Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Freitag, Mai 23, 2025

    Workshop gegen Gewalt

    In einer Sonderausstellung im Museum Tinguely behandelt die Künstlerin Suzanne Lacy in ihrem Werk "By your own hand" das Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Museum bietet Workshops für Schulklassen an, in welchen nebst dem Werk auch mit einer Fachperson der Opferhilfe beider Basel Gefahren und Möglichkeiten der Prävention besprochen werden können. (lh)

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  • Donnerstag, Mai 22, 2025

    "Bildungspolitisches Leuchtturmprojekt" startet

    Muttenz erhält einen neuen Schulcampus, in welchem das neue Berufsbildungszentrum Baselland, das Gymnasium Muttenz und das Zentrum für Brückenangebote vereint werden. Der Landrat bewilligte die Ausgabe von 188 Millionen Franken. Gestartet wird nun mit dem Bau des neuen Berufsbildungszentrums, welches 2028 bezugsbereit sein soll. (lh)

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  • Dienstag, Mai 20, 2025

    Abschaffung von Bilingue-Klassen

    Im Jahr 2019 führte die Stadt erstmals das Modell der Bilingue-Klassen ein. Der Unterricht in diesen Klassen wird zur Hälfte auf Deutsch und zur anderen Hälfte auf Französisch unterrichtet. Diese Klassen werden jetzt aber bereits sechs Jahre nach der Einführung wieder abgeschafft (as).

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  • Sonntag, Mai 18, 2025

    Änderung des Curriculums an der ETH Zürich

    Viele Studierende berichten über einen beachtlichen Stress, welchem sie während des Studiums an der ETH Zürich ausgesetzt sind. Rund ein Viertel leidet unter Depressionen, wie die NZZaS soeben berichtete. Ab 2027 plant der ETH-Direktor ein neues Curriculum, welches die Studentinnen und Studenten entlasten soll.(ch)

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  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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21.02.2025

Haarsträubende Verwarnungen an Baselbieter Schulen

An diversen Schulen zeichnet sich eine höchst bedenkliche Entwicklung in der Personalführung ab: Lehrerinnen- und Lehrerverband Baselland (LVB) und Starke Schule beider Basel (SSbB) stellen insgesamt einen deutlichen Anstieg der Anzahl haarsträubender Verwarnungsandrohungen fest. Auch Fälle von tatsächlich ausgesprochenen Verwarnungen sowie Freistellungen sind bekannt geworden. Betroffen sind insbesondere langjährig erfahrene und verdiente Lehrpersonen, die von ihren Schulleitungen unter Druck gesetzt werden.

Zahlreiche der SSbB bekannte Verwarnungsandrohungen sind offensichtlich willkürlich und entbehren jeder Rechtsgrundlage. Sie haben ein Ausmass erreicht, das aus personalrechtlicher Sicht besorgniserregend ist, ganz abgesehen von der ethischen Verwerflichkeit solcher machtmissbräuchlicher Druckmassnahmen. An der kommenden Landratssitzung reicht Landrätin Anita Biedert eine Interpellation ein, welche Aufschlüsse über das Ausmass fordert.

Allmacht der Schulleitungen mit Potenzial für Machtmissbrauch

Per 1. August 2024 wurde eine bisherige Schlüsselfunktion der bisherigen Schulräte – die Personalführung – ausschliesslich auf die Schulleitungen übertragen. Die politisch breit abgestützten Schulräte hatten zuvor als übergeordnete Kontroll- und Aufsichtsgremien gewirkt und in vielen Fällen als wichtiges Korrektiv gegen einseitige oder problematische Entscheidungen der Schulleiter/-innen fungiert. Seither liegt es im alleinigen Ermessen der Schulleiter/-innen, nach Belieben personalrechtliche Entscheide zu fällen, wie beispielsweise Kündigungen auszusprechen oder dienstrechtliche Massnahmen zu verhängen, wozu Abmahnungen oder Verwarnungen von Lehrpersonen gehören.

Deutlicher Anstieg besorgter Anfragen

Der LVB und die SSbB verzeichnen seit diesem Schuljahr einen insgesamt deutlichen Anstieg von Anfragen seitens der Lehrpersonen im Kanton. Zahlreiche Pädagoginnen und Pädagogen wenden sich an den LVB oder die SSbB, weil sie unter dem enormen Druck angedrohter oder bereits ausgesprochener Verwarnungen leiden und verzweifelt sind, geht es für sie doch um nicht weniger als ihre berufliche Existenz und ihr Auskommen. In nahezu allen Fällen steht dieses ultimative und schärfste Disziplinierungsinstrument, das nicht selten mit der angedrohten Kündigung einhergeht, im Zusammenhang mit persönlichen Konflikten und wird von gewissen Schulleitungen gezielt als Druckmittel eingesetzt. Verwarnungen als Repressalien oder Druckmittel zu nutzen ist zwar widerrechtlich, weil es gegen Treu und Glauben verstösst, aber die betroffenen Lehrpersonen können rechtlich nichts dagegen ausrichten.

Die Konsequenzen solcher missbräuchlich ausgesprochener Verwarnungen sind für die Lehrpersonen verheerend: Viele ziehen sich resigniert zurück und melden sich für Monate krank, da sie dem psychischen Druck nicht standhalten können. Die Kosten für den Kanton sind erheblich. Im früheren Artikel «Systemfehler im Baselbieter Personalgesetz» hat die SSbB die juristisch nicht anfechtbaren Verwarnungen bereits als einen katastrophalen Systemfehler angeprangert, der das Arbeitsklima und das Vertrauen in die Schulleitungen nachhaltig beschädigt.

Klima der Verunsicherung und der Angst

Einige Schulleitungen setzen die Lehrkräfte bereits durch die blosse Androhung von Verwarnungen, sei es offen oder unterschwellig, enorm unter Druck, was ein Klima der Angst erzeugt. Der blosse Umstand, dass Lehrpersonen eine willkürliche und unangemessene Verwarnung bekommen und sie sich nicht dagegen wehren können, wirkt extrem einschüchternd. Infolgedessen können viele Lehrpersonen ihre volle Leistung nicht mehr abrufen. Überdies mischen sich gewisse Schulleitungen auch in die fachspezifische Methodik und Didaktik ein, oft ohne das nötige Fachwissen, was langjährige und erfahrene Pädagoginnen und Pädagogen demotiviert und in ihrer beruflichen Entfaltung hemmt. Diese unterschwelligen Drohgebärden wirken sich nachhaltig negativ auf die Unterrichtsqualität aus, da Lehrpersonen sich aus Selbstschutz zurückziehen und spuren, um bloss nicht Anlass für eine Verwarnung zu geben.

Unzureichende Qualifikation und charakterliche Mängel

Leider verfügen nicht alle Schulleitungen über die notwendigen charakterlichen Eigenschaften und die personalrechtlichen Kenntnisse, um mit der neuen Machtfülle umsichtig und sorgsam umzugehen. Einige vermögen den hohen ethischen Anforderungen an ihre verantwortungsvolle Führungsfunktion nicht zu genügen. Neben fähigen und souveränen Leitungen gibt es auch solche, die durch offenkundige Charakterdefizite und Machtbesessenheit auffallen. Philipp Loretz, Präsident des LVB, bringt es auf Anfrage der SSbB auf den Punkt: «Es zeigt sich, dass Schulleitungen hinsichtlich Personalrecht sehr unterschiedlich qualifiziert sind. Wo es an fundierten Kenntnissen fehlt, steigt das Risiko ungerechtfertigter Verwarnungen».

Dezidierte Forderungen der SSbB

Die SSbB erachtet nicht anfechtbare Verwarnungen als einen fatalen Systemfehler im Baselbieter Personalgesetz, der korrigiert werden muss. Der Kanton Basel-Landschaft nimmt für sich in Anspruch, ein fairer Arbeitgeber zu sein, der seine soziale Verantwortung wahrnimmt. Dazu gehören deshalb auch ein Personalgesetz und eine Personalrechtspraxis, welche diesen Anforderungen gerecht werden.

Verwarnungen müssen juristisch anfechtbar sein, damit möglicher Missbrauch verhindert werden kann. Zugleich sind verpflichtende Weiterbildungen für Schulleiter/-innen in personalrechtlichen Fragen unerlässlich, um deren Handlungsfähigkeit und ethisches Verantwortungsbewusstsein zu stärken. Nur durch konsequente Anpassungen und gezielte Qualifizierungsmassnahmen kann langfristig ein faires, transparentes und vertrauenswürdiges Schulklima geschaffen werden.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel