Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

Inserat

 
 

News

  • Dienstag, April 01, 2025

    Vortrag zum Thema «Streitpunkt Smartphone»

    Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)

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  • Montag, März 31, 2025

    In Schulen fehlen die Französischlehrpersonen

    Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)

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  • Dienstag, März 04, 2025

    Handyverbote an Schulen wirken sich positiv aus

    Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)

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  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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20.02.2023

Umgang mit ChatGPT an Baselbieter Schulen

Ende Januar reichte Jan Kirchmayr ein Postulat ein, welches einen geregelten Umgang mit Chatbots an Baselbieter Schulen fordert. Grund dafür ist, dass es aktuell auf der Volksschulstufe und der Sekundarstufe 2 keine Richtlinien zum Umgang mit Chatbots gibt. Auch eine Arbeitsgruppe der Universität Basel befasst sich aktuell mit diesem Thema.

Klar ist, dass künstliche Intelligenz wie ChatGPT von Schüler/-innen regelmässig genutzt wird. Für die Onlinerecherche, bei Begriffserklärungen oder bei der Vereinfachung von Texten kann diese auch sinnvoll genutzt werden. Die Gefahr besteht aber, dass Schüler/-innen die künstliche Hilfe beispielsweise für das Schreiben von Schulaufsätzen ausnutzen. Dann müssten die Lehrpersonen in Zukunft die Arbeit eines Chatbots bewerten und nicht die der Kinder und Jugendlichen. Eigenständige Denk- und Lernprozesse treten in den Hintergrund.

Das Postulat schlägt einige Regelungen für die Sekundarstufe 1 vor:

  • ChatGPT kann im Unterricht zur Vereinfachung, Begriffserklärung und Onlinerecherche verwendet werden.
  • Schriftliche Produkte von Schülerinnen und Schülern, welche bewertet werden, sollen nicht mehr zu Hause erstellt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass von ChatGPT verfasste Texte korrigiert werden müssen.
  • Im Medien- und Informatikunterricht wird auf die Chancen und Risiken von ChatGPT eingegangen und den Schülerinnen und Schülern das Tool nähergebracht. (Gleichzeitig sollen auch die Lehrpersonen über das Tool informiert werden.)

Damit soll ein geregelter und sicherer Umgang mit Chatbots sichergestellt werden. Aber auch auf Sekundarstufe 2 besteht Handlungsbedarf. Da hier der Unterricht nahezu komplett digitalisiert stattfindet (BYOD), kann auch während des Unterrichts nicht lückenlos kontrolliert werden, ob ChatGPT verwendet wird. Aus den genannten Gründen wird der Regierungsrat im Postulat gebeten, schnellstmöglich Regelungen für den Umgang mit Chatbots an den Baselbieter Schulen aufzustellen.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel