Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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21.01.2021

Verkappte Niveaudurchmischung in Basel-Stadt

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft stehen regelmässig vor dem Problem von überfüllten Sekundarschulklassen. Jeweils am Ende eines Schuljahres müssen einzelne Schüler/-innen neuen Klassen zugeteilt werden: Entweder, weil sie in ein höheres Leistungsniveau wechseln dürfen oder weil sie removiert und einem niedrigeren zugeteilt werden. Durch diese Wechsel werden die gesetzlich festgelegten Obergrenzen regelmässig gesprengt. Dies ist frustrierend, weil diese Situation einfach vermieden werden könnte, indem bei der Neubildung von Sekundarschulklassen zwei bis drei Reserveplätze freigehalten würden. Das Auffüllen der Klassen dient einzig dem Zweck, Klassen und damit Finanzen einzusparen. Eine zusätzliche Klasse kostet jährlich rund 250'000 Franken. Auf der Strecke bleiben die pädagogischen Vorteile der drei leistungsniveaus A, E und P.

Unterschiedliche Lösungsansätze der beiden Basler Halbkantone

Die ansteigende Heterogenität in den Schulklassen haben wir in den letzten Jahren öfters thematisiert, unter anderem auch mit der im Jahr 2011 lancierten Initiative „überfüllte Klassen reduzieren“. Durch die grossen Leistungsunterschiede innerhalb einer Klasse waren leistungsstarke Schulkinder oft unter- und leistungsschwache überfordert. Auch die Lehrpersonen müssen täglich den Spagat zwischen den unterschiedlich fortgeschrittenen Schulkindern meistern und haben für eine individuelle Betreuung vielfach keine Zeit.

Die beiden Basler Halbkantone lösen das Problem mit den überfüllten Klassen unterschiedlich:

  • In Baselland werden Schüler/-innen, die in eine andere Klasse wechseln müssen, in Nachbarsgemeinden verschoben, wenn in der eigenen Schule die Klassen bereits voll sind. Ist dies nicht möglich, so wird die gesetzlich festgelegte Obergrenze ignoriert. Als Kompensation erhalten überfüllte Klassen Zusatzstunden in den Fächer Deutsch und Mathematik in Form von Halbklassenunterricht während jeweils zwei Lektionen pro Fach.
  • In Basel-Stadt strebt das Erziehungsdepartement seit diesem Schuljahr eine weitere Möglichkeit an: Physisch bleiben die Schüler/-innen trotz Remotion in ein tieferes Leistungsniveau in der Klasse. Die Lehrpersonen unterrichten dann in derselben Klasse gleichzeitig Schüler/-innen von zwei unterschiedlichen Leistungsniveaus. Ende Dezember wurde diese Massnahme kurzfristig beschlossen und zurzeit in drei Schulklassen im Stadtkanton durchgeführt.

In beiden Fällen handelt es sich um Sparmassnahmen zulasten der Bildungsqualität. Dass bereits volle Klassen in Baselland überfüllt werden und man wenige Zusatzstunden abgefedert wird, kommt den Kanton billiger als die Bildung einer neuen Klasse. Auch die Zwangsverschiebung in eine andere Gemeinde, ist ein trauriges Zeugnis einer Sparmassnahme. Schüler/-innen werden so aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen.

Niveaudurchmischung führt zu Bildungsabbau

Die schleichende Einführung der Niveaudurchmischung ist offensichtlich. Sie führt zu einem Unterricht, bei dem die Lehrperson nicht mehr allen Schulkindern innerhalb einer Klasse gerecht werden kann. Sie muss in Niveau durchmischten Klassen verschiedene Prüfungen vorbereiten, unterschiedliche Notensysteme erarbeiten und angepasste Aufgabenblätter schreiben. Ein Lehrer zentrierter Unterricht, in welchem die Lehrperson aktiv in ein Thema einführt, ist kaum mehr möglich. Sie müsste ein Thema einmal etwas schneller und einmal etwas ausführlicher behandeln. Ein effizientes Lernumfeld, von welchem alle Schüler/-innen gleichermassen profitieren, ist kaum mehr möglich.

SSbB fordert Einhaltung der maximalen Obergrenze

Bei den zu vollen Klassen handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern kommt mittlerweile häufig vor und damit auch das Problem mit überfüllten Klassen. Die Starke Schule beider Basel fordert einerseits die strikte Einhaltung der gesetzlich festgelegten Obergrenze sowie keine Niveau durchmischten Klassen. Gegebenenfalls müssen zusätzliche Klassen gebildet werden, was zu einer Reduktion der Klassengrössen führt.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel