


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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19.11.2020
Variable Führungsstrukturen für Primar- und Musikschulen
Zurzeit ist im Kanton Basel-Landschaft eine Vorlage in der Vernehmlassung, bei welcher die Führungsstrukturen der Primar- und Musikschulen angepasst werden sollen.
Ziel der Vorlage ist es, die Forderungen der Gemeinden nach mehr Autonomie und Variabilität bei den kommunalen Schulstrukturen zu erfüllen. Diese Forderung entstammt der Charta von Muttenz vom 2012, bei der die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft eine Stärkung ihrer Handlungsfreiheit forderten. Mit dem neuen §47a Absatz 1 der Kantonsverfassung erfüllt der Kanton diesen Anspruch. Die staatlichen Aufgaben sollen konsequent auf diejenigen Ebene delegiert werden, auf welcher sie nach dem Subsidiaritätsprinzip, also bedarfsgerecht, effizient und kostenbewusst erbracht werden.
Aufgrund enormer Entwicklungen in den letzten Jahren im Bildungsbereich waren Kanton, Gemeinden und Schulen laufender Veränderung ausgesetzt. Diese forderten die Schulen stark. Erschwerend dabei war, dass die Aufgabenaufteilung zwischen Schulrat und Schulleitung zum Teil nicht eindeutig definiert war. Beim heutigen Schulführungsmodell haben Gemeinderäte nur beschränkte Einflussmöglichkeiten, da Schulräte als vorgesetzte Behörde der Schulen für die Anstellung von Schulpersonal, für das Bewilligen des Schulprogramms und weitere Aufgaben zuständig sind. Gerade weil die Führungsstrukturen für alle Schulen im Kanton gleich sind, konnten Gemeinden auf lokale Begebenheiten nicht eingehen.
Neu soll mit drei Modellen die Forderung der Gemeinden nach Variabilität bei den Führungsstrukturen an den Primar- und Musikschulen erfüllt werden.
- Beim Grundmodell übernimmt der Gemeinderat die heutigen Aufgaben und Kompetenzen des Schulrats, mit Ausnahme von operativen Aufgaben wie beispielsweise der Anstellung aller Lehrpersonen.
- Beim Schulratsmodell überträgt die Gemeinde die in diesem Gesetz vorgesehene Aufgaben des Gemeinderats gesamthaft an einen Schulrat.
- Beim Schulkommissionsmodell setzt die Gemeinde eine ständige Kommission zur Beratung des Gemeinderats und zur Unterstützung der Schule ein.
Die Starke Schule beider Basel anerkennt die Forderungen der Gemeinden nach mehr Handlungsspielraum und variablen Führungsstrukturen an den kommunalen Schulen. Durch die Gesetzesanpassung wird ihrem Wunsch nach bürgernahem, bedarfsgerechtem, effizientem und kostenbewusstem Handeln nachgekommen. Die Gemeinden sollen zudem autonom entscheiden können, welches Modell sie in ihrer Gemeinde anwenden möchten.
Regina Werthmüller
Vorstand Starke Schule beider Basel