Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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19.11.2020
Variable Führungsstrukturen für Primar- und Musikschulen
Zurzeit ist im Kanton Basel-Landschaft eine Vorlage in der Vernehmlassung, bei welcher die Führungsstrukturen der Primar- und Musikschulen angepasst werden sollen.
Ziel der Vorlage ist es, die Forderungen der Gemeinden nach mehr Autonomie und Variabilität bei den kommunalen Schulstrukturen zu erfüllen. Diese Forderung entstammt der Charta von Muttenz vom 2012, bei der die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft eine Stärkung ihrer Handlungsfreiheit forderten. Mit dem neuen §47a Absatz 1 der Kantonsverfassung erfüllt der Kanton diesen Anspruch. Die staatlichen Aufgaben sollen konsequent auf diejenigen Ebene delegiert werden, auf welcher sie nach dem Subsidiaritätsprinzip, also bedarfsgerecht, effizient und kostenbewusst erbracht werden.
Aufgrund enormer Entwicklungen in den letzten Jahren im Bildungsbereich waren Kanton, Gemeinden und Schulen laufender Veränderung ausgesetzt. Diese forderten die Schulen stark. Erschwerend dabei war, dass die Aufgabenaufteilung zwischen Schulrat und Schulleitung zum Teil nicht eindeutig definiert war. Beim heutigen Schulführungsmodell haben Gemeinderäte nur beschränkte Einflussmöglichkeiten, da Schulräte als vorgesetzte Behörde der Schulen für die Anstellung von Schulpersonal, für das Bewilligen des Schulprogramms und weitere Aufgaben zuständig sind. Gerade weil die Führungsstrukturen für alle Schulen im Kanton gleich sind, konnten Gemeinden auf lokale Begebenheiten nicht eingehen.
Neu soll mit drei Modellen die Forderung der Gemeinden nach Variabilität bei den Führungsstrukturen an den Primar- und Musikschulen erfüllt werden.
- Beim Grundmodell übernimmt der Gemeinderat die heutigen Aufgaben und Kompetenzen des Schulrats, mit Ausnahme von operativen Aufgaben wie beispielsweise der Anstellung aller Lehrpersonen.
- Beim Schulratsmodell überträgt die Gemeinde die in diesem Gesetz vorgesehene Aufgaben des Gemeinderats gesamthaft an einen Schulrat.
- Beim Schulkommissionsmodell setzt die Gemeinde eine ständige Kommission zur Beratung des Gemeinderats und zur Unterstützung der Schule ein.
Die Starke Schule beider Basel anerkennt die Forderungen der Gemeinden nach mehr Handlungsspielraum und variablen Führungsstrukturen an den kommunalen Schulen. Durch die Gesetzesanpassung wird ihrem Wunsch nach bürgernahem, bedarfsgerechtem, effizientem und kostenbewusstem Handeln nachgekommen. Die Gemeinden sollen zudem autonom entscheiden können, welches Modell sie in ihrer Gemeinde anwenden möchten.
Regina Werthmüller
Vorstand Starke Schule beider Basel