


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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Donnerstag, April 24, 2025
Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)
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Dienstag, April 22, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Montag, April 21, 2025
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)
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Montag, April 21, 2025
Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)
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20.02.2023
Umgang mit ChatGPT an Baselbieter Schulen
Ende Januar reichte Jan Kirchmayr ein Postulat ein, welches einen geregelten Umgang mit Chatbots an Baselbieter Schulen fordert. Grund dafür ist, dass es aktuell auf der Volksschulstufe und der Sekundarstufe 2 keine Richtlinien zum Umgang mit Chatbots gibt. Auch eine Arbeitsgruppe der Universität Basel befasst sich aktuell mit diesem Thema.
Klar ist, dass künstliche Intelligenz wie ChatGPT von Schüler/-innen regelmässig genutzt wird. Für die Onlinerecherche, bei Begriffserklärungen oder bei der Vereinfachung von Texten kann diese auch sinnvoll genutzt werden. Die Gefahr besteht aber, dass Schüler/-innen die künstliche Hilfe beispielsweise für das Schreiben von Schulaufsätzen ausnutzen. Dann müssten die Lehrpersonen in Zukunft die Arbeit eines Chatbots bewerten und nicht die der Kinder und Jugendlichen. Eigenständige Denk- und Lernprozesse treten in den Hintergrund.
Das Postulat schlägt einige Regelungen für die Sekundarstufe 1 vor:
- ChatGPT kann im Unterricht zur Vereinfachung, Begriffserklärung und Onlinerecherche verwendet werden.
- Schriftliche Produkte von Schülerinnen und Schülern, welche bewertet werden, sollen nicht mehr zu Hause erstellt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass von ChatGPT verfasste Texte korrigiert werden müssen.
- Im Medien- und Informatikunterricht wird auf die Chancen und Risiken von ChatGPT eingegangen und den Schülerinnen und Schülern das Tool nähergebracht. (Gleichzeitig sollen auch die Lehrpersonen über das Tool informiert werden.)
Damit soll ein geregelter und sicherer Umgang mit Chatbots sichergestellt werden. Aber auch auf Sekundarstufe 2 besteht Handlungsbedarf. Da hier der Unterricht nahezu komplett digitalisiert stattfindet (BYOD), kann auch während des Unterrichts nicht lückenlos kontrolliert werden, ob ChatGPT verwendet wird. Aus den genannten Gründen wird der Regierungsrat im Postulat gebeten, schnellstmöglich Regelungen für den Umgang mit Chatbots an den Baselbieter Schulen aufzustellen.
Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel