Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard

Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.

Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.

Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH

Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
 

News

  • Sonntag, Dezember 15, 2024

    Neues Informatik-Lehrmittel an Basler Primarschulen

    Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)

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  • Sonntag, Dezember 08, 2024

    Lehrwerkstatt Basel erhält weniger Geld von Baselland

    Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)

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  • Samstag, November 23, 2024

    Auch bei mündlichen Prüfungen sind Rekurse möglich

    In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)

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  • Mittwoch, November 20, 2024

    Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)

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  • Samstag, November 16, 2024

    Gymnasium: Schwerpunktfach EGS stösst auf wenig Zustimmung

    Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)

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  • Freitag, November 15, 2024

    Neuer Schwerpunkt an der PH FHNW

    Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)

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25.07.2024

«Vier-Augen-Prinzip» beim Übertritt in die Sekundarschule

In der schulischen Laufbahnverordnung sind die Leistungsbeurteilungen, die Promotion sowie der Übertritt der Schüler*innen von einer in die nächste Schulstufe geregelt. Ende Mai wurden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verschiedene Änderungen betreffend Primarstufe verabschiedet, welche per 1. August 2024 in Kraft treten.

Lernbericht statt Zeugnis am Ende der 1. Klasse

Bisher erhielten die Schüler*innen am Ende der ersten Primarklasse ein Zeugnis mit Prädikaten. Künftig wird das erste Schuljahr mit einem ressourcenorientierten Lernbericht abgeschlossen, wodurch ein Nichtbestehen weitgehend vermieden wird. Sollte es bis Ende der zweiten Klasse ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Erreichens der Grundanforderungen in Deutsch und Mathematik geben, wird am Ende der ersten Klasse ein zusätzliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten geführt und gegebenenfalls Massnahmen zur Speziellen Förderung in Betracht gezogen. Zudem können die Erziehungsberechtigten eine freiwillige Wiederholung der ersten Klasse oder den Übertritt in die Einführungsklasse beantragen.

Klare Regelungen für den Übertritt in die Sekundarstufe 1

Bis anhin lag die Entscheidung über die Niveaueinteilung beim Übertritt in die Sekundarschule allein bei der jeweiligen Klassenlehrperson. Wenn die Erziehungsberechtigten mit dem Zuweisungsvorschlag nicht einverstanden waren, blieb die Übertrittsprüfung mit ihrer geringen Bestehensquote die einzige Möglichkeit, das Kind in ein anderes Niveau umzuteilen.

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat vor rund einem Jahr eine breit angelegte Umfrage zu den Übertrittsverfahren durchgeführt und alternative Verfahren zur Diskussion gestellt. Daraufhin hat Landrätin Anita Biedert in Zusammenarbeit mit der SSbB einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht, der klare Übertrittsregelungen für angehende Sekundarschüler*innen fordert. Nach Annahme des Vorstosses durch den Landrat wurde dieser Punkt in der Laufbahnverordnung angepasst.

Künftig muss die Klassenlehrperson ihren Zuweisungsvorschlag schriftlich begründen und von der Schulleitung genehmigen lassen, wenn Schüler*innen trotz guter oder sehr guter Leistungen in ein niedrigeres Niveau eingeteilt werden, als dies gemäss dem Notenschnitt zu erwarten gewesen wäre. Die Schulleitung kann den Vorschlag zur erneuten Beurteilung an die Klassenlehrperson zurückweisen. Faktisch bedeutet dies, dass Lehrpersonen ihren eigenen Entscheid der Niveaueinteilung überprüfen und korrigieren müssen, wenn dieser von der Schulleitung nicht genehmigt wird.

Die SSbB begrüsst diese neue Regelung im Umgang mit der Niveaueinteilung A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) und P (progymnasiales Niveau).

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel