Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

    Mehr

  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

    Mehr

  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

    Mehr

  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

22.03.2023

Vierkantonale Vergleichsprüfungen sind eine Farce

Zurzeit schreiben die dritten Klassen der Sekundarschulen des Bildungsraums Nordwestschweiz in verschiedenen Fächern die sogenannten Check-S3 Prüfungen. Je nach Schule und Kanton finden die identischen Vergleichstests an unterschiedlichen Tagen statt. Dies führt zu wenig aussagekräftigen Ergebnissen, einer Chancenungleichheit und damit zu Ungerechtigkeiten bei der Lehrstellensuche. 

Am vergangenen Montag starteten im Kanton Basel-Landschaft die ersten Klassen mit der schriftlichen Deutschprüfung. Bereits wenige Stunden danach werden der Starken Schule beider Basel (SSbB) die Prüfungsaufgaben in einem Briefumschlag anonym zugespielt. 

Prüfungsaufgaben kursieren unter den Schüler/-innen

Die Testaufgaben kursieren unter den Schüler/-innen, welche die Prüfung erst in einigen Tagen schreiben müssen. Diese können sich nun zuhause mit Hilfe der Eltern vorbereiten oder den Aufsatz durch die künstliche Intelligenz Chat GPT schreiben lassen. Den stilistisch und inhaltlich fundierten Text lernen sie auswendig und schreiben ihn während der Prüfungslektion nieder. Eine gute Bewertung ist ihnen auf diese Weise sicher. Die Checks, welche als Beurteilungskriterium für Lehrstellenbetriebe gedacht waren, werden damit zur Farce, weil die Resultate völlig verzerrt sind. 

Die Checks verfehlen ihren Zweck

Obwohl das Problem seit langem bekannt ist, haben es die Kantone bisher versäumt, sich zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit auf einen verbindlichen Prüfungstermin zu verständigen. Nur so wären die Checks ein verlässliches Beurteilungskriterium für Lehrstellenbetriebe. Solange es keinen einheitlichen Prüfungstermin innerhalb des vierkantonalen Bildungsraums gibt, sind auch keine wissenschaftlich fundierten Aussagen zur Bildungsqualität unserer Schulen möglich.

Privatwirtschaft misstraut der Leistungsbewertung der Volksschule

Die Privatwirtschaft ist sich dieser Problematik längst bewusst. Nicht umsonst hat sie seit langem ihre eigenen Testverfahren wie den Multicheck oder Basischeck zur Evaluierung der Leistungsbereitschaft von Stellenbewerberinnen und -bewerbern. Das so zum Ausdruck gebrachte Misstrauen der Privatwirtschaft gegenüber der Leistungsbewertung durch die Volksschulen wird so lange bestehen, bis die kantonalen Bildungsdirektionen bereit sind, Verantwortung für aussagekräftige Prüfungsergebnisse zu übernehmen. So wie die Checks gegenwärtig ablaufen, dienen sie einzig den finanziellen Interessen der Autorenschaft, also dem Institut für Bildungsevaluation. Das Institut verkauft die Checks den Kantonen für teures Geld. Solange der Rubel rollt, kann es ihm auch egal sein, dass zum Zeitpunkt der Durchführung des Checks-S3 die Schüler/-innen bereits für weiterführende Schulen angemeldet sind oder viele schon einen Lehrvertrag unterschrieben haben. Aus diesem Grund wurde der Check-S3 in Basel übrigens zurecht sistiert. 

Bildungsdirektion nimmt Stellung

Die Pressesprecherin der Bildungsdirektion begründet den nicht einheitlichen Prüfungstermin auf Anfrage der SSbB folgendermassen: "Es handelt sich dabei in erster Linie um organisatorische und betriebliche Gründe. Die Schulen sollen eine gewisse Freiheit die Termine betreffend haben, damit sie die Durchführung den örtlichen Gegebenheiten anpassen können (z.B. Personalsituation, Infrastruktur). Des Weiteren wären Abstimmungen mit den weiteren Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz (Aargau, Basel-Stadt und Solothurn) sowie mit dem Anbieter der Checks, dem Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich (IBE), und seitens BL auch mit den Schulleitungen zwingend."

Interessant war auch die Antwort betreffend Aussagekraft der Prüfungsergebnisse, wenn die Prüfungsaufgaben bereits Tage vor der Prüfung in Schülerkreisen zirkulieren: "Wie bei promotionsrelevanten Prüfungen besteht auch bei den Checks die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler tricksen. Es dürfte sich dabei aber aufgrund der nicht erfolgenden Benotung um Einzelfälle handeln."

SSbB publiziert die Prüfungsaufgaben nicht

Wenn die Prüfungsaufgaben mehr oder weniger detailliert in Schülerkreisen mehrerer Schulen zirkulieren, auf Social Media geteilt werden und der SSbB zugespielt werden, handelt es sich kaum um Einzelfälle. Damit die Check-Prüfungen nicht gänzlich torpediert werden, kam für das Sekretariatsteam der SSbB eine Publikation der Prüfungsaufgaben nicht in Frage.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel