


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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17.07.2021
Von Machtgebaren bis zu sexuellen Übergriffen an der FHNW
Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat seit Jahren ein ernstes Problem: Vor den Sommerferien ist die Hochschule mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Unter anderem auch, weil ein Musiklehrer wegen sexuellen Übergriffs freigestellt werden musste.[1] Die Schule hat inzwischen Massnahmen getroffen. Doch eine Erklärung, weshalb sich die Schule über Jahre mit dem Lehrer arrangiert hat, bleibt die FHNW schuldig. Der Vorwurf an die Chefetage ist happig: Während Jahren soll sie dem Problem «aus dem Weg gegangen» sein, um sich vom renommierten Musiker nicht trennen zu müssen.[2] Erst die Anfragen von Journalisten erzeugten den notwendigen Druck, dass sich die FHNW von den sexuellen Übergriffen deutlich distanzierte und die Lehrperson freistellte.
Am 12. Juli berichtete die Basler Zeitung im Artikel «FHNW muss aufmüpfigen Studenten zur Prüfung zulassen» über gravierende Vorgänge, die vom Aargauer Verwaltungsgericht mit einer scharfen Rüge an die Adresse der FHNW «korrigiert» werden mussten.[3]
Die Erfahrungen vieler Studentinnen und Studenten bestätigen die Berichterstattung der Medien weitgehend, wenn auch nur verdeckt. Zu gross ist offensichtlich die Angst vor Rachefeldzügen. Und wie reagiert die FHNW? Sie redet alles schön, benennt in ihren Jahresberichten[4] keine Problemfelder und ist unfähig, nachhaltige Verbesserungen einzuleiten. Seit Jahren erteilen denn auch die Studentinnen und Studenten der Pädagogischen Hochschule ihrem Institut miserable Beurteilungsnoten.[5]
Die Interparlamentarische Kommission der FHNW (IPK) hat offensichtlich nicht die Mittel und das Know-how, Verbesserungen zu erzwingen. Vielmehr richtet sich ihr Fokus auf monetäre Themen sowie Studentenzahlen und nicht auf vermittelte Lehrinhalte, Qualität und Schulklima an der FHNW.
Es stellen sich einige brisante Fragen. Die FHNW wäre gut beraten, diese transparent und ehrlich zu beantworten.
- Wie viele Verfahren, Rechtsfälle und Beschwerden wegen Mobbing und Personalschwierigkeiten u.a. auch Lohnunstimmigkeiten verzeichnet die FHNW in den letzten fünf Jahren? Wie viel Geld musste dazu aufgeworfen werden?
- Inwiefern hat der Fachhochschulrat, welcher «die strategische Führungsverantwortung» hat und «die Aufsicht über die FHNW» ausübt, diesbezüglich auch interveniert und Lösungen gefunden? [6]
- Gemäss Äusserungen von Dozierenden haben in einer Klasse am Jazzcampus von 16 Schüler/-innen vier psychische Probleme, die bis zur Aufgabe des Studiums führen können. Bereits wurden zwei enge Mitarbeiterinnen von Institutsleiter Bernhard Ley krankgeschrieben und haben die FHNW verlassen. Was sagt die Regierung zu dieser Häufung von Fällen psychischer Probleme bei Studierenden und Mitarbeitenden des Jazzcampus?
- Wie viele Lehrende und Studierende sind oder waren wegen Burnouts und dergleichen in psychiatrischer Behandlung oder krankgeschrieben?
- Die Schulen bieten ein weitreichendes Netz an Hilfestellung bei Problemen. Wie ist sichergestellt, dass Coaching-Angebote nicht als Strafmassnahmen und Sanktionen erlebt oder zweckentfremdet werden?
- Offenbar werden Betroffene, die sich an die Ombudsstelle wenden, von einer Stelle zur nächsten zwischen dem Ombudsmann in Basel-Stadt, Baselland und Aargau im Kreis herumgeschickt. Niemand will sich verantwortlich fühlen. Wie oft wurden die Ombudsstellen in FHNW-Angelegenheiten konsultiert? Welche Stelle ist letztlich zuständig?
- Die FHNW ist eine interkantonale Staatsschule. Welches Personalreglement welches Kantons ist verbindlich?
- Wie geht die Schule mit dem Datenschutz um? Ist klar, wer Schlüsselprotokolle auslesen darf, Serverzugang hat, wer Mail-Accounts der Studierenden sperren oder lesen kann? Wie viele Verstösse gab es in den vergangenen fünf Jahren?
- Nahezu alle Lehrpersonen an der FHNW nennen sich Professoren. Wie viele von Ihnen können eine Habilitation vorlegen? Welche Regeln gelten, bis die FHNW einer Lehrperson oder einem Institutsleiter, wie z.B. Bernhard Ley vom Jazzcampus, den Professor-Titel verleiht.
- Am Jazzcampus sind einige Dozierende mehr als 10 Jahre mittels Honorarvereinbarungen angestellt, obwohl solche Anstellungsverhältnisse gemäss FHNW-Richtlinien spätestens nach fünf Jahren in eine Festanstellung umgewandelt werden müssen. Wie viele Dozentinnen und Dozenten sind aktuell mittels Honorarvereinbarung angestellt? Wie viele davon sind länger als fünf Jahre angestellt?
- Werden konsequent an jedem Institut Mitarbeiter- und Qualifikationsgespräche geführt? Falls ja: Wie oft werden diese Gespräche konsequent dokumentiert?
Nach der Sommerpause werde ich eine entsprechende Interpellation mit obigen Fragen im Landrat einreichen.
Regina Werthmüller
Landrätin, Vorstand Starke Schule beider Basel
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