Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Samstag, September 06, 2025

    Neues Lehrmittel zur Stadtkunde

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zu Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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31.07.2023

Vorstoss im Landrat betreffend Übertritt Prim-Sek

Beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule gibt es keine Richtlinien, die bestimmen, ab welchem Notenschnitt die Schüler/-innen in das erweiterte Leistungsniveau E resp. das progymnasiale Niveau P eingeteilt werden. Somit können Lehrpersonen willkürliche Entscheidungen treffen, gegen welche rechtlich nicht vorgegangen werden kann.

Landrätin Anita Biedert wird in der ersten Landratssitzung nach den Sommerferien den folgenden Vorstoss einreichen, der in Zusammenarbeit zwischen der Starken Schule beider Basel (SSbB) und der Landrätin entstanden ist. Gefordert werden klare Übertrittsregelungen für angehende Sekundarschüler/-innen.

«An der Primarschule Frenke erhielt eine Primarschülerin in den letzten drei Zeugnissen (4., 5. und 6. Primarstufe) in den relevanten Fächern Mathematik, Deutsch und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) durchwegs Noten zwischen 4.5 und 5.5. In den Fächern Französisch, Englisch, Sport, Technisches und Textiles Gestalten überwiegen die mit Prädikaten formulierten Beurteilungen «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt». Obwohl diese Noten respektive Prädikate problemlos für das Leistungsniveau E ausreichen würden, verweigerte die Klassenlehrperson die Empfehlung fürs E-Niveau. Aufgrund ihrer persönlichen Einschätzung teilte die Klassenlehrperson die Schülerin ins leistungsschwächste A-Niveau ein. Dies mit der Begründung einer mangelnden Sozialkompetenz sowie der Vermutung, dass die Schülerin einem möglicherweise zu grossen Leistungsdruck im Niveau E ausgesetzt sei.

Ein Rekurs gegen diesen auch für Fachpersonen unverständlichen Entscheid der Klassenlehrperson ist unmöglich, da dieser nur den Charakter einer nicht anfechtbaren Empfehlung hat. Den Eltern bleibt einzig die Möglichkeit, ihre Tochter zu einer Aufnahmeprüfung anzumelden. Diese ist bekannterweise im Kanton Basel-Landschaft überdurchschnittlich schwierig.

Die folgende vom Amt für Volksschulen zur Verfügung gestellte Statistik zeigt, dass nur eine einstellige Prozentzahl an Schüler/-innen mithilfe der Prüfung in das angestrebte Leistungsniveau befördert wird:

 

Es gibt deutliche Indizien, dass die Übertrittsprüfungen zu schwierig sind. Vor vielen Jahren, während der Amtszeit von alt RR Urs Wüthrich, absolvierten mehrere Pilotklassen diese Prüfungen ebenfalls mit erschreckenden Resultaten: Eine Mehrzahl der Schüler/-innen hätte laut dieser Prüfung in ein tieferes Niveau eingeteilt werden müssen.

Grundsätzlich stellen sich folgende Fragen:

  • Inwiefern sind bei der Gesamtbeurteilung (dazu gehören die schulische Leistung, das Arbeits-/Lernverhalten, das Sozialverhalten, der Entwicklungsstand) persönliche Einschätzungen einer Klassenlehrperson der Primarstufe als Kriterien ausreichend, um trotz guter bis sehr guter Noten/Prädikate einer Schülerin/eines Schülers diese/n nicht in ein adäquates Leistungsniveau einzuteilen?
  • Es zeigt sich im vorliegenden Fall eine Diskrepanz zwischen den Leistungen der Schülerin und der Einschätzung respektive des Vorschlags der Klassenlehrperson. Welche Bedeutung kommen den Leistungsauszeichnungen zu? Aufgrund welcher Kriterien beruht die Notengebung resp. die Beurteilung (Prädikate) der Schülerin?

Vorliegender Fall zeigt auf, dass der Entscheidungsbefugnis der Klassenlehrperson ein grosser Ermessensspielraum zukommt. Dies ist unbefriedigend und führt zu Unsicherheiten. Es fehlen klare Richtlinien für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Die Schüler/-innen der Primarstufe müssen davon ausgehen können, dass ihre Beurteilungen in Bezug auf ihr Leistungsvermögen verlässliche sind, insbesondere hinsichtlich der Einteilung in die Sekundarstufe I.

Der Regierungsrat wird gebeten, klare Übertrittsregelungen von der Primar- in die Sekundarstufe I zu erarbeiten. Schüler/-innen der Primarstufe, welche in den Zeugnissen fachlich gute bis sehr gute Leistungsbeurteilungen (Noten/Prädikate) erhalten, müssen das Recht haben, ohne das Absolvieren einer Übertrittsprüfung in das entsprechende Leistungsniveau eingeteilt zu werden.»

Die SSbB befürwortet die Einreichung und ein zügiges Umsetzen dieses Vorstosses. Zum Wohl der Schüler/-innen soll die Entscheidungskompetenz der Klassenlehrpersonen reduziert und klare Übertrittsrichtlinien geschaffen werden.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel