Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

    Mehr

  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

    Mehr

  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

    Mehr

  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

    Mehr

  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

    Mehr

  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

25.07.2024

«Vier-Augen-Prinzip» beim Übertritt in die Sekundarschule

In der schulischen Laufbahnverordnung sind die Leistungsbeurteilungen, die Promotion sowie der Übertritt der Schüler*innen von einer in die nächste Schulstufe geregelt. Ende Mai wurden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verschiedene Änderungen betreffend Primarstufe verabschiedet, welche per 1. August 2024 in Kraft treten.

Lernbericht statt Zeugnis am Ende der 1. Klasse

Bisher erhielten die Schüler*innen am Ende der ersten Primarklasse ein Zeugnis mit Prädikaten. Künftig wird das erste Schuljahr mit einem ressourcenorientierten Lernbericht abgeschlossen, wodurch ein Nichtbestehen weitgehend vermieden wird. Sollte es bis Ende der zweiten Klasse ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Erreichens der Grundanforderungen in Deutsch und Mathematik geben, wird am Ende der ersten Klasse ein zusätzliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten geführt und gegebenenfalls Massnahmen zur Speziellen Förderung in Betracht gezogen. Zudem können die Erziehungsberechtigten eine freiwillige Wiederholung der ersten Klasse oder den Übertritt in die Einführungsklasse beantragen.

Klare Regelungen für den Übertritt in die Sekundarstufe 1

Bis anhin lag die Entscheidung über die Niveaueinteilung beim Übertritt in die Sekundarschule allein bei der jeweiligen Klassenlehrperson. Wenn die Erziehungsberechtigten mit dem Zuweisungsvorschlag nicht einverstanden waren, blieb die Übertrittsprüfung mit ihrer geringen Bestehensquote die einzige Möglichkeit, das Kind in ein anderes Niveau umzuteilen.

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat vor rund einem Jahr eine breit angelegte Umfrage zu den Übertrittsverfahren durchgeführt und alternative Verfahren zur Diskussion gestellt. Daraufhin hat Landrätin Anita Biedert in Zusammenarbeit mit der SSbB einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht, der klare Übertrittsregelungen für angehende Sekundarschüler*innen fordert. Nach Annahme des Vorstosses durch den Landrat wurde dieser Punkt in der Laufbahnverordnung angepasst.

Künftig muss die Klassenlehrperson ihren Zuweisungsvorschlag schriftlich begründen und von der Schulleitung genehmigen lassen, wenn Schüler*innen trotz guter oder sehr guter Leistungen in ein niedrigeres Niveau eingeteilt werden, als dies gemäss dem Notenschnitt zu erwarten gewesen wäre. Die Schulleitung kann den Vorschlag zur erneuten Beurteilung an die Klassenlehrperson zurückweisen. Faktisch bedeutet dies, dass Lehrpersonen ihren eigenen Entscheid der Niveaueinteilung überprüfen und korrigieren müssen, wenn dieser von der Schulleitung nicht genehmigt wird.

Die SSbB begrüsst diese neue Regelung im Umgang mit der Niveaueinteilung A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) und P (progymnasiales Niveau).

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel