Anmeldezahlen verweigert. Die vom Amt für Volkssschulen (AVS) in solchen Fällen vorgeschlagenen und in der Verordnung festgelegten Lösungsmöglichkeiten werden von der Schulleitung aus schulorganisatorischen Gründen zum Nachteil der Schüler/-innen nicht umgesetzt.
In Zusammenarbeit mit Landrätin Anita Biedert und der Starken Schule beider Basel (SSbB) ist ein Vorstoss entstanden, der die Schulleitungen verpflichtet, den Schüler/-innen die gewählten promotionsrelevanten Wahlpflichtfächer zu ermöglichen. Der Vorstoss wird von der Landrätin in der ersten Sitzung nach den Sommerferien eingereicht. Der Vorstoss lautet:
An den Sekundarschulen werden ab der 2. Klasse die folgenden sieben Wahlpflichtfächer angeboten: Lingua Italienisch, Lingua Latein, MINT (Mathematik, Informatik, Natur, Technik), Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten, Technisches Gestalten, Musik. Die Schüler/-innen müssen zwei Angebote aus dem Wahlpflichtbereich belegen, wobei im Leistungsniveau P die Schüler/-innen verpflichtet sind, entweder MINT oder LINGUA (mit Latein oder Italienisch) zu wählen.
Das Angebot spricht durch die moderne Landessprache Italienisch, das sprachwissenschaftliche Eintauchen in Latein und das mathematisch-naturwissenschaftliche Fach MINT sehr unterschiedliche Interessen an. Dies ist auch der Grundgedanke des Systems. Jede Schülerin und jeder Schüler soll die persönlich passenden Wahlpflichtfächer finden und entsprechend motiviert ins neue Schuljahr starten. Diese Wahl ist zudem von Wichtigkeit, weil diese Wahlpflichtfächer promotionsrelevant sind. Die Bedeutung der Wahl hat weitreichende Konsequenzen in Bezug auf die Beförderung ins nächste Schuljahr respektive die Aufnahmekriterien für das Gymnasium oder andere weiterführende Schulen. Deshalb ist es folgerichtig, dass jeder Schülerin und jedem Schüler das Recht zusteht, die individuell ausgesuchten Wahlpflichtfächer zu besuchen.
Sekundarschule Aesch verwehrt Schülerinnen und Schülern Lingua Italienisch
Aufgrund geringer Anmeldungen sieht sich die Sekundarschule Aesch nicht in der Lage, das Wahlpflichtfach Lingua Italienisch für die 2. Klassen des Niveau P (Schuljahr 2023/24) anzubieten, während der Kurs im Niveau E stattfindet. Obwohl die Schulleitung und der Schulrat frühzeitig und vor der Stundenplanlegung von Eltern auf die Möglichkeiten eines niveau- oder stufenübergreifenden Angebots hingewiesen wurden, wird den 2. Klassen des Niveau P die Belegung des Wahlpflichtfachs Lingua Italienisch aus schulorganisatorischen Gründen nicht ermöglicht.
Aescher Schulleitung verweigert die vom Kanton vorgeschlagenen Lösungsansätze
Es gibt mehrere Lösungsansätze, um den Schüler/-innen den Besuch des gewählten Wahlpflichtfachs zu ermöglichen: Falls Wahlpflichtfachkurse aufgrund der Mindestzahl von 10 Schüler/-innen nicht zustande kommen, empfiehlt das Amt für Volksschulen (AVS) entweder niveau- oder stufengemischte Klassen. Alternativ kann den betroffenen Eltern auch angeboten werden, dass ihr Kind in eine benachbarte Sekundarschule wechselt.
Durch diese vom AVS ausgearbeiteten Massnahmen soll jede Schülerin und jeder Schüler ungeachtet des schulorganisatorischen Aufwands die Möglichkeit bekommen, das gewünschte Wahlpflichtfach zu besuchen.
Der Regierungsrat wird gebeten, §11 der Verordnung für die Sekundarschulen (SGS 642.11) so anzupassen, dass Schulleitungen den Schülerinnen und Schülern den Besuch des gewählten Wahlpflichtfaches kostenneutral ermöglichen müssen.
Die Starke Schule beider Basel bittet die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, das Anliegen des Vorstosses möglichst rasch umzusetzen, damit allen Schüler/-innen die promotionsrelevanten Wahlpflichtfächer ermöglicht werden.
Charlotte Höhmann
Sektreteriat Starke Schule beider Basel