Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Chancengleichheit durch Integration, mehr Illusion als Realität

Wäre Chancengerechtigkeit mehr als eine Illusion, gäbe es weder Millionenerben noch Menschen, die unsere öffentlichen Toiletten zum Minimallohn reinigen. Wer die auf Chancengerechtigkeit basierende Integration fordert im Wissen, dass sie nicht finanzierbar ist und immer teurer wird, outet seine Nähe zu Ideologien. Eine solche ist die schulische Integration ohne Selektion. Die gescheiterte Basler Orientierungsschule lässt grüssen. Diese war integrativ und kannte keine Noten. Zweifel ist im Falle der sog. «Erziehungswissenschaften» nötig. Denn aus dieser Ecke kommen «Studien», die nicht nur der Integration, sondern sogar dem Frühfranzösischunterricht Erfolg bescheinigen. Solche der Realität widersprechenden Gefälligkeitsstudien sind wertlos. Deshalb der Aufruf an alle Theoretiker und Ideologen: Kommen Sie an die Schulen und unterrichten Sie. Dann haben sie nicht nur eine Meinung zur Schule, sondern eine Ahnung davon. Sie werden dann verstehen, warum am Ende der Volksschule 25% der Schüler die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht beherrschen: wegen der Integration verhaltensauffälliger Schüler, die alle andern stören. Damit die Integration auch nur ansatzweise funktionieren würde, bräuchte es etwa zweimal mehr Lehrkräfte. Doch wir finden bereits heute kaum genug. Warum investieren wir zig Millionen in die Integration zugunsten der Schwächsten, aber keine einzige in die Förderung der Stärksten? Ist dies nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit?

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 

News

  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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  • Freitag, Juli 25, 2025

    Website der Starken Schule beider Basel frequentiert

    Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)

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  • Donnerstag, Juli 24, 2025

    Volksabstimmung Uni-Vertrag

    Die Gemeindeinitiative der fünf Baselbierter Gemeinden Rünenberg, Rümlingen, Oltingen, Diepflingen und Zunzgen bezüglich des Uni-Vertrags ist nun zustande gekommen. Jetzt liegt die Weiterführung des Vertrags in den Händen des Stimmvolkes. (lbu)

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  • Dienstag, Juli 15, 2025

    Zukunftswerkstatt "myclimate"

    Das Projekt "myclimate" richtet sich an Gymnasiast*innen und ermöglicht den Jugendlichen sich aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu beteiligen. Die Schüler*innen werden ein Jahr lang bei der Konzeption und Umsetzung eigener Klimaschutzprojekten beraten, zudem erlangen sie vertieftes Wissen in den Bereichen Klimaschutz und Klimapolitik. (lh)

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  • Montag, Juli 14, 2025

    Wanderausstellung gegen Foodwaste

    "Aus Liebe zum Essen" Foodwaste verhindern: So lautet das Motto der interaktiven Wanderausstellung, welche vom 8. - 14. September im kHaus gastiert. Das Angebot richtet sich an Schüler*innen von der 5. Klasse bis zur Sekundarstufe II. (lh)

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21.02.2025

Haarsträubende Verwarnungen an Baselbieter Schulen

An diversen Schulen zeichnet sich eine höchst bedenkliche Entwicklung in der Personalführung ab: Lehrerinnen- und Lehrerverband Baselland (LVB) und Starke Schule beider Basel (SSbB) stellen insgesamt einen deutlichen Anstieg der Anzahl haarsträubender Verwarnungsandrohungen fest. Auch Fälle von tatsächlich ausgesprochenen Verwarnungen sowie Freistellungen sind bekannt geworden. Betroffen sind insbesondere langjährig erfahrene und verdiente Lehrpersonen, die von ihren Schulleitungen unter Druck gesetzt werden.

Zahlreiche der SSbB bekannte Verwarnungsandrohungen sind offensichtlich willkürlich und entbehren jeder Rechtsgrundlage. Sie haben ein Ausmass erreicht, das aus personalrechtlicher Sicht besorgniserregend ist, ganz abgesehen von der ethischen Verwerflichkeit solcher machtmissbräuchlicher Druckmassnahmen. An der kommenden Landratssitzung reicht Landrätin Anita Biedert eine Interpellation ein, welche Aufschlüsse über das Ausmass fordert.

Allmacht der Schulleitungen mit Potenzial für Machtmissbrauch

Per 1. August 2024 wurde eine bisherige Schlüsselfunktion der bisherigen Schulräte – die Personalführung – ausschliesslich auf die Schulleitungen übertragen. Die politisch breit abgestützten Schulräte hatten zuvor als übergeordnete Kontroll- und Aufsichtsgremien gewirkt und in vielen Fällen als wichtiges Korrektiv gegen einseitige oder problematische Entscheidungen der Schulleiter/-innen fungiert. Seither liegt es im alleinigen Ermessen der Schulleiter/-innen, nach Belieben personalrechtliche Entscheide zu fällen, wie beispielsweise Kündigungen auszusprechen oder dienstrechtliche Massnahmen zu verhängen, wozu Abmahnungen oder Verwarnungen von Lehrpersonen gehören.

Deutlicher Anstieg besorgter Anfragen

Der LVB und die SSbB verzeichnen seit diesem Schuljahr einen insgesamt deutlichen Anstieg von Anfragen seitens der Lehrpersonen im Kanton. Zahlreiche Pädagoginnen und Pädagogen wenden sich an den LVB oder die SSbB, weil sie unter dem enormen Druck angedrohter oder bereits ausgesprochener Verwarnungen leiden und verzweifelt sind, geht es für sie doch um nicht weniger als ihre berufliche Existenz und ihr Auskommen. In nahezu allen Fällen steht dieses ultimative und schärfste Disziplinierungsinstrument, das nicht selten mit der angedrohten Kündigung einhergeht, im Zusammenhang mit persönlichen Konflikten und wird von gewissen Schulleitungen gezielt als Druckmittel eingesetzt. Verwarnungen als Repressalien oder Druckmittel zu nutzen ist zwar widerrechtlich, weil es gegen Treu und Glauben verstösst, aber die betroffenen Lehrpersonen können rechtlich nichts dagegen ausrichten.

Die Konsequenzen solcher missbräuchlich ausgesprochener Verwarnungen sind für die Lehrpersonen verheerend: Viele ziehen sich resigniert zurück und melden sich für Monate krank, da sie dem psychischen Druck nicht standhalten können. Die Kosten für den Kanton sind erheblich. Im früheren Artikel «Systemfehler im Baselbieter Personalgesetz» hat die SSbB die juristisch nicht anfechtbaren Verwarnungen bereits als einen katastrophalen Systemfehler angeprangert, der das Arbeitsklima und das Vertrauen in die Schulleitungen nachhaltig beschädigt.

Klima der Verunsicherung und der Angst

Einige Schulleitungen setzen die Lehrkräfte bereits durch die blosse Androhung von Verwarnungen, sei es offen oder unterschwellig, enorm unter Druck, was ein Klima der Angst erzeugt. Der blosse Umstand, dass Lehrpersonen eine willkürliche und unangemessene Verwarnung bekommen und sie sich nicht dagegen wehren können, wirkt extrem einschüchternd. Infolgedessen können viele Lehrpersonen ihre volle Leistung nicht mehr abrufen. Überdies mischen sich gewisse Schulleitungen auch in die fachspezifische Methodik und Didaktik ein, oft ohne das nötige Fachwissen, was langjährige und erfahrene Pädagoginnen und Pädagogen demotiviert und in ihrer beruflichen Entfaltung hemmt. Diese unterschwelligen Drohgebärden wirken sich nachhaltig negativ auf die Unterrichtsqualität aus, da Lehrpersonen sich aus Selbstschutz zurückziehen und spuren, um bloss nicht Anlass für eine Verwarnung zu geben.

Unzureichende Qualifikation und charakterliche Mängel

Leider verfügen nicht alle Schulleitungen über die notwendigen charakterlichen Eigenschaften und die personalrechtlichen Kenntnisse, um mit der neuen Machtfülle umsichtig und sorgsam umzugehen. Einige vermögen den hohen ethischen Anforderungen an ihre verantwortungsvolle Führungsfunktion nicht zu genügen. Neben fähigen und souveränen Leitungen gibt es auch solche, die durch offenkundige Charakterdefizite und Machtbesessenheit auffallen. Philipp Loretz, Präsident des LVB, bringt es auf Anfrage der SSbB auf den Punkt: «Es zeigt sich, dass Schulleitungen hinsichtlich Personalrecht sehr unterschiedlich qualifiziert sind. Wo es an fundierten Kenntnissen fehlt, steigt das Risiko ungerechtfertigter Verwarnungen».

Dezidierte Forderungen der SSbB

Die SSbB erachtet nicht anfechtbare Verwarnungen als einen fatalen Systemfehler im Baselbieter Personalgesetz, der korrigiert werden muss. Der Kanton Basel-Landschaft nimmt für sich in Anspruch, ein fairer Arbeitgeber zu sein, der seine soziale Verantwortung wahrnimmt. Dazu gehören deshalb auch ein Personalgesetz und eine Personalrechtspraxis, welche diesen Anforderungen gerecht werden.

Verwarnungen müssen juristisch anfechtbar sein, damit möglicher Missbrauch verhindert werden kann. Zugleich sind verpflichtende Weiterbildungen für Schulleiter/-innen in personalrechtlichen Fragen unerlässlich, um deren Handlungsfähigkeit und ethisches Verantwortungsbewusstsein zu stärken. Nur durch konsequente Anpassungen und gezielte Qualifizierungsmassnahmen kann langfristig ein faires, transparentes und vertrauenswürdiges Schulklima geschaffen werden.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel