


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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30.12.2022
Ungenügender Schwimmunterricht an Baselbieter Volksschulen
«Die Schülerinnen und Schüler können sicher schwimmen. Sie kennen technische Merkmale verschiedener Schwimmtechniken und wenden sie an», so steht es im Lehrplan Volksschule Baselland. Weit gefehlt, wer glaubt, alle Schulkinder lernen bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit schwimmen. Denn Schwimmen im Rahmen des Sportunterrichtes ist gemäss Lehrplan nur «für Schulen mit Zugang zur entsprechender Infrastruktur» verpflichtend.
Genau daran mangelt es. Zahlreiche Primar- und Sekundarschulen haben gar keinen Zugang zu einem Frei- oder Hallenbad, andere nur zeitweise, so dass nicht allen Klassen in jedem Schuljahr Schwimmunterricht angeboten werden kann. Um die Inhalte des Lehrplans zu erfüllen, wäre dies jedoch zwingend notwendig.
Baselland verfügt lediglich über 20 öffentlich zugängliche Frei- oder Hallenbäder
Nur 18 von 86 Gemeinden des Kantons Baselland verfügen über insgesamt 20 Frei- oder Hallenbäder (siehe rote Punkte auf der folgenden Abbildung). Es handelt sich dabei um zehn Freibäder, acht Hallenbäder sowie zwei Bäder mit einem Innen- und einem Aussenbereich. Die Freibäder sind im Gegensatz zu den Hallenbädern nicht ganzjährig nutzbar, sondern in der Regel nur in den wärmeren Monaten Mai bis September.

Mehr als die Hälfte der Sekundarschulen haben keinen Schwimmunterricht (10 von 18 Schulen). Auf der Primarstufe ist der Anteil derjenigen Schulen, die kein Schwimmen in die Stundentafeln aufgenommen haben, noch grösser (43 von 71 Schulen).
Von 18 Sekundarschulen (inkl. Sek. 1, Niveau P am Gymnasium Laufen) haben lediglich 8 uneingeschränkten und 6 partiellen Zugang, 4 Schulen haben keinen Zugang zu Frei- oder Hallenbädern. Von den 65 Primarschulen, welche einen entsprechenden Fragenkatalog des Amt für Volksschulen (AVS) ausgefüllt haben, geben 25 Schulen «uneingeschränkten Zugang», 10 «partiellen Zugang» und 30 «kein Zugang» an (siehe folgende Grafik).

Nicht alle Schulen bieten trotz Möglichkeit Schwimmen an
Von den 35 Primarschulen und den 14 Sekundarschulen, die mindestens zweitweise zu einem Frei- oder Hallenbad Zugang haben, bieten nicht alle Schwimmunterricht an. An den Primarschulen sind es lediglich 20 Schulen, auf der Sekundarstufe 1 nur acht Schulen, welche ihren Schüler/-innen Schwimmen anbieten. Dies ist unbefriedigend und eine Missachtung des Lehrplans Volksschule Baselland. Auf den Schwimmunterricht dürften nur diejenigen Schulen verzichten, die keinen Zugang haben.
Die Starke Schule beider Basel erwartet von allen Schulen, die ihren Schüler/-innen bislang keinen Schwimmunterricht ermöglicht haben, obwohl sie Zugang zu einem Hallen- oder Freibad haben, ihre Praxis im kommenden Schuljahr zu ändern.
Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel