Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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17.07.2021

Von Machtgebaren bis zu sexuellen Übergriffen an der FHNW

Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat seit Jahren ein ernstes Problem: Vor den Sommerferien ist die Hochschule mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Unter anderem auch, weil ein Musiklehrer wegen sexuellen Übergriffs freigestellt werden musste.[1] Die Schule hat inzwischen Massnahmen getroffen. Doch eine Erklärung, weshalb sich die Schule über Jahre mit dem Lehrer arrangiert hat, bleibt die FHNW schuldig. Der Vorwurf an die Chefetage ist happig: Während Jahren soll sie dem Problem «aus dem Weg gegangen» sein, um sich vom renommierten Musiker nicht trennen zu müssen.[2] Erst die Anfragen von Journalisten erzeugten den notwendigen Druck, dass sich die FHNW von den sexuellen Übergriffen deutlich distanzierte und die Lehrperson freistellte.

Am 12. Juli berichtete die Basler Zeitung im Artikel «FHNW muss aufmüpfigen Studenten zur Prüfung zulassen» über gravierende Vorgänge, die vom Aargauer Verwaltungsgericht mit einer scharfen Rüge an die Adresse der FHNW «korrigiert» werden mussten.[3]

Die Erfahrungen vieler Studentinnen und Studenten bestätigen die Berichterstattung der Medien weitgehend, wenn auch nur verdeckt. Zu gross ist offensichtlich die Angst vor Rachefeldzügen. Und wie reagiert die FHNW? Sie redet alles schön, benennt in ihren Jahresberichten[4] keine Problemfelder und ist unfähig, nachhaltige Verbesserungen einzuleiten. Seit Jahren erteilen denn auch die Studentinnen und Studenten der Pädagogischen Hochschule ihrem Institut miserable Beurteilungsnoten.[5]

Die Interparlamentarische Kommission der FHNW (IPK) hat offensichtlich nicht die Mittel und das Know-how, Verbesserungen zu erzwingen. Vielmehr richtet sich ihr Fokus auf monetäre Themen sowie Studentenzahlen und nicht auf vermittelte Lehrinhalte, Qualität und Schulklima an der FHNW.

Es stellen sich einige brisante Fragen. Die FHNW wäre gut beraten, diese transparent und ehrlich zu beantworten.

  1. Wie viele Verfahren, Rechtsfälle und Beschwerden wegen Mobbing und Personalschwierigkeiten u.a. auch Lohnunstimmigkeiten verzeichnet die FHNW in den letzten fünf Jahren? Wie viel Geld musste dazu aufgeworfen werden?
  2. Inwiefern hat der Fachhochschulrat, welcher «die strategische Führungsverantwortung» hat und «die Aufsicht über die FHNW» ausübt, diesbezüglich auch interveniert und Lösungen gefunden? [6]
  3. Gemäss Äusserungen von Dozierenden haben in einer Klasse am Jazzcampus von 16 Schüler/-innen vier psychische Probleme, die bis zur Aufgabe des Studiums führen können. Bereits wurden zwei enge Mitarbeiterinnen von Institutsleiter Bernhard Ley krankgeschrieben und haben die FHNW verlassen. Was sagt die Regierung zu dieser Häufung von Fällen psychischer Probleme bei Studierenden und Mitarbeitenden des Jazzcampus?
  4. Wie viele Lehrende und Studierende sind oder waren wegen Burnouts und dergleichen in psychiatrischer Behandlung oder krankgeschrieben?
  5. Die Schulen bieten ein weitreichendes Netz an Hilfestellung bei Problemen. Wie ist sichergestellt, dass Coaching-Angebote nicht als Strafmassnahmen und Sanktionen erlebt oder zweckentfremdet werden?
  6. Offenbar werden Betroffene, die sich an die Ombudsstelle wenden, von einer Stelle zur nächsten zwischen dem Ombudsmann in Basel-Stadt, Baselland und Aargau im Kreis herumgeschickt. Niemand will sich verantwortlich fühlen. Wie oft wurden die Ombudsstellen in FHNW-Angelegenheiten konsultiert? Welche Stelle ist letztlich zuständig?
  7. Die FHNW ist eine interkantonale Staatsschule. Welches Personalreglement welches Kantons ist verbindlich?
  8. Wie geht die Schule mit dem Datenschutz um? Ist klar, wer Schlüsselprotokolle auslesen darf, Serverzugang hat, wer Mail-Accounts der Studierenden sperren oder lesen kann? Wie viele Verstösse gab es in den vergangenen fünf Jahren?
  9. Nahezu alle Lehrpersonen an der FHNW nennen sich Professoren. Wie viele von Ihnen können eine Habilitation vorlegen? Welche Regeln gelten, bis die FHNW einer Lehrperson oder einem Institutsleiter, wie z.B. Bernhard Ley vom Jazzcampus, den Professor-Titel verleiht.
  10. Am Jazzcampus sind einige Dozierende mehr als 10 Jahre mittels Honorarvereinbarungen angestellt, obwohl solche Anstellungsverhältnisse gemäss FHNW-Richtlinien spätestens nach fünf Jahren in eine Festanstellung umgewandelt werden müssen. Wie viele Dozentinnen und Dozenten sind aktuell mittels Honorarvereinbarung angestellt? Wie viele davon sind länger als fünf Jahre angestellt?
  11. Werden konsequent an jedem Institut Mitarbeiter- und Qualifikationsgespräche geführt? Falls ja: Wie oft werden diese Gespräche konsequent dokumentiert?
Nach der Sommerpause werde ich eine entsprechende Interpellation mit obigen Fragen im Landrat einreichen.
 
Regina Werthmüller
Landrätin, Vorstand Starke Schule beider Basel
 
 

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