


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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Donnerstag, April 24, 2025
Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)
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Dienstag, April 22, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Montag, April 21, 2025
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)
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Montag, April 21, 2025
Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)
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19.11.2020
Variable Führungsstrukturen für Primar- und Musikschulen
Zurzeit ist im Kanton Basel-Landschaft eine Vorlage in der Vernehmlassung, bei welcher die Führungsstrukturen der Primar- und Musikschulen angepasst werden sollen.
Ziel der Vorlage ist es, die Forderungen der Gemeinden nach mehr Autonomie und Variabilität bei den kommunalen Schulstrukturen zu erfüllen. Diese Forderung entstammt der Charta von Muttenz vom 2012, bei der die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft eine Stärkung ihrer Handlungsfreiheit forderten. Mit dem neuen §47a Absatz 1 der Kantonsverfassung erfüllt der Kanton diesen Anspruch. Die staatlichen Aufgaben sollen konsequent auf diejenigen Ebene delegiert werden, auf welcher sie nach dem Subsidiaritätsprinzip, also bedarfsgerecht, effizient und kostenbewusst erbracht werden.
Aufgrund enormer Entwicklungen in den letzten Jahren im Bildungsbereich waren Kanton, Gemeinden und Schulen laufender Veränderung ausgesetzt. Diese forderten die Schulen stark. Erschwerend dabei war, dass die Aufgabenaufteilung zwischen Schulrat und Schulleitung zum Teil nicht eindeutig definiert war. Beim heutigen Schulführungsmodell haben Gemeinderäte nur beschränkte Einflussmöglichkeiten, da Schulräte als vorgesetzte Behörde der Schulen für die Anstellung von Schulpersonal, für das Bewilligen des Schulprogramms und weitere Aufgaben zuständig sind. Gerade weil die Führungsstrukturen für alle Schulen im Kanton gleich sind, konnten Gemeinden auf lokale Begebenheiten nicht eingehen.
Neu soll mit drei Modellen die Forderung der Gemeinden nach Variabilität bei den Führungsstrukturen an den Primar- und Musikschulen erfüllt werden.
- Beim Grundmodell übernimmt der Gemeinderat die heutigen Aufgaben und Kompetenzen des Schulrats, mit Ausnahme von operativen Aufgaben wie beispielsweise der Anstellung aller Lehrpersonen.
- Beim Schulratsmodell überträgt die Gemeinde die in diesem Gesetz vorgesehene Aufgaben des Gemeinderats gesamthaft an einen Schulrat.
- Beim Schulkommissionsmodell setzt die Gemeinde eine ständige Kommission zur Beratung des Gemeinderats und zur Unterstützung der Schule ein.
Die Starke Schule beider Basel anerkennt die Forderungen der Gemeinden nach mehr Handlungsspielraum und variablen Führungsstrukturen an den kommunalen Schulen. Durch die Gesetzesanpassung wird ihrem Wunsch nach bürgernahem, bedarfsgerechtem, effizientem und kostenbewusstem Handeln nachgekommen. Die Gemeinden sollen zudem autonom entscheiden können, welches Modell sie in ihrer Gemeinde anwenden möchten.
Regina Werthmüller
Vorstand Starke Schule beider Basel