Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

News

  • Dienstag, Oktober 03, 2023

    Stärkere Förderung leistungsstarker Jugendlicher

    Besonders leistungsstarke Jugendliche sollen ihr schulisches Potenzial entfalten können, unabhängig von sozialer Herkunft oder familiären Hintergrund. Entsprechend sollen begabte Schüler/-innen mit Migrationshintergrund oder fremdsprachigen Eltern gefördert werden, um auch anspruchsvolle weiterführende Schulen (Gymnasium, Fachmittelschule oder Berufsmittelschule) besuchen zu können. Dies fordert Landrätin Miriam Locher in einer Ende August eingereichten Motion. (ch)

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  • Samstag, September 23, 2023

    Änderung der Ferienlegung

    In einem Postulat fordert Landrat Reto Tschudin (SVP) die Baselbieter Regierung auf, die Ferienlegung so anzupassen, dass die Herbstferien bereits im September beginnen und drei Wochen dauern. Die Sommerferien im August sollen dafür um eine Woche verkürzt werden. (lb)

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  • Freitag, September 08, 2023

    Politische Bildung an obligatorischen Schulen in Baselland

    Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)

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  • Freitag, September 01, 2023

    Neue Umfrage Übertrittsregelung Prim-Sek

    Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)

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  • Montag, August 28, 2023

    Teilrevision des Bildungsgesetzes

    Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)

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  • Sonntag, August 27, 2023

    Anlaufstelle für psychische Erkrankung im persönlichen Umfeld

    Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)

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31.07.2023

Vorstoss im Landrat betreffend Übertritt Prim-Sek

Beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule gibt es keine Richtlinien, die bestimmen, ab welchem Notenschnitt die Schüler/-innen in das erweiterte Leistungsniveau E resp. das progymnasiale Niveau P eingeteilt werden. Somit können Lehrpersonen willkürliche Entscheidungen treffen, gegen welche rechtlich nicht vorgegangen werden kann.

Landrätin Anita Biedert wird in der ersten Landratssitzung nach den Sommerferien den folgenden Vorstoss einreichen, der in Zusammenarbeit zwischen der Starken Schule beider Basel (SSbB) und der Landrätin entstanden ist. Gefordert werden klare Übertrittsregelungen für angehende Sekundarschüler/-innen.

«An der Primarschule Frenke erhielt eine Primarschülerin in den letzten drei Zeugnissen (4., 5. und 6. Primarstufe) in den relevanten Fächern Mathematik, Deutsch und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) durchwegs Noten zwischen 4.5 und 5.5. In den Fächern Französisch, Englisch, Sport, Technisches und Textiles Gestalten überwiegen die mit Prädikaten formulierten Beurteilungen «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt». Obwohl diese Noten respektive Prädikate problemlos für das Leistungsniveau E ausreichen würden, verweigerte die Klassenlehrperson die Empfehlung fürs E-Niveau. Aufgrund ihrer persönlichen Einschätzung teilte die Klassenlehrperson die Schülerin ins leistungsschwächste A-Niveau ein. Dies mit der Begründung einer mangelnden Sozialkompetenz sowie der Vermutung, dass die Schülerin einem möglicherweise zu grossen Leistungsdruck im Niveau E ausgesetzt sei.

Ein Rekurs gegen diesen auch für Fachpersonen unverständlichen Entscheid der Klassenlehrperson ist unmöglich, da dieser nur den Charakter einer nicht anfechtbaren Empfehlung hat. Den Eltern bleibt einzig die Möglichkeit, ihre Tochter zu einer Aufnahmeprüfung anzumelden. Diese ist bekannterweise im Kanton Basel-Landschaft überdurchschnittlich schwierig.

Die folgende vom Amt für Volksschulen zur Verfügung gestellte Statistik zeigt, dass nur eine einstellige Prozentzahl an Schüler/-innen mithilfe der Prüfung in das angestrebte Leistungsniveau befördert wird:

 

Es gibt deutliche Indizien, dass die Übertrittsprüfungen zu schwierig sind. Vor vielen Jahren, während der Amtszeit von alt RR Urs Wüthrich, absolvierten mehrere Pilotklassen diese Prüfungen ebenfalls mit erschreckenden Resultaten: Eine Mehrzahl der Schüler/-innen hätte laut dieser Prüfung in ein tieferes Niveau eingeteilt werden müssen.

Grundsätzlich stellen sich folgende Fragen:

  • Inwiefern sind bei der Gesamtbeurteilung (dazu gehören die schulische Leistung, das Arbeits-/Lernverhalten, das Sozialverhalten, der Entwicklungsstand) persönliche Einschätzungen einer Klassenlehrperson der Primarstufe als Kriterien ausreichend, um trotz guter bis sehr guter Noten/Prädikate einer Schülerin/eines Schülers diese/n nicht in ein adäquates Leistungsniveau einzuteilen?
  • Es zeigt sich im vorliegenden Fall eine Diskrepanz zwischen den Leistungen der Schülerin und der Einschätzung respektive des Vorschlags der Klassenlehrperson. Welche Bedeutung kommen den Leistungsauszeichnungen zu? Aufgrund welcher Kriterien beruht die Notengebung resp. die Beurteilung (Prädikate) der Schülerin?

Vorliegender Fall zeigt auf, dass der Entscheidungsbefugnis der Klassenlehrperson ein grosser Ermessensspielraum zukommt. Dies ist unbefriedigend und führt zu Unsicherheiten. Es fehlen klare Richtlinien für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Die Schüler/-innen der Primarstufe müssen davon ausgehen können, dass ihre Beurteilungen in Bezug auf ihr Leistungsvermögen verlässliche sind, insbesondere hinsichtlich der Einteilung in die Sekundarstufe I.

Der Regierungsrat wird gebeten, klare Übertrittsregelungen von der Primar- in die Sekundarstufe I zu erarbeiten. Schüler/-innen der Primarstufe, welche in den Zeugnissen fachlich gute bis sehr gute Leistungsbeurteilungen (Noten/Prädikate) erhalten, müssen das Recht haben, ohne das Absolvieren einer Übertrittsprüfung in das entsprechende Leistungsniveau eingeteilt zu werden.»

Die SSbB befürwortet die Einreichung und ein zügiges Umsetzen dieses Vorstosses. Zum Wohl der Schüler/-innen soll die Entscheidungskompetenz der Klassenlehrpersonen reduziert und klare Übertrittsrichtlinien geschaffen werden.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel