Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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31.07.2023

Vorstoss im Landrat betreffend Übertritt Prim-Sek

Beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule gibt es keine Richtlinien, die bestimmen, ab welchem Notenschnitt die Schüler/-innen in das erweiterte Leistungsniveau E resp. das progymnasiale Niveau P eingeteilt werden. Somit können Lehrpersonen willkürliche Entscheidungen treffen, gegen welche rechtlich nicht vorgegangen werden kann.

Landrätin Anita Biedert wird in der ersten Landratssitzung nach den Sommerferien den folgenden Vorstoss einreichen, der in Zusammenarbeit zwischen der Starken Schule beider Basel (SSbB) und der Landrätin entstanden ist. Gefordert werden klare Übertrittsregelungen für angehende Sekundarschüler/-innen.

«An der Primarschule Frenke erhielt eine Primarschülerin in den letzten drei Zeugnissen (4., 5. und 6. Primarstufe) in den relevanten Fächern Mathematik, Deutsch und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) durchwegs Noten zwischen 4.5 und 5.5. In den Fächern Französisch, Englisch, Sport, Technisches und Textiles Gestalten überwiegen die mit Prädikaten formulierten Beurteilungen «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt». Obwohl diese Noten respektive Prädikate problemlos für das Leistungsniveau E ausreichen würden, verweigerte die Klassenlehrperson die Empfehlung fürs E-Niveau. Aufgrund ihrer persönlichen Einschätzung teilte die Klassenlehrperson die Schülerin ins leistungsschwächste A-Niveau ein. Dies mit der Begründung einer mangelnden Sozialkompetenz sowie der Vermutung, dass die Schülerin einem möglicherweise zu grossen Leistungsdruck im Niveau E ausgesetzt sei.

Ein Rekurs gegen diesen auch für Fachpersonen unverständlichen Entscheid der Klassenlehrperson ist unmöglich, da dieser nur den Charakter einer nicht anfechtbaren Empfehlung hat. Den Eltern bleibt einzig die Möglichkeit, ihre Tochter zu einer Aufnahmeprüfung anzumelden. Diese ist bekannterweise im Kanton Basel-Landschaft überdurchschnittlich schwierig.

Die folgende vom Amt für Volksschulen zur Verfügung gestellte Statistik zeigt, dass nur eine einstellige Prozentzahl an Schüler/-innen mithilfe der Prüfung in das angestrebte Leistungsniveau befördert wird:

 

Es gibt deutliche Indizien, dass die Übertrittsprüfungen zu schwierig sind. Vor vielen Jahren, während der Amtszeit von alt RR Urs Wüthrich, absolvierten mehrere Pilotklassen diese Prüfungen ebenfalls mit erschreckenden Resultaten: Eine Mehrzahl der Schüler/-innen hätte laut dieser Prüfung in ein tieferes Niveau eingeteilt werden müssen.

Grundsätzlich stellen sich folgende Fragen:

  • Inwiefern sind bei der Gesamtbeurteilung (dazu gehören die schulische Leistung, das Arbeits-/Lernverhalten, das Sozialverhalten, der Entwicklungsstand) persönliche Einschätzungen einer Klassenlehrperson der Primarstufe als Kriterien ausreichend, um trotz guter bis sehr guter Noten/Prädikate einer Schülerin/eines Schülers diese/n nicht in ein adäquates Leistungsniveau einzuteilen?
  • Es zeigt sich im vorliegenden Fall eine Diskrepanz zwischen den Leistungen der Schülerin und der Einschätzung respektive des Vorschlags der Klassenlehrperson. Welche Bedeutung kommen den Leistungsauszeichnungen zu? Aufgrund welcher Kriterien beruht die Notengebung resp. die Beurteilung (Prädikate) der Schülerin?

Vorliegender Fall zeigt auf, dass der Entscheidungsbefugnis der Klassenlehrperson ein grosser Ermessensspielraum zukommt. Dies ist unbefriedigend und führt zu Unsicherheiten. Es fehlen klare Richtlinien für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Die Schüler/-innen der Primarstufe müssen davon ausgehen können, dass ihre Beurteilungen in Bezug auf ihr Leistungsvermögen verlässliche sind, insbesondere hinsichtlich der Einteilung in die Sekundarstufe I.

Der Regierungsrat wird gebeten, klare Übertrittsregelungen von der Primar- in die Sekundarstufe I zu erarbeiten. Schüler/-innen der Primarstufe, welche in den Zeugnissen fachlich gute bis sehr gute Leistungsbeurteilungen (Noten/Prädikate) erhalten, müssen das Recht haben, ohne das Absolvieren einer Übertrittsprüfung in das entsprechende Leistungsniveau eingeteilt zu werden.»

Die SSbB befürwortet die Einreichung und ein zügiges Umsetzen dieses Vorstosses. Zum Wohl der Schüler/-innen soll die Entscheidungskompetenz der Klassenlehrpersonen reduziert und klare Übertrittsrichtlinien geschaffen werden.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel