Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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20.02.2023
Umgang mit ChatGPT an Baselbieter Schulen
Ende Januar reichte Jan Kirchmayr ein Postulat ein, welches einen geregelten Umgang mit Chatbots an Baselbieter Schulen fordert. Grund dafür ist, dass es aktuell auf der Volksschulstufe und der Sekundarstufe 2 keine Richtlinien zum Umgang mit Chatbots gibt. Auch eine Arbeitsgruppe der Universität Basel befasst sich aktuell mit diesem Thema.
Klar ist, dass künstliche Intelligenz wie ChatGPT von Schüler/-innen regelmässig genutzt wird. Für die Onlinerecherche, bei Begriffserklärungen oder bei der Vereinfachung von Texten kann diese auch sinnvoll genutzt werden. Die Gefahr besteht aber, dass Schüler/-innen die künstliche Hilfe beispielsweise für das Schreiben von Schulaufsätzen ausnutzen. Dann müssten die Lehrpersonen in Zukunft die Arbeit eines Chatbots bewerten und nicht die der Kinder und Jugendlichen. Eigenständige Denk- und Lernprozesse treten in den Hintergrund.
Das Postulat schlägt einige Regelungen für die Sekundarstufe 1 vor:
- ChatGPT kann im Unterricht zur Vereinfachung, Begriffserklärung und Onlinerecherche verwendet werden.
- Schriftliche Produkte von Schülerinnen und Schülern, welche bewertet werden, sollen nicht mehr zu Hause erstellt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass von ChatGPT verfasste Texte korrigiert werden müssen.
- Im Medien- und Informatikunterricht wird auf die Chancen und Risiken von ChatGPT eingegangen und den Schülerinnen und Schülern das Tool nähergebracht. (Gleichzeitig sollen auch die Lehrpersonen über das Tool informiert werden.)
Damit soll ein geregelter und sicherer Umgang mit Chatbots sichergestellt werden. Aber auch auf Sekundarstufe 2 besteht Handlungsbedarf. Da hier der Unterricht nahezu komplett digitalisiert stattfindet (BYOD), kann auch während des Unterrichts nicht lückenlos kontrolliert werden, ob ChatGPT verwendet wird. Aus den genannten Gründen wird der Regierungsrat im Postulat gebeten, schnellstmöglich Regelungen für den Umgang mit Chatbots an den Baselbieter Schulen aufzustellen.
Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel